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Radauhängung und Metallgummilager defekt

Themenstarteram 18. Februar 2011 um 13:09

Hallo ihr lieben!

Ich hoffe ich bekomme bei euch einen Rat.

Ich habe mir vor 3 Wochen von Privat einen kleinen Fiat Punto gekauft. Echt süß der kleine. Sogar gerade neu Tüv bekommen. Ich bin den Wagen dann einige Tage gefahren, dann viel mir auf er poltert ganz schön, die lenkung war so leicht und bei jeden Huppel dachte ich der Wagen setzt nach rechts rüber. Ich war mir unsicher und fuhr zu Fiat um den Wagen anschauen zu lassen. Der Werstadt meister sagte nur ohh gott. Er sagte mir das die Radauhängung hinten kaputt ist. Und die Metallgummilager defekt sind. Wie dachte ich, der hat doch gerade Tüv bekommen. Ich und Fiat schauten uns den Tüv bericht an. Erst ist er durchgefallen, genau wegen diesen sachen, einen Monat später hat er ohne Mängel Tüv bekommen. Hääääääää!!!!!!!!! Da stimmt doch was nicht, ich muss dazu sagen der Tüv lief nicht über eine Werkstadt, sondern direkt beim Tüv Nord. Der Wagen hätte doch nie Tüv bekommen dürfen...!!!! Oder??????? Jetzt habe ich ein Auto gekauft was einen riesen schaden hat. Ungefähr mit allem 800 euro. Der Wagen hat 980 euro gekostet. Hätte der Wagen keinen Tüv gehabt, hätte ich ihn nie gekauft. Ich habe mich mit dem Tüv Nord in verbindung gesetzt. Das ganze wird jetzt geprüft. Da bin ich echt mal gespannt. Auf jeden Fall steht der Wagen jetzt in der Werkstadt. Heute hat mir der Tüv gesagt und sie schicken mir es schriftlich, ich dürfte mit diesem wagen noch auf die Straße. Es wäre keine Gefährdung für mich oder andere Verkehrsteinehmer. Obwohl ich das Gefühl habe ich sitze mit dem Po auf der straße. Kennst sich jemand damit aus??? Ich habe jetzt Strafanzeige gegen den Tüv Nord gestellt. Ich wurde hier richtig um mein Geld betrogen. Weiß einer einen rat, ich weiß nicht wie es weiter gehen soll. Kann ich wirklich mit diesen Wagen noch fahren??

Beste Antwort im Thema

Als erstes würde ich mal, nur so als Rat, einen aussagekräftigen Titel für den Beitrag wählen....Damit kann der geneigte Leser viel anfangen ;) Nicht das noch einer mit einem Erste Hilfe Koffer ankommt :D

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36 Antworten
am 18. Februar 2011 um 16:19

nevermind

Hallole zusammen

Zuerst währe ich persönlich beim TüV aufgelaufen oder in der Werkstatt die das Fahrzueg verkauft hat kommen sicher einige Prüfer des TÜV Nord persönlich vorbei , Aussendienst heist das

und wenn man sich schon Jahre kennt wird es schwierig für den Prüfer...

Situation: ein beanstandetes Fahrzeug... / der Chef hat gesagt die Teile kommen erst morgen mittag und die Karre ist Verkauft und soll Freitag vom Hof ... da ist ein gut bekannter prüfer schonmal geneigt

den Prüfbericht vorzuschreiben. Ist zwar Halblegal / llegal aber durchaus gängige Praxis allerdings bei einer solchen Karre den Vertrauensbonus aufs Spiel zu setzen ist reichlich Dumm. das wird dem Prüfer nicht wieder passieren ( bekommt maximal eine Abmahnung ) und der Händler der die Mängel kannte sollte auf der Anzeige wegen arglistiger Täuschung stehen. Denen sollte man das Handwerk legen bzw den Laden schließen.. Jol

Zitat:

Original geschrieben von janaHH

Der Tüv hätte die Mangelliste vom vorgänger überprüfen müssen.

