Radwegführung auf die Fahrbahn
Hallo,
nach der Sarnierung einer Ortsdurchfahrt Strasse und Rad/Gehwegkombi ist am Ortsausgang folgende Fahrbahnmarkierung aufgebracht worden.
Meines Verständnis nach, darf hier der Radfahrer ohne Rückversicherung vom Radweg auf die Fahrbahn wechseln.
Der fließende Verkehr muss Rücksicht nehmen!
Der fließende Verkehr muss auch wenn kein Radfahrer auf die Strasse wechselt, die Fahrspur wechseln,
Der fließende Verkehr muss auch wenn kein Radfahrer auf die Strasse wechselt, bei Gegenverkehr notfalls anhalten.
Ist sowas eigentlich Verhältnissmäßig?
Nachtrag:
Ja wenn man genau schaut, haben die Radfahrer auch eine durchgezogene Linie, wobei ich fest der Meinung bin, soweit hat dort niemand gedacht
525 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 9. August 2025 um 21:48:39 Uhr:
Man sieht ihn im Foto des Eröffnungsbeitrags.
Nö, da ist gar kein Bordstein.
Schon gar nicht einer, der "hoch" ist, dazwischen "abgesenkt" und danach wieder "hoch".
Es genügt, dass die, die es im Fall der Fälle zu beurteilen haben, den abgesenkten Bordstein und die unterschiedlichen Straßenteile erkennen.
Ich dachte, dass du dich auf die (mittlerweile gelöschten) Bilder von tartra beziehst, die zwei Stellen in Berlin zeigten. Dort war die Verkehrsführung ähnlich wie im Ausgangsbeitrag, aber noch zusätzlich mit einem abgesenkten Bordstein.
Das Bild des TE im Ausgangsbeitrag zeigt aber nun wirklich keinen abgesenkten Bordstein. Einen "Kantstein" direkt neben der Fahrbahnbegrenzung gibt es zwar, aber der erfüllt ja nun gar kein Merkmal eines abgesenkten Bordsteins.
Er unterscheidet sich von der Fahrbahn und von der Radwegpflasterung und er liegt auf gleichem Niveau. Mehr brauchts nicht.
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Doch, den braucht es. Aber immerhin noch ein ganz neuer Aspekt auf Seite 31, wer hätte das gedacht? 😀
In der StVO steht auch nicht, was überhaupt ein Bordstein ist. Im Ausgangsfall gibt es jedenfalls keinen abgesenkten Bordstein.