Reaktivierung eines gelöschten Users möglich?

Hallo,

ich war hier früher recht aktiv unterwegs (998 Beiträge) und hatte sogar einen eigenen Blog.
Leider hat sich durch Hausbau in den letzten Jahren der Fokus etwas verlegt, war daher wohl einige Jahre nicht online.

Mein alter Username war sLindi, welcher nun wohl auf Kurvenräuber3008 geändert worden ist.

Wurden die Daten tatsächlich gelöscht, oder kann der Account unter Umständen wieder aktiviert werden?

Falls nein, kann man irgendwie nach dem neuen Pseudo-Usernamen suchen?
Damit ich zumindest meine alten Beiträge wieder halbwegs einfach finden kann?

Vielen Dank,
sLindi

PS:
Ich bin mit zu 99% sicher, dass ich keine Email erhalten habe, dass mein Account schon länger nicht genutzt wurde und daher gelöscht wird.

44 Antworten

Zitat:

@general1977 schrieb am 25. März 2023 um 18:19:05 Uhr:



Zitat:

@Totti-Amun schrieb am 25. März 2023 um 14:9:57 Uhr:


Genau genommen könnte man dann tatsächlich bei deinem zitierten Fall einen User wieder aktivieren und ihm seinen ursprünglichen Namen wieder eintragen,

Das geht leider nicht, da MT nicht zweifelsfrei kontrollieren kann, ob es sich um die gleiche Person handelt. Um “schöne“ Usernamen wieder freizugeben, werden gelöschte User umbenannt. Wenn man Glück hat, kann man sich aber unter seinen alten Namen neu registrieren. Nur passen die alten Posts dann natürlich vom Namen nicht mehr.

Gruß
Achim

Lässt sich doch einfach lösen:
User123455, wobei die 123455 für die ursprüngliche User-ID steht.

Dennoch hat das alles nichts mit der Begründung Verweis auf die DSGVO zu tun, die Frage stelle ich nach wie vor.

Wobei auch dein Name generell1977 keine persönliche Daten enthält, das ist ein fiktiver Name.
Dass sich User den Realnamen als Usernamen aussuchen, macht ja wohl kaum jemand. Und dann wäre der Fall wohl auch anders.

Grüße

Totti

Hi @Totti-Amun,

vielen Dank für Deine Frage. Teilweise wurde sie schon beantwortet. Es ist laut DSGVO nicht mehr erlaubt personenbezogene Daten zu halten und zu verarbeiten, wenn kein Interesse mehr besteht.

Interesse ist in unserem Fall Aktivität. Doch bevor ein Account bei uns deaktiviert wird gibt es auch nochmals mehrere Mails die einen darauf hinweisen. Hier kann jeder dem Link folgen und sich einfach einloggen und sein weiteres Interesse damit bekunden.

Viele Grüße aus der Werkstatt
Bianca

Hallo Bianca,

die Aussage ist nach wie vor mMn pauschal falsch und auch nicht beantwortet.
Wo steht das in der DSGVO?
MT hält keine personenbezogene Daten vor.
Ich zumindest habe mich nicht mit meinen persönlichen Daten bei MT anmelden müssen, aber freiwillig habe eintragen können. Etwa für ein Gewinnspiel o.ä., so heisst es im Profil.
Das sind freiwillige Angaben, die sowieso jeder selbst löschen kann und natürlich dann bei einer unfreiwilligen Sperrung Anspruch auf Löschung hat.
Das meine ich.
Es steht nicht in der DSGVO, dass man als Forumsbetreiber inaktive Accounts sperren muss! Auch nicht irgendwann.

Grüße

Totti

Korrekt Totti-Amun, genau das steht exakt so nicht drin. Tut es nie. Dafür, dass ein Zweck gegeben sein muss. Kannst Du gerne hier nachlesen.

Daten und Datenschutz war uns bei MT auch lange vor der DSGVO wichtig, daher ist es nur folgerichtig, dass wir auch hier alle gesetzlichen Bestimmungen einhalten.

Das sollte die Frage hinreichend beantworten. Sonst frag gerne mal einen Deiner Freunde der vielleicht Recht studiert, es braucht häufig eine Übersetzung des Gesetzestexte. Diese sind mit diesen Formulierungen aber dafür umfassend gültig und anwendbar.

Viele Grüße aus der Werkstatt
Bianca

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Ich brauche da niemand fragen, ich betreibe selbst 2 Foren und wundere mich über die Darstellung.
Es gibt keinen Grund, User eines Forums zu deaktivieren nach DSGVO.
Nochmal: Es geht auch bei dem von dir verlinkten Artikel wie bei praktisch der ganzen DSGVO um die persönlichen Daten.

