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rechtliches zu Tempo 100-Zulassung

Themenstarteram 26. November 2012 um 16:14

Mich interessieren ein paar Dinge zur Tempo-100-Zulassung für Anhänger.

Ausgangslage ist. dass der Anhänger alle Vorraussetzungen für T100

erfüllt und auch der Zugwagen davor den Anfordernissen entspricht.

T100-Schild ist somit hinten auf dem WoWa fest verklebt.

1.) Angenommen die WoWa-Reifen erreichen nun die 6-Jahres-Grenze.

Darf ich dann mit max. 80 km/h den Hänger weiterhin im öffentlichen

Straßenverkehr bewegen und das Schild hinten dranlassen?

Oder müsste das Schild abgezogen bzw. überklebt werden?

2.) Wird nun vorübergehend ein anderes Zugfahrzeug verwendet,

das den T100-Bedingungen nicht genügt (z.B. zu wenig Leermasse),

wie sieht es dann aus? Max. Tempo 80 einfach so, oder muss auch

dann das Schild ab? Also: gehört das Schild rechtlich zum Anhänger

oder individuell zur Zugkombination?

Wenn das Schild ab müsste, aber nicht abgenommen wäre, kann mir

dazu jemand die "Freikaufsumme" nennen?

Danke

Avantus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von lowang

Zitat:

[Es gab auch schon Fälle, wo man Pferde vor der Apotheke kotzen sah!

Pferde können aber nicht kotzen......................... Der, der das angeblich gesehen hat, kann vielleicht kotzen aber das Pferd nicht.

Ich weis gar nicht warum Ihr Euch streitet. Fahrt zum Tüv und fragt Ihn. Und Bei 6 TÜV Stationen werdet Ihr 6 verschiedene Antworten bekommen und die, die Euch am besten passt nehm Ihr.

Ist wie beim Auflasten meines Autos. Der eine sagt das Leergewicht kann man nicht ändern. Der nächste meint das muss beim Hersteller beantragt werden. Dekra meint Sie können das gar nicht (wenn es überhaupt geht) der nächste meinte der Herr, der das kann, ist in Rente.......

Und dann bin ich zum Tüv nach Sinsheim und 5 Minuten später war mein Auto 150KG schwerer.................

Es streitet sich niemand :) Bei uns prüft der TÜV 2 mal wöchentlich, ich brauche also nirgendwo hinfahren und habe o.g. Fachkenntnis zu der Sache, die ich hier auch geschildert habe! Sollte es irgendwo halt belegbare Argumente gegen meinen Wissensstand geben, so wäre ich daran durchaus interessiert- solange mir das allerdings niemand liefern kann, bleibe ich bei der 2 mal wöchentlich angewendeten Praxis (keine Forumsdiskussion- Praxis!) dass ein Wagen mit 7 Jahre alten Reifen und Tempo 100 TÜV bekommt! Punkt. Aus. :)

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Zitat:

Original geschrieben von navec

Bis zum Schluss des Threads:

"100km/h Anhänger max 6 jahre alte Reifen"

100km/h Anhänger max. 6 Jahre alte Reifen, ab Herstellungsdatum des Reifens - DOT Eintrag

Zitat:

Original geschrieben von navec

 

Nur halb richtig!

Es gab auch Leute, die mit zu alten Reifen nicht über den TÜV gekommen sind!

Bei welcher Prüforganisation war das denn?! Hier geht es vielleicht um 15 Jahre alte Holzreifen, die rissig oder beschädigt waren! Natürlich bekommt ein Fahrzeug mit Reifen älter als 6 Jahre eine TÜV-Plakette- nur eben 100 fahren darf der Wagen dann nicht mehr, das wird im TÜV-Bericht vermerkt. Aber ein Reifen, der älter ist als 6 Jahre stellt keinen gravierenden Mangel dar- es gibt in D (leider) keine Altersgrenze für die Benutzung von Reifen generell!

Zitat:

Original geschrieben von JuSt4fun-lev

 

es gibt in D (leider) keine Altersgrenze für die Benutzung von Reifen generell!

Das muß ich bestätigen, da ich vor 2 Wochen an meinem Lastanhänger mit Reifen Bj. 89 TÜV bekommen hab.

 

Gruß Chris

@JuST4fun-lev:

Zitat:

Bei welcher Prüforganisation war das denn?! Hier geht es vielleicht um 15 Jahre alte Holzreifen, die rissig oder beschädigt waren!

Wie wärs, wenn du dir den angegebenen Thread mal (vollständig) selbst durch liest. Das würde einige Dinge von allein beantworten.

Zitat:

Original geschrieben von unpaved

Ich würde zwei sich kreuzende Streifen schwarzes Isolierband über das 100-Schild kleben, um allen Diskussionen aus dem Weg zu gehen. Ein Abreißen des Schildes würde ich vermeiden, denn Ersatz gibt es nur bei der Zulassungsstelle.

