Recht: Schalter für Nebelschlussleuchte

VW Vento 1H

Hallo
1. ich habe mir einen auf blau umgerüsteten Lichtschalter für Golf 3 gekauft, der aber dämlicherweise keine Nebelschlussleuchte hat. Der voherige Lichtschalter unterstüzte diese Funktion. Ist es legal wenn ich einfach einen normalen Kippschalter (irgendwo??, mit oder ohne Bezeichnung?) installiere, damit ich endlich diese NSL ansteuern kann? Ich möchte vermeiden wieder einen Lichtschalter kaufen zu müssen.
Der alte funktioniert zwar, sieht aber hässlich aus.

2. Ist es legal eine Umfeldbeleuchtung mit LED (selbstgebaut) unter den Spiegeln anzuschließen. Ist bei mir an Türkontakt geschaltet.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von CandQ



Im Anhang ist meiner.
Wir reden über die N.Rückleuchte.
Dann mache ich es so, dass die Nebelschlussrückleuchte nur dann angeht (per Schalter),

Man merkt ganz deutlich, daß Du Dir die Betriebsanleitung für Deinen Wagen nicht durchgelesen hast, Der Schalter, den Du hast, hat definitiv einen Schalter für die Nebelschlußleuchte (die am Fahrzeugheck sitzt).

Um diese zu anzuschalten mußt Du nur den schalter rausziehen! dann ist die NSL an.

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Zitat:

Original geschrieben von KKrHB


Das Problem ist, daß Du eigentlich eione LWR haben müßtest, wenn Du jetzt in eine Kontrolle kommst und die Rennleitung schon am Lichtschalter sieht, daß du keine LWR hast, dann fangen die doch erst richtig an zu suchen.

Das ist mir schon klar! Nicht aber, wenn man ein Re-Import-Fahrzeug wie das Modell "Yachting Henry Lloyd" besitzt! Die besitzen nämlich von Werk aus keine LWR. Ich frag mich zwar immernoch, wie das bei meinem Vari mit dem TüV vereinbar ist, aber naja ... Das werd ich ja dann spätestens nächstes Jahr sehen. 😁

Übrigens danke UScam für den Tipp mit "ebay.com" ... Ich bin fündig geworden, wenn auch ohne NSW und NSL ... Aber es gibt den gesuchten Schalter ...

Zitat:

Original geschrieben von Tuning_no_Limits



Das ist mir schon klar! Nicht aber, wenn man ein Re-Import-Fahrzeug wie das Modell "Yachting Henry Lloyd" besitzt! Die besitzen nämlich von Werk aus keine LWR. Ich frag mich zwar immernoch, wie das bei meinem Vari mit dem TüV vereinbar ist, aber naja ... Das werd ich ja dann spätestens nächstes Jahr sehen. 😁

Wenn es eingetragn wurde bei der Umschreibung damals > Kein Thema.

Wenn nicht, haste ein Problem. Nachträglich wirds schwer die Sonderabnahme zu bekommen - also nachrüsten.

Inna Polizeikontrolle kann man notfalls noch sagn, dass man ne aLWR von Hella drin hat :P

Darüber bin ich mir schon bewusst, Qnkel. 😉

Ist ja nicht so, daß ich mich nicht schonmal mit dem Thema befasst hab, da laut Fahrzeugschein nicht wirklich etwas auf ein Re-Import hinweist, allerdings am Fahrzeug weder Lichtschalter, noch Kabel für eine LWR vorhanden sind! 😕 Ich hab auch noch nicht wirklich erfahren können, ob man das über die FIN rausfinden kann, aber ich denke schon.

Andererseits hab ich auch schon versucht herauszufinden, wie man die nachrüstet (Materialien, Vorgehensweise). Allerdings schweifen sämtliche Threats vom Thema der Nachrüstung ab und landen bei der Frage, ob der TE nen Re-Import hat, oder nicht ... 🙄

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