Radfahrer mitgenommen... Nicht Schuld! Aber....
Wie der Threadtitel schon sagt geht es um einen Verkehrsunfall mit einem Radfahrer den meine Freundin die Tage hatte.
Es geht hier nicht um die Schuldfeststellung oder dergleichen. Das ist schon alles geklärt... Der Radfahrer war besoffen unterwegs, nach eigenen Aussagen "etwas verträumt" und hatte dann die Rote Ampel als komisches, nicht zu beachtendes etwas gewertet und erstmal quer über die Fahrbahn....
Naja, Polizei war da, er bekommt/bekam gleich ne Anzeige wegen Gefährlichem Eingriff in den Strassenverkehr usw...
Nun kommen wir auch zu meiner Frage. Der Typ wahr wohl schon relativ bekannt bei den Freunden und Helfern, wollte eigentlich nach dem Unfall direkt auch abhauen mit der Begründung das eh nix zu holen bei ihm ist usw...
Da nun auch keine Versicherung bei Ihm vorhanden ist weis ich nun auch das eine weitere Verfolgung eigentlich sinnbefreit bei einem Hartz IV empfänger ist. Ganz so einfach möchte ich Ihn aber nicht davon kommen lassen.
In welcher Form muss ich Ihm unsere Forderung mitteilen?! Denke mal schriftlich. Sonst noch was zu beachten?
In welchen Fristen muss ich Ihn dann anmahnen?
Ab wann kann ich einen Mahnbescheid erstellen? Weis zufällig jemand was das kostet? Es geht hier immerhin um 1400,- Euro Schaden an einem 9 Monate alten Seat Ibiza...
Fällt jemandem noch ein anderer Weg ein um an Geld zu kommen!? Und jetzt nicht mit Vollkasko... Das rechnet sich einfach nicht bei meiner Freundin...
Vielen Dank schonmal!
Gruß
Benny
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
@Schöneberg: sag mal, ist Dir langweilig oder warum nimmt dieses Gespamme im Versicherungsforum jetzt so überhand?
Das Forum hier dient Leuten dazu, sich zu informieren. Wenn sie nur Palaver lesen wollen, gehen sie zu Facebook...
Ich bin (zum Glück) kein Mod. Aber mich nervt es...
Nicht nur dich, Hafi.
@Schoeneberg: Tue doch vielen einen Gefallen und spamme im Fahrzeugpflegeforum oder sonstwo.
Hier ist es einfach nur lästig, dein sinnfreies Geschmiere lesen zu müssen!
23 Antworten
Für die Zukunft sollte man bei manchen Ereignissen im Verkehr etwas vorausfahrender fahren und nicht drauf halten, wie es so manche heutzutage gern tun.. so nach dem Motto bin eh im Recht und auf der Vorfahrstraße, den wie jeder sehen kann sind, die jenigen die im Verkehr machen was sie wollen meist eh die Personen, die dann für den Schaden nicht aufkommen können.
Also passt immer auf eure Autos auf, den nicht immer gilt und zählt.. er wars ;-)
Erstmal vielen Dank für die Antworten!
Läuft also alles so wie ich mir das dachte... :-(
@Madness23:
Deinen Kommentar hätteste Dir auch stecken können! Wenn Du so ein toller Fahrer bist der nie in eine Gefahrensituation kommt dann bitteschön. Aber anderen hier eine gefährliche Fahrweise vorzuwerfen ohne auch nur das geringste über den Fall zu wissen ist Frech! Wenn Du also so eine Fahrweise ausführst, dann weis ich ja wen ich mal vor mir habe, Wenn das Fahrzeug vor mir bei jeder grünen Ampel erstmal stehenbleibt um zu schauen ob da nicht jemand bei rot über die Ampel fahren könnte... Unglaublich...
@all:
Nun bleibt eigentlich nur noch eine Frage offen:
In welchen Fristen muss ich Ihn denn anmahnen und die Forderung stellen, das ich zumindest mal einen Mahnbescheid erstellen kann?! Die 32,50 sind es mir wert... 😉
Vielen Dank!
Gruß
Benny
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Ob das private Insolvenzverfahren da dem Schädiger wirklich hilft, bezweifle ich. Immerhin stehen diese Schulden im Zusammenhang mit einer Straftat und werden damit durch ein Insolvenzverfahren nicht berührt. Man darf nur während des Insolvenzverfahrens nicht vollstrecken.
Du hast da einen kleinen Denkfehler in deiner Ausführung:
Im Insolvenzverfahren bleiben Geldstrafen u.Ä. aufgrund einer Straftat bestehen.