Wenn er zu einer anderen Prüfstelle fährt und einen neuen TÜV machen läßt bekommt dieser die vorherige Mängelliste gar nicht mit.

Dies wäre nur bei einer Wiedervorführung so.

Kann meinen letzten beiden Vorpostern nur zustimmen.

Wobei es wie üblich bei solchen Themen schwierig ist, keiner von uns hat die Lager gesehen. Vielleicht sind sie auch nur grenzwertig dass der eine Prüfer die schon als erheblich einstufte, ein anderer nicht. Schwammiges Fahrverhalten kann auch von altersschwachen Dämpfern, falscher Spureinstellung, zu wenig Luftdruck und ähnlichem kommen - oder bei Fiat auch modelltypisch sein :p

Somit kann man halt nur auf den Fall eingehen dass der zweite Prüfer die übersehen hat oder übersehen wollte. Statt gleich mit Anzeige und Co. anzufangen sollte man in dem Fall am besten erstmal zu einem anderen Prüfer fahren und sich eine unabhängige Meinung einholen und dann mit dem der den Mist verzapft hat selber reden.

Unabhängig vom Prüfer: Der Händler hat eine Gewährleistungspficht, darauf berufend würde ich einfach erstmal auf die Behebung des Mangels durch den Verkäufer bestehen. Dann hat man ein Auto mit frischem Tüv und intakten Lagern.

Zitat:

Original geschrieben von janaHH

Hallo ihr lieben!

Ich hoffe ich bekomme bei euch einen Rat.

Ich habe mir vor 3 Wochen von Privat einen kleinen Fiat Punto gekauft. Echt süß der kleine. Sogar gerade neu Tüv bekommen. Ich bin den Wagen dann einige Tage gefahren, dann viel mir auf er poltert ganz schön, die lenkung war so leicht und bei jeden Huppel dachte ich der Wagen setzt nach rechts rüber. Ich war mir unsicher und fuhr zu Fiat um den Wagen anschauen zu lassen. Der Werstadt meister sagte nur ohh gott. Er sagte mir das die Radauhängung hinten kaputt ist. Und die Metallgummilager defekt sind. Wie dachte ich, der hat doch gerade Tüv bekommen. Ich und Fiat schauten uns den Tüv bericht an. Erst ist er durchgefallen, genau wegen diesen sachen, einen Monat später hat er ohne Mängel Tüv bekommen. Hääääääää!!!!!!!!! Da stimmt doch was nicht, ich muss dazu sagen der Tüv lief nicht über eine Werkstadt, sondern direkt beim Tüv Nord. Der Wagen hätte doch nie Tüv bekommen dürfen...!!!! Oder??????? Jetzt habe ich ein Auto gekauft was einen riesen schaden hat. Ungefähr mit allem 800 euro. Der Wagen hat 980 euro gekostet. Hätte der Wagen keinen Tüv gehabt, hätte ich ihn nie gekauft. Ich habe mich mit dem Tüv Nord in verbindung gesetzt. Das ganze wird jetzt geprüft. Da bin ich echt mal gespannt. Auf jeden Fall steht der Wagen jetzt in der Werkstadt. Heute hat mir der Tüv gesagt und sie schicken mir es schriftlich, ich dürfte mit diesem wagen noch auf die Straße. Es wäre keine Gefährdung für mich oder andere Verkehrsteinehmer. Obwohl ich das Gefühl habe ich sitze mit dem Po auf der straße. Kennst sich jemand damit aus??? Ich habe jetzt Strafanzeige gegen den Tüv Nord gestellt. Ich wurde hier richtig um mein Geld betrogen. Weiß einer einen rat, ich weiß nicht wie es weiter gehen soll. Kann ich wirklich mit diesen Wagen noch fahren??

