Rechts vor Links - Wer wäre hier schuldig? Mit Video

Hi,

bevor ich hier erzähle was Sache ist, ist mir klar das ich hätte bremsen können und die Person vorbeifahren lassen können - Ich denke jeder hat hier eine andere Meinung, einige werden mir bestimmt Recht geben, andere werden mich dafür hassen, but i dont care, im Internet machen viele auf unschuldig, machen nie Fehler und keine Ahnung was noch alles.

Ich befahre die Strecke jeden Tag, es gibt Tage, wo ich an der Kreuzung die Leute durchlasse obwohl ich Vorfahrt habe, zu dem Zeitpunkt aber sind die Personen entweder zu schnell so das ich kein Risiko eingehen möchte oder man sieht es denen einfach an das die etwas älter sind (Fahrzeug etc) und allgemein schon Probleme haben, zudem Zeitpunkt befinden sich auch öfters keine Autos hinter mir.

Hier im Video aber dachte ich mir "Nö, ich halte nicht an".

Es waren 2-3 Fahrzeuge vor mir und auch 2-3 Fahrzeuge hinter mir, es war schon knapp, sind aber trotzdem weitergefahren, nur hat die Person die ganze Zeit Lichthupe betätigt so das ich an der nächsten Ampel ausgestiegen bin und gefragt habe was sein Problem ist, er behauptet das ich aufpassen müsste und ihn da hätte vorbeifahren lassen weil er schon in der Kurve war (???).

Wer wäre hier schuldig? Vielleicht doch 50/50?

Wenn man sich in seine Lage versetzt ist das ganze auch von Seite aus ziemlich dreist, er sieht das von rechts 4-6 Autos kommen und er fährt trotzdem durch.
Hätte ich gebremst hätte es sein können das mir hinten jemand auffährt weil ich unerwartet bremse, klar, der der hinter mir ist muss damit rechnen und dementsprechend sein Abstand halten aber alles nur unnötig Stress.
Ich denke das die Person sowas nicht noch einmal macht.. Hoffe ich.

Video: https://youtu.be/jsM3DZbusL4

Beste Antwort im Thema

Ne, nicht Teilschuld.
Warum?
Der VT der von Links kam, war vor dem TE an der Kreuzung. Heißt, der TE hatte keine Vorfahrt!

Edit: Du TE bist an die Kreuzung rangefahren ohne zu verzögern. Schau mal auf die Geschwindigkeitsanzeige von deiner Dashcam. Mit über 30 in die Kurve rein, obwohl du den weißen gesehen hast? Da könnte man Vorsatz unterstellen.

Gruß,
der_Nordmann

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. Mai 2017 um 12:25:53 Uhr:


Im Grunde ist das eine Örtlichkeit, an der über ein paar Wochen verstärkt polizeilich kontrolliert, angehalten und ohne Verwarngeld belehrt werden müsste, wenn die geschilderte Häufigkeit zutrifft.

Sehe ich auch so. Allerdings kann man die Leute auch ruhig mal zur Kasse bitten. Ein Verwarngeld hat noch niemanden geschadet.

Ich habe im städtischen Raum, insbesondere in Wohngebieten mit dichter Besiedelung, die gern als "Abkürzung" benutzt werden, eh den Eindruck, dass sich eher weniger an die vorgeschriebenen Vorfahrtsregelungen gehalten werden, sondern sich ein gewisses Gewohnheitsrecht durchsetzt, was zur Folge hat, dass sich inoffizielle Vorfahrtsstraßen bilden. Dies geschieht meist zum großen Ärger der Anwohner, da ja gerade die Vorfahrtregelung den Verkehrsfluss ausbremsen soll, um a) die "Abkürzung" unattraktiv zu machen und b) die Geschwindigkeit zur Sicherheit zu reduzieren.

Also ich habe heute mal Rechts vor Links "missachtet".

Ich komme aus einer Einmündung und möchte links abbiegen, gleichzeitig ein Fahrzeug von links und eines von rechts.
Wir halten alle drei an und der rechts von mir (links blinkend) gewährt seinem Gegenverkehr die Vorfahrt, wärend dieser ihm mittels Handzeichen bewusst macht, das er zuerst fahren darf.

Ich hupe mal kurz, um meine Aufmerksamkeit auf dem rechts von mir zu lenken, weil auch ich ihm klar machen möchte, das er zuerst fahren soll. Er stiert aber nur stur auf das Fahrzeug links von mir und nix bewegt sich.

Um dann diese Sitauation endlich aufzulösen, bin ich vorsichtig links abgebogen. 😉

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 6. Mai 2017 um 13:46:07 Uhr:


Um dann diese Sitauation endlich aufzulösen, bin ich vorsichtig links abgebogen.

Wenn in diesem Moment der von rechts Kommende auch einfach losgefahren wäre, dann hättest du aber bei einem Zusammenstoß schlechte Karten gehabt. Wenn bei einer "Patt-Situation" ohne vorherige Verständigung einfach einer losfährt, dann könnte das mit etwas Pech schiefgehen.

Warum hast du nicht einfach gegenüber dem von links Kommenden mit einem Handzeichen verzichtet? Dann wären nur noch 2 Fahrzeuge übrig geblieben und die Situation wäre wieder eindeutig gewesen.

