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Rechts vor links bei Tempo 50?

Themenstarteram 8. April 2008 um 16:11

Hallo zusammen!

Bei uns im Ort ist in fast allen Seitenstraßen 30-Zone. Wenn man dann über den Bahnübergang zum Industriegebiet fährt, steht da ein Zone-30-Ende-Schild. Soweit ist ja auch alles noch klar.

Kürzlich hatte ich dann mit meinem Freund folgende Diskussion:

Meine Ansicht:

Da in der 30-Zone überall rechts vor links gilt und bei dem Ende-30-Schild kein weiteres Vorfahrts-Zeichen steht, gehe ich davon aus, dass ich weiterhin dem von rechts kommenden Verkehr Vorfahrt gewähren muss.

Seine Ansicht:

In einer 50-Zone gibt es grundsätzlich keine Rechts-vor-links-Regelung! Dort wo es so etwas gibt (also mit Strichen auf der Straße usw.), ist das illegal...

Ich weiß allerdings noch, dass er schon einmal (in einem anderen Ort) von der Polizei angehalten wurde, weil er eben in einer 50-Zone rechts vor links missachtet hat.

Was ist nun richtig? - Falls er recht haben sollte, woher weiß ich welche Straße Vorfahrt hat?

Gruß Carina

Beste Antwort im Thema
am 8. April 2008 um 16:33

Die StVO ist hier eindeutig:

Zitat:

§8 Vorfahrt

(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,

1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder

2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.

Hier gibt es keinerlei Bezug zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit und auch Fahrbahnmarkierungen ersetzen meines Wissens keine Verkehrsschilder.

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am 9. April 2008 um 17:59

In unserm Gewerbegebiet gilt auch fast überall Rechts-vor-links. Ist für den Verkehrsfluss nicht unbedingt immer optimal (da Richtung Autobahn mehr los ist als quer), aber man kann damit leben. Leider gibt es auch hier Verkehrsteilnehmer mit suizidalen Absichten, die diese einfache Vorfahrtsregel rigoros ignorieren. Ob die auch der festen Überzeugung sind, sowas wie Rechts-vor-links dürfte es hier nicht geben? Vermutlich einfach die gewöhnliche subjektive Wahrnehmung und interessengerechte Auslegung der StVO...

am 9. April 2008 um 18:51

Das kann aus einer ganz einfachen Tatsache heraus kommen:

Rechts vor Links wird von vielen Städten fast nur in 30 Zonen gemacht. Dürfen die VT schneller fahren werden meistens Schilder zur Vorfahrtsreglung gesetzt, weil dann weniger Unfälle an der Kreuzung passieren.

 

Beobachte doch mal das Verhalten an KreisverkehrÄHNLICHEN stellen. Also ein Kreisel, aber ohne die Schilder davor, die es zum Kreisverkehr machen. Da glauben viele, der VT im Kreisel hätte immer Vorfahrt.

Anders rum verstehen viele VT nicht, wieso mancher Kreisverkehr 2 Spuren hat und wie man damit umgehen muss.

Viele ältere VT glauben, in einem Verkehrsberuhgtem Bereich wäre ein Tempolimit von 30 km/h, weil es damals nur 30 Zonen gab.

Wenn die Kombination Überholverbot und "(Traktorsymbol) dürfen überholt werden" irgendwo steht meinen viele man dürfte jeden Traktor überholen, auch wenn es sich um einen handelt der 40 km/h fährt.

Oder man dürfte zum überholen kurz das Tempolimit überschreiten.

Viele meinen, in geschlossener Ortschaft dürfte man niemals mit Fernlicht fahren.

Oder ein Tempolimit würde an einer Kreuzung / Einmündung enden, wenn es nicht wiederholt wird. Kommt weil meistens halt Tempolimits vor Kreuzungen ein Zusatzschild mit der Entfernung tragen. Aber eben nicht immer.

am 10. April 2008 um 14:29

Zitat:

Original geschrieben von LSirion

Ich persönlich kenne so gut wie keine Kreuzungen, wo die Vorfahrt nicht durch Schilder oder Ampeln geregelt wäre.

An (fast ?) allen mir bekannten Kreuzungen mit Rechts vor Links Regelung steht das Zeichen 102 - sogar in manchen 30 Zonen.

Straßen mit Rechts vor Links, auf denen man schneller als 50 fährt, kenne ich auch kaum - einzig ein Dorf ist mir bekannt, das diese Regelung hat. Dort steht natürlich aber auch an jeder Kreuzung das Zeichen 102 und schon vor der Ortschaft, dass die Vorfahrt geändert wurde.

