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Rechtliche Frage nach Autokauf

Themenstarteram 19. September 2014 um 7:34

Hallo,

ich habe mal eine Frage rein rechtlich.

Ich habe mir vor 1 Monat ein Auto gekauft. von einem Händler. Er hatte mir zugesichert vor dem Verkauf das das Auto nochmal komplett durchgecheckt wird. Ausserdem habe ich noch extra eine 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie mit abgeschlossen.

So jetzt nach knapp 4 Wochen ist mir aufgefallen, 2 Sachen

1) Irgendow läuft was aus , Wahrscheinlich Bremsflüssigkeit

2) Es quietscht wenn ich die Kupplung betätige. Mein Freund ist KFZ Meister der meinte da muss wohl das Ausrücklager gewechselt werdne, Was ein riesen Aufwand ist da das Getriebe ausgebaut werden muss.

Jetzt habe ich dort angerufen wo ich das Auto gekauft habe, Der meinte ja das ist ein Verschleißteil und die Garantie zählt dort nicht. Sie könnten es aber reparieren und wollen 1200 Euro dafür!?!??!

Das kann doch nicht sein. gibt es nicht sowas wie Mängelbeseitigung kostenlos für mich!?!?!?

Wie sieht es da rein rechtlich aus? was habe ich für Rechten

Muss er das Auto Reparieren und wenn ja kostenlos???

Bitte helft mir weiter, da es mich gerade echt sonst in den Ruin treiben würde

Beste Antwort im Thema

Hi,

unabhänig von der Garantie hat dir Händler dir gegenüber Gewähr zu leisten. Zumindest wenn er dir den Wagen verkauft und nicht nur vermittelt hat ;)

Die gesetzliche Gewährleistung wird von den Verkäufern zumeist auf ein Jahr begrenzt was erlaubt ist. Einen effektiven Nutzen hat die Gewärleistung eh nur 6 Monate nach kauf.

Allerding muß man ganz klar sagen Verschleißteile fallen nicht darunter. Ob und was Verschleiß ist und was ein Mangel ist, der beseitigt werden muß ist leider nicht immer eindeutig und muß jeweils im einzelnen Beurteilt werden.

Die Gebrauchtwagenversicherung kann bestimmte Dinge auch komplett ausschließen,die Kupplung gehört meistens dazu.

Also wenn dann hast du nur über die Gewährleistung eine Chance.

Wie alt ist denn der Wagen und wieviel km hat er runter?

Auf jeden Fall hat der Verkäufer das Nachbesserungsrecht. Also nicht einfach reparieren lassen und dem Händler die Rechnung auf den Tisch knallen das klappt auf keinen fall.

Gruß Tobias

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Schwierige Frage: Das Ausrücklager ist tatsächlich ein Verschleißteil, aber innerhalb von 4 Wochen sollte so etwas nicht passieren. Ich würde mir an Deiner Stelle anwaltlichen Rat einholen!

In welchem Bundesland hast Du Deinen Wohnort?

Christian

Themenstarteram 19. September 2014 um 8:46

Bayern

Hi,

unabhänig von der Garantie hat dir Händler dir gegenüber Gewähr zu leisten. Zumindest wenn er dir den Wagen verkauft und nicht nur vermittelt hat ;)

Die gesetzliche Gewährleistung wird von den Verkäufern zumeist auf ein Jahr begrenzt was erlaubt ist. Einen effektiven Nutzen hat die Gewärleistung eh nur 6 Monate nach kauf.

Allerding muß man ganz klar sagen Verschleißteile fallen nicht darunter. Ob und was Verschleiß ist und was ein Mangel ist, der beseitigt werden muß ist leider nicht immer eindeutig und muß jeweils im einzelnen Beurteilt werden.

Die Gebrauchtwagenversicherung kann bestimmte Dinge auch komplett ausschließen,die Kupplung gehört meistens dazu.

Also wenn dann hast du nur über die Gewährleistung eine Chance.

Wie alt ist denn der Wagen und wieviel km hat er runter?

