Rahmen durch Wagenheber beschädigt (Reifenwechsel) ....

hallo zusammen,

ich wollte Samstag meine Freundin überraschen und habe bei ihrem Fiat 500 endlich mal auf Sommerreifen gewechselt.
Zur Hand hatte ich nur den Wagenheber aus dem Mitsubishi meines Vaters, habe mir nichts dabei gedacht und dachte wird schon passen. Habe ein stabiles Holzstück untergelegt (das war wohl der Fehler...) und angefangen.

Als ich fertig war und meine Freundin dazu kam, traf sie fast der Schlag - ich habe den Rahmen ihres 500er verbogen und auch untendran wohl mit dem Holz etwas kaputt gemacht...

Fragt mich nicht, wie ich das nicht merken konnte! Ich saß in der Garage auf dem Boden und habe das nicht gemerkt, aus diesem Blickwinkel schien alles in Ordnung :-(

Vorne links und rechts muss wohl ein Karrosseriebauer ran :-( Hinten sieht man seltsamerweise keinen Schaden.

Mit meiner KFZ-Haftpflicht hat das Ganze nichts zu tun, das Fahrzeug war ja nicht in Gebrauch, oder?
Da ich unbeabsichtigt das Eigentum von jemand Anderem beschädigt habe, dachte ich an meine private Haftpflicht.
Im Fiat Forum hatte sich schon jemand gemeldet, dem genau das gleiche passiert ist, dort hat es seine private Haftpflicht ziemlich entspannt reguliert, bei ihm waren 4 Schäden á 300 Euro = 1.200 Euro.

Ich würde gerne heute oder spätestens morgen das Ganze der Versicherung melden, bin mir nur nicht sicher in welcher Reihenfolge und bei welcher Versicherung...

Danke!
Gruß

Beste Antwort im Thema

Der TE meldet sich wieder, wenn es etwas zu melden gibt. Die Versicherung hat bisher noch nicht reagiert.

Außerdem habe ich sehr wohl geschrieben dass sie nichts von dem reifenwechsel wusste. Bitte erst den ganzen thread lesen bevor man antwortet.

59 weitere Antworten
59 Antworten

ups, die häusliche Gemeinschaft habe ich überlesen...

Zitat:

Original geschrieben von daspossum



ich habe jetzt rückmeldung von der SV.
eine schadenübernahme kommt nicht in frage. wir leben in häuslicher gemeinschaft und damit zählt für die versicherung jeder schaden den wir am eigentum "des anderen" verursachen, als eigenschaden.
kostenvoranschlag ist jetzt auch da, knapp 800 euro.
tschüss urlaubsgeld :-(

Hallo,

Schau bitte mal genau in Deine Versicherungsbedingungen. Normalerweise steht dort: Ausgenommen sind Ansprüche von

Angehörigen

in häuslicher Gemeinschaft. Als Angehörige gelten Ehepartner und

eingetragene

Lebenspartner.

Demnach verweigert die Versicherung die Leistung zu Unrecht.

Gruß

Hallo,

Danke für den Tipp.
Grade nachgeschaut und nochmal angerufen: die Partnerin ist gleichgestellt mit einem verwandten, wenn sie in der gleichen Wohnung wohnt...

Gruß

.... behauptet jetzt meine Versicherung!

Ähnliche Themen

Schmeiß sie raus... 😁

Die Behauptung würde ich an anderer Stelle noch mal hinterfragen...

guten morgen,

ich habe grade nochmals meinen versicherungsmann angerufen, weil ich mich mit der aussage so nicht anfreunden wollte.
er war noch nicht da und ich habe einen kollegen ans telefon bekommen, der den fall auch schon kannte.
er meinte, natürlich sei meine freundin keine "angehörige", aber für die versicherungen wäre das einfach das gleiche wenn sie im gleichen haus wohnt, auch wenn es da rechtlich "schwammig" wäre.
er hat mir gesagt ich soll bilder und kostenvoranschlag zu ihm schicken und er reicht es dann ein (fälle mit beteiligung eines kfz müssen wohl an die zentrale nach stuttgart) und dann müsste ich halt einfach abwarten "obs klappt".

besser als nix oder? kann ich mehr tun als das?

gruß

Hallo,

Hauptsache ist, dass du dir keine großen Hoffnungen machst.
Der Mitarbeiter hatte vielleicht einfach keine Lust, dir die Hoffnung zu nehmen oder lange zu diskutieren.
Allenfalls aus Kulanzgründen könnte ich mir da etwas vorstellen, aber bei den geringen Prämien in der Privathaftpflicht, ist das eher unwahrscheinlich.

Liebe Grüße
Herbert

ja, das kann natürlich sein...

das ganze der vollkasko der freundin zu melden wurde schon kurz angerissen, "lohnt" sich aber nicht oder?
gibt es eine faustregel, wie sehr man hoch steigt wenn man so einen schaden meldet?
der karosseriebauer meinte auch, schaden auf beiden seiten wäre für die vollkasko sogar 2 separate schäden und man würde 2 mal steigen...

gruß

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken


Hallo,

Hauptsache ist, dass du dir keine großen Hoffnungen machst.
Der Mitarbeiter hatte vielleicht einfach keine Lust, dir die Hoffnung zu nehmen oder lange zu diskutieren.
Allenfalls aus Kulanzgründen könnte ich mir da etwas vorstellen, aber bei den geringen Prämien in der Privathaftpflicht, ist das eher unwahrscheinlich.

