rechter Xenonscheinwerfer beschädigt - muss gegnerische Versicherung beide zahen
Nach einem Verkehrsunfall wurde der rechte Scheinwerfer beschädigt - muss die gegnerische Versicherung beide Scheinwerfer bezahlen ?
Ein neuer und ein alter scheinwerfer ist doch nicht zulässig oder und sieht doch total dumm aus - es ist ja auch kein altes Fahrzeug.
BMW E92 Coupe Bj 2008
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von dance6767
Ein neuer und ein alter scheinwerfer ist doch nicht zulässig
warum sollte dies nicht zulässig sein? 😕
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von dance6767
Ein neuer und ein alter scheinwerfer ist doch nicht zulässig oder...
Doch, ist zulässig. Es muß lediglich die volle Funktionsfähigkeit gegeben sein.
Zitat:
Doch ist zulässig, das es dumm aussieht spielt für die Versicherung keine Rolle, das ist nur ein persönliches Problem.
Die Versicherung hat den Geschädigten schadfrei zu stellen, also so als ob der Unfall nicht passiert wäre. Wenn zwei Scheinwerfer in unterschiedlichen Lichtfarben - der nur durch den nötigen Austausch des defekten Scheinwerfers hervorgerufen wurde - einen deutlichen optischen Mängel darstellen hat imho die Versicherung auch dafür zu zahlen das der abgestellt wird. Ansonsten könnte ich ja auch Sagen das Kratzer am Blech ja nun echt kein Problem wären, weil das Auto trotzdem fährt und alles funktioniert.
Zitat:
Original geschrieben von Blyy
Wenn zwei Scheinwerfer in unterschiedlichen Lichtfarben - der nur durch den nötigen Austausch des defekten Scheinwerfers hervorgerufen wurde - einen deutlichen optischen Mängel darstellen...
Davon hat der TE allerdings nichts erwähnt.
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Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Davon hat der TE allerdings nichts erwähnt.Zitat:
Original geschrieben von Blyy
Wenn zwei Scheinwerfer in unterschiedlichen Lichtfarben - der nur durch den nötigen Austausch des defekten Scheinwerfers hervorgerufen wurde - einen deutlichen optischen Mängel darstellen...
Wenn die Reparatur durchgeführt ist, wird er das bestimmt erwähnen 😁
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