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rechtsabbiegen vorfahrtsfrage

Folgende Kreuzung mit dem unterschied, dass

- es inzwischen ein Fußweg mit dem Zusatzzeichen "radfahrer frei" ist (also kein Rad und Fußweg nebeneinander)

- eine weiße geriffelte Linie unmittelbar bevor die Straße beginnt

(google link ist ein paar Tage daher der Unterschied)

https://goo.gl/maps/HSBMbEWhrDA1CpyH7

->Ein Radfahrer fährt auf dem Fußweg, fährt in die Kreuzung ein, um nach rechts abzubiegen, um auf der Straße weiterzufahren

->Ein Fahrzeug fährt parallel zum Radfahrer und biegt ebenfalls rechts ab

Wer darf zuerst fahren? Wer ist wartepflichtig?

Kreuzung selbst ist rechts vor links.

---------

nach meinem Verständnis:

- hat der Autofahrer zu warten. Der Radfahrer darf in die Kreuzung einfahren und sich überlegen ob er geradeausfährt, rechtsabbiegt, oder links abbiegt

- der Autofahrer hat zu warten, beim Abbiegen besondere Vorsicht walten zu lassen, den Schulterblick zu machen usw

- ob der Fußweg (oder Radweg) auf der anderen Seite der Kreuzig weitergeht oder nicht hat keine Relevanz für die Vorfahrt

Natürlich sollte auch der Radfahrer vorsichtig sein - er verläßt ja quasi den (für ihn zulässigen) Fußweg und bewegt sich in oder über eine Kreuzung. Dies wäre aber bei einem Radweg nicht anders - egal ob er dort endet oder geradeaus weitergeht.

Welche Relevanz hat die weiße Linie am Ende (weiße geriffelte GewegFliesen) des Fußwegs? Für den Autofahrer garkeine oder? Welche hat sie für den Radfahrer oder Fußgänger?

mal aus Autofahrersicht:

- die weiße Linie am Ende des Fußwegs geht mich nichts an. ich habe auf meine Straße und den Umliegenden Verkehr (incl dem Radfahrer neben mir) zu achten aber nicht anhand der Linie zu "hoffen", dass ein Radfahrer dort absteigt, wartet, sein Fahrrad über die Kreuzung schiebt oder wie auch immer

- ob sich dort ein Fußgänger oder Radfahrer bewegt spielt keine Rolle. Ich biege ab und habe zu warten DENN ich kann nicht wissen wo der Radfahrer oder Fußgänger der neben mir läuft oder fährt hin möchte

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@400.000km schrieb am 20. Oktober 2019 um 10:31:45 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Oktober 2019 um 10:26:18 Uhr:

Vorfahrt hätte der Radler auch, wenn er dort auf der Stelle Kreise fährt .... und er fädelt immer noch nicht von einem anderen Straßenteil ein.

Nein, Vorfahrt hat er nur, wenn er parallel weiterfährt.

Nochmal: Der Fahrradfahrer kann rechts abbiegen, ohne auch nur in die Nähe des Autos zu kommen. Nämlich indem er auf dem Fahrradweg/freigegebenen Gehweg bleibt. Er entscheidet sich aber den Fahrweg zu wechseln und wechselt in den Fahrweg des Autos.

...

Der Radler benutzt beim Einfahren in die Kreuzung die Trasse des Fuß- und Radwegs. Der Abbieger kreuzt diese Trasse. Deshalb hat er die Vorfahrt zu gewähren. Wohin der Radler dann fährt, das ist egal. Und damit ist auch alles von Relevanz gesagt.

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Zitat:

@NOMON schrieb am 20. Oktober 2019 um 05:35:51 Uhr:

Mein Gefühl sagt mir, dass Radfahrer an dieser Stelle wartepflichtig sind, weil sie irgendwie untergeordnet unterwegs sind. Aber das ist natürlich nicht belegt und hier keine Mehrheitsmeinung.

Fahrradfahrer haben in keiner Situation geringere Rechte als Autofahrer. Das wissen nur die meisten Autofahrer nicht.

 

@NOMON

Und wie ist in deinem Beispiel das Recht? Ich meine der Radfahrer hat Vorfahrt?!

Den Radweg müsste man unbedingt entschärfen!

Die Radfahrer müssten gezwungen werden der Kurve zu folgen um dann erst die Strasse, dann wartepflichtig, zu überqueren.

Wenn sie wie jetzt einfach geradeaus fahren können, ist das kein überqueren der Fahrbahn, höchstens ein Fahrspurwechsel.

Wenn man dann auch noch bedenkt, dass der Radfahrer seine Geradeausfahrt noch nicht mal anzeigen muß, = absolut lebensgefährlich!

