rechtliche Frage V70 Bestellung
Hallo Gemeinde,
ich habe mir einen V70 D5 bestellt.
Zum Zeitpunkt der Bestellung waren 215/55 16“ Räder im Ausstattungspaket.
Die Order Confirmation erhielt ich am 09. September.
Am 18. September wurde das Ausstattungspaket geändert und nun sind nur noch 205/55 16“ dabei.
Meine Frage:
Was für Rechte habe ich, da sie sich ja technische Änderungen vorbehalten.
Könnt ihr mir konkrete Argumente an die Hand geben?
Danke schon jetzt
14 Antworten
Hallo,
das verwundert mich, denn eigentlich sind 215er auf dem D5 Standard und meiner wurde im Sommer auch damit ausgeliefert. Kann es vielleicht sein, dass das Auto jetzt mit Winterreifen kommt, wegen der Jahreszeit? Es wurde ja bereits hier im Forum darüber spekuliert, dass wegen der neuen Gesetzeslage eine Auslieferung eines Autos mit Sommerreifen im Winter ein Problem darstellen könnte.
Im Zweifelsfall einfach mal beim Händler nachfragen.
Gruss, Micha
Hallo Mirko_5,
hat Dir Dein Händler mitgeteilt, dass anstelle der 215er jetzt 205er Reifen auf die Felge gezogen werden oder woher hast Du die Information?
Laut VOLVO Website wird der V70 Edition "Comfort" als T5, D5 und D5 AWD mit 215er Reifen auf der Felge "Nodus" ausgerüstet. Ich gehe davon aus, dass Du die Edition "Comfort" und nicht "Sport" gewählt hast, weil letztere ja mit 17"-Felgen ausgestattet ist.
Vielleicht hat sich nur auf dem Papier ein Fehler eingeschlichen. Laut aktueller V70-Preisliste wird jedenfalls kein einziger D5 mit 205er-Reifen ausgestattet.
Sollte der D5 doch mit 205er-Reifen ausgeliefert werden können und sollte dies bei Dir auch geschehen, denke ich, dass Du - genau wegen des Vorbehalts technischer Änderungen - keine besonderen Rechte haben wirst, es sei denn, Du könntest nachweisen, dass es sich hierbei um eine unzumutbare Verschlechterung handelt. Wie das allerdings gelingen sollte, ist für mich allerdings sehr fraglich.
Hallo,
zu allererst: Eine Umrüstung auf Winterreifen halte ich nach der Auskunft von Volvo für ausgeschlossen (siehe diesen Fred).
Dann: Weisst du definitiv, dass dein Wagen 205er Reifen bekommen wird?
Wenn ja, dann allgemein dazu (wie immer): Mit dem Händler reden, eine Lösung suchen. Keine Konfrontation suchen, aber in einem möglichen Konflikt die eigene Position deutlich vertreten.
Dazu noch folgendes: "Technische Änderungen vorbehalten" geben Volvo keinen Freibrief Dinge nach Belieben zu ändern. Dem Kaufvertag lag ein Wagen mit gewissen wertgebenden Merkmalen zugrunde, die nicht einfach geändert werden können. Da ich die Art der Reifen für ein wertgebendes Merkmal halte, darf hier nicht einfach geändert werden. Hat eine Sache eine vereinbarte Eigenschaft nicht, liegt ein Sachmangel vor (§434 BGB).
Wenn man den Gesetzestext liest, darf man das Wort "vereinbart" nicht übersehen, denn darauf kommt es an: Waren die 215er Reifen vereinbart, ggfs. über das Ausstattungspaket? Ist das im Kaufvertrag oder im Prospekt festgehalten? Wenn ja, hast du eine starke Position, wenn nein, tja, Verhandlungsgeschick ist ja auch wichtig.....
Gruß
Ralf
Ich denke auch, daß die Reifen nicht über das Kleingedruckte einfach akzeptiert werden müssen. Volvo kann auch nicht den D5 plötzlich mit 140 PS ausliefern und sich auf die Klausel 'technische Änderungen vorbehalten' berufen.
Marcel
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Zitat:
Original geschrieben von marcel s.
Volvo kann auch nicht den D5 plötzlich mit 140 PS ausliefern und sich auf die Klausel 'technische Änderungen vorbehalten' berufen.
Hallo??!!
Was für ein passender Vergleich! 😁 😁
Zitat:
Original geschrieben von werterh
Dazu noch folgendes: "Technische Änderungen vorbehalten" geben Volvo keinen Freibrief Dinge nach Belieben zu ändern. Dem Kaufvertag lag ein Wagen mit gewissen wertgebenden Merkmalen zugrunde, die nicht einfach geändert werden können. Da ich die Art der Reifen für ein wertgebendes Merkmal halte, darf hier nicht einfach geändert werden. Hat eine Sache eine vereinbarte Eigenschaft nicht, liegt ein Sachmangel vor (§434 BGB).
