Rechenaufgabe für kluge Opelaner
Wer knackts am schnellsten?
Also, ich möchte einen wohnwagen ziehen blick aber bei den Stvo deutsch nicht durch. Ich hab nen 16v 2.0 mit einer leermasse von 1170 und einem gesamtgewicht von 1660.
wieviel kg darf der wohnwagen nun wiegen das ich ihm ziehen darf.?
mein favorit wiegt 1000 kg. also wer hilft mir??????????
25 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von mozartschwarz
Ich denk auch nicht das das zul.GG des Hängers nicht höher als das Leergewicht des Fahrzeugs sein darf. Ich denk eher das tatsächliche Gewicht des Hängers...Mein Astra wiegt 1055 und darf 1100 gebremst bis 10% ziehen...
Technisch gesehen darf der Astra das, der 1100kg Anhänger erfordert dann aber den Führerschein Klasse 3 oder BE...
Ne Mozart nicht ganz.
Zu Unterscheiden gibt es hier Daten für den Führerschein und die des Autos.
Dein Favorit wiegt 1000kg. Deine zulässige Anhängelast ist 1150kg. Dein AUTO darf es also ziehen.
Thema Führerschein. Hast du den alten 3er, dann ist das eh kein Thema. Hast du den FS klasse B (3,5to) wird gerechnet.
1000kg Anhänger und 1660kg zulässige Gesamtmasse sind 2660kg. Dein Zug dürfte 3500kg wiegen. Der FS Klasse B deckt das ganze also ab.
rein rechnerisch darfst du mit dem FS Klasse B einen Wohnwagen ziehen, der kleiner/gleich deiner zulässigen Anhängelast entspricht.
Klasse 3 hab ich eh, ne hab ich nicht, ist umgeschrieben auf BE. Darf also nichtmehr ganz so schwer fahren aber 2Achser Hänger...
Micht int. eigentich ob ich nen 3,5t Hänger mit meinem Astra ziehen darf wenn er momentan nur 900kg wiegt? Ich mein schon...
Klasse 3 heißt jetzt C1E
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von PERSON
Klasse 3 heißt jetzt C1E
Dann halt den😁 Halt den mit dem 7,5ter mit Doppelachshänger auf dem Bildchen...
Zitat:
Original geschrieben von mozartschwarz
Klasse 3 hab ich eh, ne hab ich nicht, ist umgeschrieben auf BE. Darf also nichtmehr ganz so schwer fahren aber 2Achser Hänger...Micht int. eigentich ob ich nen 3,5t Hänger mit meinem Astra ziehen darf wenn er momentan nur 900kg wiegt? Ich mein schon...
Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,
Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
Heisst für mich, im Punkt 1 Ja, im Punkt 2 nein.
irgendwie kommt dann auch noch die Zulässige Anhängelast zum tragen. Die darf nicht überschritten werden. habe zudem was von 1,5fachem Gesamtgewicht des Hänger ggü. dem Leergewicht vom Auto gehört.
Ich darf sowas um die 12t zGg des Zugs fahren. Fahrzeug 7,5t zGg und also nen Hänger mit 5,5t zGg. Hab also einen Führeschein für mein o.g. Gespann und überschreite auch nicht die technischen Daten meines Zugfahrzeugs...
Ich google jetzt mal was mit dem C1E geht.
würde mich auch mal interessieren, wieviel schwerer der Hänger sein darf.
gesund ist das aber bestimmt nicht wenn der Hänger schwerer ist als das Zugfahrzeug.
Habs gefunden und würd den o.g. Zug fahren... Sicher bin ich aber immernoch nicht.
Theoretisch darfst du mit dem C1E nen 3,5t Bus mit nem 8,5t Hänger fahren. Wird nur keinen Bus geben der die Anhängelast hat. Heißt die Anhängelast das Fahrzeugs und das Gewicht des Hängers sind Maßgeblich. 12t ist die Obergrenze mit 4 Achsen. Auf Antrag gehen auch 18,5t mit 3 Achsen wie früher...
Danke für euer feedback.... GG Hänger ist 1660 Zuglast des Astra 1150 Leergewicht Hänger 1050... nun hab ichs gecheckt ggg
War doch leicht oder?
Anhängelast nicht überschreiten. Beide max. Gewichte unter 3.500kg zusammen.
1660 Gesamtmasse des Hängers fällt dann flach.