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komische schuldfrage ???

Themenstarteram 25. Oktober 2004 um 15:40

hallo,

ich habe einen tiefergelegten wagen mit einem ziemlich harten fahrwerk... (immer wenn ich jmd. mitnehme weise ich immer extra daraufhin!!!)

gestern ist folgendes passiert:

tempolimit 50 und ich bin auch genau 50 gefahren...

es gab eine (kleine) unebenheit in der strasse über die ich gefahren bin... und ich habe auf der rücksitzbank jmd. mitgenommen (ziemlich gross ca.1,85m) der sich dabei den kopf am dach angestossen hat...

nun zu meiner frage: bin ich schuld dass er sich den kopf angestossen hat?

kann er mich rechtlich deswegen belangen?

kann mir ein fehlverhalten vorgeworfen werden???

ich habe von jura keine grosse ahnung wenn es noch etwas gibt das für den sachverhalt wichtig ist und es aus meiner knappen schilderung nicht klar wird bitte nachfragen ich kann dann jede noch so winzige kleinigkeit erläutern...

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22 Antworten

hast du ihm neben zeugen auf das hingewiesen??

Ist dein Fahrwerk eingetragen??

Andersrum, wenn zum beispiel du geschleudert wärest, das auto wieder aufgefangen hättest, nicht passiert (dir oder dem auto), er sich verletzt hat als folge wärst auch du schuld. denke mal das es trotzdem sicher auf deine kappe geht, da du der fahrer bist. Ausserdem sind die 50 bei schönem wetter und guter sicht. Öft sind allerdings auch die beschränkungen sinnlos bzw deren aufhebung, kenne ein paar solcher Schilder, ca 150 m vor dem kreisverkehr (im überland) 70er aufgehoben, also lt. beschränkung dürftest mit 100km ranfahren.

Themenstarteram 25. Oktober 2004 um 16:35

ja meine freundin war dabei als ich ihn daraufhingewiesen habe...

das fahrwerk ist eingetragen

-

es war nachts,also dunkel (ausser strassenbeleuchtung)... es war innerorts...

ich bin ganz normal gefahren (wie jeder andere auch)...

-

ich habe mir auch zuerst gedacht als fahrer ist man verantwortlich für die insassen usw..

aber diesen gedanken konsequent weitergedacht => und theoretisch könnte jeder den ich mitnehme behaupten er habe sich in meinem auto während ich fuhr verletzt und ich bin dann immer haftbar... komische vorstellung??? oder???

-

ich denke die primäre frage muss doch sein: habe ich schuld??? ich habe die strasse wie üblich benutzt... ich habe ihn daraufhingewiesen er solle aufpassen!!! und den kopf einziehen (da hinten nicht soviel platz ist)...

-

und dann frage ich mich was wäre denn wenn ich jetzt aus rücksichtsnahme auf die insassen bei jeder strassenunebenheit meine geschwindigkeit verringere oder der unebenheit ausweiche... bin ich dann keine gefährdung für den strassenverkehr?

oder noch viel schlimmer es kommt bei einer abbremsung oder einem ausweichen zu einem unfall??? was dann?? => dann bin ich bestimmt für den unfall verantworlich!

Eh mal so ganz nebenbei gefragt: Hat dein Kumpel so etwas angedeutet, dass er dich beispielsweise verklagen will oder so?

Ich meine du zebrichst dir ganz schön den Kopf darüber.

Also rechtlich belangen KÖNNTE er dich. Heißt Anzeigen. Aber wenn auch nur, wegen fahrlässiger Körperverletzung. Bloß damit kommt er nicht durch. Denn mehr als ihn darauf hinweisen kannst du ja schließlich auch nicht. Und das Schlagloch/ Unebenheit gehört meines Erachtens zu den Gefahren im Straßenverkehr mit dabei, wo man mit rechnen mußt.

Also ich an deiner Stelle würde mir deswegen keinen Kopp machen (es sei denn dein Kumpel liegt mit ner schweren Gehirnerschütterung im KrkHaus).

Du nimmst Leute in deinem Auto mit, die dich wegen einer Beule verklagen würden? Tolle Freunde. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der sich wirklich schwer verletzt hat. Und wegen 'ner Beule jemanden verklagen, in dessen Auto man mitgefahren ist, wäre doch lächerlich.

Abgesehen davon frage ich mich, ob die Schuld wirklich bei dir liegt. Klar bist du für die Sicherheit deiner Passagiere verantwortlich und hast deine Geschwindigkeit den Umständen anzupassen. Aber wenn du dich an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit gehalten hast und das Fahrwerk eingetragen ist stellt sich mir die Frage, ob nicht die Kommune mitverantwortlich ist, weil der Zustand der Straße nicht in einem ausreichenden Zustand war. Schließlich ist sie dafür verantwortlich Schlaglöcher auszubessern oder, wie mittlerweile leider immer häufiger der Fall, durch Schilder darauf hinzuweisen.

