Rear View --> gelbe Linien?

VW Touran 2 (5T)

Folgendes Problem:
Neuer Touran CL mit Rückfahrkamera, Parkpilot und Composition Media bestellt und erhalten. Rückfahrkamera funktioniert aber die gelben Linien, die den vom lenkeinschlagabhängigen Fahrweg darstellen sollten fehlt, zumindest in meiner Interpretation. Zu dem fehlt die Auswahl der Modi, die in der BA beschrieben sind.

Warum bin ich der Meining:
Im Technik Lexikon bzw. auch im Prospekt steht folgendes:
"Die Rückfahrkamera „Rear View“ unterstützt Sie im Rahmen der Grenzen des Systems beim Rückwärts- fahren. Das Kamerabild im Display des Radio- oder Radio-Navigationssystems zeigt den Bereich hinter dem Fahrzeug an. Über das Kamerabild werden Fahrspuren eingeblendet, die zeigen, in welche Richtung das Fahrzeug mit der aktuellen Lenkradstellung fahren würde oder wann ein Lenkradeinschlag erfolgen muss."

Also eigentlich würde ich somit auch die gelben und nicht nur die grünen Linien erwarten denn die grünen sind fix und bewegen sich in Abhängigkeit des Lenkeinschlages nicht.

Wie ist eure Meinung hierzu bzw. wo liegt mein Denkfehler?

Beste Antwort im Thema

Das ist die automatische Aktivierung, die mit dem neuen MIB eingeführt wurde. Man muss jetzt nicht mehr aufs Knöpfchen drücken, wenn man die vorderen Sensoren aktivieren möchte, sondern kann einfach langsam an ein Objekt heranfahren. In diesem Fall setzt die akustische Warnung jedoch erst später ein, damit man im normalen Verkehr nicht verrückt wird. Das gewohnt frühe Signal gibt's nach wie vor beim Einlegen vom Rückwärtsgang oder bei manueller Aktivierung über den Taster.

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Dann ist es Betrug am Kunden, die sich für diese Rückfahrkamera entschieden haben. Den Satz "Das Kamerabild entspricht der Darstellung im Katalog unterhalb des Textes" verstehe ich aber nicht so wirklich. Bedeutet das jetzt, dass dort zumindest die grünen Linien abgebildet sind??

Was heißt Betrug am Kunden. Steht nicht irgendwo im Katalog so Sachen wie Angaben ohne Gewähr, Tech. Details können sich jederzeit ändern etc. Normal ist ein Hersteller bei sowas immer abgesichert.
Es ist halt nur richtig blöd gelaufen.
Mich würde nur interessieren, was hat man sich dabei gedacht, diese weg zu lassen.

da ist dann eine gopro die man in die Heckscheibe macht günstiger als das extra.... und liefert bessere Bildqualität.

... dürfte sein was die sich gedacht haben.

Verstehe aber auch nicht warum das weg gelassen wird. andere wie passat und co haben das ja auch.
und die gelben linien habe ich ja auch im touran - halt nicht in der rückfahrkamera.

Ich lass mich jetzt einfach überraschen wie es bei meinem EU-Modell aussieht wenn der Wagen dann irgendwann kommt.

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Na Klasse.... Dinge die seit Jahren Standard sind, läßt man einfach mal weg, obwohl es vorher so beworben und selbst in den Prospekten so abgedruckt wurde.

Es ist mir ein Rätsel, warum VW hier echt so einen schlechten Job abliefert. Rechtliche Absicherung hin oder her... aber das ist Kundenverarsche... und das tun sie beim Touran ja nicht nur mit der Kamera, sondern auch mit einem R-Line Paket, das erst im Mai kommt, Farben die erst irgendwann mal verfügbar sind und einen 190PS Motor, den wohl ganz Europa bestellen kann, nur im Heimatland gibts den halt noch nicht....

Dachte eigentlich, dass man nach einem vermeintlichen Skandal etwas tut um Kunden so zu pinseln, dass sie weiterhin VW kaufen.... aber irgendwie merk ich davon nix... scheint als kann man sich das in Wolfsburg leisten, einen Dreck auf die Kunden zu geben.... schöne neue Welt...

Mal sehn, ob ich diese Kiste stornieren kann.... hab echt schon gar keine Lust mehr auf den Bock

Zitat:

@Ammergau schrieb am 14. Dezember 2015 um 14:12:32 Uhr:


Und hier die offizielle Erklärung - leider!

Dann stellt sich mir doch die Frage ob die Kamera reklamiert werden kann da zum Zeitpunkt der Bestellung und Auslieferung ein anderer Informationsstand vor lag. Thema Sachmangel wie seht ihr das?

Zitat:

Dann stellt sich mir doch die Frage ob die Kamera reklamiert werden kann da zum Zeitpunkt der Bestellung und Auslieferung ein anderer Informationsstand vor lag. Thema Sachmangel wie seht ihr das?

Wohl kaum, da sich technische Details immer ändern können und dies in den Prospekten und vermutlich auch im Kaufvertrag als auch AGB abgesichert ist ("technische Änderungen vorbehalten" oder so ähnlich).

So ist es zumindest üblich.

Ich habe mittlerweile drei verschiedene PDF-Prospekte auf meiner Festplatte (und im Backup 😛), alle mit Ausgabestand September 2015 auf der letzten Seite. In den jeweiligen PDF-Eigenschaften stehen jedoch unterschiedliche Änderungsdaten:

  • 24.08.2015
  • 04.12.2015 (beim Prospekt mit dem Verbrauchsangaben-Disclaimer)
  • 11.12.2015

Siehe Bilder.