Wenn man den Gesetzestext liest, darf man das Wort "vereinbart" nicht übersehen, denn darauf kommt es an: Waren die 215er Reifen vereinbart, ggfs. über das Ausstattungspaket? Ist das im Kaufvertrag oder im Prospekt festgehalten? Wenn ja, hast du eine starke Position, wenn nein, tja, Verhandlungsgeschick ist ja auch wichtig.....
Da würde mich jetzt wirklich einmal die Auskunft eines Fachmanns interessieren. Wenn Du, werterh, nachweisen kannst, dass die Reifenbreite den Ausschlag zur Kaufentscheidung gegeben hat, sieht die Lage sicherlich besser aus.🙂 Nur weil möglicherweise ein Wagen mit geringerer Reifenbreite ausgeliefert wird, ändert sich die von Dir angesprochene "Art der Reifen" (Sommer-, Winter-, Ganzjahres-, Sportreifen etc.) ja nicht.
Laut dem von Dir angegebenen §434 BGB ist die Sache
Zitat:
frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Ich glaube kaum, dass die Breite der Reifen die Eigenschaften der "Sache" (hier: dem Fahrzeug) so sehr verändert, dass hier von einem "Sachmangel" die Rede sein kann. Und wenn insgesamt die im Gesetzestext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, erscheint mir der Nachweis eines "Sachmangels" in einem solchen Fall nicht plausibel.
Ansonsten stimme ich Dir zu:
Zitat:
Original geschrieben von werterh
Weisst du definitiv, dass dein Wagen 205er Reifen bekommen wird?
Wenn ja, dann allgemein dazu (wie immer): Mit dem Händler reden, eine Lösung suchen.
Hallo und erst einmal danke für die Antworten.
Also ja, es soll sich definitiv die Reifenbreite ändern. (ich habe das bei einem anderen Händler abklären lassen)
Ich fühle mich nur von VOLVO total “Verarscht“ (sorry für den Ausdruck).
Sicherlich ist die Reifenbreite aus technischer Sicht nicht entscheidend aber doch wohl aus estetisch Sicht und da ich mir einen Volvo in erster Linie wegen der Estetik kaufe (die Technik findet man ja fast schon in jedem Kleinwagen), spielt die Reifenbreite sehr wohl eine Rolle für mich.
Na ja ich werde mich am Montag erst einmal mit dem Verkäufen in Verbindung setzen um meinen Standpunkt klar darzulegen und eine Lösung zu finden.
Grüße an euch
Zitat:
Original geschrieben von Mirko_5
Na ja ich werde mich am Montag erst einmal mit dem Verkäufen in Verbindung setzen um meinen Standpunkt klar darzulegen und eine Lösung zu finden.
Viel Erfolg!!
Natürlich ist der Vergleich mit der Motorleistung etwas übertrieben. Ich hätte vielleicht einen D5 mit 175 PS anführen sollen. Dann kann man auch wieder diskutieren, ob der Normalfahrer den Unterschied bemerkt. Die Reifenbreite hat Einfluß auf die Fahreigenschaften, wenn auch in diesem Fall nicht gerade gewaltig viel. Trotzdem denke ich, daß dies anders zu bewerten ist, als wenn der Wagen z.B. mit anderen Scheibenwischern kommt oder die Sitzbezüge ein leicht abweichendes Muster haben.
Marcel
@V50RR : Ja, ja, mit dem Überfliegen von Gesetzestexten ist das so eine Sache. 😉 Vielleicht liest du den Paragraphen einfach nochmal? Dann kannst du nachvollziehen, warum ich auf dem vereinbart herumgeritten bin. Wenn es nämlich nicht vereinbart war (das ist ja die Variante auf die ich mich explizit nicht bezogen habe), dann wird es kaum möglich sein, einen Sachmangel (bei einer nicht-vereinbarten Eigenschaft) schlüssig darzulegen.
Es gibt keinen "kleinen" Sachmangel, den man hinnehmen muss. Es ist egal, ob die vereinbarte Eigenschaft ein bisschen verfehlt oder gar nicht erfüllt wurde. Es ist ein Sachmangel. Punkt. (Je nach Schwere des Sachmangels ergeben sich natürlich in der Praxis unterschiedliche Konsequenzen.) Die Diskussion kann sich immer nur darauf beziehen, ob tatsächlich ein Sachmangel vorliegt.
@marcel s. : Dein Vergleich war natürlich recht heftig, aber grundsätzlich hast du auf jeden Fall recht.
Hi Mirko,
also meine Volvo-Vertriebstante hat mir auf Rückfrage, ob jetzt die letzten V70-II wieder mit 205 Bereifung daher kommen gesagt, da sei Ihr nix von bekannt ... und sie hat normalerweise immer die neuesten Info was ausstattungen betrifft.