Liebe Grüße
Herbert

Entschuldige bitte, aber das ist Quatsch.

Es geht hier nicht um Hoffnung oder Kulanz, sondern schlicht und einfach um das Erbringen der vertraglichen Leistung, für die der Versicherte bezahlt hat.

Gruß

Da muss ich zustimmen, dass die Definition von Angehörigen manchmal etwas anderes sagt oder auch mal schwammig ausfällt. Hier müsste man die genauen Bedingungen lesen.

Zu erwähnen ist aber auch, dass immer mitversicherte Personen ausgeschlossen sind (teilweise Ausnahmen bei Personenschäden).

An anderer Stelle in den Bedingungen ist häufig definiert, dass Lebensgefährten/Partner die in häuslicher Gemeinschaft leben auch ohne explizite Nennung im Vers. Schein mitversichert sind. Dies greift aber wohl nicht bei einem Singlevertrag.

Einen Ausschluss für in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen habe ich auch schon mal gelesen, finde es auf die Schnelle aber nicht mehr.

das ganze thema ist schon absichtlich so kompliziert und interpretationsfähig, damit die versicherung am ende möglichst selten zahlen muss, kann das sein?

das thema von wegen meine partnerin wäre bei mir ja automatisch mitversichert, musste ich mir nun auch schon anhören. allerdings habe ich diesen vertrag vor 13 jahren als single abgeschlossen, ich kenne meine freundin seit 1,5 jahren. sie hat eine eigene haftpflicht. weil wir zusammen wohnen ist sie dann quasi ohne dass ich es weis bei mir mitversichert und weder sie noch ich haben bezüglich der versicherung noch eigenes eigentum, alles gehört uns beiden? cool.

wenn ich einfach von anfang an gelogen hätte, mein vater hätte die reifen gewechselt, wäre es wahrscheinlich ohne großes nachfragen bezahlt worden? sauber.

der antrag ist jetzt eingereicht mit kostenvoranschlag und bildern usw. aber bei den ganzen argumenten und anrufen der versicherungs-jungs, ich solle es doch bleiben lassen das bringt nix die arbeit können wir uns sparen das wird zu 100% abgelehnt, sehe ich da jetzt schwarz :-(

wenn man automatisch beim partner mitversichert ist, kann ich diese (für mich dann völlig überflüssige??) versicherung dann aber wenigstens schnellstmöglich kündigen.

gruß

wenn eine Doppelversicherung besteht kannst du die Klärung der älteren Rechte und damit die Aufhebung des jüngeren Vertrages verlangen.

Die Frage ist nur, warum du als Single den höheren Beitrag für einen Familientarif bezahlt hast.... Und im Singletarif wäre die Freundin nicht automatisch mitversichert gewesen...

Ich glaub vor 13 Jahren gab es noch gar keine Singleversicherung in der Privathaftpflicht.
Ehepartner u. eingetragene Lebenspartner sind automatisch mitversichert.
Für einen nichtehelichen Lebenspartner muss die Mitversicherung extra beantragt werden und kostet kein zusätzlichen Beitrag.
Dies gilt aber nur für Privathaftpflichtversicherungen (Familien) nicht Singletarif

Grüße
Klaus

ich sage ja, das ist beliebig kompliziert...
die versicherung wurde damals abgeschlossen als ich mit dem abi fertig war. von einem "familien" oder "single" oder sonstwas-tarif war nicht die rede.
meine partnerin ist weder mit mir verheiratet, noch sind wir irgendwo eingetragen. das bringt uns wieder zurück zur anfangsfrage, ob sie jetzt eine "angehörige" ist oder nicht.
diesen sachverhalt könnte ich ja widerum über meine rechtschutz-versicherung klären lassen - welche ausreden denen dann wohl einfallen, mir nicht zu helfen?

warten wir ab was zurückkommt. ich lege das geld jedenfalls schon mal auf die seite...

gruß

also eine Haftpflichtversicherung welche in den letzten 13 Jahren nicht verändert, angepasst, erneuert oder was auch immer wurde ist eigentlich eine Zumutung. Da sollte man sich mal schnell auf die Suche nach einem neuen Vertrag begeben. Bzw. hätte dies eigentlich der Vermittler tun sollen. Gründe die dagegen sprechen gibt's nur in den wenigsten Fällen.

und auch vor 13 Jahren haben wir schon Singelverträge verkauft die auch von vielen Gesellschaften angeboten wurden.

Vorteil des alten Vertrags könnte sein, dass in den Bedingungen steht, dass ein Lebensgefährte nur mitversichert ist, wenn dieser ausdrücklich im Versicherungsschein genannt wurde. Bei neueren Bedingungen ist dies bei einigen Gesellschaften entfallen. Wollen sich halt die Arbeit sparen monatlich eine neue Flamme einzutragen die beim Kunden einzieht ;-)

Deine Antwort
Ähnliche Themen