Radwegführung auf die Fahrbahn
Hallo,
nach der Sarnierung einer Ortsdurchfahrt Strasse und Rad/Gehwegkombi ist am Ortsausgang folgende Fahrbahnmarkierung aufgebracht worden.
Meines Verständnis nach, darf hier der Radfahrer ohne Rückversicherung vom Radweg auf die Fahrbahn wechseln.
Der fließende Verkehr muss Rücksicht nehmen!
Der fließende Verkehr muss auch wenn kein Radfahrer auf die Strasse wechselt, die Fahrspur wechseln,
Der fließende Verkehr muss auch wenn kein Radfahrer auf die Strasse wechselt, bei Gegenverkehr notfalls anhalten.
Ist sowas eigentlich Verhältnissmäßig?
Nachtrag:
Ja wenn man genau schaut, haben die Radfahrer auch eine durchgezogene Linie, wobei ich fest der Meinung bin, soweit hat dort niemand gedacht
525 Antworten
Zitat:
@jaro66 schrieb am 12. August 2025 um 13:49:03 Uhr:
Das ist schon richtig, aber wenn dadurch der Verkehrsfluss behindert wird, halte ich das nicht für ökologisch.
Oder will mir jemand weiß machen, dass Fahrzeuge die ständig stehen und wieder anfahren, die Umwelt weniger belasten, als welche die zügig durchfahren können.
Gruß jaro
stehen ist auch irgendwie falsch ... beim Te, sowie die mitlerweile anderen Beispiele aus Berlin .. da läuft der Radweg neben der fahrbahn, d.h. der Autofahrer muss den Radler eindeutig längere Zeit im Blick haben... dann kann man einschätzen, komm ich noch vor der Zusammenführung der Fahrbahnen vorbei.
Ja, .. ja dann fährt man einfach normal weiter
Nein ... kommt Gegenverkehr Ja/Nein?
Nein, dann achtet man einfach darauf die 1,5 m Sicherheitsabstand zum Radler einzuhalten ...fährt ganz normal weiter
Ja .. dann drosselt man das Tempo und bleibt soalnge hinter dem radler bis man sicher überholen kann ...
eigentlich ganz einfach, wenn man vorrausschauend fahren kann, muss auch keiner bis zum Stillstand anhalten .. und alles kann im Fluss bleiben...
Ich kann nur von den Berliner Stellen berichten, da hält kein Radler an... aber ok, wer da mein als PKW Führer Vorfahrt ohne Rücksicht auf verluste zu haben, schneller kann man seinen Führerschein nicht verlieren...sollte es mal zum Unglück kommen ...
Ich muss auch sagen, passiere solche Stellen in Berlin täglich als Rad, sowie Autofahrer .. in der Praxis läuft es doch zu 95% fließender und problemloser, als hier theoretisch fabuliert wird.😁..
Wenn dann knallt da ein "blinder" Autofahrer wie im Dashcam Video in so eine Situation, das wär aber wahrscheinlich auch ein Autofahrer der noch nie was vom Sicherheitsabstand zum Radfahrer gehört hat und wahrscheinlich immer so an Radlern vorbei zieht...davon gibt es leider noch viel zu viele...
Wenn man schon die Verkehrsdurchsatzverminderung zelebrieren will, dann bitte richtig (überall "Spielstraße" und das schwächste Glied gibt den Takt an). 👀
Zitat:
@real_Base schrieb am 12. August 2025 um 10:37:53 Uhr:
Im Video wurde es sehr knapp zwischen Fahrradfahrer und Auto.
Alles im grünen Bereich, die beiden Bierflaschen haben doch überlebt 😁
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Zitat:
@berlin-paul schrieb am 12. August 2025 um 17:23:55 Uhr:
...das schwächste Glied gibt den Takt an). 👀
Was ist daran verwerflich? Auf der Straße wo alle zurecht kommen müssen, das Recht des Stärkeren.. Nein, Danke !!