Zitat:

Wenn bei einer "Patt-Situation" ohne vorherige Verständigung einfach einer losfährt, dann könnte das mit etwas Pech schiefgehen.

Rate mal, warum ich vorsichtig links abgebogen bin?
Und ebend nicht "einfach losgefahren".

Zitat:

Warum hast du nicht einfach gegenüber dem von links Kommenden mit einem Handzeichen verzichtet?

Kann ja genauso sein, wenn ich den von links signalisiere, er soll losfahren und er tut dies, das dann plötzlich auch der von rechts (linksabbiegend) losfährt, weil ihm eingefallen ist, das ja er Vorfahrt hat.

Solange nicht der als erster losfährt, der absolut bevorrechtigt ist, bleibt es immer etwas mulmig, wenn ein anderer den Anfang macht. Ist dann halt nur die Frage,

wie

man das macht.

Zitat:

Dann wären nur noch 2 Fahrzeuge übrig geblieben und die Situation wäre wieder eindeutig gewesen.

Als ich losgefahren bin, waren auch nur noch zwei Fahrzeuge übrig, inkl. der verbleibenden eindeutigen Situation.

Der Linksabbieger hat dann den Geradeausfahrer im Gegenverkehr den ordnungsgemäßen Vorrang gelassen, so wie er es anfangs, als ich noch mit bei war, fälschlicherweise interpretiert hatte.

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Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 6. Mai 2017 um 16:46:50 Uhr:


Kann ja genauso sein, wenn ich den von links signalisiere, er soll losfahren und er tut dies, das dann plötzlich auch der von rechts (linksabbiegend) losfährt, weil ihm eingefallen ist, das ja er Vorfahrt hat.

Äh, das stimmt aber nicht. Der aus deiner Sicht von rechts Kommende ist und bleibt Linksabbieger und ist somit auf jeden Fall wartepflichtig gegenüber dem Gegenverkehr. Das gilt auch dann, wenn der Gegenverkehr selbst gegenüber einem anderen Fahrzeug (in dem Fall gegenüber dir) wartepflichtig ist.

Ich glaube, du hast da noch eine DDR-Regelung im Bewusstsein. Dort war es meines Wissens so, dass der "rechteste" Vorfahrt hatte, und zwar in diesem Fall dann auch als Linksabbieger gegenüber dem Gegenverkehr.

Bei Rechts vor Links hat der Vorfahrt, welcher am weitesten von Rechts kommt.

Der links von mir hat mir die Vorfahrt zu gewährem, ich muss aber den rechts von mir die Vorfahrt gewähren, egal ob der gerdeaus fährt, oder links abbiegt. Demzufolge fährt er als Erster, ich als Zweiter, der links von mir als Letzter.

Situation Nr. 3
http://www.mobiliter.eu/.../

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 6. Mai 2017 um 17:02:33 Uhr:


Bei Links vor Rechts hat der Vorfahrt, welcher am weitesten von Rechts kommt.

Sorry, das ist Unsinn. Wie vermutet hast du also noch die DDR-Regelung im Kopf.

Dann ist der Link auch Unsinn? 😉

Ja, der Link ist sogar völliger Unsinn.

😁

@Florian, hast du etwa in dem Auto rechts von mir gesessen?

Muss ich doch gleich mal im Aufregerthread checken. 😁

Nö, warum? Übrigens heißt die Regelung "rechts vor links" und nicht, wie du oben geschrieben hast, "links vor rechts". 🙂

Zitat:

@Florian333 schrieb am 6. Mai 2017 um 17:16:12 Uhr:


Ja, der Link ist sogar völliger Unsinn.

Also ich habe da keinen Unsinn gefunden. Welches Bild meinst Du ?

Zitat:

@Florian333 schrieb am 6. Mai 2017 um 16:52:51 Uhr:



Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 6. Mai 2017 um 16:46:50 Uhr:


Kann ja genauso sein, wenn ich den von links signalisiere, er soll losfahren und er tut dies, das dann plötzlich auch der von rechts (linksabbiegend) losfährt, weil ihm eingefallen ist, das ja er Vorfahrt hat.

Äh, das stimmt aber nicht. Der aus deiner Sicht von rechts Kommende ist und bleibt Linksabbieger und ist somit auf jeden Fall wartepflichtig gegenüber dem Gegenverkehr. Das gilt auch dann, wenn der Gegenverkehr selbst gegenüber einem anderen Fahrzeug (in dem Fall gegenüber dir) wartepflichtig ist.

Ich glaube, du hast da noch eine DDR-Regelung im Bewusstsein. Dort war es meines Wissens so, dass der "rechteste" Vorfahrt hatte, und zwar in diesem Fall dann auch als Linksabbieger gegenüber dem Gegenverkehr.

Also mir ist vor 28 Jahren keine Änderung aufgefallen.
Und das was ich ROT markiert habe wäre mir wirklich neu.

Kennst du denn in der StVO eine Ausnahme, bei der ein Linksabbieger plötzlich die Vorfahrt gegenüber dem Gegenverkehr gewinnt?

Und jetzt eine ernst gemeinte, nicht persönlich zu nehmende Frage: Hast du auch in der DDR das Autofahren gelernt?

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