rechtliches zu Tempo 100-Zulassung
Mich interessieren ein paar Dinge zur Tempo-100-Zulassung für Anhänger.
Ausgangslage ist. dass der Anhänger alle Vorraussetzungen für T100
erfüllt und auch der Zugwagen davor den Anfordernissen entspricht.
T100-Schild ist somit hinten auf dem WoWa fest verklebt.
1.) Angenommen die WoWa-Reifen erreichen nun die 6-Jahres-Grenze.
Darf ich dann mit max. 80 km/h den Hänger weiterhin im öffentlichen
Straßenverkehr bewegen und das Schild hinten dranlassen?
Oder müsste das Schild abgezogen bzw. überklebt werden?
2.) Wird nun vorübergehend ein anderes Zugfahrzeug verwendet,
das den T100-Bedingungen nicht genügt (z.B. zu wenig Leermasse),
wie sieht es dann aus? Max. Tempo 80 einfach so, oder muss auch
dann das Schild ab? Also: gehört das Schild rechtlich zum Anhänger
oder individuell zur Zugkombination?
Wenn das Schild ab müsste, aber nicht abgenommen wäre, kann mir
dazu jemand die "Freikaufsumme" nennen?
Danke
Avantus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von lowang
Pferde können aber nicht kotzen......................... Der, der das angeblich gesehen hat, kann vielleicht kotzen aber das Pferd nicht.Zitat:
[Es gab auch schon Fälle, wo man Pferde vor der Apotheke kotzen sah!
Ich weis gar nicht warum Ihr Euch streitet. Fahrt zum Tüv und fragt Ihn. Und Bei 6 TÜV Stationen werdet Ihr 6 verschiedene Antworten bekommen und die, die Euch am besten passt nehm Ihr.
Ist wie beim Auflasten meines Autos. Der eine sagt das Leergewicht kann man nicht ändern. Der nächste meint das muss beim Hersteller beantragt werden. Dekra meint Sie können das gar nicht (wenn es überhaupt geht) der nächste meinte der Herr, der das kann, ist in Rente.......
Und dann bin ich zum Tüv nach Sinsheim und 5 Minuten später war mein Auto 150KG schwerer.................
Es streitet sich niemand 🙂 Bei uns prüft der TÜV 2 mal wöchentlich, ich brauche also nirgendwo hinfahren und habe o.g. Fachkenntnis zu der Sache, die ich hier auch geschildert habe! Sollte es irgendwo halt belegbare Argumente gegen meinen Wissensstand geben, so wäre ich daran durchaus interessiert- solange mir das allerdings niemand liefern kann, bleibe ich bei der 2 mal wöchentlich angewendeten Praxis (keine Forumsdiskussion- Praxis!) dass ein Wagen mit 7 Jahre alten Reifen und Tempo 100 TÜV bekommt! Punkt. Aus. 🙂
75 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Nogolf
Den findest Du gegen Ende des anderen von navec bereits zitierten Threads in voller Länge:Zitat:
Original geschrieben von situ
Hast du den Text schon einmal zur Diskussion gestellt? Habe ich's überlesen? Texte sind interpretierbar.
Gruß
NoGolf
Danke!
Schön, dass das bei der HU bislang nicht so interpretiert wird. Vielleicht wird das künftig anders, falls der Bearbeiter des Ministeriums sich mit seiner Ansicht durchsetzt.
Zitat:
Original geschrieben von situ
Danke!
Schön, dass das bei der HU nicht so interpretiert wird. Vielleicht wird das künftig anders, falls der Bearbeiter des Ministeriums sich mit seiner Ansicht durchsetzt.
Genau das ist ja eben nicht richtig ... wenn, dann müßte es heißen: "Schön, dass das bei der HU
nicht ÜBERALLso interpretiert wird."
Allem Anschein nach ist selbst den Prüforganisationen die Rechtslage nicht wirklich klar und deren einzelne Niederlassungen behandeln das wohl auch eher nach Gutsherrenmanier ... jeder, wie er es für richtig hält.
Wenn man die älteren Diskussionen zu dem Thema durchforstet, stellt man schnell fest, dass da mal Einer mit 7 Jahren alten Reifen die Plakette problemlos bekam, während sie einem Anderen verweigert wurde.
... und selbst das Schreiben des Ministeriums stellt aus meiner Sicht noch nicht 100% sicher, dass das vom Gesetzgeber wirklich so gedacht ist.