Hier sprechen wir von einem Mahnbescheid aufgrund von zivilrechtl. Ansprüchen. Und dieser fällt m.E. im INsolvenzverfahren unter den Tisch und ist weg!
@ bennyb21:
du darfst aber in deinen Überlegungen nicht vergessen, dass auf deine Freundin die sogenannte "erhöhte Betriebsgefahr" durch die Nutzung eines Kfz zukommt! Soll heißen, sie bekommt auf alle Fälle nicht den vollen Schaden sondern nur einen Teil!
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Zitat:
Original geschrieben von bennyb21
Erstmal vielen Dank für die Antworten!Nun bleibt eigentlich nur noch eine Frage offen:
In welchen Fristen muss ich Ihn denn anmahnen und die Forderung stellen, das ich zumindest mal einen Mahnbescheid erstellen kann?! Die 32,50 sind es mir wert... 😉
Vielen Dank!
Gruß
Benny
Mahnbescheid sollte erst beantragt werden, wenn Schuldner in Verzug ist, zumal in dem Antragsformular auf einen Vorgang Bezug genommen weden muss (Rechnug, Schreiben).
Also zuerst Schuldner anschreiben und ihm Deine Forderungen nennen und diese begründen.
Falls keine Antwort kommt, Formular für "Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides" in einem Schreibwarengeschäft besorgen, ausfüllen und an das zuständige Mahngericht schicken. Zuständiges Mahngericht ergibt sich aus dem Ort, an dem der Antragsteller seinen Gerichtsstand hat. Oder den Antrag online stellen, falls an dem betreffenden Gericht möglich. Gericht schickt Dir entweder eine Monierung, falls Antrag unvollständig oder unklar ist, oder eine Rechnung, nach deren Bezahlung der Mahnbescheid an den Schuldner versendet wird.
Mahnbescheid ist eine Aufforderung an den Schuldner, die Außenstände zu bezahlen oder Widerspruch zu erheben.
Es gibt keine Frist für die Antragstellung ausser die der Verjährung der Forderung.
O.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Im Insolvenzverfahren bleiben Geldstrafen u.Ä. aufgrund einer Straftat bestehen.
Hier sprechen wir von einem Mahnbescheid aufgrund von zivilrechtl. Ansprüchen. Und dieser fällt m.E. im INsolvenzverfahren unter den Tisch und ist weg!
So ist es!
Geldstrafen und Bussgelder sind von Restschuldbefreiung ausgenommen. Wäre es nicht so, könnte eine Person bei Strafzahlungen Insolvenz anmelden und die Strafe würde entfallen. Da hätte sicherlich der Staatsanwalt etwas dagegen.
Gerichtsforderungen werden auch nicht von den Gerichtsvollziehern vollstreckt.
O.
Jedoch ist der Sachschaden des TE eine rein zivilrechtliche Angelegenheit und hat nichts mit einem Bußgeld oder einer vom Strafgericht festgesetzten Geldstrafe zu tun.
Gelöscht wg. Eingabefehler.
O.
Zitat:
Original geschrieben von Madness23
Für die Zukunft sollte man bei manchen Ereignissen im Verkehr etwas vorausfahrender fahren und nicht drauf halten, wie es so manche heutzutage gern tun.. so nach dem Motto bin eh im Recht und auf der Vorfahrstraße, den wie jeder sehen kann sind, die jenigen die im Verkehr machen was sie wollen meist eh die Personen, die dann für den Schaden nicht aufkommen können.Also passt immer auf eure Autos auf, den nicht immer gilt und zählt.. er wars ;-)
Ich denke Du meintest "vorausschauender" fahren, nur sollte das für jeden Verkehrsteilnehmer gelten, nicht nur in der Zukunft, sondern bereits ab Teilnahme am Verkehr. Das wurde mir in der Vorschule und von meinen Eltern im frühesten Kindesalter schon vermittelt.
Draufhalten, wie Du es bezeichnest unterstelle ich erstmal Niemandem, denn das wäre straftätlich. Und hier geht es um einen Verkehrsteilnehmer auf einem Fahrrad, der definitiv der Schwächere ist, da hält man wohl kaum drauf, auch wenn man noch so im Recht ist?!?
Und was sollen die Unterstellungen bezüglich der Personen, die Deiner Meinung nach eh nicht für Schäden aufkommen können? Meinst Du etwa die setzen deshalb mal kurz ihr Leben aufs Spiel? Es können ja Deiner Meinung nach nur nicht versicherte Personen sein, also kaum Fahrer zulassungspflichtiger Kraftfahrzeuge.
Ich schüttel nur mit dem Kopf und hoffe nie mit solchen Verkehrsteilnehmern wie Dir KONTAKT aufnehmen zu müssen!