Hallo janaHH,

wahrscheinlich bist Du von den meisten Antworten hier enttäuscht, gehen sie doch an Deiner Frage vorbei.

 

Naja gegen den TÜV Strafanzeige zu stellen macht schon Sinn. Zwingt es doch den Tüv mehr Sorge dafür zu tragen, daß seine Prüfergebnisse vergleichbar werden. Denn es kann wirklich nicht sein, daß der Wagen bei dem einen TÜV Prüfer durchfällt und der nächste gibt ihm die Plakete und dabei ist es gleichgültig ob der Prüfbericht der ersten Prüfung vorliegt oder nicht. Aber Du mußt dem Staatsanwalt Beine machen, denn der wird mangels öffentlichem Interesses das Verfahren wahrscheinlich einstellen. Dabei ist der Staatsanwalt nur zu faul hier weiter nachzuforschen. Aber dies nützt Dir und Deinem Geldbeutel allles nichts. Der Staatsanwalt bringt kein Geld zurück.

 

Aber der TÜV kann natürlich wenig dazu, daß Du von einem Privatverkäufer betrogen worden bist. Aber hast Du einen schriftlichen Kaufvertrag und was steht da darin? Privatverkäufer können nämlich jede Haftung ausschließen und eine Garantie gibt es schon gleich gar nicht. Ganz im Gegensatz zu einem Händler. aber Vorsicht: der Händler darf nicht im Auftrag verkaufen, sondern muß in seinem Namen verkaufen! Nur dann hast du einen gewissen Schutz vor Fehlkäufen. Dadurch ist natürlich jeder Händler immer teurer als bei einem Kauf von einer Privatperson.

 

Dies ist die wesentliche Frage. Je nachdem was darin steht (Stichwort: gekauft wie gesehen) hast Du da gute oder schlechte Karten, aber bei 1.000 € ist es ziemlich sicher preiswerter einen anderen Wagen zu kaufen, als einen Rechtsanwalt zu beschäftigen. Denn Du weißt ja nicht ob Du bei einem Zivilprozeß gewinnst und der Verkäufer überhaupt das Geld hat Dir den Kaufpreis oder die Reperatur zurück zu erstatten. Leider nicht viel Hoffnung für Dich.

 

Aber vielleicht findest Du eine freie Werkstatt, welche Dir die Reparatur preiswerter durchführt. So mit dem Auto weiter zu fahren ist nicht empfehlenswert. Du beschreibst doch selbst, welche Probleme Du beim Fahren hast und wie unsicher Du Dich fühlst. Vielleicht fährst Du auch damit nach Polen, dort wird er sicher günstiger repariert. Aber bei den Erstzteilen würde ich an diesen Stellen nur Neuteile verwenden. Diese Teile sind nämlich durchaus sicherheitsrelevant. Werkstätten in Polen kannst Du auch über das Internet finden. Aber aufgepaßt, auch dort gibt es gute und schlechte, böse und ehrliche Menschen. Es ist wie in D nur preiswerter.

 

Zum Rat: Ich würde Dir vorschlagen dem ADAC beizutreten und eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Dann kaufe Dir ein neues Auto. Beim Autokauf vertraue nie dem TÜV, sondern laß vom ADAC ein Gutachten erstellen. Da kannst Du ziemlich sicher sein zu erfahren, was an dem Auto für Mängel sind. Gleichzeitig gibt Dir der ADAC Vorlagen für Kaufverträge. Das alte Auto verkaufe und versuche einige hundert Euro als Lehrgeld abzuschreiben. Dies ist nicht böse oder hämisch gemeint, denn fast jeder von uns hat dieses Lehrgeld einmal gezahlt, ich übrigens auch. Deshalb weiß ich wie weh es tut und wütend es einen macht, aber es ist leider so. Bei mir war es eine Auspuffanlage und eine Kupplung gewesen.

 

Wie auch immer, aber einige hundert Euro wirst Du in jedem Fall abschreiben müssen, leider kann ich Dir nicht mehr Hoffnung machen.

