Rechts vor Links - Ausnahmen
HI,
wurde schon mehrfach in einem Wohngebiet mit 30er Zone von Autofahrern angehupt, die meinten, weil sie von rechts kommen, haben sie Vorfahrt... hier ist :
erstens ein abgesenkter Bordstein
zweitens verkehrsberuhigte Zone mit Zeichen 326 bzw. 325
Soweit ich weiss, sind Fahrzeuge, die aus diesen Strassen kommen wartepflichtig und haben keine Vorfahrt - oder hat sich da zwischenzeitlich was geändert und ich bin zurecht angehupt worden ?
Langsam nervt mich das...
Gruß cocker
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von cocker
aber da ich mich in einer 30er Zone befinde nun doch?
Versteh ich das richtig?
das wäre mir auch neu.
abgesenkter bordstein ist immer der durchgehenden straße untergeordnet...egal ob von links, rechts, oben, unten, hinten...
und auch egal, ob spielstraße, tempo 30 oder sonstwas.
so kenne ich das zumindest.
174 Antworten
@birscherl: Habe mich in diesem Thread mehrfach zurückhaltend zur Verkehrsgerichtsbarkeit geäußert.
Mir hat mal ein Anwalt der in einer Kanzlei die Verkehrsdelikte beackerte gesagt: "Für den Richter stehen die Urteile meistens schon vor der Verhandlung fest. Wenn du in der Klageschrift oder der Klageerwiderung nicht hammerfeste Fakten vorgetragen hast, die den Richter überzeugen, macht der, was er will, was er für rechtens hält."
Es kommt darauf an, was vorgetragen wird. Hinzu kommt, dass der Richter regelmäßig durch die Rechtsauslegung der Polizei vorbelastet ist und voreingenommen ist. Nicht um sonst heißt es: "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gotte Hand." Ich werde trotzdem nicht aufhören, geltendes Recht zu vertreten.
Ich wette, mich würde kein Richter verknacken wen ich bei rechts vor links von rechts komme.
emm eff ge
hajotterr
P.S.: .......aber mit § 1 kriegst du sowieso fast alles tot :-(( .....
Ich würde an deiner Stelle nicht darauf wetten – zahlreiche Urteile beweisen ja, dass du deine Wette verlieren würdest. Was du persönlich machst oder nicht, ist mir aber völlig egal, mir kommt es nur darauf an, die Mitleser hier darauf hinzuweisen, dass trotz BGH-Urteil keine eindeutige Regelung existiert und Urteil auch ganz ander ausfallen können.
@birschel: Die Urteile sind Ergebnisse und wie die Ergebnisse zustande gekommen sind, wissen wir nicht.
Von mir aus Vorfahrt erzwungen, keine Rücksicht genommen, behindert - was weiß ich noch alles--------
Ich glaube an den Rechtsstaat und für seine Rechte muss man auch bereit sein zu kämpfen und ich wette, dass wenn ich Recht habe. ich auch Recht bekomme und wenn ich bis nach Karlsruhe gehen muss.
N8
hajotterr
Sehe ich auch so. Und ja, ich bin schon mal bis nach Karlsruhe gegangen. Habe dort zwar verloren, aber meine Forderung wurde später gesetzlich umgesetzt und ist jetzt Realität. (Wer genaueres wissen will, gern PN.)
Und vorm BGH war ich auch schon. Dort habe ich gewonnen, und eine große Firma ist Pleite gegangen. (Auch hier: Wer genaueres wissen will, gern PN.)
Habe ich schon gesagt, daß ich mit der deutschen Justiz sehr zufrieden bin und nirgendwo anders als in einem Rechtsstaat leben möchte?
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Dann werdet ihr beiden ja sicher auch noch die StVO reformieren – viel Glück dabei und haltet uns auf dem Laufenden.
Allen anderen sei gesagt: Verlasst euch nicht auf irgendwelche wiedersprüchlichen Gesetze und Urteile, sondern bleibt notfalls stehen und lasst dem anderen den Vortritt oder verständigt euch irgendwie, damit es nicht kracht. So viele abgesenkte Bordsteine gibt es ja zum Glück nicht.
@ Erwachsener: "PN" sagt mir nichts - neugierig wie ich bin,wüßte ich das gerne und, ich bin sicher, dass du Abhilfe schaffen kannst. BITTE
emm eff gee
hajotterr
du würdest "pee enn" dazu sagen, ausgeschrieben "Persönliche Nachricht".
