Rechts vor Links - Wer wäre hier schuldig? Mit Video
Hi,
bevor ich hier erzähle was Sache ist, ist mir klar das ich hätte bremsen können und die Person vorbeifahren lassen können - Ich denke jeder hat hier eine andere Meinung, einige werden mir bestimmt Recht geben, andere werden mich dafür hassen, but i dont care, im Internet machen viele auf unschuldig, machen nie Fehler und keine Ahnung was noch alles.
Ich befahre die Strecke jeden Tag, es gibt Tage, wo ich an der Kreuzung die Leute durchlasse obwohl ich Vorfahrt habe, zu dem Zeitpunkt aber sind die Personen entweder zu schnell so das ich kein Risiko eingehen möchte oder man sieht es denen einfach an das die etwas älter sind (Fahrzeug etc) und allgemein schon Probleme haben, zudem Zeitpunkt befinden sich auch öfters keine Autos hinter mir.
Hier im Video aber dachte ich mir "Nö, ich halte nicht an".
Es waren 2-3 Fahrzeuge vor mir und auch 2-3 Fahrzeuge hinter mir, es war schon knapp, sind aber trotzdem weitergefahren, nur hat die Person die ganze Zeit Lichthupe betätigt so das ich an der nächsten Ampel ausgestiegen bin und gefragt habe was sein Problem ist, er behauptet das ich aufpassen müsste und ihn da hätte vorbeifahren lassen weil er schon in der Kurve war (???).
Wer wäre hier schuldig? Vielleicht doch 50/50?
Wenn man sich in seine Lage versetzt ist das ganze auch von Seite aus ziemlich dreist, er sieht das von rechts 4-6 Autos kommen und er fährt trotzdem durch.
Hätte ich gebremst hätte es sein können das mir hinten jemand auffährt weil ich unerwartet bremse, klar, der der hinter mir ist muss damit rechnen und dementsprechend sein Abstand halten aber alles nur unnötig Stress.
Ich denke das die Person sowas nicht noch einmal macht.. Hoffe ich.
Video: https://youtu.be/jsM3DZbusL4
Beste Antwort im Thema
Ne, nicht Teilschuld.
Warum?
Der VT der von Links kam, war vor dem TE an der Kreuzung. Heißt, der TE hatte keine Vorfahrt!
Edit: Du TE bist an die Kreuzung rangefahren ohne zu verzögern. Schau mal auf die Geschwindigkeitsanzeige von deiner Dashcam. Mit über 30 in die Kurve rein, obwohl du den weißen gesehen hast? Da könnte man Vorsatz unterstellen.
Gruß,
der_Nordmann
205 Antworten
Also ich habe jetzt mal alle Varianten im Kopf durchgespielt, mein Gegenverkehr dem ich ja als Linksabbieger Vorrang gewähren soll hätte immer jemanden von Rechts, das ist doch Schwachsinn wenn er jetzt plötzlich als erster fahren darf.
...zumal z.b. Der link von Rainer meine und Pauls Version eindeutig im Bild wieder gibt. Der Link ist von 2015.
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Der § 8 Absatz 2 letzter Satz StVO sagt eindeutig, dass der Vorfahrtsberechtigte auch beim Abbiegen nicht behindert werden darf.
Hier ist es gut beschrieben. Die neue Reglung erzeugt eine Blockade. Nur durch den Verzicht der Vorfahrt eines Beteiligten darf überhaupt jemand zuerst fahren.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 6. Mai 2017 um 23:05:36 Uhr:
Also ich habe jetzt mal alle Varianten im Kopf durchgespielt, mein Gegenverkehr dem ich ja als Linksabbieger Vorrang gewähren soll hätte immer jemanden von Rechts, das ist doch Schwachsinn wenn er jetzt plötzlich als erster fahren darf.
Nein, das darf auch er nicht, weil er jemanden von rechts hat😁. Nun bekommt er aber von Letzterem ein Zeichen, daß er fahren soll und - fährt los! Im gleichen Moment biegst Du nach Deiner DDR-Regel ab und es knallt.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 6. Mai 2017 um 23:18:10 Uhr:
[...] Nur durch den Verzicht der Vorfahrt eines Beteiligten darf überhaupt jemand zuerst fahren.
BRAVO!!!😉 Und das schon, wie bereits erwähnt, seit 3.10.1990 im Beitrittsgebiet.
Der link ist leer ...
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 6. Mai 2017 um 23:20:42 Uhr:
Der link ist leer ...
Mist, ich bin Mobil, da klappt das immer nicht.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 6. Mai 2017 um 23:20:42 Uhr:
Der link ist leer ...
So nun sollte es klappen.
So klappt es meist aber nicht, weil es viel zu eng ist.
Zitat:
Erlaubterweise und am entspanntesten geht es so: Der Blaue zieht gemütlich bis zur Kreuzungsmitte vor; das darf er, weil er ja Vorfahrt vor dem Gelben hat. In der Kreuzungsmitte wartet Blau als Linksabbieger noch den entgegenkommenden Roten ab, während Gelb möglicherweise schon hinter dem Heck von Blau durchfahren kann.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 6. Mai 2017 um 23:16:16 Uhr:
Der § 8 Absatz 2 letzter Satz StVO sagt eindeutig, dass der Vorfahrtsberechtigte auch beim Abbiegen nicht behindert werden darf.
Paule, nochmal: als Linksabbieger ist man gegenüber Entgegenkommenden nicht vorfahrtsberechtigt! Grrrr...🙄
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 6. Mai 2017 um 23:27:33 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 6. Mai 2017 um 23:16:16 Uhr:
Der § 8 Absatz 2 letzter Satz StVO sagt eindeutig, dass der Vorfahrtsberechtigte auch beim Abbiegen nicht behindert werden darf.
Paule, nochmal: als Linksabbieger ist man gegenüber Entgegenkommenden nicht vorfahrtsberechtigt! Grrrr...🙄
Grrr...auch falsch, doch man hat VORFAHRT, man hat niemanden von rechts, muss dem doofen Gegenverkehr aber VORRANG gewähren.
Das ist Schwachsinn.Da hätte man die DDR Reglung übernehmen sollen, die war unmissverständlich eindeutig.