ABER vielleicht bekommtst du ja schon den ganz neuen V70-III? 😁
Halt uns mal auf dem laufenden ... wenn da wirklich wieder reifenmäßig zurückgerüstet wurde, wird das meine Volvo-Tante auch interessieeren.
Grüße vom Luder
Zitat:
Original geschrieben von werterh
@V50RR : Ja, ja, mit dem Überfliegen von Gesetzestexten ist das so eine Sache. 😉 Vielleicht liest du den Paragraphen einfach nochmal? Dann kannst du nachvollziehen, warum ich auf dem vereinbart herumgeritten bin. Wenn es nämlich nicht vereinbart war (das ist ja die Variante auf die ich mich explizit nicht bezogen habe), dann wird es kaum möglich sein, einen Sachmangel (bei einer nicht-vereinbarten Eigenschaft) schlüssig darzulegen.
Das kann ich auch so nachvollziehen. Danke für den Tipp! 🙂 Dass das Nicht-Vorhandensein einer vertraglich festgehaltenen vereinbarten Eigenschaft einen Sachmangel darstellt, habe ich nicht grundsätzlich in Abrede gestellt, gebe aber gerne zu, dass das aus meinem Beitrag in Reaktion auf Deinen wohl nicht ganz deutlich wurde. Dennoch wüsste ich gerne, was die "Art der Reifen", die Du explizit "für ein wertgebendes Merkmal" hältst, weshalb sie ja auch nicht geändert werden darf, mit der von Mirko_5 monierten Verringerung der Reifenbreite zu tun hat.
In den AGB meines Freundlichen, die Bestandteil meiner verbindlichen Bestellung und durch die schriftliche Bestätigung der Bestellung des Kaufvertrags sind, findet sich folgende Bedingung, die vermutlich auch in den AGB des Freundlichen von Mirko_5 zu finden ist und die ich vor dem Hintergrund einer Veränderung der Reifengröße (auch wenn sie möglicherweise vertraglich vereinbart war) zur Kenntnis gebe:
Zitat:
Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Liefer- oder Leistungsumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Kunden zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein hieraus keine Rechte abgeleitet werden.
@marcel s.: Mir ist klar, was Du meinst, ich fand aber den Vergleich wirklich etwas weit hergeholt.😉
@Mirko_5: Erscheint die Reifenbreite als vereinbarte Eigenschaft denn ausdrücklich in Deinem Kaufvertrag? - In meiner verbindlichen Bestellung war die Bereifung exakt angegeben (handschriftlich vom Verkäufer eingefügt). In der Auftragsbestätigung, durch die ja dann erst der Kaufvertrag geschlossen wurde, jedoch nicht mehr, wodurch sie m.E. auch nicht vereinbarter Vertragsbestandteil war.
@V50RR : Sei mir nicht böse, dass ich hier nicht viel tiefer einsteigen kann, aber einerseits wird es in Verbindung mit AGBs nochmal komplizierter und andererseits darf man (auch ich nicht 😉) so einfach eine Rechtsberatung im Einzelfall versuchen/machen (siehe das Rechtsberatungsgesetz ).
Dennoch kurz: Die Änderung von 215er auf 205er (das wollte ich mit "Art der Reifen" sagen) ist natürlich geringfügig. Spielt aber bei einer vereinbarten Eigenschaft zunächst keine Rolle, soll heissen, der Käufer hat ein Recht auf 215er. AGBs stehen einer solchen Vereinbarung - bis auf Sonderfälle - immer nach. Außerdem sind nicht alle Regelungen in den AGBs tatsächlich wirksam. Vereinfacht gesagt sind z.B. "Käufer schluckt alle Änderungen" oder "Alle Zusagen des Verkäufers sind unverbindlich" nicht wirksam. Daher, ohne auf die Details ein zu gehen, bleibe ich bei meiner Aussage: Vereinbarte Eigenschaft ==> starke Position, nicht-vereinbarte Eigenschaft ==> good luck!
Aber nochmal die Motivation für meine Ausführungen: Es gilt für den Fall der Fälle zu wissen, wie stark die eigene Position ist. Eine gemeinsam gefundene Lösung ist meistens das Beste, aber man sollte wissen, wieviel Nachdruck man seiner Position notfalls verleihen kann.
So, jetzt reicht's aber 🙂
Falls die 215er tatsächlich gegen 205er ausgetauscht werden sollten, würde ich nicht einfach bei anderen Händlern nachfragen, Rechtsauskunft einholen und gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen. Der Wagen, auch wenn jetzt mit 205ern ausgerüstet, ist 100%ig auch für 215er zugelassen.
Ein freundliches Statement von meinerseits zum Freundlichen, der mir den Wagen verkauft - und ich wette, dass mir der Wagen mit den erwünschten Reifengrößen übergeben wird.
Grüße
bkpaul