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Rechtliche Frage

Themenstarteram 12. Januar 2020 um 18:24

Guten Abend alle zusammen. Mich würde mal folgendes interessieren:

Darf Person X einen gekauften Firmenwagen, der 6 Monate auf seinen Namen zugelassen sein muss, per Kaufvertrag sofort an Person Y weiter verkaufen?

(Mit der Besonderheit, dass dieser sich verpflichtet alle laufenden Kosten zu bezahlen und das Fahrzeug sobald wie möglich auf sich selbst umzumelden)

Kennt sich da einer aus? Im Freundeskreis erzählt einer ganz tolle Geschichten, wie er einem günstige Autos beschaffen kann. Glaube, dass an seinem Gewäsch nix dran ist. Bzw dass es nicht einmal legal wäre.

Würde mich über eure Meinungen freuen.

Beste Antwort im Thema
am 12. Januar 2020 um 19:26

Warum kommt diese Frage vom TE? Neidisch nicht selber darauf gekommen zu sein? Die Methode ist ein alter Trick, der ein Schlupfloch ausnutzt und daran ist nichts verwerfliches.

Tageszulassungen werden auch oft nur gemacht damit der Kunde das Auto günstiger kaufen kann und das ist auch völlig legal.

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Zitat:

@MTler2018 schrieb am 12. Januar 2020 um 19:24:52 Uhr:

Darf Person X einen gekauften Firmenwagen, der 6 Monate auf seinen Namen zugelassen sein muss, per Kaufvertrag sofort an Person Y weiter verkaufen?

Das ist der Firmenleitung vorbehalten.

Themenstarteram 12. Januar 2020 um 19:04

Zitat:

@Drahkke schrieb am 12. Januar 2020 um 19:38:10 Uhr:

Zitat:

@MTler2018 schrieb am 12. Januar 2020 um 19:24:52 Uhr:

Darf Person X einen gekauften Firmenwagen, der 6 Monate auf seinen Namen zugelassen sein muss, per Kaufvertrag sofort an Person Y weiter verkaufen?

Das ist der Firmenleitung vorbehalten.

Das heißt, es kommt auf die Firma an wie das gehandhabt wird?

 

Ein Beispiel: Ich lease einen Firmenwagen, nutze diesen 3 Jahre lang. Hab das Vorkaufsrecht und muss diesen auf meinen Namen kaufen, ein anderer kann das Auto nicht erwerben. Mein Vater will nun aber das Fahrzeug haben. Dürfte ich es jetzt direkt an ihn weiterverkaufen, obwohl es weiterhin auf mich zugelassen ist (6 Monate Pflicht). Hört sich für mich alles nicht rechtens an

 

Zitat:

@MTler2018 schrieb am 12. Januar 2020 um 20:04:03 Uhr:

Ein Beispiel: Ich lease einen Firmenwagen, nutze diesen 3 Jahre lang. Hab das Vorkaufsrecht und muss diesen auf meinen Namen kaufen, ein anderer kann das Auto nicht erwerben. Mein Vater will nun aber das Fahrzeug haben. Dürfte ich es jetzt direkt an ihn weiterverkaufen, obwohl es weiterhin auf mich zugelassen ist (6 Monate Pflicht).

Du kannst den Wagen an deinen Vater verkaufen und ihn dann erst 6 Monate später ummelden.

Die Zulassung sagt ja nichts über die Eigentumsverhältnisse aus - das sind zwei vollkommen getrennte Baustellen.

am 12. Januar 2020 um 19:26

Warum kommt diese Frage vom TE? Neidisch nicht selber darauf gekommen zu sein? Die Methode ist ein alter Trick, der ein Schlupfloch ausnutzt und daran ist nichts verwerfliches.

Tageszulassungen werden auch oft nur gemacht damit der Kunde das Auto günstiger kaufen kann und das ist auch völlig legal.

Themenstarteram 12. Januar 2020 um 20:09

Zitat:

@Apolo2019 schrieb am 12. Januar 2020 um 20:26:58 Uhr:

Warum kommt diese Frage vom TE? Neidisch nicht selber darauf gekommen zu sein? Die Methode ist ein alter Trick, der ein Schlupfloch ausnutzt und daran ist nichts verwerfliches.

Tageszulassungen werden auch oft nur gemacht damit der Kunde das Auto günstiger kaufen kann und das ist auch völlig legal.