In allen drei Prospekten steht auf der letzten Seite:

"Alle Angaben zu Ausstattungen und technischen Daten basieren auf den Merkmalen des deutschen Markts und entsprechen den zum Zeitpunkt der Drucklegung vorhandenen Kenntnissen. Über länderspezifische Abweichungen informiert Sie Ihr Volkswagen Partner gern. Änderungen sind vorbehalten."

Die "vorbehaltenen Änderungen" sind erfolgt, da es ja mehrere Versionen des Prospektes gab. Trotzdem steht in allen drei Versionen auf Seite 18 der gleiche Text:
"Über das Kamerabild werden Fahrspuren eingeblendet, die zeigen, in welche Richtung das Fahrzeug mit der aktuellen Lenkradstellung fahren würde oder wann ein Lenkradeinschlag erfolgen muss."

In meiner Bestellung steht im Anhang
"Neuwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger)
Unverbindliche Empfehlung der Volkswagen-AG - Stand Juni 2010:

IV. Lieferung und Lieferverzug
6. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer
zumutbar sind."

Meine Meinung:

  • In den AGBen geht es um Änderungen des Herstellers. Im Zeitraum der Ausgabestände der drei Kataloge (also vom 24.08.2015 bis zum 11.12.2015) wurde die Beschreibung der "Gelbe-Linien-Ausstattung" aber nicht geändert. Daher kann man wohl davon ausgehen, dass diese Ausstattung während dieses Zeitraums von Seiten des Herstellers nicht geändert wurde. Sonst hätte sich das ja im Prospekt widerspiegeln müssen.
  • Der Prospekt ist die Vertragsgrundlage, wenn man ein Auto "nach Maß" kauft. Schließlich kann man nie alle Ausstattungen bei endlichem Aufwand bei einem oder mehreren Händlern anschauen.
  • Wenn diese AGB mit Ihrer "Änderungen vorbehalten"-Klausel so uneingeschränkt Gültigkeit hätten, wäre das für den Händler bzw. Hersteller ein Freibrief. Ich gehe daher davon aus, dass hier im Einzelfall die Gerichte entscheiden müssen.
  • In den AGB ist von einer Zumutbarkeit für den Käufer die Rede. Wenn man eine Rückfahrkamera kauft, dann kauft man die entweder aus Freude an der Technik, oder weil man schlicht zu blöd zum Einparken ist. Wenn dann ein wesentliches Merkmal zur Unterstützung des Einparkvorganges fehlt, dann ist hier aus meiner Sicht eine Zumutbarkeit nicht gegeben. Ein Richter wird jedenfalls kaum feststellen können oder wollen, warum man die Rückfahrkamera gekauft hat.
  • Es gibt mindestens ein einschlägiges Urteil (habe nicht weiter gesucht)

Ich denke, alle "Geschädigten" sollten sich in diesem Thread zusammentun und beraten, was weiter erfolgen kann. Man kann das Ganze ja z.B. auch an den Autobild-Kummerkasten schicken.
Meiner Meinung nach sollte VW sich gerade nach dem "Dieselgate" keinen Schnitzer erlauben, der nur entfernt nach "Kunden-Verarsche" aussehen könnten. Und für mich riecht das hier ganz stark danach...

Prospekt 1
Prospekt 2
Prospekt 3

Wäre sowas denn über ein Softwareupdate korrigierbar?

Zitat:

@HuBoMo schrieb am 14. Dezember 2015 um 19:30:18 Uhr:


Wäre sowas denn über ein Softwareupdate korrigierbar?

Wahrscheinlich nein und vermutlich nur mit zusätzlichem Steuergerät wenn man beim Golf oder Passatforzm liest.

Zitat:

@Ammergau schrieb am 14. Dezember 2015 um 14:12:32 Uhr:


Und hier die offizielle Erklärung - leider!

Wenn dem so ist warum gibt es diese dann in dem video zusehen welches hier im Thread gepostet ist?

Vielleicht kriegen die polnischen Kunden ja einfach mehr für ihr Geld 😁

Man braucht das Trailer Assist Steuergerät

Zitat:

@Schmidt32 schrieb am 14. Dezember 2015 um 20:06:13 Uhr:


Vielleicht kriegen die polnischen Kunden ja einfach mehr für ihr Geld 😁

Nennt sich passiver Diebstahlschutz. Unsere deutschen Modelle sind somit durch Minderausstattung unattraktiver und werden wahrscheinlich seltener geklaut. Würde nun noch hoffen, dass dies auch von den Versicherungen so erkannt wird und die Prämien sinken. :-)

Noch vor wenigen Tagen stand im VW Techniklexikon:

„Rear View“ unterstützt den Einparkvorgang, indem Fahrspuren über das Kamerabild geblendet werden. Diese zeigen, in welche Richtung das Fahrzeug mit der aktuellen Lenkradstellung fahren würde oder wann ein Lenkradeinschlag erfolgen muss.

Jetzt steht da (Änderungen von mir fett markiert):

Bei einigen Modellen unterstützt „Rear View“ den Einparkvorgang zusätzlich, indem Fahrspuren über das Kamerabild geblendet werden. Diese zeigen, in welche Richtung das Fahrzeug mit der aktuellen Lenkradstellung fahren würde oder wann ein Lenkradeinschlag erfolgen muss. Je nach Ausstattungsvariante kann die Darstellung im Display variieren.

Zum Glück habe ich am 10.12. noch einen Ausdruck mit dem alten Text gemacht zur Beweissicherung. Nicht, dass VW später behauptet, der neue Text hätte schon immer da gestanden.

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