Gruß

Totti

Wie willst du denn ohne persönliche Daten, wie z.B. eine Emailadresse, oder den Realnamen überprüfen, ob genau die Person um Reaktivierung bittet, die den Usernamen vorher hatte?

Gruß
Achim

Zitat:

@general1977 schrieb am 27. März 2023 um 16:19:54 Uhr:


Wie willst du denn ohne persönliche Daten, wie z.B. eine Emailadresse, oder den Realnamen überprüfen, ob genau die Person um Reaktivierung bittet, die den Usernamen vorher hatte?

Die hast dich IMHO sehr unklar ausgedrückt. So wie ich es verstanden habe, kann man sich mit in der Vergangenheit verwendeten Usernamen hier registrieren, die wg. der DSGVO nicht mehr in Verwendung sind. Sehe da auch kein Problem bzw. da ist keinerlei Prüfung nötig.
Du beziehst dich wohl auf den Fall, einen Account samt alter Postings zu übernehmen (unabh. davon ob da mal der zur User-ID dazugehörige Username geändert wurde oder nicht). Da gebe ich dir recht.

notting

Zitat:

@notting schrieb am 27. März 2023 um 17:04:39 Uhr:



Zitat:

@general1977 schrieb am 27. März 2023 um 16:19:54 Uhr:


Wie willst du denn ohne persönliche Daten, wie z.B. eine Emailadresse, oder den Realnamen überprüfen, ob genau die Person um Reaktivierung bittet, die den Usernamen vorher hatte?

Die hast dich IMHO sehr unklar ausgedrückt. So wie ich es verstanden habe, kann man sich mit in der Vergangenheit verwendeten Usernamen hier registrieren, die wg. der DSGVO nicht mehr in Verwendung sind. Sehe da auch kein Problem bzw. da ist keinerlei Prüfung nötig.
Du beziehst dich wohl auf den Fall, einen Account samt alter Postings zu übernehmen (unabh. davon ob da mal der zur User-ID dazugehörige Username geändert wurde oder nicht). Da gebe ich dir recht.

notting

Einen Usernamen samt Postings zu übernehmen verbieten ja schon die Nutzungsbedingungen von MT.
Wäre auch insofern problematisch, als dass dann auch PNs lesbar wären für jemand anders.
Andererseits ist es dennoch blöde, wenn ein anderer User den Namen neu nutzen könnte. Nimm nur mal einen der absoluten Topuser des Forums, Drahkke oder wen, der macht jetzt eine 3-Jährige Weltreise und kommt wieder und ist seinen Account los.
Und jemand anders sichert sich zwischenzeitlich dann seinen Namen. Geht doch nicht, ist nicht ok und führt nur zu Irritationen.

Grüße

Totti

Kann doch auch nicht sein. Wenn jemand gelöscht wird (anonymisiert), ist der User weg, die Beiträge aber bleiben erhalten. Es kann sein, dass durch Zufall sich jemand unter genau diesenm (alten) Usernamen neu anmeldet, wenn der wieder freigegeben ist. Wann und ob das überhaupt passiert entzieht sich meiner Kenntnis.
Dieser neue User unter altem Namen erhält dann aber eine völlig andere User-ID, also nur der Name ist gleich, der Rest neu.

Es kann schon passieren, dass - um beim genannten Beispiel zu bleiben - Drahkke wegen Inaktivität oder auf eigenen Wunsch gelöscht wird und der Username dann wieder für eine Neuregistrierung frei wird. Der einzige Weg das zu umgehen, wäre ein Ban. Damit bliebe der Username gesperrt.

@Totti-Amun
Ja, das ist bei sehr bekannten genannten sicherlich ein Problem...

Gruß
Achim

Mein Name wird ganz bestimmt nicht neu vergeben. 😁

Hallo ins Forum,

Zitat:

@Totti-Amun schrieb am 27. März 2023 um 15:52:25 Uhr:


Nochmal: Es geht auch bei dem von dir verlinkten Artikel wie bei praktisch der ganzen DSGVO um die persönlichen Daten.

ich muss mich damit ja auch leider rumschlagen. Mit der DSGVO wird's leider nicht einfacher.

Schau' Dir mal Art. 4 Nr. 1 DSGVO an. Danach sind auch Usernamen "personenbezogene Daten" i.S. der DSGVO, da man über den Usernamen an die tatsächliche Person kommt. Man muss ja auch sehen, dass bei der Anmeldung eine E-Mail-Adresse angegeben werden muss, so dass man in der Kette an die Person kommt. Diese indirekte Möglichkeit der Identifizierung reicht locker aus.