Gruß
NoGolf
Zitat:
Original geschrieben von navec
@JuST4fun-lev:
Zitat:
Original geschrieben von navec
Wie wärs, wenn du dir den angegebenen Thread mal (vollständig) selbst durch liest. Das würde einige Dinge von allein beantworten.Zitat:
Bei welcher Prüforganisation war das denn?! Hier geht es vielleicht um 15 Jahre alte Holzreifen, die rissig oder beschädigt waren!
Wie wär's wenn Du mein Zitat richtig interpretierst?! Das "Hier" bezog sich auf den von mir zitierten Abschnitt!
Meine Aussage: Es gibt in D kein Höchstalter für Reifen, ausser wenn diese defekt sind- mit 6 Jahre alten Reifen erhält man immer TÜV, sofern die Reifen i.O. sind!
Zitat:
Original geschrieben von JuSt4fun-lev
Meine Aussage: Es gibt in D kein Höchstalter für Reifen, ausser wenn diese defekt sind- mit 6 Jahre alten Reifen erhält man immer TÜV, sofern die Reifen i.O. sind!
ABSOLUT FALSCH ... bei Tempo 100-Zulassung gibt es das eben sehr wohl.
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Zitat:
Original geschrieben von Nogolf
... und selbst das Schreiben des Ministeriums stellt aus meiner Sicht noch nicht 100% sicher, dass das vom Gesetzgeber wirklich so gedacht ist.
Da sind wir uns einig. Das Schreiben stellt die Ansicht eines Sachbearbeiters dar und bedeutet nichts, solange es nicht zur "amtlichen" Weisung wird.
Zitat:
Original geschrieben von Nogolf
ABSOLUT FALSCH ... bei Tempo 100-Zulassung gibt es das eben sehr wohl.
Auch falsch. Nach Aussage EINIGER User verweigern MANCHE die HU bei älteren Reifen, wenn die Freigabe nach § 9 in den Papieren steht.
Das wäre der korrekte Stand der Erkenntnis von heute.
In meinen Augen sind 6 Jahre alte Reifen auch nicht für 80 km/h geeignet. Zumindest nicht für Wohnwagen, oder es ist mir egal ob er in Trümmer mir um die Ohren fliegt. Ich fuhr mit 6 J. alten Reifen und 100 km/h Zulassung auf dem WW nach Ungarn, mit dem Gedanken: nur noch diese Tour, dann Reifen wechsel. Leider bin ich soweit nicht gekommen. Bin auf einer Transitstreckrecke mit Reifenschaden liegengeblieben.
Deshalb werden bei mir die 6 J, alten Reifen gewechselt auch wenn ich nur 80km/h fahren darf, dürfte oder könnte.
Klaus
Bleibt die Frage nach der Ursache. Mir ist mal ein 5 Jahre alter C - Reifen um die Ohren geflogen (gefordert war LI 90). 100 Kilometer zuvor hatte ich den Luftdruck (3,5 bar) noch geprüft.
@JuST4fun-lev,
ich schrieb:
Zitat:
Nur halb richtig!
Es gab auch Leute, die mit zu alten Reifen nicht über den TÜV gekommen sind!
und damit bezog ich mich auf vorherige Aussagen zum alten Thread.
Dein erster Satz daraufhin war eine Frage:
Zitat:
Bei welcher Prüforganisation war das denn?!
...und da ist die Antwort, dass du das selbst nachlesen kannst, wohl legitim. Meine Antwort bezog sich daher nicht auf "hier", sondern auf deine konkrete Frage.
Und "hier" ging es auch noch niemals um vielleicht 15 Jahre alte Holzreifen, sondern es sollte "hier" darum gehen, was der TE in seinem Eingangsbeitrag schrieb:
@Avantus:
Zitat:
Ausgangslage ist. dass der Anhänger alle Vorraussetzungen für T100
erfüllt und auch der Zugwagen davor den Anfordernissen entspricht.
T100-Schild ist somit hinten auf dem WoWa fest verklebt.
1.) Angenommen die WoWa-Reifen erreichen nun die 6-Jahres-Grenze.
(kleine Hilfe: Es ist daher mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass dessen WoWa-Reifen momentan noch jünger als 6 Jahre sind)
...und das ist somit die ziemlich gleiche Ausgangslage, wie in dem alten Thread.
