rasende polizei als sicherheitsrisiko!?
Hi,
hab mich mal gefragt, ob es rechtlich in Ordnung is, dass die Polizei mit Videoüberwachung hinter einem zu schnell herfährt, nur um die Geschwindigkeit zu messen. Prinzipiell darf die Polizei ja nur gegen die StVO verstoßen, wenn sie Martinshorn/Blaulicht an hat.
Wenn ne Frau mit ihrem Kinderwagen auf dem Zebrastreifen überfahren wird, interessiert sie es nicht, ob sie vom zu schnell fahrenden Verfolgten oder von den zu schnell fahrenden Verfolgten erfasst wird.
Stimmt also die Verhältnismäßigkeit wenn die Polizei, nur um ein Bußgeld von 30 Euro auszustellen, über deutsche Autbahnen rast?
Das is ja quasi, wie wenn man mordet, um nen Mord aufzuklären...
Gibts ne rechtliche Grundlage für diese Polizeiraserei?
Danke für eure Meinung/eure Infos
Beste Antwort im Thema
Ich wundere mich ebenfalls, weshalb Menschen im 3. Reich und in der DDR für elementare Grundrechte sogar bis in den Tod gegangen sind, während die Menschen heutzutage ihre Grundrechte voller Begeisterung in die Tonne treten. Könnt Ihr wirklich so wenig mit der Unverletzlichkeit der Wohnung, der Pressefreiheit, der Meinungsfreiheit und dem Recht darauf, nicht ohne Grund wie ein Straftäter behandelt zu werden, anfangen, dass Ihr euch nach mehr Überwachung sehnt? Wie groß muss Euer Vertrauen in den Staat sein, dass Ihr es gar nicht erwarten könnt, bis wieder Zeiten kommen, in denen staatlich beauftragte Personen ohne Angabe von Gründen andere kontrollieren, überwachen, sogar festhalten oder einsperren können?
Dieses Urvertrauen in das Funktionieren des Staates kann nur zwei Gründe haben: 1. keine eigenen Erfahrungen mit den Systemen des Staates und 2. eine naive Gutgläubigkeit gegenüber den Motiven der staatlichen Bediensteten. Als würde ein Mensch automatisch zum perfekten Übermenschen, nur weil er plötzlich für den Staat arbeitet.
Ich hatte kürzlich mit meiner Frau eine Diskussion über den Einsatz der Bundeswehr für innenpolitische Aufgaben. Sie fand den Vorschlag einer bestimmten christlichen Partei gut, ich finde ihn katastrophal. Ihre Argumente: Was spricht denn dagegen, dass die Bundeswehr auch Polizeiaufgaben übernimmt? Meine Argumente: Da "gut" und "böse" nicht immer so einwandfrei auseinander zu halten sind wie im Fernsehen oder im Lehrbuch, braucht es für die Wahrnehmung innenpolitischer Aufgaben eine besondere Ausbildung, damit es nicht bei der ersten ordnungsgemäß angemeldeten Demonstration friedlicher Bürger zu einem Schusswechsel kommt, weil sich irgend ein Wehrdienstleistender vom Nachbarn mit dem Transparent provoziert fühlte und seinem Ärger erstmal mit dem G-36 Ausdruck verleihen musste. Am Ende eines kurzen Gesprächs folgte die uneingeschränkte Zustimmung meiner Frau mit dem Hinweis "so habe ich das noch gar nicht gesehen".
Auch beim Datenschutz ist es so. Wenn der Staat Daten erhebt, braucht er dafür gute Gründe. Solange unser System von fehlerfreien, altruistischen und absolut regeltreuen Übermenschen beherrscht wird, spricht vielleicht auch nichts dagegen, ein paar mehr Daten als erforderlich zu speichern. Nur macht Gelegenheit leider Diebe. Stellen wir uns mal vor, ein Beamter mit Spielschulden kommt an diese Fotos und hat die geniale Idee, sie auf dem Schwarzmarkt zu Geld zu machen. Nicht weiter schlimm? Nun, lass doch ruhig die Verbrecher an die Fotos kommen.