@ludingens

ich weiss garnet wo ich anfangen soll...:rolleyes:

das einzige was an dem posting stimmt is die uhrzeit und das datum....

@Meik´s 190er: Du weißt ja, wie ein Punto I bei defekter hinterer Schwinge auf Bodenwellen klingt: Als würde einer mit dem Hammer an den Unterboden klopfen. Und in ganz harten Fällen sieht man den Schaden schon, wenn das Auto vor einem steht, Sturz ist dann jenseits von gut und böse.

So, wie der TE es beschreibt, klingt es genauso so, wie ich oben beschreibe. Und wieso Händler? Ist von privat.

@janaHH: Solche Posts bitte immer mit Foto vom Schaden. In Deinem Falle langt unter Umständen bereits ein Bild der Heckansicht, da kann man den vermurksten Sturz sehen.

Dem Verkäufer sind aufgrund des ersten Prüfberichtes die Mängel an seinem Wagen bekannt gewesen. Dir das Auto mit dem - wie auch immer zustandegekommenen neuen TÜV-Bericht als mängelfrei zu verkaufen, ist Betrug.

Rechtsschutz versichert? Adressat für Deine Klage ist der Verkäufer. Er wußte, was er verhökert. Der TÜV Nord wäre vor Gericht mit im Boot, das Auto wird, wenn zu einer Gerichtsverhandlung kommt, von einem Gutachter dann in Augenschein genommen. (Harmlose Variante: Der zweite Prüfer hat das Auto wohl an der Hinterachse nicht freigehoben und deshalb den Mangel nicht bemerkt (fahrlässig, schwache Leistung). Wo war das? Nicht zufällig Lüdenscheid? )

@onkel-howdy: Die Hinterachsschwingen kriegst Du in so kurzer Zeit sicher nicht kaputt und die Werkstatt bestätigt, daß da auch keine Schraube angerührt wurde. Bei den Schwingen wären auf jeden Fall neue Bolzen drin.

Grüße: zinnenberg

Zitat:

Original geschrieben von zinnenberg

Und wieso Händler? Ist von privat.

Ups, äh, wer lesen kann ist klar im Vorteil :o

Trotzdem handelt es sich wie du ja auch schon geschrieben hast um einen bekannten verschwiegenen Mangel -> Betrug. Wobei ich mich gerade frage wie man als Käufer an den ersten TÜV-Bericht kommt, sollte da der Verkäufer so dämlich gewesen sein und den mit aushändigen?

Mal abgesehen davon, dass ich es schon komisch finde, dass der Wagen so schlechtes Fahrverhalten zeigt, dass Du jetzt Angst um Leib und Leben hast aber es bei der Probefahrt (die Du natürlich gemacht hast) nicht bemerkt und den Wagen trotzdem gekauft hast, spielt die Frage nach der strafrechtlichen  Relevanz (Betrug oder nicht) für Dich keine Rolle. Das Strafrecht hilft Dir hier nicht weiter.

 

Entscheidend ist, was in Deinem Kaufvertrag steht und ob Du dem Verkäufer nachweisen kannst, dass er Dir bewusst falsche Angaben zum Zustand des Fahrzeugs gemacht hat.

 

Dann kämst Du aus dem Vertrag durch Anfechtung wieder raus (vom Vorteilsausgleich abgesehen).

 

Wenn das nicht klappt, kannst Du die Sache als Lehrgeld abhaken. Der TÜV wird das jedenfalls ziemlich unbeschadet überstehen, wie es aussieht...

 

Hafi

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Entscheidend ist, was in Deinem Kaufvertrag steht und ob Du dem Verkäufer nachweisen kannst, dass er Dir bewusst falsche Angaben zum Zustand des Fahrzeugs gemacht hat.

Wenn das nicht klappt, kannst Du die Sache als Lehrgeld abhaken. Der TÜV wird das jedenfalls ziemlich unbeschadet überstehen, wie es aussieht...

