Rechtliche Frage
Guten Abend alle zusammen. Mich würde mal folgendes interessieren:
Darf Person X einen gekauften Firmenwagen, der 6 Monate auf seinen Namen zugelassen sein muss, per Kaufvertrag sofort an Person Y weiter verkaufen?
(Mit der Besonderheit, dass dieser sich verpflichtet alle laufenden Kosten zu bezahlen und das Fahrzeug sobald wie möglich auf sich selbst umzumelden)
Kennt sich da einer aus? Im Freundeskreis erzählt einer ganz tolle Geschichten, wie er einem günstige Autos beschaffen kann. Glaube, dass an seinem Gewäsch nix dran ist. Bzw dass es nicht einmal legal wäre.
Würde mich über eure Meinungen freuen.
Beste Antwort im Thema
Warum kommt diese Frage vom TE? Neidisch nicht selber darauf gekommen zu sein? Die Methode ist ein alter Trick, der ein Schlupfloch ausnutzt und daran ist nichts verwerfliches.
Tageszulassungen werden auch oft nur gemacht damit der Kunde das Auto günstiger kaufen kann und das ist auch völlig legal.
16 Antworten
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 13. Januar 2020 um 11:39:28 Uhr:
Moin!
Ich meine, dass diese Vorgehensweise doch sehr viele Online-Anbieter von PKW-Neufahrzeugen bei sogenannten Tageszulassungen anwenden...
Diese Autos sind frei konfigurierbar für den Endverbrauchen/Käufer und werden diesem auch direkt nach der Produktion überlassen.
Allerdings bleibt das Auto die ersten 6 Monate auf den Händler (oder wem auch immer) zugelassen, sehr häufig sogar zahlen die innerhalb dieses Zeitraumes auch die Versicherung...
Siehe PKW-rabatt.de und zahlreiche andere Anbieter.
Oder verwechsele ich das was?
Mag sein, hab es bloß so noch nicht gehört bzw kenne keine entsprechende Seite. Daher ja die Frage, ob es überhaupt möglich bzw üblich ist, dass man so vorgehen kann.
Wobei, da fällt mir gerade ein.. Ich hab mal 2014 nach nem Rabatt für nen selbst konfigurierten Mercedes C-Klasse Neuwagen gefragt (in München). Da gab der Händler mir auch die Option den Wagen erst auf die Werkstatt zuzulassen unter 6 monatiger Nutzung. Danach würde ich das Fahrzeug als zweitbesitzer rabattiert übernehmen können. War aber auch nicht so viel Nachlass als dass es sich lohnen würde.
Und die Version meines Bekannten hört sich viel zu günstig an, als dass ich es glauben könnte. Scheint aber tatsächlich doch was dran zu sein..
entscheident ist ja:
Wenn der Verkäufer rechtmäßiger Besitzer und Eigentümer des Fahrzeuges ist, was er ja anscheinend aufgrund der Papiere ist, kannst Du "im guten Glauben", so heißt das im Amtsdeutsch, davon ausgehen das alles Ok ist.
Ob er irgendwelche Einschränkungen von seiner Firma hat, ist für Dich als Käufer irrelevant.
steht in den Papieren irgend etwas was nicht ganz Koscher erscheint Finger weg. Auch Erklärungen oder sonstige Dokumente sind nicht wichtig. Einzig und Allein der Brief ist entscheidend (bzw. die COC Papiere)
Bei Firmen, insbesondere in der Automobilbranche, gibt es oft die aberwitzigsten Konstellation nur um noch ein paar Prozentpunkte am Preis zu drücken.