Rastplatz ohne TL - welche Geschwindigkeit?
Ich habe letztens als Beifahrer einen Rastplatz innerhalb von 5 Sekunden überquert.
Als ich den Fahrer dann ermahnte, meinte dieser dies wäre erlaubt, wenn der Pächter keine Begrenzungsschilder aufstellt. Dann wäre die zu und abfahrt, sowie die Parkplatzumgehungsstraße ebenfalls ohne Limit, genauso wie eine Autobahnauffahrt.
Ist das korrekt?
Beste Antwort im Thema
Herr, laß Hirn vom Himmel regnen, da fragt jemand allen ernstes ob mann auf einem Parkplatz volle Kanne fahren darf.
151 Antworten
es gibt Leute, die tun das auch mit Limit innerorts 😛
Der Einstellung nach bräuchte man keine TLs... an für sich Ok, aber es gibt immer viele Daus 🙂
Zitat:
Original geschrieben von racerf18
da braucht es doch kein Gesetz, das sagt das Wort doch schon PARKPLATZ , zur info da parken FHzg, da laufen Menschen rum , da kann ich doch nicht mit 220 km/H durchbretternZitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ich finde die Frage mehr als Berechtigt, und ich google hier schon ob ich was finde. Ich glaube der Gesetzgeber hat hier noch richtig gepennt.
tja mein lieber. manchen menschen geht es geistig eben sehr schlecht 😁
Zitat:
Original geschrieben von Ghia02
tja mein lieber. manchen menschen geht es geistig eben sehr schlecht 😁Zitat:
Original geschrieben von racerf18
da braucht es doch kein Gesetz, das sagt das Wort doch schon PARKPLATZ , zur info da parken FHzg, da laufen Menschen rum , da kann ich doch nicht mit 220 km/H durchbrettern
da sprichst du wahre Worte gelassen aus
Keine Strafe ohne Gesetz (Zitat:
Original geschrieben von racerf18
da braucht es doch kein Gesetz, das sagt das Wort doch schon PARKPLATZ , zur info da parken FHzg, da laufen Menschen rum , da kann ich doch nicht mit 220 km/H durchbretternZitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ich finde die Frage mehr als Berechtigt, und ich google hier schon ob ich was finde. Ich glaube der Gesetzgeber hat hier noch richtig gepennt.
Nulla poena sine lege), aufgrund welcher Gesetzeslage will der Gesetzgeber denn jemanden ein Bussgeld schicken wenn es nicht verboten ist?
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Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Keine Strafe ohne Gesetz Nulla poena sine lege, aufgrund welcher Gesetzeslage will der Gesetzgeber denn jemanden ein Bussgeld schicken wenn es nicht verboten ist?
Verstoß gegen das Sichtfahrgebot und ungenehmigte Sondernutzung von Verkehrsraum.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Verstoß gegen das Sichtfahrgebot.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Keine Strafe ohne Gesetz Nulla poena sine lege, aufgrund welcher Gesetzeslage will der Gesetzgeber denn jemanden ein Bussgeld schicken wenn es nicht verboten ist?
Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann.
Wäre ein erster Ansatz, man kann auf einer Tangente aber durchaus den gesamten Raststättenverlauf sehen, allerdings definiert es keine eindeutige Geschwindigkeit die fehlt hier einfach.
Mit über 200km/h auf nem Rastplatz?
Da brauchts kein Gesetz. Da schickt dich jeder wegen geistiger Unzurechnungsfähigkeit direkt über Los zur MPU.
Mfg Zille
Die Obergerichte sind sich im Detail nicht einig, wie weit diese Anwendung der StVO geht, weil Parkplätze nicht dem fließenden Verkehr, sondern dem ruhenden Verkehr dienen. Das spielt aber nur im Hinblick auf die anzuwendenden Vorschriften (z.B. im Falle eines Unfalls) eine Rolle.
Auf jeden Fall - und darüber besteht wieder Einigkeit - ist die Regel des § 1 StVO über "ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme" auf einem Parkplatz besonders zu beachten!
Für die erlaubte Geschwindigkeit bedeutet dies: 50 km/h sind deutlich zu schnell.
Tatsächlich ist auf Parkplätzen stets brems- und anhaltebereit zu fahren, ganz im Sinne das § 3 I StVO. Das OLG (Oberlandesgericht) Düsseldorf hielt 20 km/h für zu schnell. Ähnlicher Meinung das OLG Oldenburg, Hamm, ....
...mit Schrittgeschwindigkeit läge man also auf der richtigen Seite.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Wäre ein erster Ansatz, man kann auf einer Tangente aber durchaus den gesamten Raststättenverlauf sehen, allerdings definiert es keine eindeutige Geschwindigkeit die fehlt hier einfach.
Da bleibt dann immer noch die ungenehmigte Sondernutzung.
Hier wurde auch schon darüber diskutiert
http://www.pagenstecher.de/.../Geschwindigkeitsbegrenzung-.html
Leider gibt es nicht, wie bei Formel-1-Rennen, eine Zehn-SekundenMinuten-Strafe , die man auf dem nächsten Rastplatz zu verbringen hat, wenn man wesaentlich schneller als diejenige Geschwindigkeit fährt, die dem gesunden Menschenverstand nach noch angemessen ist.
Braucht es denn für wirklich alles immer gleich eine gesetzliche Regelung? Selbst wenn man nun die exakt erlaubte Geschwindigkeit nicht kennt, so darf man auch gerne mal ganz simpel den gesunden Menschenverstand nutzen und diesen nicht beim Einsteigen an der Tür zurücklassen 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Braucht es denn für wirklich alles immer gleich eine gesetzliche Regelung?
In Deutschland leider ja. Hier wird es immer jemanden geben, der aus einer bestehenden Gesetzeslücke einen noch so kleinen Vorteil zu erhaschen versucht, auch wenn für andere große Nachteile daraus entstehen. Oder sie wird einfach nur ausgenutzt, weil sie existiert. Um der Pfiffigkeit willen. Deshalb haben wir ja auch so viele Gesetze und Verordnungen wie der Rest der Welt zusammen.