Die Frage kommt, weil der Mensch von dem ich das erstmals gehört habe gerne mal übertreibt... angibt.. hab auch diese Sache für ein Märchen gehalten. Aber scheint ja doch was dran zu sein. Naja, dann hat er eben in diesem Fall recht. Danke für die Antworten. Ist ein super Forum.

Moin,

Wenn Person A das Auto legal von einer Firma erwirbt, dann ist Person A der Eigentümer des Fahrzeugs und kann ab diesem Zeitpunkt damit tun und machen was sie damit will - und wenn sie es umgehend verschrotten lassen würde.

Ausnahme: Im Vertrag zwischen A und Firma findet sich eine Klausel, die gewisse Dinge einschränkt - solange diese Klausel nicht gegen geltendes Recht verstöße oder sittenwidrig wäre, müsste man sich daran halten.

Beim veräußern des Fahrzeugs muss Person A allerdings ein paar Dinge beachten. Je nach Konstellation zwischen Person A und Firma kann es sein, dass hier zu versteuernden Einkommen entsteht (wäre aber nicht das Problem von Person B, die das Auto kauft) und macht Person A dies regelmäßig (als Orientierung mehr als 2x im Jahr) - kann dies als gewerbsmäßiger Handel verstanden werden, wodurch ein Gewerbe, eine Steuer-, sowie eine Gewährleistungspflicht entstehen kann.

Das sind aber Details mit denen man sich dann im jeweiligen Einzelfall auseinander setzen müsste. Also grundsätzlich spricht nix gegen ein solches Verhalten.

LG Kester

Themenstarteram 13. Januar 2020 um 8:20

Ah okay, also doch etwas komplizierter. Naja aber grundsätzlich ist es möglich und das ist das was ich wissen wollte. Ob er halt nicht irgendwie Mist erzählt. Danke nochmal fürs genaue Erklären.

 

Ich würde vor so einem Autokauf lieber Abstand nehmen. Bevor man nicht ganz genau seinen Vertrag mit der Firma kennt, könnte man da echt in Unannehmlichkeiten hineinstolpern.

Moin,

Wenn DU ihm ein Auto abkaufst - und er das Auto legal gekauft hat - dann kann dir nichts passieren. Sprich - hat er einen Kaufvertrag und die Papiere wärst du sage (zumindest für 99.9% aller Fälle - aber das gilt für jeden Kauf, egal ob durch so ein Modell oder auch vom Händler oder Privatkäufer).

LG Kester

Themenstarteram 13. Januar 2020 um 9:27

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 13. Januar 2020 um 09:39:21 Uhr:

Moin,

Wenn DU ihm ein Auto abkaufst - und er das Auto legal gekauft hat - dann kann dir nichts passieren. Sprich - hat er einen Kaufvertrag und die Papiere wärst du sage (zumindest für 99.9% aller Fälle - aber das gilt für jeden Kauf, egal ob durch so ein Modell oder auch vom Händler oder Privatkäufer).

LG Kester

Ja, der meint nämlich er müsse es erst von der Firma auf seinen Namen kaufen und zulassen. Könne aber das Auto direkt unter Kaufvertrag ohne Gewinn weitergeben (samt Papieren und allem was dazugehört). Nach einer gewissen Zeit könnte das Auto dann umgemeldet werden.

Ich frage nur lieber nach, bevor man sich da auf Dinge einlässt, die hinterher doch nicht funktionieren. Geht ja um viel Geld für die Betroffenen.

Moin,

Das "Verfahren" dürfte darauf beruhen, dass so die Firma und dein Bekannter keine zusätzlichen Steuern zahlen müssen und die Firma um die Gewährleistung drumrumkommt.

LG Kester

Ich kenne das. Es werden vom Hersteller (ich kenne das von Audi und Renault so) für Gewerbekunden besondere zusätzliche Flottenrabatte zu dem normalen Gewerbenachlass gewährt. Vorgabe des Herstellers für den (noch) höheren Nachlass ist dann, dass das Fahrzeug 6 Monate auf den Erstkäufer zugelassen sein muss - damit soll verhindert werden, dass ein Handel mit dem hoch subventionierten Wagen sich lohnt.

Der Gewerbekunde kann natürlich mit seinem erworbenen Eigentum machen was er will, auch zur Nutzung überlassen oder eben verkaufen. Einzige Bedingung ist dann, dass der Wagen eben erst nach Ablauf der Frist auf den nächsten Erwerber umgemeldet wird. Bei einer eventuellen Kontrolle würde der Hersteller den Zusatzrabatt zurück verlangen sollte der Wagen nicht die 6 Monate auf den Ersterwerber zugelassen gewesen sein.