Dazu muss man auch sehen, dass mit der DSGVO ein Wechsel in den Grundsätzen stattgefunden hat. War vorher die Verarbeitung personenbezogener Daten erlaubt, außer es gab ein Verbot. Heute ist die Verarbeitung personenbezogener Daten verboten, es sei denn sie ist ausnahmsweise erlaubt oder gerechtfertigt. Der Vollzug eines Vertrags (und dies ist die Nutzung hier) würde eine Rechtfertigung darstellen, aber eben auch nur, wenn der Nutzer noch Interesse an dem Vertrag hat.

Daher kann man aus der Inaktivität schon auf mangelndes Interesse an der weiteren Nutzung des Forums schließen, vor allem, wenn auf die Nachfragen keine Reaktion kommt. Dann fällt auch die Rechtfertigung für die Datennutzung weg. Somit kann ich die Lösung hier - auch wenn es in bestimmten seltenen Fällen Probleme geben kann - durchaus nachvollziehen.

Viele Grüße

Peter

Hallo Peter,

es gibt Einmal-Emailadressen, die sind überhaupt niemanden zuzuordnen.
Ich habe diese Adress-Endungen in meinen Foren gesperrt, der User muss eine gültige Emailadresse haben (steht zumindest auch so in den NUB. Leider kommen immer wieder irgendwelche Anbieter aus irgendwelchen Löchern, die so was anbieten und man kann immer nur hinterher was richten.
Die IP lässt sich auch verschleiern (Tor), die wird ja auch mit jeder Aktivität aufgezeichnet. Hier gibt es m.W. tatsächlich eine begrenzte Ausbewahrungspflicht für Forenbetreiber. Sollte aber Sache der Forums-Software sein, das automatisch zu löschen nach x Jahren.

Ich denke mir halt auch, wer sind in die Öffentlichkeit begibt, oder ins Web, der sollte halt vorher seinen Grips anstrengen, was er wie und wo angibt.
Grundsätzlich ist es aber auch so, dass es durchaus ok und gut ist, dass so wenig wie möglich nachhaltige Spuren hinterlassen werden. Nur der Zug ist ja schon lange abgefahren und mit irgendwelchen schwammigen wischiwaschi-Regelungen in der DSGVO nicht umzukehren...

Ich bin z.B. in vielen Foren aktiv. Vergesse auch mal welche oder Interessen haben sich verlagert und irgendwann stösst man dann doch wieder hinzu. Dann sollen die Beiträge und die Arbeit und das Herzblut, was man vielleicht in das Projekt gesteckt hat, gelöscht worden sein oder nicht mehr zuzuordnen? Schade...
Ein Forum lebt doch genau davon, dass derzeit noch echte Menschen Hilfestellungen bieten oder für Unterhaltung sorgen.

Grüße

Totti

Deswegen ja diese Erinnerungen. Wenn du dir sagst 'Ach ja, da war ich auch schon ewig nicht mehr, könnte ich mal wieder reinschauen' bleibt der Account erhalten und alles ist prima.
Wenn du sagst 'alle doof da, interessiert mich eh nicht mehr, lasst mich bloß in Ruhe' wird der Account halt gelöscht und ist auch in deinem Sinne.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 28. März 2023 um 08:56:05 Uhr:


Deswegen ja diese Erinnerungen. Wenn du dir sagst 'Ach ja, da war ich auch schon ewig nicht mehr, könnte ich mal wieder reinschauen' bleibt der Account erhalten und alles ist prima.
Wenn du sagst 'alle doof da, interessiert mich eh nicht mehr, lasst mich bloß in Ruhe' wird der Account halt gelöscht und ist auch in deinem Sinne.

Und genau da fangen die nächsten Probleme an:
Löscht du z.B. den User Blinkimaus, oder benennst ihn um, bleiben bei allen großen Forums-Software'n die Zitate stehen mit dem alten Namen.
Jetzt kannst du das natürlich händisch machen, doof wenn der User 40.000 Beiträge hat.
Und genau da wurde mehrfach richterlich entschieden, dass Löschungen oder Löschungsaufforderungen von Usern nicht durchsetzbar sind, da der Aufwand und der Schaden für ein Forum ('s Betreiber) zu hoch sei. egal ob 40.000 Beiträge oder nur 10.
Da würde also aktuell auch die Rechtsprechung mit Verweis auf die NUB eines Forums mit der DSGVO kollidieren. Darum sehe ich den Verweis auf die bestätigten NUB bei Anmeldung bezogen auf die DSGVO auf einen Forenbetrieb als nicht gegeben.
Bei nächster Gelegenheit werden ich mal meinen Rechtsbeistand dazu befragen, ist ja sein täglich Brot.

Grüße

Totti

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