Rechts vor links bei Tempo 50?

Hallo zusammen!

Bei uns im Ort ist in fast allen Seitenstraßen 30-Zone. Wenn man dann über den Bahnübergang zum Industriegebiet fährt, steht da ein Zone-30-Ende-Schild. Soweit ist ja auch alles noch klar.

Kürzlich hatte ich dann mit meinem Freund folgende Diskussion:

Meine Ansicht:
Da in der 30-Zone überall rechts vor links gilt und bei dem Ende-30-Schild kein weiteres Vorfahrts-Zeichen steht, gehe ich davon aus, dass ich weiterhin dem von rechts kommenden Verkehr Vorfahrt gewähren muss.

Seine Ansicht:
In einer 50-Zone gibt es grundsätzlich keine Rechts-vor-links-Regelung! Dort wo es so etwas gibt (also mit Strichen auf der Straße usw.), ist das illegal...

Ich weiß allerdings noch, dass er schon einmal (in einem anderen Ort) von der Polizei angehalten wurde, weil er eben in einer 50-Zone rechts vor links missachtet hat.

Was ist nun richtig? - Falls er recht haben sollte, woher weiß ich welche Straße Vorfahrt hat?

Gruß Carina

Beste Antwort im Thema

Die StVO ist hier eindeutig:

Zitat:

§8 Vorfahrt

(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,

1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder
2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.

Hier gibt es keinerlei Bezug zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit und auch Fahrbahnmarkierungen ersetzen meines Wissens keine Verkehrsschilder.

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Zitat:

@Bulwey schrieb am 21. September 2022 um 10:59:07 Uhr:



... bin ich jetzt auch komplett verwirrt, ich weiß jetzt nicht mal mehr ob C oder D zuerst fahren darf.

Beide sind auf der Vorfahrtsstraße, aber D fährt geradeaus und C biegt ab. Gilt da jetzt auch, dass der Abbiegende warten muss oder muss der warten, der die Vorfahrtsstraße verlässt?

Bisher dachte ich C hat Vorfahrt. Aber warum darf dann D vor dem Fußgänger fahren?

Es ist unerheblich wohin Du willst oder fährst, entscheidend ist woher Du kommst. Das ist ein Grundsatz bei den Vorfahrtsregelungen. Darüberhinaus gilt bei allen Abbiegevorgängen dem Gegenverkehr Vorfahrt und geradeaus entgegenkommenden oder von hinten kommenden geradeaus nach vorne fahrenden Fahrradfahrern und laufenden Fußgängern im Kreuzungsbereich nach dem Abbiegebereich, auch nach dem Knick der Vorfahrtsstraße den Vorrang zu gewähren. Die abknickende Vorfahrt ändert nur die Festlegung wer Dein Gegenverkehr überhaupt ist, sonst nichts.

Das ganze gilt auch wenn zum Beispiel ein Elektro-Fahrradfahrer mit Tempo 100 den Kreuzungsbereich durchquert, darum ist es ratsam schon vor dem Abbiegen nach Fußgängern und Radfahrern Ausschau zu halten und gegebenenfalls vor der Kreuzung zu halten und nicht erst vor einem Fußgänger. Der Abbiegevorgang hat nämlich in einem Zug zu erfolgen.

Meine Frage ob C oder D zuerst fahren darf, ist aber immer noch nicht beantwortet.

Das steht in der Bildunterschrift: "In allen Fällen ist der Fußgänger gegenüber den Fahrzeugen A und C bevorrechtigt, gegenüber den Fahrzeugen B und D ist er wartepflichtig". Dann wird noch davor gewarnt zu versuchen als Fußgänger seinen Vorrang gegenüber Fahrzeugen durchsetzen zu wollen.

Zitat:

@omasbioladen schrieb am 21. September 2022 um 13:46:24 Uhr:


Das steht in der Bildunterschrift: "In allen Fällen ist der Fußgänger gegenüber den Fahrzeugen A und C bevorrechtigt, gegenüber den Fahrzeugen B und D ist er wartepflichtig". Dann wird noch davor gewarnt zu versuchen als Fußgänger seinen Vorrang gegenüber Fahrzeugen durchsetzen zu wollen.

Das würde bedeuten, dass D allen anderen Vorfahrtberechtigt ist? Er dürfte also geradeaus in die Nebenstrasse durchfahren ohne anzuhalten?

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Zitat:

@Bulwey schrieb am 21. September 2022 um 17:29:28 Uhr:



Zitat:

@omasbioladen schrieb am 21. September 2022 um 13:46:24 Uhr:


Das steht in der Bildunterschrift: "In allen Fällen ist der Fußgänger gegenüber den Fahrzeugen A und C bevorrechtigt, gegenüber den Fahrzeugen B und D ist er wartepflichtig". Dann wird noch davor gewarnt zu versuchen als Fußgänger seinen Vorrang gegenüber Fahrzeugen durchsetzen zu wollen.

Das würde bedeuten, dass D allen anderen Vorfahrtberechtigt ist? Er dürfte also geradeaus in die Nebenstrasse durchfahren ohne anzuhalten?

Was? Nein. Das bezieht sich doch nur auf den Fußgänger. C hat nach wie vor Vorfahrt vor D, C darf dabei nur nicht den Fußgänger anfahren. C kann also um die Kurve herumfahren und vor dem von links kommenden Auto anhalten um den Fußgänger über die Straße zu lassen. Dann kann D hinter C geradeaus fahren und alle (vor allem der Fußgänger) sind glücklich.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 21. September 2022 um 17:38:41 Uhr:



Zitat:

@Bulwey schrieb am 21. September 2022 um 17:29:28 Uhr:


Das würde bedeuten, dass D allen anderen Vorfahrtberechtigt ist? Er dürfte also geradeaus in die Nebenstrasse durchfahren ohne anzuhalten?

Was? Nein. Das bezieht sich doch nur auf den Fußgänger. C hat nach wie vor Vorfahrt vor D, C darf dabei nur nicht den Fußgänger anfahren. C kann also um die Kurve herumfahren und vor dem von links kommenden Auto anhalten um den Fußgänger über die Straße zu lassen. Dann kann D hinter C geradeaus fahren und alle (vor allem der Fußgänger) sind glücklich.

Genauso habe ich mir das doch auch gedacht. Ich habe jetzt auch ein Bild gefunden wo das so dargestellt ist, nur ohne Fußgänger. Ich dachte jetzt echt, ich flieg vom Glauben ab.

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