rechts vor links ???

Guten Abend.

Könnten mir vllt einige Experten zu den beiliegenden Fotos sagen welche Regelung hier greift.

Wäre sehr dankbar ...

MfG

Ps ... ist im Neubau-Gebiet mit zone 30 und die asphaltierte Straße trägt ebenfalls den selben Straßennamen.

20140715-051835
20140715-051855
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Schrittgeschwindigkeit, Blickkontakt, §1, gesunder Menschenverstand, wirklich Vorfahrt hat da wohl wirklich keiner.

Da geht alles durcheinander, farbliche Markierungen, rechts vor links, eventuell Grundstücksausfahrten....

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Wenn du wirklich nachweisen kannst, dass du gestanden bist, wird die Unfallgegnerin wahrscheinlich eine Teilschuld bekommen. Wobei mir die Spurenlage nicht ganz einleuchtet – zum einen kannst du in die Kreuzung einsehen (niedrige Büsche), zum anderen ist dein Auto mittig getroffen worden, d.h. du musst ja mitten in der Kreuzung gestanden haben. Hast du Fotos von der Unfalllage, wie die Autos standen? Vielleicht hat die Unfallgegnerin ja auch die Kurve geschnitten …

Zitat:

Original geschrieben von QP66


@TE: Laß uns wissen wie es ausgegangen ist.

Gruß Metalhead
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Ja ich warte erstmal ab was mein Anwalt sagt/berichtet.... dann werde ich euch auf dem laufenden halten....

Und der Gemeinde werde ich auch mal bescheid geben das hier eine Spielstraße raus gemacht wird... da wie schon geschrieben ca 5-10m ein gut besuchter Kinderspielplatz ist.!

Warte lieber ab was der Richter sagt, der Anwalt gibt eh nur Empfehlungen, und suche Dir einen Richter der auf deiner Seite steht, in Deinem Fall ist es eh ein Glücksspiel, da hier nichts eindeutig ist.

Hi,

nicht falsch verstehen. Ich unterstelle dir keneswegs das du hier was falsches erzählst,was sollte dir das auch bringen 😉

Aber die Wahrheit wie du sie erlebt hast muß eben nicht 100% dem entsprechen was wirklich passiert ist,gerade weil der treffer dann ja doch recht ordentlich war.

Da gabs mal nen schönen Versuch zu,eine Gruppe von Leuten beobachtete einen gestellten Unfall. Wußte vorher natürlich keiner und hinterher wurden sie dazu befragt.

Jeder der 8-10 Leute hat hinterher was anderes erzählt und das waren nicht nur kleine Details 😉 Da wurden aus einem Mann ne Frau, die Auto´s hatten komplett unterschiedliche Farben etc.

Obwohl deine Unfallgegnerin zwischendurch ihre Erzählung geändert hat,für sie ist das vielleicht die Wahrheit und sie würde damit jeden Lügendetektortest bestehen! Aber vielleicht lügt sie auch absichtlich ,wer weiß.

Gruß tobias

Zitat:

Original geschrieben von QP66


… Und der Gemeinde werde ich auch mal bescheid geben das hier eine Spielstraße raus gemacht wird... da wie schon geschrieben ca 5-10m ein gut besuchter Kinderspielplatz ist.!

Ich wohne in einer 30er-Zone mit lauter rechts-vor-links-Straßen, die von keinem beachtet werden und wo es in letzter Zeit deswegen zwei schwere Unfälle mit Schwerverletzten gab. Die Gemeinde hat nur rechts-vor-links-Schilder montiert (

Zeichen 102

), seitdem ist Ruhe. Vielleicht wäre das an der Stelle sinnvoll …

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Zitat:

Original geschrieben von birscherl


Wenn du wirklich nachweisen kannst, dass du gestanden bist, wird die Unfallgegnerin wahrscheinlich eine Teilschuld bekommen. Wobei mir die Spurenlage nicht ganz einleuchtet – zum einen kannst du in die Kreuzung einsehen (niedrige Büsche), zum anderen ist dein Auto mittig getroffen worden, d.h. du musst ja mitten in der Kreuzung gestanden haben. Hast du Fotos von der Unfalllage, wie die Autos standen? Vielleicht hat die Unfallgegnerin ja auch die Kurve geschnitten …

Sie hatte ja den abbiege vorgang nach links eingeleitet und hat an ihrer beifahrerseite ab ca. Mitte Motorhaube bis zum Kotflügel ebenfalls einen schaden und nicht mittig oder fahrerseitig

Der Anwalt mag hier helfen können (auch bei der Formulierung der Schilderung des Vorgangs), aber im Endeffekt wäre doch jetzt erstmal zu klären, was die Versicherungen sagen.

Aber eins noch... was ist das dann für eine rechts vor links regelung... wenn man steht und sie sozusagen vorlassen will... dann kann man ja immer sagen der der wartet ist immer der gearschte ob wohl er ihr die vorfahrt gewährt und sie ihm trotzdem reinfährt... richtig?

Du musst aber andererseits vor der Kreuzung halten, nicht in der Kreuzung. Und ein Schaden in der Beifahrertür kann bei einer schmalen Straße eigentlich nur eintreten, wenn man mitten in der Kreuzung steht.

Oder so wie sie einfach abbiegt ohne zu gucken... ich stand sehr weit link...

Rechts vor links sollte eindeutig geklärt (und erklärt) sein. Auch hättest Du nicht in der Kreuzung stehen dürfen sondern davor halten müssen. Eine Mithaftung der Anderen kommt natürlich in Frage, weil sie ja ihrerseits auch wartepflichtig von rechts gewesen wäre und sie in ein stehendes Fahrzeug gefahren ist. Pi mal Daumen 30% für sie. 70% für Dich.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Rechts vor links sollte eindeutig geklärt (und erklärt) sein.

Nö, für mich nicht. Du meinst es sei geklärt, weil es Deine Meinung ist, ich meine es sei nicht geklärt, weil es nicht meine Meinung ist.🙂

Da gilt für mich einfach der §1, gegenseitige Rücksicht und Vorsicht.

Würde ich aus dieser komischen Einfahrt/Ausfahrt/Zufahrt kommen, würde ich mir nie einbilden ich hätte Vorfahrt. Genauso wenig würde ich auf meine Vorfahrt bestehen, wenn ich auf der asphaltierten Straße wäre. Es gibt auch Situationen, da greift einfach nur der §1.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


..., und suche Dir einen Richter der auf deiner Seite steht, ...

Sag mal bitte, wie meinst Du das?

Seit wann kann man sich den Richter aussuchen??

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Nö, für mich nicht. Du meinst es sei geklärt, weil es Deine Meinung ist, ich meine es sei nicht geklärt, weil es nicht meine Meinung ist.🙂

Nö, weil es gesetzlich so geregelt ist. Das Gesetz wurde hier schon zitiert. Es ist nun mal eine einmündende Strasse und da gilt rechts vor links.

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


..., und suche Dir einen Richter der auf deiner Seite steht, ...
Sag mal bitte, wie meinst Du das?
Seit wann kann man sich den Richter aussuchen??

Es war symbolisch gemein, das man einen Richter braucht, der auf seiner Seite steht.

Eine Verkehrsrichter-Bewertungsdatenbank wäre doch mal klasse. So wie das mit den Lehrern und Ärzten. 😁

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