Gruß,

Tom

Ich denke mal, da der Threadersteller den Fahrgast auf das besonders harte Fahrwerk hingewiesen hat, dürfte in diesem Falle der Passus der "hinzunehmenden Betriebsgefahr" greifen. Wer in ein Flugzeug steigt, begibt sich auch in die (mögliche) Gefahr, daß das Flugzeug abstürzen könnte...

Themenstarteram 25. Oktober 2004 um 19:23

es war ein bekannter... verklagen wird er mich nicht... aber wir hatten einen nicht mehr endenden streit...

ich bin einfach der meinung dass ich nichts dafür kann und dass ich deswegen auch keine schuld habe...

mein auto ist so wie es ist zugelassen (alles eingetragen) und ich bin ganz normal gefahren wie jeder andere auch!! und ich habe ihn extra nochmal daraufhingewiesen (und er weiss es auch mit dem fahrwerk)...

-

er ist der meinung ich bin als fahrer verantwortlich!!! immer egal was los ist...

ich hätte besser aufpassen sollen... und wenn nötig eben bremsen....

und er ist sich 100%ig sicher würde er mich verklagen würde er recht bekommen...

-

-

es geht mir irgendwie auch ums prinzip...

ich weiss einfach nicht was ich hätte besser machen können...

bei jeder unebenheit bremsen kann nicht die lösung sein!!!! (anders denkende bitte melden!!!)

hat er nicht auch seine *wasweissichwasjuristendazusagen*-pflicht vernachlässigt wenn er sich so hinsetzt das zwischen seinem kopf und dem dach so gut wie kein platz mehr ist???? ich hab ihm extra vorgeschlagen er soll sich leicht schräg hinsetzen....

-

also nochmal an alle: was hätte ich besser machen können?

für was kann man mich verantwortlich machen???

Zitat:

Original geschrieben von c18xe16v

also nochmal an alle: was hätte ich besser machen können?

Hosenträger-Gurte montieren, die jeden Pasagier quasi auf dem Sitz festnageln...

Re: komische schuldfrage ???

 

Zitat:

Original geschrieben von c18xe16v

ich habe von jura keine grosse ahnung wenn es noch etwas gibt das für den sachverhalt wichtig ist und es aus meiner knappen schilderung nicht klar wird bitte nachfragen ich kann dann jede noch so winzige kleinigkeit erläutern...

Wenn Du mit jura die Zeit vor 150 Mio-Jahren meinst, wer war schon dabei?

Frag doch in 150 Mio.-Jahren nochmal :-)).

Gruß, Günther.

Re: Re: komische schuldfrage ???

 

Zitat:

Original geschrieben von güntherdortmund

Wenn Du mit jura die Zeit vor 150 Mio-Jahren meinst, wer war schon dabei?

Dabei war niemand, der jetzt noch lebt, aber die Archäologen haben schon 'ne Menge Wissenswertes herausgefunden...:D

Re: Re: Re: komische schuldfrage ???

 

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Dabei war niemand, der jetzt noch lebt, aber die Archäologeherausgefunden...:D

UUUps. Hab ich was in den 150 Mio-Jahren verpasst? ;-)

Gruss, Günther.

Re: Re: Re: Re: komische schuldfrage ???

 

Zitat:

Original geschrieben von güntherdortmund

UUUps. Hab ich was in den 150 Mio-Jahren verpasst? ;-)

Gruss, Günther.

In den 150 Mio-Jahren haben wir bestimmt alle viel verpasst aber um das alles aufzuhählen, würde ich bstimmt auch eine weile brauchen.

Eigentlich sollte man sich das vorher überlegen und nicht hinterher zumal es Ihm ja vorher bekannt war.

Wenn ich zu jemanden ins Auto steige der Betrunken ist brauch ich mich nicht wundern wenn dieser einen Unfall baut und später auch noch rumheulen ne leute.

Re: Re: Re: Re: Re: komische schuldfrage ???

 

Zitat:

Original geschrieben von Berlinerbaer21

Wenn ich zu jemanden ins Auto steige der Betrunken ist brauch ich mich nicht wundern wenn dieser einen Unfall baut und später auch noch rumheulen ne leute.

Wer bei einem offensichtlich Betrunkenen ins Auto steigt und selbst einen Führerschein besitzt, darf diesen im Falle eines Unfalles oder einer Verkehrskontrolle gleich selbst abgeben...

Re: Re: Re: Re: Re: komische schuldfrage ???

 

Zitat:

Original geschrieben von Berlinerbaer21

In den 150 Mio-Jahren haben wir bestimmt alle viel verpasst aber um das alles aufzuhählen, würde ich bstimmt auch eine weile brauchen.

Eigentlich sollte man sich das vorher überlegen und nicht hinterher zumal es Ihm ja vorher bekannt war.

Wenn ich zu jemanden ins Auto steige der Betrunken ist brauch ich mich nicht wundern wenn dieser einen Unfall baut und später auch noch rumheulen ne leute.

Bsoffn war, hickcks, nach schilderunkk ja kheinerk. abertz wer weitßß.

Prost, Günnttzer.

! 444 ! schnapszahl Günther, gib einen aus.

Gott78

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