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Rauschmittel & Autofahren

Themenstarteram 15. Juli 2003 um 15:04

Ähäm *reusper

Also ich kenne da Jemanden, der nimmt es mit dem Thema Rauschmittel & Autofahren nicht so genau und fährt dann trotzdem, obwohl er weiß, dass es tierisch unvernünftig, gefährlich, asozial, etc. ist und es ihn tierisch viel Ärger machen würde, wenn man ihn erwischen würde (Weg zur Arbeit/Kosten/etc.)

Wie steht ihr zu dem Thema? Ganz ehrlich! Gibt bestimmt Einige, auch hier im Forum, die schon mal über die Stränge geschlagen haben...

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44 Antworten

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von Job314

Soweit ich weiß ist der Konsum von Haschisch beispielsweise nicht verboten aber der besitz und der Handel. Wer das zeug aber Raucht muss es ja besitzen und macht sich somit strafbar. Korrigiert mich wenn ich falsch liege.

Im Grunde hast du da Recht. Die alltägliche Vorgehensweise der Richter/Staatsanwälte zeigt aber, dass viele Verfahren eingestellt werden; Stichwort Geringfügigkeit.

Der Konsum ist zwar grundsätzlich nicht strafbar, i.V.m. Autofahren jedoch schon...und das ist auch gut so! ;)

 

 

Gruß

Christian ;)

am 15. Juli 2003 um 18:39

ja...das mit dem gesetz is etwas hackelig...

den konsum können sie die ja nachweisen...der ist allerdings 'geduldet'

den besitz bei konsum können sie dir jedoch nicht nachweisen (ausser du hast sowas dabei und sie erwischen dich auf frischer tat) ... was strafbar wäre (geringfügig oder nicht ;) )

am 15. Juli 2003 um 18:58

Ja aber wenn du Haschisch konsumierst dann musste dir ja vorher nen Johnny drehen soweit ich da informiert bin :P Und wenn du dir einen drehen willst musste das Zeug ja irgend wie in der Tasche haben. Also drehste jetzt, und wenn du fertig damit bist nimmste ein Feuerzeug und machst das Teil an. Wenn du den jetzt aufgeraucht hast nimmste dir deinen Autoschlüssel und kurfst mit deiner Schüssel durch die gegend. Jetzt wirste kontroliert und bist gearscht weil der Bulle was Gecheckt hat. So in dem Fall können sie dir den konsum nachweisen durch Blutprobe und andere Geschichten. Wenn die also wissen das du das jetzt geraucht hast musst du es ja besessen haben. Also ist es strafbar. Normalerweise hätten die das verfahren jetzt eingestellt wegen zu geringer Menge die den Aufwand eines Verfahrens nicht lohnen würden. Da du aber Auto gefahren bist und damit andere gefährdet hast ist das jetzt aber keine Verstoß mehr gegen das BTM. Weil das jetzt aber den Aufwand lohnt kreiden die dir dann noch zusätzlich zum Verstoß gegen die STVO noch den Mißbrauch von BTM an.

Ergo bekommt man viel Ärger für wenig taten die dem vorrausgegangen sein müssen.

PS. in 8 Jahren kann ich euch dazu mehr sagen dann hab ich nähmlich mein Jura Studium hinter mir. Hoffentlich.

am 15. Juli 2003 um 19:07

Passiert mir nicht! Ich trinke nicht und drogen brauch ich auch keine, ich will doch nicht Bus fahren!!!

Ich bin für die 0/00%

Von mir aus kann jeder Heroin spritzen und saufen und kiffen wie ein Becknackter, aber im Straßenverkehr absolute katastrophe!!!!!!

Ich wünsch deinem Freund ne Polizeikontrolle!!

Apropo ich habe gerade mal einen text aus einem meiner Beiträge hier rein kopiert.

Ich bin heute Morgen um drei in eine Verkehrskontrolle gefahren.

Das erste mal ,ich hole den Fahrzeugschein raus.

Mist keinen Führerschein dabei.

Fahrzeugpapiere bitte.

Ich habe nur den Fahrzeugschein dabei,Füherschein habe ich vergessen.

Dann fahren sie mal hier ran.

Ausgestiege.

Haben sie einen Personalausweis dabei?

Äh nee ich nehm die Papiere nicht gerne mit, weil wenn das Auto mal geklaut wird ist alles weg.

Auf die Idee mir Kopien zu machen und die mit zu nehmen kam ich später.

Einer leuchtet mir in die Augen...Dann setzt der sich ins Auto, und sucht da nach drogen ,der hat in meinen Müll reingeschaut!

Ein anderer durchsucht mich...mein Kadett sieht aber auch aus wie von einem Bekifften Stundenten.(Überall badehosen und Luftmatrazen...

Der Kerl steigt irgendwie entäuscht aus (nachdem er mir den Sitz ganz verstellt hat).

Ich war der glücklichste Mensch der Welt das ich nur meine Führerschein vergessen habe.

Wenn ich was genommen hätte,und das in der Probezeit...

Aber ich trinke generell nicht und drogen brauch ich auch nicht.

Dann frag ich:

Aber ich kann mal pusten!

TOLL FÜHRERSCHEIN BRAUCH MER

Ein anderer fragt:

Haben sie überhaupt einen Führerschein?!

Ja klar.

Wenn sie zu mir kommen kann ich den ihnen zeigen.

Nöö.

Ja aber nächstes mal mitnehmen sonst kommst du ne nacht zu uns.(Typische Polizei drohung, die mußte noch sein.)

Oh ok danke Tschüß.