Wieso habt Ihr eigentlich Benutzernamen? Weshalb unterschreibt Ihr nicht mit Eurem richtigen Namen hier im Forum? Und wieso macht Ihr Euer Kennzeichen unsichtbar? Weshalb gibt hier nicht jeder User seine volle Adresse, seine Kontoverbindung, den Urlaubsort seiner Kinder und seine Einkommenssteuererklärung preis? Wer nichts falsch macht, dürfte mit der Veröffentlichung dieser Dinge doch eigentlich kein Problem haben, oder?
Also: GEGEN unsinnige Überwachung. Meine These: Deutschlands Straßen sind außerordentlich sicher, WEIL wir so WENIG sinnlose Überwachung durchführen wie nur irgend möglich.
68 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von the087
. . .
Das hätten die aber nicht gedurft. Wenn sie an meinem Körper keine Hinweise finden, dürfen die das Auto nicht leerräumen.
. . .
Ach ja, ist schon interessant, was die Polizei alles
nichtdarf . . .
Wo hast Du diesen Blödsinn her?
Ich könnte ja mal aufzählen, was die noch so alles dürfen,
der Gedanke an eine "gemurmelte Dienstaufsichtsbeschwerde" wäre dann
bestimmt schnell aus dem Sinn - aber, es steht naürlich jedem zu, sich zu
beschweren, wenn er das denn für richtig hält - 😉
mfg. Matt
Zitat:
Original geschrieben von the087
...hätte ich nur was von "Dienstaufsichtsbeschwerde" in meinen Bart murmeln müssen...
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde hättest du auch nachträglich stellen dürfen, wenn du dich ungerecht behandelt gefühlt hast.
Warum hast du von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht?
Ganz einfach: weils nix zum Beschweren gab 😁 Nur kann man das hier natürlich nicht zugeben 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Dan2948
Was dürfen die denn alles machen?
Im Straßenverkehr alles, steht jedenfalls so in der StVO (§ 35!).
Nicht ganz. Vorsichtig müssen die dabei nämlich immernoch sein.
Ich hatte es dabei schonmal erlebt, dass die mir mit 150 und ihrem Blaulicht auf den Zünder gegangen sind. Scheinbar sind die die A24 bei leichtem Schneefall mit Tempomat gefahren. Fiel weniger Schnee, fuhr ich schneller. Wurde es stärker, bin ich vom Gas gegangen. Ich hatte das Blitzlichtgewitter also mal vor und mal hinter mir.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Im Straßenverkehr alles, steht jedenfalls so in der StVO (§ 35!).Zitat:
Original geschrieben von Dan2948
Was dürfen die denn alles machen?
Und sowas kommt dann dabei raus, wenn man Gesetzestexte entweder nur halb liest oder halb versteht...
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Und sowas kommt dann dabei raus, wenn man Gesetzestexte entweder nur halb liest oder halb versteht...
WIESO???
Hatte nur mit meinen wenigen Worten den langen Gesetzestext wiedergegeben!
Zitat:
§35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
...
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Was hoheitliche Aufgaben sind lasse ich mal hier im einzelnen weg! Nur soviel sei gesagt, es gibt Bundesländer die in der Polizeiausbildung die Meinung vertreten: "Sitz ihr im Streifenwagen und fahrt rum erfüllt ihr hoheitliche Aufgaben."
Und auch die "gebührende Berücksichtigung" der öSuO wird unterschiedlich ausgelegt.
Unter Abwägung des Einsatzzieles kann es dann auch zur Einschränkung der öSuO des Einzelnen kommen, um das Gesamtziel zu erreichen.
Zur Überwachung, ob auf den Straßen alles rechtens ist, dürfen diese aber nicht einfach zu schnell fahren oder bei rot über die Kreuzung.