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Radfahrer ist mir reingefahren und ist nicht versichert. Woher krieg ich das Geld ?

Themenstarteram 18. August 2014 um 18:15

Hallo,

habe mir vor 3 Wochen einen gebrauchten Fiesta gekauft der erst 30.000 km drauf hat also in sehr gutem zustand.

Heute an einer Kreuzung ist mir volle kanne ein radfahrer reingefahren. Er hat die vorfahrt missachtet . Daraufhin habe ich die Polizei gerufen welche auch zügig kam und die Daten aufnahm. Die Schuld Frage ist geklärt, da der Radfahrer es selber zugegeben hat. Jedoch gab er an nicht versichert zu sein und bat an den Schaden in Raten zu bezahlen. Bisher gingen wir von ca. 500 Euro an Schaden aus.

Ich fuhr also direkt zur Ford Werkstatt und lies den Meister einen Blick drauf werfen. Er schätzt den Schaden auf sage und schreibe 2500 Euro und sagte ich solle ein Gutachten erstellen lassen ( wieder für ca. 500 Euro ). Das wären dann knapp 3000 Euro von denen ich denke, dass der Radfahrer diese nicht hat. Er arbeitet zudem wohl als angestellter in einer Gartenfirma und verdient wohl nicht gut.

Ich selbe bin Azubi und krieg im Monate knapp 700 Euro raus. Meine Frage also : Was kann ich tun ??

Bitte dringend um Rat.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Swetlana34

Vom Radfahrer selbst, dann muss er mit seinem Privatvermögen haften

Erste Grundregel in Foren: Erst lesen, dann schreiben... Und zwar nicht nur die Überschrift, sondern die anderen Antworten.

Das vermeidet nervige Null-Nummern auf Seite 3. :rolleyes:

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Richtig, Delle.

Da wurde zuvor (wieder) Unsinn geschrieben.

Die Rechtsschutzversicherung zahlt die Kosten von Gutachtern und Sachverständigen nur wenn diese vom Gericht bestellt wurden.

Ausnahmen bilden hier im Verkehrsbereich die Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren und die Verfahren die den Kauf und die Reparatur von Kraftfahrzeugen behandeln. Hier werden auch die Kosten eines öffentlich bestellten Gutachters übernommen, wenn er vom Versicherungsnehmer beauftragt wurde.

Exakt.

So ist das......:)

Themenstarteram 18. August 2014 um 20:14

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten an alle.

Werde dann ja wie es aussieht auf den Konsten sitzen bleiben. Auf der Nummer die er der Polizei gegeben hat ist er nicht erreichbar. Bleibt nurnoch die Hoffnung, dass er über die Pflegeanstalt versichert ist aber sieht sehr sehr schlecht aus.

Werde morgen nochmal Rückmeldung geben.

am 18. August 2014 um 20:25

Auch wenns vielleicht eine abgedroschene Phrase ist:

Wer sein Auto nicht vollkakso versichert, der muss immer damit rechnen, dass er auf gewisse Schäden sitzen bleiben kann, für die er selber nichts kann.

Sei es wie in diesem Falle, oder bei Fahrerflucht oder Vandalismus.

Ich habe jetzt nicht das gesamte Thema gelesen, nur die Eingangsfrage...

Wo hast du denn deine Privathaftpflicht? bzw. deine Eltern? Schadenersatzausfalldeckung inkl. Rechtsschutz dabei? Dann den entsprechenden Passus in den Bedingungen genau lesen ob und wie ein KFZ Ausschluss aufgehoben wird. Es gibt PHV Bedingungen über welche du einen solchen Schaden regulieren kannst. Die Formulierungen zur Schadenersatzausfalldeckung sind am Markt äußerst unterschiedlich und bei vielen Gesellschaften besteht in der Schadenabteilung noch wenig Erfahrung zu diesem Thema.

Wenn der Unfallgegner in Raten zahlt ist das eigentlich eine "freundliche" Art. Mit der Schadenersatzausfalldeckung musst du einen Titel anstreben und das hängt dem Schädiger natürlich mächtig nach...

Zitat:

Original geschrieben von LillyLyn

Auch wenns vielleicht eine abgedroschene Phrase ist:

Wer sein Auto nicht vollkakso versichert, der muss immer damit rechnen, dass er auf gewisse Schäden sitzen bleiben kann, für die er selber nichts kann.