Berlin-Reinickendorf, Miraustraße

Eine Straße durch ein Industriegebiet. Hier gilt zwischen der Holözhauser und dem EIchborndamm 50. Aber zwei mal kreuzt eine Straße von rechts und es stehen keine Schilder.

Das ist eine beliebte Straße für Fahrschulen.

Im OT Frohnau gibt es das ganze dann sogar in einem Wohngebiet. Da man aber ständig an den RvL-Kreuzungen bremsen muss um noch reagieren zu können, kann man da eigentlich gar keine 50 fahren.

am 12. April 2008 um 5:19

Zitat:

Original geschrieben von gruni1984

...Oder ein Tempolimit würde an einer Kreuzung / Einmündung enden, wenn es nicht wiederholt wird.

Hatte gerade das Thema bei mir. Wir haben gesucht aber nichts gefunden. Hat jemand eine Quelle zu dem Thema Aufstellen von Geschwindigkeitschildern in diesen Fällen? Da gibts doch sicher was drüber.

Wir haben gerade die Diskussion, weil bei uns die Stadt behauptet, dass in einem speziellen Fall auf einem Verbindungsweg bei uns die 50 Km/h Regelung durch eine Einmündung enden würde.

Zur Erläuterung: 3 Km Länge; a.g.O.; bisher immer 100 Km/h; gut ausgebaut aber kurvig und unfallträchtig; die Stadt wollte auf ihrer Gemarkung (die ersten paar hundert Meter) aber nun die 50 Km/h, also wurde ein 50 Km/h-Schild am Straßenbeginn aufgestellt, was aber nach den paar Hundert Metern (die die Regelung gelten sollte) nicht aufgehoben wird. Da wo eigentlich die 50er "Zone" enden sollte, folgt eine Art Kreuzung mit gesperrten Wegen (geteert aber nur für Landwirtschaft frei). Anfangs gingen wir davon aus, dass logischerweise nun der gesamte Verbindungsweg von 3Km nun auf 50 abgebremst wurde - wenns halt so sein soll OK.

Aber: In Gegenrichtung ist die ersten 2 Km keinerlei Beschilderung, da dort das LRA zuständig, welches keinen Anlass sah auf 50 zu drosseln. In Gegenrichtung also erst mal 100km/h bis man zur Gemarkungsgrenze kommt, wo die Stadt ja ihre 50 wollte. Erst da ist ein 50er Schild. Somit habe ich auf der 3km langen Strecke in einer Fahrtrichtung von der Beschilderung her komplett 50 Km/h, in Gegenrichtung aber erst mal 2 Km 100 Km/h und nur knapp der letzte Kilometer 50 Km/h.

Da wir dachten, dass dies so nicht gedacht sein kann und nach der 50er Zone ein Aufhebungsschild vergessen wurde, kam die Auskunft, dass die dortige Kreuzung die 50 Km/h aufheben würde. Das ist doch keine Begründung. Die Kreuzung hebt doch die 50er Begrenzung nicht auf oder?

Zitat:

Original geschrieben von neo49

Da wir dachten, dass dies so nicht gedacht sein kann und nach der 50er Zone ein Aufhebungsschild vergessen wurde, kam die Auskunft, dass die dortige Kreuzung die 50 Km/h aufheben würde. Das ist doch keine Begründung. Die Kreuzung hebt doch die 50er Begrenzung nicht auf oder?

Die behören ticken in solchen sache doch sowieso total anderes und haben keine ahnung von irgendwas, fahren aber selber schon wer weiß wieviele jahre auto :rolleyes:.

Bei uns wurden in den letzten wochen mehrere große wegweiser erneuert, vorher war das gut ersichtlich das die gesammte ortslage bei uns für LKW gesperrt war lediglich in das anliegende gewerbegebiet durften diese dann einfahren.

Auf dem jetztigen schildern ist dies nun so ausgeschildert das nun auch keine LKW mehr in das angrenzende gewerbegebiet dürfen obwohl dort einen große LKW werkstatt und der umschalgplatz bzw. lagerplatz für unseren rotkäppchen sekt ist.

Nun kommt der hammer wenn man von der anderen seite der bundesstraße her in unsere stadt will hat man dort auf so einem riesigen wegweiser ein verkehrsverbot für mehrspurige KFZ gemacht, man dürfte also nur mit einem motorrad dort reinfahren.

