rechts vor links ???

Guten Abend.

Könnten mir vllt einige Experten zu den beiliegenden Fotos sagen welche Regelung hier greift.

Wäre sehr dankbar ...

MfG

Ps ... ist im Neubau-Gebiet mit zone 30 und die asphaltierte Straße trägt ebenfalls den selben Straßennamen.

20140715-051835
20140715-051855
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Schrittgeschwindigkeit, Blickkontakt, §1, gesunder Menschenverstand, wirklich Vorfahrt hat da wohl wirklich keiner.

Da geht alles durcheinander, farbliche Markierungen, rechts vor links, eventuell Grundstücksausfahrten....

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Zitat:

Original geschrieben von Cyberpunk69


Irrtum,

wo genau?

Zitat:

in einer 30er Zone dürfen eh keine vorfahrtregelnde Verkehrszeichen oder sogar Ampeln stehen, außer sie haben lt. Gesetz Bestandsschutz. Aber das dürfte wohl an den wenigstens Stellen zutreffen.

Auf die Schnelle:

https://maps.google.de/maps?...

Zitat:

Aber ich lasse mich auch eines Besseren belehren. 😉

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__45.html

"grundsätzlich" bedeutet schonmal pauschal, dass es auch Ausnahmen geben kann...

Dazu steht in der VwV:
XI. Tempo 30-Zonen
b) Wo die Verkehrssicherheit es wegen der Gestaltung der Kreuzung oder Einmündung oder die Belange des Buslinienverkehrs es erfordern, kann abweichend von der Grundregel "rechts vor links" die Vorfahrt durch Zeichen 301 angeordnet werden

aber, um es nochmal zu wiederholen:
Diese Regeln richten sich an die Behörden, nicht an den Verkehrsteilnehmer.
Aufgestellte Verkehrszeichen gelten.

Normalerweise müsste da ein Verkehrsberuhigterbereich sein da man da die spielenden Kinder erst garnicht sieht!!!

Screenshot-2014-07-18-17-57-31

Zitat:

Original geschrieben von QP66


Normalerweise müsste da ein Verkehrsberuhigterbereich sein da man da die spielenden Kinder erst garnicht sieht!!!

und was gilt da? auch rechts vor links 😉

Im Endeffekt ist man immer gut beraten, bei unklaren Situationen § 1 StVO zur Anwendung zu bringen.

Und was soll einem dieser §1 bringen wenn sich da keiner oder sozusagen sie nicht dran hält.. und so raus bretter... das ist es ja eben was ich nicht verstehen kann und will! Ich könnte jetzt ja einfach da stehen und warten bis einer kommt ... und fahre dem auch rein ... damit er schuld ist...

Aber ist ja nu auch egal... abwarten was der Anwalt sagt und was daraus wird...

Trotzdem dankeschön für die ganzen antworten... schönes we an alle ... mfg qp66

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Deshalb im Zweifelsfall immer nach § 1 fahren und sich notfalls mittels Händen und Füßen verständigen. Das hilft aber dir jetzt auch nicht weiter.
Und der Unfallgegner ist auch nicht ganz schuldlos, wenn er einfach ohne zu Schauen oder nicht angepasster Geschwindigkeit einfach in die Kreuzung einfährt.
Auch als Vorfahrtberechtigter hat man eine Sorgfaltspflicht und darf seinen Vorrang nicht erzwingen.
Aber hinterher ist man immer schlauer...

Aso... was ist den mit einer Zeugen aussage... die aussagt das ich bereits paar sek. stand und ihr die Vorfahrt gewährt hab. Wie wird sowas dann behandelt.

Die Zeugin gibts wirklich und wurde nicht erfunden oder sonstige's

Zitat:

Original geschrieben von QP66


Aso... was ist den mit einer Zeugen aussage... die aussagt das ich bereits paar sek. stand und ihr die Vorfahrt gewährt hab. Wie wird sowas dann behandelt.