Wenn die Reifen überaltert sind, ist eine der Zulassungsbedingungen für den Anhänger nicht mehr erfüllt und damit endet imo die Berechtigung, das Schild zu führen.

Gruß, Bernhard

leider falsch.

Das Schild kann drann bleiben.

Zitat:

Original geschrieben von Belcanto

Zitat:

Original geschrieben von unpaved

Ich würde zwei sich kreuzende Streifen schwarzes Isolierband über das 100-Schild kleben, um allen Diskussionen aus dem Weg zu gehen. Ein Abreißen des Schildes würde ich vermeiden, denn Ersatz gibt es nur bei der Zulassungsstelle.

Wenn die Reifen überaltert sind, ist eine der Zulassungsbedingungen für den Anhänger nicht mehr erfüllt und damit endet imo die Berechtigung, das Schild zu führen.

Gruß, Bernhard

leider falsch.

Das Schild kann drann bleiben.

Neunte Verordnung über Ausnahmen von den

Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (9.

Ausnahmeverordnung zur StVO)

§ 3

Die Reifen des Anhängers müssen zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt, erkennbar am eingeprägten

Herstellungsdatum, jünger als sechs Jahre und mindestens mit der Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h)

gekennzeichnet sein.

§ 5

Die Ausführung der großen Tempo-100 km/h-Plakette nach § 1 Nr. 4 bestimmt sich nach § 58 Abs. 2 der

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.

§ 6

Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen dieser Verordnung nicht mehr entsprochen

wird, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Straßenverkehrs-Ordnung.

§ 7

 

 

 

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von cKef_BarT

Bei mir bleibt das schild dran. Nur in Freankreich wird es abgeklebt, um nicht auf 100km/h beschränkt zu sein.

Schadet nicht, aber natürlich völlig überflüssig (auch bei 130 km/h-Raserei).

Zitat:

Original geschrieben von situ

Zitat:

Original geschrieben von cKef_BarT

Bei mir bleibt das schild dran. Nur in Freankreich wird es abgeklebt, um nicht auf 100km/h beschränkt zu sein.

Schadet nicht, aber natürlich völlig überflüssig (auch bei 130 km/h-Raserei).

130KM/h ?? mit dem Wohnwagen ? macht Ihr Urlaub oder seid Ihr auf der Flucht ??

Zitat:

Original geschrieben von lowang

Zitat:

Original geschrieben von situ

 

Schadet nicht, aber natürlich völlig überflüssig (auch bei 130 km/h-Raserei).

130KM/h ?? mit dem Wohnwagen ? macht Ihr Urlaub oder seid Ihr auf der Flucht ??

Woher soll ich wissen, wie schnell lowang so fährt - wir kennen uns ja nicht und deshalb kann ich deine Frage überhaupt nicht beantworten. Meine Antwort hatte auch lediglich die Bedeutungslosigkeit des deutschen 100 km/h-Schildes nach 9. Ausnahmeverordnung zur DEUTSCHEN StOV in Frankreich zum Gegenstand (wo die franz. StOV für viele Gespanne 130 km/h zulässt).

Das Schild muss lediglich in einigen Ländern abgedeckt werden, wenn

- dort zugelassene Fahrzeuge

- in deren Staatsgebiet

- mit DEUTSCHER Ausnahmegenehmigung

unterwegs sind (z. B. Schweizer in der Schweiz).

Diese Foren- Fluchtphrase ist über die Jahre so ziemlich ausgelutscht.

Man kann auch im Urlaub schnell KM hinter sich bringen, wenn man das Rohnetal zum zigsten Mal bedüst und Frankreich nicht das Ziel ist. Man muss nicht nach Frankreich fahren, um Gespanne mit echten 119,999 km/h auf der Autobahn anzutreffen. Da ist es dann bis 130 km/h Tacho nicht weit.

Gruß situ

Zitat:

Original geschrieben von Belcanto

Zitat:

Original geschrieben von Belcanto

 

 

leider falsch.

 

Das Schild kann drann bleiben.

Neunte Verordnung über Ausnahmen von den

Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (9.

Ausnahmeverordnung zur StVO)

 

§ 3

Die Reifen des Anhängers müssen zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt, erkennbar am eingeprägten

Herstellungsdatum, jünger als sechs Jahre und mindestens mit der Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h)

gekennzeichnet sein.

§ 5

Die Ausführung der großen Tempo-100 km/h-Plakette nach § 1 Nr. 4 bestimmt sich nach § 58 Abs. 2 der

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.

§ 6

Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen dieser Verordnung nicht mehr entsprochen

wird, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Straßenverkehrs-Ordnung.

§ 7

Das 100er-Schild darf trotzdem dranbleiben ... Du darfst lediglich die 100Km/h erst dann wieder fahren, wenn das Fahrzeug dem dafür vorgeschriebenen Zustand entspricht!!

 

Wäre ja auch Schwachsinn. Überleg mal. Du benutzt mehrere Fahrzeuge im Wechsel als Zugfahrzeug. Nicht alle davon erfüllen in Kombination mit dem WW die Tempo-100-Vorschriften. Was willst Du dann machen?? Heute Schild runterreißen ... morgen wieder drankleben??

