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Hochstufung ohne Schuld

Themenstarteram 18. November 2010 um 13:33

Liebe MT Leute!

Im Sommer ist mir im Parkhaus eine Dame reingefahren. Ich stand, ich fuhr, alles klar. Die Polizei sah das eindeutig, daß sie Unfallverursacherin ist. Mein Schaden ist jetzt nicht das Thema. Nach 5 Monaten hat sie sich bei meiner Versicherung gemeldet und Ansprüche gestellt. Meine Versicherung (DUK-Goburg) prüft die Sache jetzt und teilte mir mit, daß ich erstmal für 2011 hochgestuft werde. Wenn die Sache vorbei ist und keine Zahlung geleistet ist, soll alles beim Alten bleiben. Der zuviel gezahlte Beitrag wird dann erstattet. Kommt mir spanisch vor! Meine Frage: ist es üblich? Machen das alle Versichrungen?

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22 Antworten

hey,

ja, ist so korrekt.

Aktuell werden Ansprüche gegen Deine Versicherung geltend gemacht. Somit ist Dein Vertrag erstmal schadenbelastet. Dein Vertrag bleibt so lange schadenbelastet, bis die Ansprüche entweder befriedigt, oder eben abgelehnt werden.

Wenn sich herausstellt, dass der Schaden nicht gezahlt werden muss, wird das Spiel dann rückabgewickelt und du bekommst Dein Geld und Deine alte SFR zurück.

Themenstarteram 20. November 2010 um 19:18

Warum nicht anders rum: wenn ein Schaden reguliert, dann die Hochstufung? Wäre doch logischer.

Ist halt so, leb damit, ändern wirst du es nicht.

Zitat:

Original geschrieben von bkj5

Warum nicht anders rum: wenn ein Schaden reguliert, dann die Hochstufung? Wäre doch logischer.

Weil die Versicherung in dem Moment, in dem der Schaden gemeldet wird, Rückstellungen bilden muss. Es wird also sozusagen Geld auf die Seite gelegt, um den Schaden regulieren zu können.

Damit ist das Geld quasi ausgegeben und das führt eben zur Belastung des Vertrags.

 

Klingt im Einzelfall komisch, macht aber bei mehreren 100.000 Schäden im Jahr Sinn, da sonst keine Bilanz stimmen würde.

 

Hafi

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zitat:

Original geschrieben von bkj5

Warum nicht anders rum: wenn ein Schaden reguliert, dann die Hochstufung? Wäre doch logischer.

Weil die Versicherung in dem Moment, in dem der Schaden gemeldet wird, Rückstellungen bilden muss. Es wird also sozusagen Geld auf die Seite gelegt, um den Schaden regulieren zu können.

Damit ist das Geld quasi ausgegeben und das führt eben zur Belastung des Vertrags.

Klingt im Einzelfall komisch, macht aber bei mehreren 100.000 Schäden im Jahr Sinn, da sonst keine Bilanz stimmen würde.

Hafi

Der grund ist wohl eher, dass die versicherung moeglichst schnell und moeglichst viel an den kunden berechnen moechte.

Es ist natuerlich nicht so, dass eine versicherung erst bei einer schadensmeldung beginnnt ruecklagen zu bilden, aber ein lustiger gedanke. :)

3L

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

Der grund ist wohl eher, dass die versicherung moeglichst schnell und moeglichst viel an den kunden berechnen moechte.

Jaja, die pöööööhsen Versicherungen...

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

Es ist natuerlich nicht so, dass eine versicherung erst bei einer schadensmeldung beginnnt ruecklagen zu bilden, aber ein lustiger gedanke. :)

Nicht erst, aber auch.

 

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

Der grund ist wohl eher, dass die versicherung moeglichst schnell und moeglichst viel an den kunden berechnen moechte.

Jaja, die pöööööhsen Versicherungen...

Genau, sie muessten das nicht tun, sie veraergern die kundschaft.

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

Es ist natuerlich nicht so, dass eine versicherung erst bei einer schadensmeldung beginnnt ruecklagen zu bilden, aber ein lustiger gedanke. :)

Nicht erst, aber auch.