Zitat:

@NOMON schrieb am 20. Oktober 2019 um 05:35:51 Uhr:

 

Wie ist die Situation, wenn ich als Radfahrer ganz rechts im Bild in Blickrichtung fahrend nicht der abknickenden Vorfahrt folgen will, sondern geradeaus weiterfahren will?

Wenn ich ihn als Abbiegender nicht behindere, fahre ich. Ist der Radfahrer eventuell auf gleicher Höhe oder sehr knapp hinter/neben mir, lass ich ihn durchfahren.

 

Die weiße Linie ist aus meiner Sicht irrelevant. Fährt der Fahrradfahrer geradeaus, muss natürlich der Autofahrer halten.

Hier biegen aber zwei Verkehrsteilnehmer rechts ab. Der eine auf der Straße, der andere auf dem Radweg.

Für mich ist das auch vergleichbar mit dem Rechtsabbiegen zweier Fahrzeuge auf einer zweispurigen Strasse. (linke Spur Auto, rechte Spur Fahhradweg)

Da kommt man sich normalerweise nicht in Gehege. Allerdings endet der Fahrradweg und der Fahrradfahrer wechselt die Spur. Für mich bleibt eindeutig der Fahrradfahrer wartepflichtig.

Sollte der Fahrradfahrer kein Richtungszeichen (Hand) gemacht haben, muss der Autofahrer damit rechnen, dass der Fahrradfahrer geradeausfährt und vorsichtshalber halten, weil dann hätte er ja Vorfahrt nach §9

So hab ich das auch gemeint.

Die Vorfahrt des Radlers besteht in der genannten Situation räumlich nunmal in der Fahrspur des abbiegenden Autofahrers. Die Fahrtrichtung des Radlers spielt dafür keine Rolle. Er kann auch verkehrswidrig entgegengesetzt der Fahrtrichtung fahren und hat hier Vorfahrt.

Themenstarteram 20. Oktober 2019 um 8:12

zur hier https://maps.app.goo.gl/Ta7nkujtjiFDd1fb9 von nomon erkläte situation des geradeausfahrenden Radfahrers:

In meinen Augen ist der Radfahrer hier wartepflichtig.

->er hat den von rechts kommenden Verkehr zu beachten, da er die Vorfahrtsstraße verläßt, gleiches gilt für PKW die geradeaus wollen

->bei seinem Verlassen kreuzt er auch die links neben ihm liegende abknickenden Fahrbahn also hat er auch hier zu warten (der sich vorher einzufädeln) und kann nicht blind geradeaus durchfahren

Als Fußgänger habe ich doch an abknickenden Vorfahrtsstraßen auch keinen Vorrang geradeauszulaufen. Da hab ich zu warten bis alle Autos rumgefahren sind. Nicht anders verhält es sich hier beim Radfahrer auf seinem Radweg.

->möchte ich als Radfahrer dort nicht warten fädele ich vorher (unter Beachtung des Nachfolgenden und entgegenkommenden Verkehrs) in die Fahrbahn ein und habe im Kreuzungsbereich dann lediglich abknickenden Gegenverkehr zu beachten.

Die Situation hat mit der von mir im Eingangspost dargestellten Situation absolut nichts zu tun.

Der genaue unterschied ist eben dass hier eine Vorfahrt abknickt.

->In meinem eingangs geschildertem Fall geht die Straße des Autofahrers geradeaus (unter beachtung von rechts vor links). Will ich dort mit dem Auto abbiegen habe ich das rechts neben mit zu beachten (Radfahrer + Fußgänger , sowohl in meine richtung als auch entgegenkommend).

->Will ich dagegen mit dem Auto auf einer abknickenden Vorfahrtsstraße FOLGEN habe ich rechts nichts zu beachten. Ich muss zwar den Blinker setzen um mein folgen der Straße mitzuteilen aber das FOLGEN einer abknickenden Vorfahrtsstraße ist kein ABBIEGEN.

Ist auch hier ganz gut beschrieben:

https://verkehrslexikon.de/Module/Abknickend.php

Die Vorfahrt besteht nur wenn der Radfahrer die Querstraße überquert und dabei spielt die Richtung tatsächlich keine Rolle.

Biegt er rechts ab, fädelt er sich an der Stelle in den für ihn von links kommenden Verkehr ein und da der Autofahrer "außen" fährt, ist er an der Stelle für den Radfahrer Verkehr in den er sich einfädelt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Oktober 2019 um 10:05:39 Uhr:

Die Vorfahrt des Radlers besteht in der genannten Situation räumlich nunmal in der Fahrspur des abbiegenden Autofahrers. Die Fahrtrichtung des Radlers spielt dafür keine Rolle. Er kann auch verkehrswidrig entgegengesetzt der Fahrtrichtung fahren und hat hier Vorfahrt.