1) Wenn beide TÜV-Berichte vorliegen dürfte das problemlos machbar sein. Mit dem ersten wo die Lager als erheblicher Mangel draufstehen ist ja eindeutig klar dass der Vorbesitzer davon wusste.

2) Jein. Sollte aus welchen Gründen der Vorbesitzer nicht für den Schaden aufkommen müssen kann durchaus der TÜV im Rahmen der Amtshaftung haftbar gemacht werden. Intern wird es für den Prüfer aber i.d.R. schon auf "Qualiätsmaßnahmen" hinauslaufen wenn er derart auffällig wird und es ihm nachgewiesen werden kann.

 

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

 

2) Jein. Sollte aus welchen Gründen der Vorbesitzer nicht für den Schaden aufkommen müssen kann durchaus der TÜV im Rahmen der Amtshaftung haftbar gemacht werden.

Naja... Das scheint mir eher eine theoretische Möglichkeit zu sein. Aber man kann´s ja mal probieren.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Naja... Das scheint mir eher eine theoretische Möglichkeit zu sein. Aber man kann´s ja mal probieren.

Nicht nur theoretisch, die Prüforganisationen mussten schon einiges bezahlen. Gab vor kurzem erst einen Thread hier zu einem aktuellen Urteil wo auch eine größere Reparatur gezahlt werden musste. Erster Ansprechpartner ist aber immer der Vorbesitzer, erst wenn der nicht haftbar gemacht werden kann kommt die Prüforganisation als Möglichkeit in Frage.

Ja, es gab auch mal ein Aufsehen erregendes Urteil des OLG Hamm zu dem Thema.

Man muss aber immer berücksichtigen, das solche Urteile reine Einzelfallentscheidungen sind.

Dort ging es um eine explosionsgefährdete Gasanlage, die vom Prüfer nachweislich nicht überprüft aber für iO befunden wurde.

Das ist ein ganz anderes Kaliber als eine ausgelutschte Hinterachse beim alten Punto.

Also wäre ich vorsichtig, der TE da übertriebene Hoffnung zu machen, wenn man das Auto und die Hintergründe nicht kennt....

Ich denke mal, daß der Verkäufer so doof war, den Mängelbericht im Handschuhfach zu lassen, ist für die TE schon nicht ganz schlecht, da stehen die Chancen doch ganz gut, als Gewinner aus der Sache hervorzugehen.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Ja, es gab auch mal ein aufsehen erregendes Urteil des OLG Hamm zu dem Thema.

Man muss aber immer berücksichtigen, das solche Urteile reine Einzelfallentscheidungen sind.

Dort ging es um eine explosionsgefährdete Gasanlage, die vom Prüfer nachweislich nicht überprüft aber für iO befunden wurde.

Das ist ein ganz anderes Kaliber als eine ausgelutschte Hintertachse beim alten Punto.

Also wäre ich vorsichtig, der TE da übertriebene Hoffnung zu machen, wenn man das Auto und die Hintergründe nicht kennt....

Dass die Gasanlage angeblich explosionsgefährdet war ist ein schöner Aufhänger gewesen um das in der Presse aufzubauschen. Die Urteilsbegründung ist aber eine andere gewesen, da geht es einfach um die Voraussetzungen für Amtshaftung. Ähnliche Urteile die es nicht in die Presse geschafft haben gibt es aber deutlich mehr. Ob das hier in Frage kommt steht auf einem anderen Blatt, das wird ggf. ein Richter entscheiden wenn es soweit kommen sollte.

Die Einschränkung dass keiner das Auto und die genauen Hintergründe kennt hatte ich ja schon in meinem ersten Post in diesem Thread gebracht. Von der Seite her muss man da immer vorsichtig sein, man kann halt nur unter der Annahme dass die Beschreibungen des TE zutreffen schreiben.

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