Ich hatte jetzt auch nicht erwaret, dass sie wegen eines unfalls aufhoeren rueckstellungen zu bilden. :)

Ich finde es durchaus richtig, dass die kosten bei der versicherung von den schaeden abhaengig gemacht werden. Das belohnt den vorsichtigen fahrer, keiner hat den eindruck, dass es eigentlich egal ist einen schaden zu haben, weil die versicherungs zahlt es ja.

Also nicht falsch verstehen, das ist gut so.

Aber diese zwischenhochstufung, weil die sache nicht geklaert ist?

Im grunde, wenn ich mich morgens ins auto setze weiss ich auch nicht ob ich unfallfrei nach hause komme. Auch eine ungeklaerte sache, oder?

Sicher wuerde es auch reichen hochzustufen nachdem ein schaden reguliert wurde. Da sehe ich kein problem. Es waere einfacher zu verstehen fuer den kunden, spart telefonate, nachfragen, rueckzahlungen, verzinsung(!) und und und und...

3L

 

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

Der grund ist wohl eher, dass die versicherung moeglichst schnell und moeglichst viel an den kunden berechnen moechte.

 

Es ist natuerlich nicht so, dass eine versicherung erst bei einer schadensmeldung beginnnt ruecklagen zu bilden, aber ein lustiger gedanke. :)

 

3L

Ich sag´s ungern. Aber ich glaube, Du hast das nicht verstanden.

Hier geht es nicht um Kapitalbildung, sondern um Rücklagen für den Schadensfall (Reserven).

Das hat mit lustigen Gedanken nichts zu tun.

 

Die Versicherung verdient außerdem daran nichts, weil die SFR-Änderung ja erst zur nächsten Hauptfälligkeit wirksam wird. Wenn der Schaden also innerhalb des Jahres ohne Zahlung erledigt würde, bekäme der TE davon gar nichts mit und hätte auch nicht mehr bezahlt.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

Der grund ist wohl eher, dass die versicherung moeglichst schnell und moeglichst viel an den kunden berechnen moechte.

Es ist natuerlich nicht so, dass eine versicherung erst bei einer schadensmeldung beginnnt ruecklagen zu bilden, aber ein lustiger gedanke. :)

3L

Ich sag´s ungern. Aber ich glaube, Du hast das nicht verstanden.

dann lass uns das klaeren, das interesiert mich ja dann doch...

Zitat:

 

Hier geht es nicht um Kapitalbildung, sondern um Rücklagen für den Schadensfall (Reserven).

Das hat mit lustigen Gedanken nichts zu tun.

Wenn man das machen muss nachdem ein unfall passiert ist aber schon.

Die ruecklagen werden immerzu gebildet, nicht erst im konkreten schadenfall. Lediglich die abrechnung fuer den kunden aendert sich.

Das ist auch oke so, aber warum aendert sie sich schon bei einem lediglich moeglichen schadensfall im vorraus? Das ist nicht logisch.

Wie ich schrieb, einen potentiellen schadensfall hast du immer wenn du dich in ein auto setzt.

Zitat:

 

Die Versicherung verdient außerdem daran nichts, weil die SFR-Änderung ja erst zur nächsten Hauptfälligkeit wirksam wird. Wenn der Schaden also innerhalb des Jahres ohne Zahlung erledigt würde, bekäme der TE davon gar nichts mit und hätte auch nicht mehr bezahlt.

Wenn sie nichts verdienen wuerden wuerden sie es auch nicht machen.

Es ist fuer beide seiten ein erhoeter aufwand, den klaerung des sachverhalts nicht abzuwarten und schon vor moeglichen zahlungen, die tarife zu aendern. Das koennte man genausogut nacher. Das spart zeit und geld und verwirrt den kunden nicht so.

Verzinsen die versicherung das profilaktisch eingezogene geld?

3L

 

Das ist nicht wie beim Brötchenkaufen. Versicherungen sind doch etwas komplexer, als dass man sie auf ein oder zwei Schlagworte reduzieren kann.

 

Wenn man bei einer Versicherung davon spricht, dass Reserven gebildet werden, bedeutet das nicht, dass man irgendwo Geld sparen und für schlechte Zeiten unter die Matratze legen muss.