Wir sind keine Hellseher. Die Unfallspuren an deinem Auto lassen jedenfalls den Schluss zu, dass du mitten in der Kreuzung gestanden bist, das hat erstmal wenig mit gewährter Vorfahrt zu tun. Wie das behandelt wird, musst du den Behandler fragen: den Versicherungssachbearbeiter oder den Richter, falls der Versicherungssachbearbeiter das nicht in deinem Sinne sieht.

Ok... ein foto wird aber das andere beweisen können das ich nicht mitten in der kreuzung stand! Sonderm wie bereits erwähnt nur mit der schnauze (ca 0.5m)

Dann kann dir der Gegner aber nicht in die Beifahrertür geknallt sein. Aber die Diskussion hatten wir ja schon ...

Doch weil die stichstrasse oder wad das jetzt auch ist einen grossen Radius hat

Meiner Meinung nach hast du ziemlich gute Chancen zumindest keine Hauptschuld zu bekommen. Egal wie sehr sie Vorfahrt hatte oder nicht...einfach in ein stehendes Fahrzeug reinfahren bringt immer eine Mitschuld mit. Und da sie dich ja voll in der Seite erwischt hat, bist du ja auch nicht gerade "gerade so im Weg...und nicht zu sehen" gewesen.

Die Sache ist doch eindeutig:

Der TE fuhr links, weil er das rote Gebilde für einen Fußweg hielt (farblich und durch Regenrinne abgegrenzt und zu schmal für ein Auto, also ist das viel, aber kein Fahrstreifen), somit war sein Fahrstreifen augenscheinlich die einzige Fahrbahn dieser Straße.

Er fuhr wegen des Bewuchses in die Keuzung ein. Ein vorsichtiges Herantasten ist so auch laut StVO definiert. Wie soll man sonst auch was sehen? So ein BMW hat eine lange Nase.

Da er nun links und relativ weit in der Kreuzung stand, ist sie ihm in die Seite gefahren.

Da sehe ich auch das einzige Fehlverhalten:

Die Unfallgegnerin hätte gar nicht erst in die Straße einbiegen können oder dürfen (wenn voll, dann voll, denn zwei Autos passen da nicht nebeneinander rein). Dann hat sie auch noch die Kurve geschnitten und als ob das nicht reicht, fuhr sie völlig blind, hat gar nicht in Fahrtrichtung geschaut.

Ist eben die Frage was man draus macht.

Wär´s ein Kind gewesen statt des TE, dann wär das jedenfalls platt. Wenn die jetzt noch als Sieger da raus geht, keinerlei Teilschuld (die sie wohl ohnehin nicht erkennt), dann wird´s wohl irgendwann übel enden.

Aber das sollen jetzt die Versicherungen bzw. ein Richter klären. Wenn man sich an einem einfachen "rechts vor links" aufhängen mag (wie auch viele hier im Thread) und jemandem, der gerne Vorfahrt gewährt hätte, nur keine Chance dafür bekam, die Schuld geben will...

Das Leben ist nunmal ungerecht.

Zitat:

Original geschrieben von einsdreivier


… Er fuhr wegen des Bewuchses in die Keuzung ein. Ein vorsichtiges Herantasten ist so auch laut StVO definiert. Wie soll man sonst auch was sehen? So ein BMW hat eine lange Nase.…

Welcher Bewuchs denn? Ich sehe dort eine 30 cm hohe "Hecke", da kann man auch in einem 5er BMW sitzend drüber schauen.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl



Zitat:

Original geschrieben von einsdreivier


… Er fuhr wegen des Bewuchses in die Keuzung ein. Ein vorsichtiges Herantasten ist so auch laut StVO definiert. Wie soll man sonst auch was sehen? So ein BMW hat eine lange Nase.…
Welcher Bewuchs denn? Ich sehe dort eine 30 cm hohe "Hecke", da kann man auch in einem 5er BMW sitzend drüber schauen.

Ja Bild 1 und 2 passen nicht so richtig zusammen.

Bewuchs unterschiedlich, Dachfarbe unterschiedlich und im ersten Bild ein Schild, im zweiten nicht.

Irgendwie raff ich das nicht.

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