Auf jeden Fall hat der Verkäufer das Nachbesserungsrecht. Also nicht einfach reparieren lassen und dem Händler die Rechnung auf den Tisch knallen das klappt auf keinen fall.

Gruß Tobias

Also Verlust der Bremsflüssigkeit ist bestimmt kein Verschleißteil :)

Hier sollte eigentlich die Sachmängelhaftung greifen, sprich, der Händler muss

den Mangel auf seine Kosten reparieren lassen.

Die Sache mit dem Ausdrücklager, gehört zur Kupplung und ist demnach ein

Verschleißteil, Ergo..Deine Rechnung. :(

Allerdings, nach ~4-Wochen sollte sie nicht schon kaputt sein, daher auch hier,

versuchen mit dem Händler zu reden, evt. 50% übernahme durch dich, Rest

Händler..

Daher, sprich den Händler auf die Mängel hinn und verlange, nach der gesetzlichen

Sachmängelhaftung, die Behebung der Mängel.

(auf jedenfall den Verlust der Bremsflüssigkeit)

Sollte er sich "weigern" oder auf die Garantie verwiesen, dann verweise ihn gerne

an Deinen Rechstanwalt.

Denn, mit der Garantie wäre er fein raus, er würde das Geld für die Reparaturen

erahlten und Du müsstest sogar was dazuzahlen.

btw. hast Du den die Garantieunterlagen vom Händler erhalten ?

Ist ein "Buch", darin enthalten, was alles von der Versicherung bezahlt wird und

mit welcher Selbstbeteiligung Du dabei bist.

Btw. warum hast Du nicht Deinen KFZ-Kumpel bei der Besichtigung / Probefahrt

mitgenommen ?

Grüße

Themenstarteram 19. September 2014 um 17:54

Baujahr 2009. Und 50. 000 Km runter hat er

Ja Garantieschein habe ich. Da habe ich auch schon angerufen die hatten gemeint Kupplung ist nicht inbegriffen.

Hi,

Nochmal nicht Garantie sondern Gewährleistung. Das betrifft den Händler und Dich. Die Garantieversicherung hat damit nix zu tun.

Gruß Tobias

Hi,

Nochmal nicht Garantie sondern Gewährleistung. Das betrifft den Händler und Dich. Die Garantieversicherung hat damit nix zu tun.

Gruß Tobias

Themenstarteram 20. September 2014 um 17:15

Also muss er nach Gewährleistung es reparieren kostenlos????

Kupplung quietscht immernoch wie verrückt. Liegt wohl am Ausrückslager und Getriebe muss ausgebaut werden

Zitat:

Original geschrieben von tbr79

Also muss er nach Gewährleistung es reparieren kostenlos????

Ja, es sei denn, er könnte nachweisen, daß der Fehler schon beim Kauf bestand. Das dürfte ihm aber ziemlich schwer fallen.

Themenstarteram 20. September 2014 um 17:52

hä??? Du meinst das der Fehler bei Verkauf nohc nicht bestand oder???

Falsches Fragewort und zu viele Fragezeichen.

Zitat:

Original geschrieben von tbr79

hä??? Du meinst das der Fehler bei Verkauf nohc nicht bestand oder???

Nein, du hast schon richtig gelesen.

Wenn der Händler nachweisen kann, daß der Fehler bereits beim Kauf bestand und er dich davon in Kenntnis gesetzt hat, dann ist er aus der Gewährleistungspflicht 'raus.

Naja, wenn er dem Käufer diesen Mangel mitgeteilt hätte würden wir uns hier nicht darüber unterhalten, ich denke dann wäre das Vorort geklärt worden

Meiner Meinung ganz klar Sachmängelhaftung und ich denke ein Gutachter / Gutachten kann auch feststellen wie hoch der Verschleiß beim Verkauf gewesen sein muss. Ich denke du bist noch keine 10000 km gefahren . Also ab zum Händler und reden, sonst würde ich nur noch den Anwalt "reden" lassen an deiner Stelle !!

Gruß

George

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