Rechts vor links Schuldfrage
Ersmtal hallo an alle, das ist mein erster Beitrag hier.
Ich hatte eben einen beihnahe Unfall und mich würde interessieren, wer die Schuld trägt wenn es zu einem Unfall kommt.
Ich fahre durch ein Wohngebiet, Limit 50, welches aber ziemlich zugeparkt ist.
Ich fahre in etwa 40-45 und rechts steht ein parkendes Auto, somit muss ich ausweichen und fahre nach links um an dem Auto vorbeizufahren.
In diesem Moment, kommt von links aus einer einmündende Strasse ein Transporter und fährt ungebremst mit etwa 20-30 km/h aus seiner Straße hinaus.
Ich konnte gerade noch vollbremsen und nach rechts lenken.
Jedoch frage ich mich wer Schuld gehabt hätte?
Eig. ist es ja ein klassischer Rechts vor links Verstoß, ich habe aber doch theoretisch meine Spur verlassen, da ich ausweichen musste.(Auch wenn keine Fahrbahnmarkierungen vorhanden sind?)
Der Transporter is auch ziemlich weit gerade aus seiner Straße gefahren, da er ja nicht gerade den geringstens Lenkradius hat.
Skizze im Anhang (Grau Ich;Blau Transporter;Braun parkendes Auto)
Danke
Beste Antwort im Thema
Du hattest Vorfahrt. Ohne Wenn und Aber.
25 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Rechts vor links bei zHG 50km/h?? Kann ich mir nur schwer vorstellen...
Tecci6N, da irrst du dich.
Wird sogar sehr gern und oft angewendet. Und zwar aus folgendem Grund:
die Regelung RvL innerort führt zu einer deutlichen Geschw.-verringerung und ersparrt damit armen Gemeinden und Städten die Ausschilderung an jeder Kreuzung / Einmündung (entw. die Vorfahrtsregelung od. die Geschw.-beschränkung).
Oder anders ausgedrückt: wenn ich an jeder Kreuzung / Einmüdnung mit dem Beachten der Vorfahrt rechnen muss fahren die meisten langsamer als die erlaubten 50 km/h!
Aber nun schnell zum Thema zurück:
Zitat:
BGH-Urteil vom 15.06.1982 - AZ: VI ZR 119/81
... dass ein Wartepflichtiger, der nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen will, grundsätzlich davon ausgehen kann, dass er keinen Vorfahrtberechtigten an der Weiterfahrt behindern wird, wenn sich bei Beginn seines Einbiegens nicht nur von links keine Fahrzeuge nähern, sondern auf der Vorfahrtstraße auch die für ihn rechte Straßenseite frei ist und keine Anzeichen dafür sprechen, dass eines der sich auf der bevorrechtigten Strasse von rechts nähernden Fahrzeuge die Fahrbahnseite wechseln werde.
Stammt aus einem anderen Thema mit Thema RvL MIT UNFALL
(klickst du hier:
http://www.motor-talk.de/.../autounfall-schuldfrage-t2984444.html?...)
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Falls du dich auf mein Posting beziehst, so wollte ich das damit nicht aussagen. Lediglich - und ich denke, da gibst du mir recht - die Kombination 50 und rvl ist so nicht üblich bei uns, zumindestens unbeschildert.Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Vorfahrt gilt über die gesammte Straßenbreite und hat auch nichts direkt mit Geschwindigkeitsbegrenzungen zu tun.
Es gibt sogar agO Straßen wo r.v.l. giltund ebenso Vorfahrtsstraßen in 30er Zonen.Gruß Tecci
wir hatten bei uns im Prüfgebiet sogar mal eine 100er Strecke mit r.v.l. 😉
Allerdings so kurvig, dass man dort nicht auf 100 hätte kommen können 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Tecci6N, da irrst du dich.Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Rechts vor links bei zHG 50km/h?? Kann ich mir nur schwer vorstellen...
Mag sein, dass es das gibt, egal ob aus Kostengründen oder sonstigen "Gründen". Aber sicher ist das nicht die Regel, glaube ich einfach nicht. Hier im Umkreis von 50km ist mir keine einzige Ortschaft bekannt, wo dies so wäre. Und ich kenne meinen Umkreis...
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Die Städte und Gemeinden haben viele Beweggründe, warum sie dieses so machen.
Nur weil man etwas nicht gewohnt ist, ist es allerdings noch lange nicht ungewöhnlich für gesamt D.
Ist wie mit Straßenbahnen.
Hier haben wir schon Jahrzehntelang keine mehr. In z.B. HRO gehören die zum Stadtbild.
Aber es ging dem TE ja auch nicht um die Geschwindigkeit.
Der von links hatte nicht die nötige Sorgfaltspflicht an den Tag gelegt und/oder schlichtweg einen Fehler gemacht.
Wie gesagt: ich glaube gerne, dass es so etwas gibt. Sinn machts für mich keinen und ich kenne es auch nicht. Aber hast recht, zurück zur eigentlichen Diskussion, sofern da noch etwas ungeklärt sein sollte...
Wenn ich eine Wohnstrasse befahre, die beiseitig zugeparkt ist, sollte man schon den Grundsatz der doppelten Sicherung anwenden.Jederzeit mit Fehlverhalten der Anderen rechnen.
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
die frage ist etwas älter hab ihr mal das Datum angeschaut ??
Was hat sich in den letzten 3 Jahren an der Rechts-vor-Links-Regelung geändert?