Zitat:
Original geschrieben von hiunday
In meinen Augen sind 6 Jahre alte Reifen auch nicht für 80 km/h geeignet. Zumindest nicht für Wohnwagen, oder es ist mir egal ob er in Trümmer mir um die Ohren fliegt. Ich fuhr mit 6 J. alten Reifen und 100 km/h Zulassung auf dem WW nach Ungarn, mit dem Gedanken: nur noch diese Tour, dann Reifen wechsel. Leider bin ich soweit nicht gekommen. Bin auf einer Transitstreckrecke mit Reifenschaden liegengeblieben.
Deshalb werden bei mir die 6 J, alten Reifen gewechselt auch wenn ich nur 80km/h fahren darf, dürfte oder könnte.Klaus
Mache ich auch beim Auto so !!
Vielleicht hilft bei der Diskussion
> StVO § 18
und dann weiter unten "Ausnahmen von §18
Den Text hatten wir in der Vorgängerdiskussion schon am Wickel.
Zitat:
§ 3
Die Reifen des Anhängers müssen zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt, erkennbar am eingeprägten Herstellungsdatum, jünger als sechs Jahre und mindestens mit der Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h) gekennzeichnet sein.
(Hervorhebung von mir)
Das sagt eigentlich alles. Was zum Zeitpunkt der HU für Reifen drauf sind, spielt keine Rolle. Erst, wenn die 100 gefahren werden, greift die Vorschrift, genau wie die Forderung
Zitat:
§ 4
Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt.
Wäre mal interessant zu wissen, ob ein Prüfer wegen der 100-er-Plakette Stress macht, weil beim (leeren) Wohnwagen die Stützlast darunter liegt. 😎
@touaresch:
Nö, sehe ich zumindest nicht.
Welche Stelle der StVO sollte zu dem hier geschilderten Problem helfen?
@ichtyos:
Zitat:
Das sagt eigentlich alles. Was zum Zeitpunkt der HU für Reifen drauf sind, spielt keine Rolle. Erst, wenn die 100 gefahren werden, greift die Vorschrift, genau wie die Forderung
sehe ich auch nicht so ganz. "Jeweilige Fahrt" ist m.E. nicht präzise.
§6
Zitat:
Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen dieser Verordnung nicht mehr entsprochen wird, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Straßenverkehrs-Ordnung.
wenn eine einzige Anforderung dieser Verordnung nicht mehr erfüllt ist, müsste konsequenterweise dann auch das 100er-Schild nicht mehr sichtbar sein, denn dann entspricht das Fahrzeug eben nicht mehr dieser Verordnung.
Dazu steht aber auch nichts Näheres.
Zitat:
Die Reifen des Anhängers müssen zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt, erkennbar am eingeprägten
Herstellungsdatum, jünger als sechs Jahre und mindestens mit der Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h)
gekennzeichnet sein.
Neulich noch in einem Gerichtsurteil gelesen, dass 2 Jahre alte korrekt eingelagerte Reifen als Neu verkauft werden dürfen.
Deshalb die Reifenrechnung mitführen.
Dann dürfen die auch 8 Jahre alt sein.😁😁
Zitat:
Original geschrieben von situ
Auch falsch. Nach Aussage EINIGER User verweigern MANCHE die HU bei älteren Reifen, wenn die Freigabe nach § 9 in den Papieren steht.Zitat:
Original geschrieben von Nogolf
ABSOLUT FALSCH ... bei Tempo 100-Zulassung gibt es das eben sehr wohl.Das wäre der korrekte Stand der Erkenntnis von heute.
Wenn Du den Bezug zu der Aussage vorher hergestellt hättest, ist die Aussage sehr wohl RICHTIG ... weil eben genau die Aussage, dass man mit über 6 Jahre alten Reifen IMMER die HU bekommen würde gemeint war.
Runterscrollen bis
Zitat:
Ausnahmen von § 18 StVO ...
Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (9. Ausnahmeverordnung zur StVO) vom 15. Oktober 1998 (BGBl. I 3171), zuletzt geändert durch: Fünfte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordung zur StVO vom 11. November 2010 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 59 S. 1624 Art. 1, ausgegeben zu Bonn am 30. November 2010).
Was ist eine Fahrt? Eine rechtsgesicherte Definition kann ich gerade nicht liefern. Aber wenn ich heute zur HU und zurück fahre, ist das sicher nicht dieselbe Fahrt, auf der ich nächstes Wochenende zum Camping unterwegs bin.