Sei es wie in diesem Falle, oder bei Fahrerflucht oder Vandalismus.

hier hat man aber die möglich keit selbst zu entscheiden ob man das risiko eingeht oder nicht. aber in diesem fall hat man ja den verursacher nur er kann wahrscheinlich nicht zahlen. zudem bleibst du immer auf gewissen "finanziellen" schäden auch bei vollkasko sitzen, wenn der verursacher nicht gefunden wird, bekommst du zwar den schaden aber zahlst den unter umständen mit einer höhern schadenfreiheitsklasse doppelt und dreifach wieder zurück

Wie schon erwähnt könnte man noch prüfen, ob der Träger der Einrichtung eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

Ist der Verursacher aufgrund seiner geitigen Behinderung deliktunfähig, was zu klären wäre, bestehen erhöhte Aufsichtspflichten gegenüber dieser Person.

Um sich vor Ansprüchen wg. evtl. Verletzung der Aufsichtspflicht abzusichern, haben Träger derartiger Einrichtungen meist Gruppenhaftpflichtversicherungen abgeschlossen.

O.

so, ich möchte mich hier auch mal zu wort melden:

du kannst den schaden bei deiner versicherung angeben. polizeiliches protokoll existiert ja und die persönlichen daten des schadenverursachers sind auch bekannt.

also hast du gute chancen, dass deine versicherung den schaden erstmal trägt und sich dann das geld für die reparatur beim unfallverursacher holt.

mehr musst du da gar nicht machen...

frag einfach mal nach...bei meiner versicherung ist das jedenfalls so abgedeckt! ;)

Was mir gerade noch eingefallen ist, bei Deiner PHV könnte eventuell eine Forderungsausfalldeckung mitversichert sein.

D.h., falls eine Person, die Dir einen Schaden zugefügt hat und diese Person nicht in der Lage ist, den Schaden zu bezahlen, dann tritt die sogenannte FAD ein.

Allerdings meist erst ab einer bestimmten Schadensumme.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Was mir gerade noch eingefallen ist, bei Deiner PHV könnte eventuell eine Forderungsausfalldeckung mitversichert sein.

D.h., falls eine Person, die Dir einen Schaden zugefügt hat und diese Person nicht in der Lage ist, den Schaden zu bezahlen, dann tritt die sogenannte FAD ein.

Allerdings meist erst ab einer bestimmten Schadensumme.

Genau das hat doch schon tomtom 1980 4 Beiträge vorher schon gepostet.???

am 19. August 2014 um 14:39

Zitat:

Original geschrieben von frechdach73

frag einfach mal nach...bei meiner versicherung ist das jedenfalls so abgedeckt! ;)

Glaub ich nicht. Außer du hast Vollkasko.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Was mir gerade noch eingefallen ist, bei Deiner PHV könnte eventuell eine Forderungsausfalldeckung mitversichert sein.

Ist jetzt nicht dein Ernst, oder?

Schon mal geschaut, was 4 Postings weiter oben steht?

 

 

man braucht sich dafür aber keinen titel holen. die formalitäten klärt dann die entsprechende versicherung mit dem unfallverursacher persönlich...oder seinem anwalt, so er sich dann einen nimmt. damit hat der geschädigte dann aber auch erstmal nichts mehr zu tun. was heissen soll, dass er sich um diese dinge nicht kümmern braucht.

Zitat:

Glaub ich nicht. Außer du hast Vollkasko.

nein, ich habe TK mit SB. und trotzdem geht meine versicherung in so einem fall in vorlage. das weiss ich, weil ich erst vor ein paar wochen ein "neues" fahrzeug zugelassen habe.

am 19. August 2014 um 15:28

Zitat:

Original geschrieben von frechdach73

Zitat:

Glaub ich nicht. Außer du hast Vollkasko.

nein, ich habe TK mit SB. und trotzdem geht meine versicherung in so einem fall in vorlage. das weiss ich, weil ich erst vor ein paar wochen ein "neues" fahrzeug zugelassen habe.

Welche Versicherung, welcher Tarif?

Ein Radfahrer der auf mein Auto aufschlägt ist keine versicherte Leistung in der TK.

Sprich doch erstmal mit einem verantwortlichen der Sozialeinrichtung bzw. mit dem gesetzlichen Betreuer (sofern es einen gibt).

Das dort kein Geld "zu holen" ist würde ich nicht ausschließen.

ich bin bei der generali versichert. aber ich denke, diesen service bieten auch andere versicherungen an. fragen und den fall schildern, lohnt sich! ;)

es ist ja erwiesen, dass er den schaden nicht selbst verursacht hat!

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