Radlaufverbreiterung Eintragungspfichtig?
Ich habe mir neue 20“ AMG Felgen gekauft. Bei meinem Fahrzeug handelt es sich um den 220d exclusive extrieur.
Laut einer Tabelle von Kunzmann sind diese Felgen für mein Auto zugelassen aber mit dem Vermerk „9“ so heißt es weiter unten:
„Nur zulässig in Verbindung mit einem der folgenden SA-CODE:
• P31 (AMG Line Exterieur),
• 776 (AMG Radlaufverbreiterung)“
Ich habe mich schlau gemacht und herausgefunden dass es sich bei dem CODE 776 nur um kleine „Plastik Lippen“ handelt die man am Kotflügel anbringen muss.
Meine Frage ist jetzt natürlich: Muss ich das trotzdem beim TÜV eintragen lassen oder habe ich mit dem anbringen der Lippe meine Pflicht erfüllt?
25 Antworten
Hallo! Das passt ohne Eintragung, weil die Räderkombination im COC Dokument steht und die dafür notwendige Radlaufverbreiterung von Dir nachträglich angebracht wurde.
Das Thema hatten wir kürzlich mal und ich habe da schon nicht verstanden wie diese Plastik Teile den Radlauf verbreitern.....
Zitat:
Das Thema hatten wir kürzlich mal und ich habe da schon nicht verstanden wie diese Plastik Teile den Radlauf verbreitern.....
Hallo
@Lapsy, es geht um die (teilweise) Abdeckung des Rades. Es ist nur zulässig, dass ein Rad unter ganz bestimmten Bedingungen über den Kotflügel / die Karosserie hinausragen darf.
Für Fahrzeuge mit EU-Zulassungg gilt:
https://www.keba-verlag.de/tuning-wiki-radabdeckung-eg-zulassung/Für Fahrzeuge mit nationaler Zulassung gilt:
https://www.keba-verlag.de/.../Zitat:
@Lapsy schrieb am 29. April 2024 um 16:46:39 Uhr:
Das Thema hatten wir kürzlich mal und ich habe da schon nicht verstanden wie diese Plastik Teile den Radlauf verbreitern.....
Das sind halt typisch deutsche Haarspaltereien mit denen unsere Bürokratieverliebte Nation den ganzen fleissigen Eiferern ihre eigentlich sinnfremden Jobs erhält.
Haften tut man ja für dümmliche Aktionen mit oder ohne TÜV-Seegen so oder so.
Ich war beim tüv und der sagt die müssen abgenommen werden…ich hätte echt gedacht dass es genüge diese Lippen anzubringen. Weil laut der Tabelle von Kunzmann sind die mit dieser Verbreitung als serienmäßig zu verstehen.
Du kannst ja noch ein paar andere Prüforganisationen abklappern - aber an und für sich sehe ich das mit Originalteilen auch als unproblematisch.
Zitat:
Ich war beim tüv und der sagt die müssen abgenommen werden…ich hätte echt gedacht dass es genüge diese Lippen anzubringen. Weil laut der Tabelle von Kunzmann sind die mit dieser Verbreitung als serienmäßig zu verstehen.
Heißt "abgenommen" nicht auch gleichzeitig "eingetragen" ?
Die Teile waren bei mir auch serienmäßig dran (habe einen 350d mit ab Werk verbauten 20-Zoll-Felgen) und sind nicht extra eingetragen.
Aber wenn es schon im original eben MB Reifengutachten bzw. der Freigabe steht das mit diesen Teilen alles iO ist sollte doch auch der Prüftyp nichts dagegen haben .
Oder soll da wieder Geld verdient werden, so wie eine HU jetzt ungefähr 150 € kostet ?!
Bei original MB Felgen würde ich die Teile einfach montieren und gut is. 99,9% der Prüfer werden das garnicht merken dass das nicht so ab Werk im Paket drin war.
War heute bei der MFK (TÜV) mit meinem Wohnmobil.
Da habe ich gefragt wie das mit der Radlaufverbreitung bei Mercedes ist.
Wenn in der Ausstattungsliste kein P31 oder 776 steht geht das nicht .
Es geht wenn man die Radlaufverbreitung montiert und in der Mercedes Datenkarte (VeDoc) 776 eingetragen lässt.
Dann ist nichts zu prüfen
Ich würde die Scheiß Dinger in Verbindung der Räder dran Fummeln und fertig! Wo kein Kläger, da kein Richter, fertig.
Bei meinem Cabrio sind die 19”
von Vorne herein eingetragen, die Verbreiterungen werden nicht genannt.
Dagegen werden die Verbreiterungen bei der Freigabebescheinigung, die Du im Netz findest, verpflichtend mit genannt.
Wenn Du diese Bescheinigung bei Dir führst, ist alles im grünen Bereich. Also dranbauen und fahren.