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Rechtliche Durchsetzung von Parkverbot auf schmaler öffentlicher Straße: Gemeinde oder Anwohner?

Hallo !

Ich habe folgende Frage und hoffe darauf ,das ich mit euren Antworten die richtigen Schlüsse ziehen kann.

Also ,ich wohne in einer schmalen Straße welche eine Sackgasse ist. Die Straße ist mittig, durch einen Poller

gesperrt. Die Straße hat eine Breite von 2,50 M ,am rechten Rand ist noch ein Grünstreifen von 0,75 cm.

Dieser gehört aber zu einem privatem Grundstück. Der Zaun wurde bloß nicht bis zur Grenze gesetzt.

Auf der linken Seite am Anfang der schmalen Straße steht ein Haus ,das zur Ferien-Vermietung genutzt wird.

Dieses Haus hat, zur Straßenseite, drei Parkplätze auf dem verbleibendem Grundstück für seine Gäste

vorgegeben, schräg zwischen Hausmauer und Straße. Länge zwischen 3,50m und 3,85m.

Dies hat zur Folge, das ständig längere Fahrzeuge 50cm bis 100 cm in die Straße ragen und eine Durchfahrt

nicht möglich ist ,oder erschwert über den Grünstreifen erfolgen muß, wobei man sich dann auch mal Kratzer

am eigenen Fahrzeug ,durch überhängende Äste und Zweige einfängt.

Der Gemeinde und dem Landkreis ist die Situation seit drei Jahren bekannt ,es wurde versprochen Abhilfe

zu schaffen und zu prüfen.

Letztendlich kristallisiert sich jetzt heraus ,das die Gemeinde /Landkreis, sich gegen eine Klage, bezüglich

des Eigentümer/Vermieter entschieden hat. Dies wird hiermit begründet ,das dieser die Parkverstöße nicht begeht und für die Parkverstöße nicht verantwortlich zu machen ist, sondern höchstens als Zweckveranlasser zu sehen ist und über diesem Weg zur Verantwortung zu ziehen wäre. Angeblich langwierig und beschwerlich !

Das Prozessrisiko ist zu hoch .Der Bürger muß zusehen ,wie er damit zu recht kommt! Viel Glück ,tut uns leid!

Ich habe dem Eigentümer vor ein paar Monaten eine Abmahnung zukommen lassen, worauf nicht reagiert wurde.

Frage : Muss/sollte ich, stellvertretend für die Gemeinde, auf meine Kosten ,eine Unterlassungsklage gegen den Eigentümer/Vermieter führen?

Oder sollte ich die Gemeinde / Lankreis wegen Untätigkeit, vor dem Verwaltungsgericht verklagen?

Ich habe nicht vor ,den Ist -Zustand dauerhaft zu dulden!

Da Klagen immer mit Kosten verbunden sind ,würde ich mich über Sach und Themabezogene Antworten vorab, freuen.

MfG eddy

 

 

 

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36 Antworten

Zitat:

Inhaltlich würde ich den betreffenden Eigentümer wegen Besitzstörung meines Grundstücks durch die parkenden Nutzer seines Grundstücks auf Unterlassung in Anspruch nehmen.

Die Besitzstörung begeht nicht der Grundstückseigentümer. Möglicherweise ist der Parkplatz für Kettcars. Die Besitzstörung (und Owi) begehen die Gäste, die sich draufstellen, aber nicht draufpassen.

Als Vermieter mit Kenntnis des Problems und vor allem durch die offensichtlich zzu der Störung führenden Markierung (quer zur Fahrbahn und zu kurz statt parallel und auskömmlich) wird der Vermieter zum mithaftenden Teilnehmer der Besitzstörungshandlung. Das es die Mieter bzw. deren Gäste sind, die dann letztlich im Weg stehen, das entlastet den Vermieter insofern nicht. Mit viel ausdauer könnte man sich als Betroffener schon durchsetzen. Ob es einem das wert ist ist eine andere Frage.

Zitat:

@24eddy schrieb am 20. September 2023 um 01:46:52 Uhr:

Nächste Polizeiwache ist 20 Km entfernt ! Da kommt niemand, wg Falschparker.

Du täuscht dich.