Der Fahrradfahrer biegt rechts ab. Aber anstatt auf dem Fussweg weiterzufahren (was er darf), wechselt er auf die Strasse. Deswegen hat er auf den fliessenden Verkehr zu achten.

Ein Vorrecht hat der Radfahrer sowieso nur, wenn er geradeausfährt.

Vorfahrt hätte der Radler auch, wenn er dort auf der Stelle Kreise fährt .... und er fädelt immer noch nicht von einem anderen Straßenteil ein.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Oktober 2019 um 10:26:18 Uhr:

Vorfahrt hätte der Radler auch, wenn er dort auf der Stelle Kreise fährt .... und er fädelt immer noch nicht von einem anderen Straßenteil ein.

Nein, Vorfahrt hat er nur, wenn er parallel weiterfährt.

Nochmal: Der Fahrradfahrer kann rechts abbiegen, ohne auch nur in die Nähe des Autos zu kommen. Nämlich indem er auf dem Fahrradweg/freigegebenen Gehweg bleibt. Er entscheidet sich aber den Fahrweg zu wechseln und wechselt in den Fahrweg des Autos.

Wenn Du mit mit dem Auto zweispurig rechts abbiegt hat der Autofahrer rechts neben Dir doch auch keine Vorfahrt.

Da ich weder als Auto- noch als Radfahrer 100ig sicher sein kann, dass der jeweils andere die Regeln zu 100% auswendig kennt, würde ich egal mit welchem Fahrzeug an solchen Stellen immer vorsichtig fahren und den anderen beobachten.

Als Radfahrer habe ich keine Lust auf gebrochene Knochen und blaue Flecken und als Autofahrer will ich nicht die Schuld und das schlechte Gewissen an Knochenbrüchen und blauen Flecken des Radfahrers haben.

Zitat:

@newt3 schrieb am 20. Oktober 2019 um 10:12:50 Uhr:

...

->Will ich dagegen mit dem Auto auf einer abknickenden Vorfahrtsstraße FOLGEN habe ich rechts nichts zu beachten. Ich muss zwar den Blinker setzen um mein folgen der Straße mitzuteilen aber das FOLGEN einer abknickenden Vorfahrtsstraße ist kein ABBIEGEN.

Ist auch hier ganz gut beschrieben:

https://verkehrslexikon.de/Module/Abknickend.php

Wirklich nichts zu beachten?

Da scheint es unterschiedliche Meinungen zu geben.

Autofahrer, die einer abknickenden Vorfahrtsstraße folgen, wissen oft nicht, wie sie sich gegenüber querenden Fußgängern verhalten sollen. Laut Schmidt fordert das Straßenschild der abknickenden Vorfahrtsstraße den Fahrer zu besonderer Rücksichtnahme auf. Falls ein Fußgänger die Straße überqueren will, muss das Auto warten.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 20. Oktober 2019 um 10:18:17 Uhr:

Die Vorfahrt besteht nur wenn der Radfahrer die Querstraße überquert und dabei spielt die Richtung tatsächlich keine Rolle.

Biegt er rechts ab, fädelt er sich an der Stelle in den für ihn von links kommenden Verkehr ein und da der Autofahrer "außen" fährt, ist er an der Stelle für den Radfahrer Verkehr in den er sich einfädelt.

Es gab aber niemanden, der "von links" kam, sondern die Frage bezog sich auf ein rechtsabbiegendes Kraftfahrzeug, mit welchem offenbar der Konflikt entstand, das sich parallel, in gleicher Richtung zum Radfahrer bewegte.

Diese Einschätzung wird hier allerdings -durch die leicht von der Fahrbahn abgesetzte Wegführung des Radweges- etwas uneindeutig. Meiner Ansicht nach gilt dies aber auch für Fahrräder, die neben der Fahrbahn unterwegs sind.

Natürlich muss ich als Rechtsabbieger von hinten kommenden Radfahrern auch dann Vorfahrt gewähren, wenn diese anschließend, nachdem sich unsere Spuren gekreuzt haben, ebenfalls ihren Weg rechts fortsetzen.

Zitat:

@400.000km schrieb am 20. Oktober 2019 um 10:31:45 Uhr:

Nochmal: Der Fahrradfahrer kann rechts abbiegen, ohne auch nur in die Nähe des Autos zu kommen. Nämlich indem er auf dem Fahrradweg/freigegebenen Gehweg bleibt. Er entscheidet sich aber den Fahrweg zu wechseln und wechselt in den Fahrweg des Autos.

Nö. Dort ist rechts -nach dem, was ich bei google maps/Streetview erkenne- kein "Fahrradweg/freigegebener Gehweg", auf dem er seine Fahrt fortsetzen dürfte.

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