Und so ein müll wurde von der verkehrsbehörde unseres burgenlandkreises als OK abgestempelt, da sieht man mal wie bescheuert die doch wirklich sind, ich werde die ganze sache nächste woche erst mal in der zeitung richtig öffentlich machen.

So und nun zu deinem "problem".

Eine geschwindigkeitsbegrenzung hebt sich NICHT an der nächsen kreuzung oder einmündung auf.

Sie hebt sich erst auf wenn etwas anderes bestimmt wird sprich eine erhöhung oder verringerung der geschwindigkeit oder an einem ortsausgangsschild.

Weiterhin hebt sich eine geschwindigkeitsbegrenzung auf wenn ein entsprechendes aufhebungszeichen oder das allgemeine aufhebungszeichen kommt oder ich die straße wo die begrenzung ist verlasse und in eine andere abbiege.

In eurem fall muß die geschwindigkeit wieder durch ein schild aufgehoben werden oder unter das schild kommt der zusatz wieviele meter die begrenzung gültigkeit hat.

Gruss

Maik

 

 

Zitat:

Original geschrieben von neo49

Die Kreuzung hebt doch die 50er Begrenzung nicht auf oder?

Nun, prinzipiell tut sie das, denn wie soll der von der Kreuzung kommende wissen, das da ein Limit ist, wenn kein Schild steht?

Es muss also eigentlich nach jeder Kreuzung widerholt werden.

 

Was aber nicht heißt, das ich der Ausführung der Behörde glauben schenken würde, ganz im Gegenteil...

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne

Zitat:

Original geschrieben von neo49

Die Kreuzung hebt doch die 50er Begrenzung nicht auf oder?

Nun, prinzipiell tut sie das, denn wie soll der von der Kreuzung kommende wissen, das da ein Limit ist, wenn kein Schild steht?

Es muss also eigentlich nach jeder Kreuzung widerholt werden.

nur wenn sich fuer den einbiegenden etwas an vorherigen begrenzungen was aendert.

ist vorher 30 50 70 100 (fuer den einbiegenden) und bleibt gleich, muss es nicht wiederholt werden.

Harry

Hy,

nicht nur in Neuseeland,

auch in England gilt Rechts vor Links trotz Linksverkehr,

da die Australier auch zu Britanien gehören gehe ich davon aus das auch

dort

Gruss

Stefan

am 18. April 2008 um 10:53

Zitat:

Original geschrieben von lemonshaker

Hy,

nicht nur in Neuseeland,

auch in England gilt Rechts vor Links trotz Linksverkehr,

da die Australier auch zu Britanien gehören gehe ich davon aus das auch

dort

Gruss

Stefan

Anders als in Neuseeland gilt in England mitnichten Rechts vor Links.

Normalerweise geht man dort davon aus, daß du solange Vorfahrt hast, solange es nicht anders beschildert ist. Deshalb ist das Land auf mit "Give Way"-Schildern und Straßenmarkierungen gepflastert (nicht nur an Kreisverkehren).

Auf einer unmarkierten Straße hat keiner Vorfahrt, hier wird nach einer fast ur-englischen Lösung verfahren: man sollte höflich sein und mit Rücksicht agieren, und sich (mit Handzeichen o.ä.) einigen, wer zuerst fahren darf.

Was würde Obelix dazu sagen?

"Die spinnen, die Briten!" :D

Kann mir nicht vorstellen, dass sowas in Deutschland klappen würde :(

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

Kann mir nicht vorstellen, dass sowas in Deutschland klappen würde :(

No way...! Dafür fehlt uns die entsprechende Mentalität.

Rechts vor links gilt auch bei Tempo 100, wenn es nicht durch Verkehrs-, Licht oder Handzeichen der Verkehrspolizei geregelt ist.

Respekt! Einen 14 (in Worten: vierzehn) Jahre alten Thread auszugraben dürfte neuer Rekord sein. Leider gibt es dafür keinen Preis. :D

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 13. September 2022 um 04:33:15 Uhr:

Leider gibt es dafür keinen Preis. :D

Sollten wir vielleicht mal einführen, ich schlage "goldene Kolbenrückholfeder" vor. :D

Gruß Metalhead

Auch wenn der Thead alt ist, halte ich Rechts vor links bei Tempo 50 für recht schwierig umzusetzen. Da kann ich entweder freiwillig nur 30 fahren oder aber die "Regel" anwenden, wer auf der größeren Straße fährt, hat Vorfahrt.

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