Zum einen Sitzen die nicht den ganzen Tag auf der Station und warten auf Anrufe, sondern sind in ihrem gesamten Zuständigkeitsbereich auf Streife unterwegs.

Wenn da gerade nichts mit höhrerer Prio anliegt, dann kommen die auch für sowas vorbei, sind vielleicht sogar gerade in deiner Ecke, wenn du anrufst.

Einfach mal anrufen, mit denen Reden.

Das sind in der Regel sehr hilfsbereite Menschen!

Tisch denen nicht die ganze Story auf, sondern nur das akute Problem.

Schildere auch, das dort für Rettungskräfte auch gerade kein Durchkommen in den hinteren Teil der Straße ist (z.B. RTW), wenn das der Fall ist.

Das lässt sich dann über die Zeit steigern, irgendwann ist der Parkplatz wohlmöglich sogar einer der Wegpunkte auf ihrer Streifenfahrt, weil sich da ein leichter Euro verdienen lässt.

@ Alle Antworten

Ja ,Straße wird durch Poller erst zur Sackgasse .Mittig geteilt.

Da Paketdienste und Urlauber ständig dagegen genagelt sind, und die Poller ca 5 mal Jährlich ersetzt werden mußten,

wollte die Gemeinde nur noch einen starren ,massiven Poller setzen ,einen klappbaren sollten die Anwohner zahlen.

Dies wurde verweigert ,führte zum Prozess, dabei kam heraus das die Einbahnstraße gar nicht genehmigt war ,sondern eigenmächtig von der Gemeinde erstellt wurde.Fazit : Gemeinde bezahlt klappbaren Poller, Kosten Verfahren wurden geteilt.Der Poller wird eigentlich nur genutzt ,wenn Gas,Oel oder Baustoffe geliefert werden und die Fahrzeuge wieder geradeaus die Straße verlassen können.

Von der anderen Seite nutze ich das nur Nachts, wenn die andere Seite zugeparkt ist.Mit dem WOMO geht es auch nur von der Seite der FeWo ,weil ich sonst nicht auf mein Grundstück komme ,wg Enge der Straße.

@ Alle Antworten: Nächste Seite

Die Ferienhütte wurde als letztes Haus gebaut. Der Eigentümer/Vermieter sitzt 350 Km entfernt. Eigentlich ist der Ort

ein allgemeines Wohngebiet, heißt höchstens 50% der Wohnfläche dürfen als FeWo vermietet werden ,hier wurde für

das Steuersparmodell, nachträglich auf 100% geklagt und wurde vom Gericht so bestätigt.

Also den guten Mann, interessiert das extrem peripher ,ob die Gemeinde, Landkreis oder ich, Ihn auf seine Verfehlungen hinweisen.

Auf den Vermietungsseiten wird explizit mit einem Parkplatz pro Wohnung ,direkt am Haus geworben !

Meine letzte Erfahrung mit der Polizei war in Hamburg( Großstadt) folgende:

Unverschuldeter Unfall, Blechschaden Auto: Wartezeit Polizei : 2 zwei Stunden! Uhrzeit 21:00 Eintreffen:23:00!

Wie gesagt ,ich habe keine Angst, das die Sache publik wird, will das aber auch nicht an die große Glocke hängen.

Suche eigentlich nur den bestmöglichen Ansatz um das Zuparken, zeitnah und endgültig zu beenden.

Und da sind wir wieder beim Problem! Habe im Vorfeld nicht im Traum daran gedacht ,das eine eigentlich

vollkommen klare Situation, so verkompliziert wird.

Für die Gemeinde ist der Datenschutz wesentlich wichtiger, als das Problem zu beheben.

Ich verstehe dann das große Problem nicht so richtig, wenn es doch einen klappbaren Poller gibt auf der anderen Seite der Straße gibt. Dann kann man doch im Zweifel dort auch aus der Straße fahren bzw. einfahren.

Ist eben eine praktikable Lösung, aber ist doch vielleicht auch sinnvoller als sich jahrelang mit Gerichten herumzuärgern.

Kurze Frage dazu:

Wie zählt denn sowas beim parken überhaupt.

Parkplatz ist groß genug für Kleinstwagen. Man parkt dort nun aber eine S-Klasse. Der ragt natürlich etwas in die Straße. Wie weit darf der das denn ?