 

Die 100er Plakette ist aktuell lediglich die Bestätigung, dass der Wohnwagen Tempo-100-tauglich ist und verbleibt immer am Wohnwagen. Dafür dass das Zugfahrzeug im jeweiligen Fall ebenfalls den Vorschriften für Tempo-100 entspricht haftet der Fahrer, sobald er Tempo 80 überschreitet.

 

Auch wenn am WW z.B. die Reifen alter sind, als vorgeschrieben, darf das Tempo-100-Schild verbleiben.

 

Allerdings: bei der HU kann der Prüfer dann vor Erteilung der Plakette durchaus verlangen, dass das der Wohnwagen (nicht das Zugfahrzeug, mit welchem der WW vorgestellt wird) wieder in den für die Tempo-100-Zulassung nötigen Zustand versetzt wird. Er kann also die alten Reifen durchaus als Grund für die Verweigerung der Plakette sehen.

 

Gruß

NoGolf

am 27. November 2012 um 7:54

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf

Allerdings: bei der HU kann der Prüfer dann vor Erteilung der Plakette durchaus verlangen, dass das der Wohnwagen (nicht das Zugfahrzeug, mit welchem der WW vorgestellt wird) wieder in den für die Tempo-100-Zulassung nötigen Zustand versetzt wird. Er kann also die alten Reifen durchaus als Grund für die Verweigerung der Plakette sehen.

Das ist natürlich nicht so.

Wurde auch schon zig mal geschrieben. Daran ändert auch nichts, dass manche Prüfer das aus Unkenntnis irgendwo mal anders gehandhabt haben. Zumindest für den TÜV Rheinland ist das die Lehrmeinung der besser bezahlten Einsichten, bei denen sich der Prüfer vor einigen Tagen - mit o. a. Ansicht konfrontiert, die er auch selbst verneinte - erkundigte (ich habe ihn gefragt, weil das so durch die Foren geistert - ich kann mir die paasenden Reifen leisten und muss nicht an der Sicherheit sparen).

Gruß situ

Zitat:

Original geschrieben von situ

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf

Allerdings: bei der HU kann der Prüfer dann vor Erteilung der Plakette durchaus verlangen, dass das der Wohnwagen (nicht das Zugfahrzeug, mit welchem der WW vorgestellt wird) wieder in den für die Tempo-100-Zulassung nötigen Zustand versetzt wird. Er kann also die alten Reifen durchaus als Grund für die Verweigerung der Plakette sehen.

Das ist natürlich nicht so.

Wurde auch schon zig mal geschrieben. Daran ändert auch nichts, dass manche Prüpfer aus Unkenntnis einen "kleineren Mangel" notieren. Zumindest für den TÜV Rheinland ist das die Lehrmeinung der besser bezahlten Einsichten, bei denen sich der Prüfer vor einigen Tagen - mit o. a. Ansicht konfrontiert, die er auch selbst verneinte - erkundigte.

 

Gruß situ

... mir liegt dazu die schriftliche Aussage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Deutschland (BMVBS) vor, welche genau diese Vorgehensweise BESTÄTIGT!

 

Ich wollte das zuvor auch nicht glauben.

 

Gruß

NoGolf

Wie befürchtet (aktuell schon Seiten Thread ohne eine neue Erkenntnis):

Es wiederholt sich jetzt so ziemlich alles das, was im anderen Thread bereits gesagt und zitiert wurde.

am 27. November 2012 um 9:39

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf

... mir liegt dazu die schriftliche Aussage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Deutschland (BMVBS) vor, welche genau diese Vorgehensweise BESTÄTIGT!

Hast du den Text schon einmal zur Diskussion gestellt? Habe ich's überlesen? Texte sind interpretierbar.

Ein Sachbearbeiter des Ministeriums erlässt auch keine Gesetze oder Verordnungen, sondern befindet sich auch schon mal im Irrtum. Allenfalls gibt er Weisungen an Agenturen, Ämter usw. Handelt es sich um eine solche?

 

Unabhängig von allem: Bis dato sind zumindest viele (die meisten?) Prüfer der Ansicht, dass das nicht Gegenstand der HU sei. Mein Prüfer schaute sich z. B. auch den Mororölstand an. Auf Frage: Nicht Gegenstand der HU, aber zu eigehen Absicherung. Da sei mal einer ohne Öl aber mit Plakette vom Hof gefahren und als er nicht weit kam, habe er versucht ... und ein Richter ...

Zitat:

Original geschrieben von situ

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf

... mir liegt dazu die schriftliche Aussage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Deutschland (BMVBS) vor, welche genau diese Vorgehensweise BESTÄTIGT!

Hast du den Text schon einmal zur Diskussion gestellt? Habe ich's überlesen? Texte sind interpretierbar.

Den findest Du gegen Ende des anderen von navec bereits zitierten Threads in voller Länge:

 

LINK

 

Gruß

NoGolf

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