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Defektes Getriebe kurz nach Autokauf

Themenstarteram 20. August 2019 um 8:28

Hallo Zusammen,

ich habe mir im Januar einen T5 beim Zoll ersteigert.

Es wurden in der Beschreibung zwar Mängel angegeben, wie Steinschlag in Scheibe oder Riss im Blinkerlicht, usw. und das Fahrzeug wurde als Bastlerfahrzeug angeboten.

Ca. ein viertel Jahr später stellte sich heraus, dass das Getriebe ausgetauscht werden muss. Mit Basteln hat das ja nichts zu tun!

Kann ich da rükwirkend was machen, denn die Kosten des Getriebeaustausches sind nicht von Pappe.

Rudl

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 20. August 2019 um 14:19:59 Uhr:

Das ist so nicht ganz richtig. Bei den Auktionen können alle unbeschränkt geschäftsfähigen natürliche Personen und juristische Personen.

 

 

Schreibe nicht so einene Müll, wie viel Fahrzeuge haste schon bei ----- ersteigert ? bei mir sind es so rund 200 hundert incl. VEBEG

Mäßige dich mal im Ton und lies lieber mal selber nach bevor du hier andere angehst:

Zitat:

§ 2 Registrierung

(1) Als Bieter/-in zugelassen sind nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen und juristische Personen. Bei allen Versteigerungen dürfen die Bediensteten, die die Versteigerung vornehmen oder sonst bei ihr mitwirken, weder selbst noch durch eine Mittelsperson für sich oder als Vertreter für einen Dritten Sachen ersteigern.

 

Noch weitere Frechheiten auf Lager?

Grüße vom Ostelch

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am 20. August 2019 um 8:33

Zitat:

Kann ich da rükwirkend was machen, denn die Kosten des Getriebeaustausches sind nicht von Pappe.

Nö.

Ist allein dein Bier.

Du wusstest ja, das bei Versteigerungen des Staates

(öffentliches Recht), nix mit Gewährleistung ist.

Solche Sachen sind nun mal der Kauf der Katze im Sack.

Zähne zusammenbeißen, hast ja beim Kauf gespart.

Nein...es ist ein BASTLERfahrzeug. Das ist eigentlich zum Ausschlschten.

Kaum.

Du hast vermutlich viel Kleingedrucktes mitgekauft...

Beim Zoll sowieso.

Ciao

Ratoncita

Gekauft als Bastlerfahrzeug? Da wird recht wenig zu machen sein ...

Wieviel hast du bezahlt?

Ein Bastlerfahrzeug ist ein Wagen, der hauptsächlich zum daran Schrauben dient oder man sogar ausschlachtet. Will man mit ihm normal fahren, ist meist enormer Aufwand nötig, der sich nur lohnt, wenn man alles selbst macht und günstig an Ersatzteile kommt.

Also nein, da kannst du nichts machen, denn du hast ein als Bastlerfahrzeug (=defekt) deklariertes Auto gekauft, das darf nach der Definition komplett kaputt sein.

Knecht Ruprecht hat es ja schon im Ergebnis richtig geschrieben. Der TE hat den Wagen nicht gekauft, sondern ersteigert. Für öffentliche Versteigerungen gem. § 156 BGB gelten gem. § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB die Regeln des Verbrauchsgüterkaufs (also auch § 475 BGB) nicht.

Die Gewährleistung für Sachmängel kann hier auch gegenüber Verbrauchern wirksam ausgeschlossen werden. Das ist in den Versteigerungsbedingungen (§4) des Zolls erfolgt.

Grüße vom Ostelch

 

Zitat:

@Rudl1 schrieb am 20. August 2019 um 10:28:07 Uhr

.... die Kosten des Getriebeaustausches sind nicht von Pappe.

Na ja, gebrauchte gibt's zuhauf.

Auch inkl. Einbau und 1 Jahr Garantie schon ab etwa 500 €.

Billigere natuerlich auch... :rolleyes:

Ciao

Ratoncita

Themenstarteram 20. August 2019 um 10:09

Zitat:

@aspergius schrieb am 20. August 2019 um 10:35:46 Uhr:

Wieviel hast du bezahlt?

Spielt der Preis eine ROlle?

nein

und bei auktionen gibt es wie oben schon beschrieben eh keine gewährleisteung

Bei den Zoll-Auktionen kann man doch nur als Gewerbetreibender mitmachen und nicht als "Verbraucher". Und selbst wenn, so gibt es für die dort versteigerten Objekte keine Garantie oder Gewährleistung.

Zitat:

@Weilheimer schrieb am 20. August 2019 um 13:38:14 Uhr:

Bei den Zoll-Auktionen kann man doch nur als Gewerbetreibender mitmachen und nicht als "Verbraucher". Und selbst wenn, so gibt es für die dort versteigerten Objekte keine Garantie oder Gewährleistung.

Das ist so nicht ganz richtig. Bei den Auktionen können alle unbeschränkt geschäftsfähigen natürliche Personen und juristische Personen. Auf die Unterscheidung zwischen "Verbraucher" und "Gewerbetreibender" kommt es nicht an. Wie ich schon schrieb, gelten die Regeln des Verbrauchsgüterkaufs des BGB nicht für Erwerbungen in öffentlichen Versteigerungen. Deshalb kann, muss aber nicht, die Sachmängelgewährleistung vom Versteigerer wirksam ausgeschlossen werden.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Rudl1 schrieb am 20. August 2019 um 12:09:00 Uhr:

Zitat:

@aspergius schrieb am 20. August 2019 um 10:35:46 Uhr:

Wieviel hast du bezahlt?

Spielt der Preis eine ROlle?

Eigentlich nicht, aber hier könnte man sagen, je nach Wert hat sich der Kauf doch noch gelohnt oder man hat tatsächlich ins Klo gegriffen.

Gewährleistung oder ähnliches wirst bei Versteigerungen wohl nie bekommen. Hier kannst meist schon froh sein, dass er überhaupt anspringt.

am 20. August 2019 um 12:19

Das ist so nicht ganz richtig. Bei den Auktionen können alle unbeschränkt geschäftsfähigen natürliche Personen und juristische Personen.

 

 

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