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Ranger und die Wegfahrsperre

Themenstarteram 19. April 2010 um 10:02

Hallo an alle Rangerfans...

Haben uns einen Ford Ranger gekauft - XLT Extrakabine - Zugelassen Ende März 2010

Leider hat die Ford Verkaufsstelle überhaupt keine Ahnung von diesem Auto, so das ich mich hier durchfragen muß - echt traurig soetwas !!

Zu jedem bißchen was als Serienmäßig in der Liste gilt, mußte ich nachfragen, warum das fehlt. Vieles mußte nachbestellt werden. Reine Nervensache echt !!

Jetzt mal meine Frage:

Die Wegfahrsperre im Ford; ist es nicht normalerweise so, das sie nach Ausschalten des Motors im Amaturenbrett regelmäßig blinkt?????

Bitte einmal um Antwort...

Ach ja zur Zeit ist der Ranger schon das 2 Mal in der Werkstatt wegen defekter Blinkeranlage - seit dem die Werkstatt eine Anhängerkupplung eingeaut hat, funktioniert die linke Seite vorne und hinten nicht mehr...

Ganz ehrlich... wir hatten uns doll auf den Ranger gefreut, aber nun bereuen wir es eigentlich schon !!

Gruß Ute

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10 Antworten

Die Wegfahrsperre blinkt nicht. Wofür auch? Hat heute eh' jedes Auto drin.

Das Problem mit der Anhängerkupplung liegt entweder am falschen Elektrosatz, den die Werkstatt nutzt, oder halt fehlerhaftem Einbau. Dies ist eigentlich kein Problem des Fahrzeugs, weswegen man den Kauf bereuen muß. Es gibt haufenweise Ranger, bei denen die Elektrik der AHK völlig problemlos funktioniert.

Deine Bemerkungen zur Ausstattung sind ehrlich gesagt einigermaßen unklar. Da die Fahrzeuge im Werk in Thailand nach Serien gebaut werden, und die Anzahl dazubestellbarer Extras sich in Grenzen hält, hat normalerweise so ein Auto auch das drin, was in der entsprechenden Serie eben drin ist. Entweder ist Dein Fahrzeug kein XLT, oder ein Import aus irgendeinem Billigland (das ist allerdings nicht sehr wahrscheinlich - da sich die Serien kaum unterscheiden). Aber das serienmäßige Extras haufenweise fehlen sollen, ist nicht vorstellbar. Um welche handelt sich's da ?

Themenstarteram 19. April 2010 um 18:14

Danke für die Antwort...

Klar ist es ein Ranger XLT.... Bild auf die Schnelle habe ich mit eingestellt

Es fehlte der Zigarettenanzünder, die extra 12 Volt Steckdose ( die bis heute immer noch fehlt ), der Aschenbecher. Die Ladewanne, meinte der Händler wäre nicht serienmäßig - was ich ihm dann erst erklären mußte -

Dazu muß ich sagen, kam das Auto von einem anderen Ford Händler - da meiner das Auto nicht da hatte!!!

 

Haben heute einen Anruf bekommen: Auto wäre wieder in Ordnung und könnte dann abgeholt werden....

Bei einem Fehler vom Autohaus, hätten die das Auto doch wohl vor die Haustür stellen müssen, oder wie ???

Hoffentlich ist das mit der Elektrik nun endlich fertig !!??

Nein wir haben auch nicht bereut den Ranger gekauft zu haben, sondern bei diesem Ford Händler - hatte mich falsch ausgedrückt !! Ist doch ein tolles Auto...

Ich mußte dem Autohaus erstmal erklären was das Auto alles hat serienmäßig und das finde ich schon ist ein Hammer...

Beim Übergeben des Neufahrzeugs wurde uns der Wagen nur hingestellt und nicht einmal erklärt, wie sich das ja eigentlich gehört !!

Nunja, Aschenbecher und Zigarettenanzünder sind Kleinteile, die in einem Showroom schonmal "verloren gehen" können. In der Preisliste ab März sind sie übrigens auch nicht mehr Serienausstattung. Aber wie bitteschön kann die 12V Steckdose fehlen? Hast Du jetzt ein Loch in der Mittelkonsole, oder wie?

Themenstarteram 20. April 2010 um 8:27

Hallo XLTRanger...

Aber Du glaubst nicht wie wir um diese Kleinteile kämpfen mußten, da der Verkäufer es nicht einsah!!! Die waren nicht verloren gegangen, der Verkäufer meinte, es gibt die nicht dazu! :confused: Echt nervig...

 

Ja es ist eine Vorrichtung über dem Zigarettenanzünder links, aber nicht ausgestanzt.. der Verkäufer meinte nur: Die bauen wir Ihnen nicht ein, muß ja alles verkabelt werden....:mad:

Was würdest Du machen, drauf bestehen????

Was uns dort schon geboten wurde unglaublich...

Wie erwähnt, die Preisliste ab 11.03.2010 hat weder den Zigarettenanzünder noch den Aschenbecher als Serienausstattung. Somit ist es möglich, daß da nur noch eine 12V Buchse drin ist, in der dann auch keinZigarettenanzünder drin ist, sondern dies eben Dein 12V Anschluß ist.

am 21. April 2010 um 4:34

und die Laderraumwanne ist evtl. durch den anderen Händler abbestellt worden denn es gibt viele, die diese nicht wollen wegen Sondereinbauten usw.