Oft sieht man ja auch Transporter auf PKW-Parkplätzen, die ragen dann vorn zB auf den Bürgersteig, und hinten zB auf die Straße raus. Wenn der aber mit beiden Achsen auf dem Parkplatz steht ? Wie weit darf das auf den Bürgersteig, bzw Straße überstehen ?

Die Antwort wäre maßgeblich, ob man den denn wegen Falschparken anzeigen könnte. Das wäre doch ein Ansatz...

Gruß Jörg.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 20. September 2023 um 12:31:07 Uhr:

Wie weit darf das auf den Bürgersteig, bzw Straße überstehen ?

gar nicht, wenn dadurch die Restfahrbahnbreite < 3m bleibt.

Natürlich kann man gegen die Fahrer der Gästefahrzeuge vorgehen, und wenn die dann reihenweise zum Vermieter laufen "der hat doch gesagt, ich dürfte da parken", dann ist echte Abhilfe nicht mehr weit,

@Alle Antworten

Ich habe meine Parkplätze ,vor dem Bau der Ferienhütte geplant und gebaut. Deshalb komme ich nur von der

zugeparkten Seite ,rückwärts auf mein Grundstück.

Ich habe dem Ordnungsamt dutzende Falschparker mit Bild geliefert .Es wurde aber nichts unternommen, somit wurde auch nicht der Vermieter aktiv!

Lt Ordnungsamt ist es auch nicht möglich, ein absolutes Parkverbotsschild aufzustellen ,um den Verkehrsteilnehmern

die in der Fahrausbildung nur Singen und Klatschen gelernt haben ,mitzuteilen, das Sie eventuell etwas falsch bezüglich des Parken machen!

Wenn das den Vermieter der FeWo nicht interessiert, was würde er tun, sollte ein Anwohner sein Auto längs dort parken?

 

Was würde passieren, würdest du dein Auto einfach in der Straße abstellen, wenn du nicht durchkommst? Lass doch mal die Pensionsgäste bei dir klingeln.

Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 20. September 2023 um 14:23:47 Uhr:

Was würde passieren, würdest du dein Auto einfach in der Straße abstellen, wenn du nicht durchkommst? Lass doch mal die Pensionsgäste bei dir klingeln.

Ist auch ein guter Ansatz.

Zettel mit Telefonnummer reinlegen und gut.

Ich wette die haben dann aber keine Scheu die Polizei oder einen Schlepper zu rufen.

Zitat:

@24eddy schrieb am 20. September 2023 um 12:02:44 Uhr:

Meine letzte Erfahrung mit der Polizei war in Hamburg( Großstadt) folgende:

Unverschuldeter Unfall, Blechschaden Auto: Wartezeit Polizei : 2 zwei Stunden! Uhrzeit 21:00 Eintreffen:23:00!

Wird wohl Zeit, das mal aufzufrischen!

Du stehst dir einer Lösung da scheinbar auch selbst im Weg!

Zitat:

@Standspurpirat schrieb am 20. September 2023 um 15:38:09 Uhr:

Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 20. September 2023 um 14:23:47 Uhr:

Was würde passieren, würdest du dein Auto einfach in der Straße abstellen, wenn du nicht durchkommst? Lass doch mal die Pensionsgäste bei dir klingeln.

Ist auch ein guter Ansatz.

Zettel mit Telefonnummer reinlegen und gut.

Ich wette die haben dann aber keine Scheu die Polizei oder einen Schlepper zu rufen.

Die Polizei würde ich natürlich vorher schon selbst anrufen, mit dem Hinweis, dass die Straße durch die parkenden Fahrzeuge blockiert ist und ich deswegen mein Fahrzeug nicht abstellen kann. Lass die mal schön sich selbst blamieren.

 

@Scimitar83

Guter Ansatz, dann kommen die auch eher vor Ort.

Die Mieter sind vermutlich gutgläubig und wissen nicht um die angespannte Situation.

Wenn der Besitzer nicht im Ort Ansässig ist, warum hast du ein Problem das öffentlich zu erledigen?

Selbst OWI zu begehen bringt dich automatisch ins Unrecht.

Hat der Vermieter eine Internetseite die man mal mit Bewertungen über diese Situation beschicken kann?

Gutgläubig? Die sehen doch dass ihre Kiste die Straße blockiert.

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