 

Zuhause such ich wie ein bekloppter meinen Geldbeutel und konnte ihn erst nach einer Stunde finden.

Gutt das die kein Interesse hatten mitzukommen.

am 15. Juli 2003 um 19:23

Zitat:

Original geschrieben von Job314

Ja aber wenn du Haschisch konsumierst dann musste dir ja vorher nen Johnny drehen soweit ich da informiert bin :P Und wenn du dir einen drehen willst musste das Zeug ja irgend wie in der Tasche haben. Also drehste jetzt, und wenn du fertig damit bist nimmste ein Feuerzeug und machst das Teil an. Wenn du den jetzt aufgeraucht hast nimmste dir deinen Autoschlüssel und kurfst mit deiner Schüssel durch die gegend. Jetzt wirste kontroliert und bist gearscht weil der Bulle was Gecheckt hat. So in dem Fall können sie dir den konsum nachweisen durch Blutprobe und andere Geschichten. Wenn die also wissen das du das jetzt geraucht hast musst du es ja besessen haben. Also ist es strafbar.

...

Ergo bekommt man viel Ärger für wenig taten die dem vorrausgegangen sein müssen.

Töööööööööt....falsch :)

Diesen Kausalzusammenhang wie du ihn beschreibst müssen die die erst nachweisen.

Und das können sie nicht. Stichwort: passivrauchen... ;)

Hatte auch mal Rechts-Leistungskurs 8)

am 15. Juli 2003 um 19:27

Sorry aber du erzählst echt Käse!

Da kann ja jeder sagen, das sei Passiv Kiffen oder wie?

Wenns zur ner Blutuntersuchnung geht und du was genomen hast bist du ohne wenn und aber drann!

Entweder du hast was falsch verstanden, oder du meinst einfach was anderes.

am 15. Juli 2003 um 20:48

ja das is schon klar...aber die machen ja nicht gliech ne blutuntersuchung wenn sie dich anhalten.. :)

ausserdem müssen die dir den besitz 100% nachweisen können...und das können sie nicht weil ja alles schon weg ist :) ...jedenfalls nicht mit dieser begründung

Moin,

Also 1 Jahr fahruntüchtig ? Ne, sicherlich nicht ... aber das Zeugs ist minimum 1 Jahr nachweisbar, und zwar ohne Probleme. Einschränkung : Du hast deine Haarwurzeln mit entfernen lassen :-D Die weiteren Untersuchungsmethoden, um dann noch einen positiven Befund zu bekommen sind zu Aufwendig und werden i.R. nicht durchgeführt.

MFG Kester

Themenstarteram 16. Juli 2003 um 10:12

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Also 1 Jahr fahruntüchtig ? Ne, sicherlich nicht ... aber das Zeugs ist minimum 1 Jahr nachweisbar, und zwar ohne Probleme. Einschränkung : Du hast deine Haarwurzeln mit entfernen lassen :-D Die weiteren Untersuchungsmethoden, um dann noch einen positiven Befund zu bekommen sind zu Aufwendig und werden i.R. nicht durchgeführt.

MFG Kester

Ach du Scheisse, 1 Jahr!

Also bei der Bundeswehr haben die nur ne Pinkelprobe genommen (dafür muss man ca. ne Woche clean sein). Wer sollte denn Interesse haben einen solchen Test durchzuführen???

Polizei-Einstellungstest z.B.

Hier in NRW machen die das allerdings nicht...

am 16. Juli 2003 um 11:35

hehe...n polizist der sich vor der streife nen joint dreht und dann die leute genau deswegen hops nimmt...wär ja auch net so gut :)

am 16. Juli 2003 um 14:10

Naja zumindest würde ich das lustig finden wenn ich es wüste. Ich brauche mir da ja keine sorgen machen.

Zitat:

in 8 Jahren kann ich euch dazu mehr sagen dann hab ich nähmlich mein Jura Studium hinter mir. Hoffentlich.

A-a-acht? Junge, leg Dich ins Zeug! Renter haben wir schon genug an den Unis! ;-)

am 16. Juli 2003 um 17:28

Jetzt mal langsam. Ich hab gerade meine 11 beendet. Noch zwei Jahre und ich hab mein Abi. Das Jura Studium dauert 12 Semester also 6 Jahre. Voila da hat man 8 Jahre :)

Deftige Alkoholiker, die auch noch ein Auto anfassen...?

-an den Genitalien zuerst aufhängen, Bewährungsstrafe verpassen, Bußgelder hinterher, bis die nur noch heulen...!!

Ich halte besoffene Autofahrer für ne erlesene Auswahl von Abschaum, die haben nichts außer ihren eigenen Spaß im Kopf und haben damit ihr Recht verwirkt, am Straßenverkehr (wo es miteinander, nicht gegeneinander geht) teilnehmen zu dürfen.

Sorry für meine extreme Aussage, aber ich hab bei jemandem gesehen, wohin das führt, wenn man insgesamt 25.000 DM Bußgelder, mehrere Idiotentests, einen Motorradfahrer (der gottlob überlebt hat) und ne Menge Blechschäden hinter sich hat,...

und dann noch soo uneinsichtig ist... nach den ganzen Sachen.

Deswegen sag ich: Die Leute kannst Du nicht überzeugen (jedenfalls ab einem Punkt), mit dem Saufen aufzuhören. Es gibt auch unverbesserliche Dauer-angetrunkene.

Gegen ein Bier sag ich auch nix, aber nicht das Lager von Johnny Walker als Freund haben...! Nicht gut ;)

cheerio

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