Themenstarteram 28. April 2010 um 7:55

Zitat:

Original geschrieben von XLTRanger

Wie erwähnt, die Preisliste ab 11.03.2010 hat weder den Zigarettenanzünder noch den Aschenbecher als Serienausstattung. Somit ist es möglich, daß da nur noch eine 12V Buchse drin ist, in der dann auch keinZigarettenanzünder drin ist, sondern dies eben Dein 12V Anschluß ist.

Das ist ja richtig, aber laut der Fahrzeugpapiere ist der Wagen von 10.2009 ( zugelassen 3.2010 ), also gilt die Preisliste von 2009 noch !!

Und da gehört die Steckdose noch zusätzlich dazu...

MfG

Themenstarteram 28. April 2010 um 21:49

Zitat:

Original geschrieben von XLTRanger

Wie erwähnt, die Preisliste ab 11.03.2010 hat weder den Zigarettenanzünder noch den Aschenbecher als Serienausstattung. Somit ist es möglich, daß da nur noch eine 12V Buchse drin ist, in der dann auch keinZigarettenanzünder drin ist, sondern dies eben Dein 12V Anschluß ist.

Oh da hätte ich noch eine Frage zu..

Unser Wagen ist zwar zugelassen Ende März 2010, aber in den Fahrzeugpapieren steht: Baujahr 11.09

Welche Preisliste zählt denn dann jetzt, die von 2009 oder 2010???

Das wäre wichtig zu wissen!!

MfG

Zitat:

Original geschrieben von stinker1

 

Oh da hätte ich noch eine Frage zu..

Unser Wagen ist zwar zugelassen Ende März 2010, aber in den Fahrzeugpapieren steht: Baujahr 11.09

Welche Preisliste zählt denn dann jetzt, die von 2009 oder 2010???

Das wäre wichtig zu wissen!!

MfG

Uninteressant, weil Du den Wagen so wie ich es verstanden habe nicht nach Preisliste gekauft hast, sondern einen der beim Händler stand. Wenn Du einen Wagen nach dieser oder jener Preisliste bestellst, und er anhand Deiner Bestellung gefertigt wird, hast Du auch einen Anspruch drauf, daß alles das was Du bestellt hast auch drin ist. Wenn Du einen Wagen "vom Hof" kaufst, kaufst Du genau diesen Wagen "wie gesehen". Wenn dort irgendwelche Extras drin sind, die der Händler bestellt hat (anderes Radio, Felgen, etc.), kaufst Du die mit. Wenn der Händler irgendwelche Ausstattung abbestellt hat (wie z.B. die Laderaumwanne), kaufst Du die nicht mit. Du kaufst also nicht irgendeinen Wagen, den Du Dir nach Preisliste selbst zusammenstellst, sondern einen ganz bestimmten, mit genau der Ausstattung, die er eben hat, als Du Dir genau DIESEN Wagen ausgesucht hast - plus oder minus dem was Du eventuell dazu- oder abbestellt hast. Und es gilt genau der Kaufpreis, den Du mit dem Händler für genau diesen speziellen Wagen vertraglich vereinbart hast. Es ist also nicht unbedingt ausschlaggebend, was in irgendeiner Preisliste steht, sondern was in Deinem Kaufvertrag steht. Erst recht, wenn das Fahrzeug evtl. kein Neuwagen war, sondern ein Vorführer oder sowas.

Themenstarteram 29. April 2010 um 9:40

Zitat:

Original geschrieben von XLTRanger

Zitat:

Original geschrieben von stinker1

 

Oh da hätte ich noch eine Frage zu..

Unser Wagen ist zwar zugelassen Ende März 2010, aber in den Fahrzeugpapieren steht: Baujahr 11.09

Welche Preisliste zählt denn dann jetzt, die von 2009 oder 2010???

Das wäre wichtig zu wissen!!

MfG

Uninteressant, weil Du den Wagen so wie ich es verstanden habe nicht nach Preisliste gekauft hast, sondern einen der beim Händler stand. Wenn Du einen Wagen nach dieser oder jener Preisliste bestellst, und er anhand Deiner Bestellung gefertigt wird, hast Du auch einen Anspruch drauf, daß alles das was Du bestellt hast auch drin ist. Wenn Du einen Wagen "vom Hof" kaufst, kaufst Du genau diesen Wagen "wie gesehen". Wenn dort irgendwelche Extras drin sind, die der Händler bestellt hat (anderes Radio, Felgen, etc.), kaufst Du die mit. Wenn der Händler irgendwelche Ausstattung abbestellt hat (wie z.B. die Laderaumwanne), kaufst Du die nicht mit. Du kaufst also nicht irgendeinen Wagen, den Du Dir nach Preisliste selbst zusammenstellst, sondern einen ganz bestimmten, mit genau der Ausstattung, die er eben hat, als Du Dir genau DIESEN Wagen ausgesucht hast - plus oder minus dem was Du eventuell dazu- oder abbestellt hast. Und es gilt genau der Kaufpreis, den Du mit dem Händler für genau diesen speziellen Wagen vertraglich vereinbart hast. Es ist also nicht unbedingt ausschlaggebend, was in irgendeiner Preisliste steht, sondern was in Deinem Kaufvertrag steht. Erst recht, wenn das Fahrzeug evtl. kein Neuwagen war, sondern ein Vorführer oder sowas.

Wir haben den Wagen bei einem Ford Händler bestellt und wir wollten den XLT, so haben wir es dem Händler auch mitgeteilt.

Dann hat er für uns einen besorgt...

Gesehen haben wir ihn vorher nicht!!

Wir sind davon ausgegangen, das alles komplett ist - wie es halt in einem neuen Ford Ranger XLT sein muß ...

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