 

Es bedeutet, dass von dem vorhandenen Kapital für jeden Schadenfall soviel Geld reserviert werden muss, wie voraussichtlich für seine Regulierung benötigt werden wird.

Diese Vorausschau gehört zu den wesentlichen und schwierigen Aufgaben jeder Schadenbearbeitung.

 

Dass Reserven gebildet werden müssen, folgt aus bilanz- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften und hat nichts mit den von Dir angestellten Überlegungen zu tun.

 

Stark vereinfacht kann man sagen, dass eine Versicherung zum Ende des Geschäftsjahres darlegen muss, wieviel Geld für noch laufende Schadenfälle benötigt werden wird und welches Kapital dem gegenübersteht.

Details findest Du im Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) 

EDIT: ..und in den inzwischen von Mindscape ergänzten Vorschriften.

 

Hafi

@3L-auto-ja

Du hast anscheinend die Vorstellung, dass es nur eine Art von Rückstellungen gibt.

Bevor du irgendetwas zu dem Thema schreibst solltest du dir mal zursätzlich das Handelsgesetzbuch (HGB) und die Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung (RechVersV) durchlesen.

Hier insbesonders:

HGB

§ 341e Allgemeine Bilanzierungsgrundsätze

§ 341f Deckungsrückstellung

§ 341g Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

§ 341h Schwankungsrückstellung und ähnliche Rückstellungen

RechVersV

§ 24 Beitragsüberträge

§ 25 Deckungsrückstellung

§ 26 Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

§ 27 Näherungs- und Vereinfachungsverfahren

§ 28 Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung

§ 29 Schwankungsrückstellung

Bei Anlage eines Schadens werden Rückstellungen gemä §341g HGB bzw. §26 RechVersV gebildet.

Und die führen zu einer vorläufigen Belastung des Vertrages.

Da bin ich ja in ein wespennest gestossen,

es scheint doch einiges intresse zu bestehen versicherungen hier im guten licht abzubilden. :)

Sehr interesannt!

Nochmal zu meinen ausfuerungen, damit es auch wirklich verstanden wird.

Ein potentieller schadensfall, ist der normalfall und der grund fuer eine versicherung.

Wir sprechen hier nur ueber potentielle schadensfaelle.

Tritt der schadensfall ein, wird der kunde anders abgerechnet, das ist nachvollziehbar und von kundenseite so gewueschnt.

In sonderfaellen die abrechnung gegenueber dem kunden zu aendern, bevor es zu leistung ueberhaupt gekommen ist, ist fragwuerdig.

Es verwirrt, und es ist nicht notwendig, denn die versicherung bildet ruecklagen nicht erst kurz vor einer moeglichen zahlungsverpflichtung, das ist auch garnicht moeglich.

Nochmal die frage, verzinst die versicherung die beitraege die sie profilaktisch kassiert?

 

3L

Da muss ich Dich schon wieder enttäuschen: Mit mit einem Wespennest oder "in gutem Licht da stehen" hat das alles nun wirklich nichts zu tun. Es steht halt so im Gesetz.

 

Wir haben versucht, Dir die rechtlichen Hintergründe verständlich darzustellen.

Was Du mit diesen Informationen machst und welche Theorien Du dazu spinnst ist mir ehrlich gesagt egal.

 

Gruß

Hafi

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Da muss ich Dich schon wieder enttäuschen: Mit mit einem Wespennest oder "in gutem Licht da stehen" hat das alles nun wirklich nichts zu tun. Es steht halt so im Gesetz.

Wir haben versucht, Dir die rechtlichen Hintergründe verständlich darzustellen.

Was Du mit diesen Informationen machst und welche Theorien Du dazu spinnst ist mir ehrlich gesagt egal.

Gruß

Hafi

Gesetzliche grundlagen hat keiner bestritten, niemand sprach von einer gaunerrei, oder betrug.

Ob sich die gesetzlichen vorgaben auch anders interpretieren lassen kann ich natuerlich nicht sagen.

So oder, so ist eine aenderung der brechnungsgrundlage in diesen faellen voreilig und nicht im intresse des kunden. Was ja leider bei so mancher gesetzeslage moeglich ist, da hast du nun wieder recht.

Werden die zahlungen verzinst zurueckgezahlt?

3L

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