Ein Mensch mit Rückrad, ist doch derjenige der auch mit "stärkerem" Fahrzeug mal zurückstecken kann ... können einige leider nicht...
Wer das als Autofahrer möchte, muss halt auf die Autobahn ...aber Moment mal .... dort kann man regelmäßig beobachten, die Autofahrer untereinander haben es auch nicht immer so mit der gegenseitigen Rücksichtnahme... 😁
Den Zusammenhang mit "überall Spielstraße" musst du schon beachten. Wäre doch gerade in Berlin ganz zauberhaft. ...
Zitat:@Diedicke1300 schrieb am 12. August 2025 um 15:27:16 Uhr:
Wieviel % der Radler ?
44,38.
Beweis doch das Gegenteil.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 12. August 2025 um 18:43:11 Uhr:
100
Diese Angabe darf man getrost anzweifeln.
Hast du kein Interesse an einer sachlichen Diskussion ?
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 12. August 2025 um 19:47:15 Uhr:
44,38.
Beweis doch das Gegenteil.
Hier besteht gerade kein Grund dazu, unglaubwürdige, unsachliche, provokative Angabe.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 12. August 2025 um 20:20:34 Uhr:
Diese Angabe darf man getrost anzweifeln.
Hast du kein Interesse an einer sachlichen Diskussion ?
Weiß ja nicht wie oft Du die Strecke gefahren bist. Ich 5 bis 7 mal die Woche und hab noch kein Rad auf den streifen fahren sehen.
Anzweifeln kannst Du was Du möchtest, wenns der eigenen Ideologie nicht entspricht, ist es auch die einfachste Art zu diskutieren.
Wenn ich mal einen auf den Streifen mit dem Rad sehe, werde ich für Dich einen Strich machen
Merkwürdig, wenn ich bei den Autofahrern von 10 % Bösewichten spreche spricht man hier von Maßlosigkeit an Übertreibung. Nun geht es um Radler, 100 % Bösewichte, keine Reaktion der gleichen Akteure hier. Na wer da noch von Sachlichkeit spricht muss schon ein Übermaß an Toleranz aufbringen. 😝
Kann man da nicht einfach einigen, dass der Anteil an Bösewichten bei den Radfahrern vergleichbar ist mit dem Anteil an Bösewichten bei Autofahrern.
Ein Challenge, wo mehr Bösewichte, Radfahrer oder Autofahrer bringt doch nichts, nur Verdruss und Streit.
Gruß
Uwe
Man könnte auch einfach aufhören jeden Thread dafür zu nutzen um immer dieses Thema Radfahrer gegen Autofahrer in den Vordergrund zu holen. Und komischerweise wird das immer von den gleichen Leuten Praktiziert.
Zitat:
@tartra schrieb am 12. August 2025 um 11:44:22 Uhr:
Volle Schuld vom Autofahrer, was soll den da noch auf die Straße gepinselt werden...?
Schade, dass die einfache Vorfahrtsregel aus § 10 StVO nach 34 Seiten immer noch ignoriert wird.
Zitat:
@tartra schrieb am 12. August 2025 um 16:49:33 Uhr:
der Autofahrer muss den Radler eindeutig längere Zeit im Blick haben... dann kann man einschätzen, komm ich noch vor der Zusammenführung der Fahrbahnen vorbei.
Der Autofahrer hat den Radfahrer möglicherweise gar nicht gesehen. Aber selbst, wenn er ihn vorher schon gesehen hatte: Was genau sah er denn dann? Er sah einen Radfahrer, der auf einem per Hochbord baulich getrennten Radweg fuhr - also ganz harmlos, weil kein Konfliktpotenzial.
Dann aber endet der Radweg und es gilt wieder § 10 StVO. Die Situation ist also rechtlich genau wie im Ausgangsfall, nur dass es planerisch noch idiotischer ist, den Radweg direkt hinter einer Kurve enden zu lassen.