Was hat der Gewerbekunde davon, dass er so Autos kauft und für lau weiter gibt? Er macht Stückzahlen und erhält sich seine Attraktivität beim Autohersteller und den Rabatt (der evtl. auch an eine Anzahl verkaufter Fahrzeuge ohne Finanzierung geknüpft ist).

Was hat der endgültige Käufer davon? Das ist die Frage, das muss man genau durchrechnen. Man kann (je nach Absprache) den Wagen vielleicht vom ersten Tag an nutzen. Aber faktisch auf dem Papier erwirbt man eben einen Wagen, der 6 Monate lang auf jemanden anderen zugelassen war. Das alles muss man dann eben dem Händlerangebot gegenüber stellen, ob sich das lohnt. Zumal das idR mit Finanzierung und Leasing nicht sinnvoll zu kombinieren ist.

Tante Edit: habe ich jetzt erst gesehen - der Bekanntemuss das Auto dann aus dem Vermögen des Gewerbekunden der den Rabatt bekam privat herauskaufen und dann erstmal auf sich zulassen, und dann verkauft er erst an den nächsten der es auf sich zulassen kann? Das kann nur wie Rotherbach sagte mit der Gewährleistung zu tun haben. Macht aber den Wagen nochmal unattraktiver, weil nach dem halben Jahr 2 Vorbesitzer drinnen stehen und der Erwerber dann der 3. (!) ist. Ob das dann noch ein so dolles Geschäft ist ...

Themenstarteram 13. Januar 2020 um 10:28

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 13. Januar 2020 um 11:10:34 Uhr:

Ich kenne das. Es werden vom Hersteller (ich kenne das von Audi und Renault so) für Gewerbekunden besondere zusätzliche Flottenrabatte zu dem normalen Gewerbenachlass gewährt. Vorgabe des Herstellers für den (noch) höheren Nachlass ist dann, dass das Fahrzeug 6 Monate auf den Erstkäufer zugelassen sein muss - damit soll verhindert werden, dass ein Handel mit dem hoch subventionierten Wagen sich lohnt.

Der Gewerbekunde kann natürlich mit seinem erworbenen Eigentum machen was er will, auch zur Nutzung überlassen oder eben verkaufen. Einzige Bedingung ist dann, dass der Wagen eben erst nach Ablauf der Frist auf den nächsten Erwerber umgemeldet wird. Bei einer eventuellen Kontrolle würde der Hersteller den Zusatzrabatt zurück verlangen sollte der Wagen nicht die 6 Monate auf den Ersterwerber zugelassen gewesen sein.

Was hat der Gewerbekunde davon, dass er so Autos kauft und für lau weiter gibt? Er macht Stückzahlen und erhält sich seine Attraktivität beim Autohersteller und den Rabatt (der evtl. auch an eine Anzahl verkaufter Fahrzeuge ohne Finanzierung geknüpft ist).

Was hat der endgültige Käufer davon? Das ist die Frage, das muss man genau durchrechnen. Man kann (je nach Absprache) den Wagen vielleicht vom ersten Tag an nutzen. Aber faktisch auf dem Papier erwirbt man eben einen Wagen, der 6 Monate lang auf jemanden anderen zugelassen war. Das alles muss man dann eben dem Händlerangebot gegenüber stellen, ob sich das lohnt. Zumal das idR mit Finanzierung und Leasing nicht sinnvoll zu kombinieren ist.

Es handelt sich dabei tatsächlich um Audis, die er auf diesem Wege erwerben kann. So zumindest seine Aussage.

 

Er arbeitet wohl in der Entwicklung bei einem der VAG Marken. Ist also kein Händler oder ähnliches.

Moin!

Ich meine, dass diese Vorgehensweise doch sehr viele Online-Anbieter von PKW-Neufahrzeugen bei sogenannten Tageszulassungen anwenden...

Diese Autos sind frei konfigurierbar für den Endverbrauchen/Käufer und werden diesem auch direkt nach der Produktion überlassen.

Allerdings bleibt das Auto die ersten 6 Monate auf den Händler (oder wem auch immer) zugelassen, sehr häufig sogar zahlen die innerhalb dieses Zeitraumes auch die Versicherung...

Siehe PKW-rabatt.de und zahlreiche andere Anbieter.

Oder verwechsele ich das was?

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