Zitat:
@hajotterr schrieb am 8. November 2014 um 17:54:54 Uhr:
• BGH v. 14.10.1986:
Eine über abgeflachte Bordsteine "überführte" Zufahrt ist, wenn sie die äußeren Merkmale einer öffentlichen Straße aufweist, einmündende Straße im Sinne der Vorfahrtregelung "rechts vor links" (StVO § 8 Abs 1 S 1), auch wenn sie für den von links kommenden Kraftfahrer dem ersten optischen Eindruck nach als eine Grundstücksausfahrt im Sinne von StVO § 10 erscheint. Schwierigkeiten, derartige "überführte" Zufahrten als vorfahrtberechtigte Einmündungen zu erkennen, sind über das Verschuldenserfordernis und über die Regelung des StVO § 11 Abs 2 aufzufangen. Der Verkehr auf einer solchen "überführten" Zufahrt muss sich, wenn das sich ihm bietende Gesamtbild keinen Raum für ein Vertrauen in die Beachtung seiner Vorfahrt durch den querenden Verkehr zulässt, wie der Benutzer einer Grundstücksausfahrt besonders sorgfältig verhalten.
emm eff gee
hajotterr
Du berufst dich ständig auf dieses Urteil, um deine Meinung zu untermauern, aber hast dir mal den letzten Satz auf der Zunge zergehen lassen? Meiner Meinung nach steht da nichts anderes drin als: Wenns knallt entscheiden zu 10 % die genauen baulichen Gegebenheiten vor Ort und zu 90 % die Stimmung des Richters.
@Mr.Moe: Moin, hier werden zwei Sachverhalte vermischt - formales Recht und Verkehrsgerichtsbarkeit.
Bei der Verkehrsgerichtsbarkeit werden Urteile zu Einzelfällen gesrochen, ich vermut sogar mit privatrechtlichen Hintergrund. An einer Dikussion über Verkehrsgerichtbarkeit würde ich mich nicht beteiligen. Das ist wie ein Haufen Scheiße. Sieht zwar kompakt und konkret aus, aber wenn man zufasst, quillt einem alles zwischen den Fingern wieder raus und wenn man die Hand öffnet, ist sie nur dreckig und stinkig. Da mache ich nicht mit.
emm eff gee
hajotterr
Jetzt wird’s wirr …
Jeder Unfall ist ein Einzelfall und am Ende nützt es mir nichts, wenn ich Formal im Recht sein sollte, aber sich selbst der BGH nicht eindeutig festlegt.
Aber schön, das man das klären konnte, auch wenn es keine "richtige" Antwort gibt. Das bestätigt nur mal wieder meine Erkenntnis aus meinen beiden bisherigen Feindkontakten - egal ob man Recht hat oder nicht und sogar wenn man Recht bekommt, drauf zahlen muss man immer.
@Mr.Moe: Moin, der BGH legt sich eindeutig und unmissverständlich fest.Zitiere: Eine über abgeflachte Bordsteine "überführte" Zufahrt ist, wenn sie die äußeren Merkmale einer öffentlichen Straße aufweist, einmündende Straße im Sinne der Vorfahrtregelung "rechts vor links" (StVO § 8 Abs 1 S 1):ereitiZ
Das muss nur vorgetragen werden, sonst wird das nicht berücksichtigt.
Erfahrungsbericht: Verhandlung - Richter versucht fast verzweifelt dem Anwalt des Beklagten klar zu machen, dass die Sacher verjährt ist. Der Anwalt schnallt das nicht, trägt die Verjährung nicht vor. Urteil: Der Beklagte wird anständig verknackt, obwohl die Sache verjährt war. Hier gilt der Verhandlungsgrundsatz, das ist Rechtsprechung.....
emm eff gee
hajotterr
Es wird immer wirrer – ein Richter darf nur das berücksichtigen, was ein Anwalt ihm vorträgt? Von welchem Rechtssystem sprichst eigentlich? Zum Glück nicht vom deutschen, da gibt es diese Regelung nämlich sicher nicht.
Zum BGH-Urteil: Ist ja schon oft geschrieben worden, aber muss wohl noch mal wiederholt werden – die Gerichte halten sich nicht daran, du kannst also immer von einer Teilschuld ausgehen, wenn du auf deinem vermeintlichen BGH-Recht bestehst.
@birscherl: Moin ich spreche nicht von einem Rechtssystem, sondern von der deutschen Justiz und da gilt der Verhandlungsgrundsatz - iss nun mal so. Was nicht verhandelt wird, darf der Richter nicht in seinem Urteil berücksichtigen.
emm eff gee
hajotterr
@birscherl: Hallo, habe gegessen und jetzt wieder Zeit. Also unser Rechtssystem ist unabhängig(Dritte Gewalt) und wir haben "kodifiziertes Recht", aus dem aus dem Kirchenrecht und dem Römischen Recht entwickelt, kein kasuelles Recht. Die Gesetzesflut die sich entwickelt und die Geschwindigkeit, tragen eine Entwicklung zum kasuellen Recht in sich - leider. Justiz- und Gerichtsverwaltung sind zu trennen sind aber beide Länderangelegenheit. Soviel in Kürze zum System.
emm eff gee
hajotterr.