Rad-/Reifenkombinationen für SQ5/Q5
Im Folgenden die Rad-/ Reifenkombination die werksseitig beim Audi Q5 verbaut werden (soweit mir bekannt und ohne Gewähr).
235/65 R17 104V auf Felge 8J x 17 ET 39
235/60 R18 103V auf Felge 8J x 18 ET 39
235/55 R19 101V auf Felge 8J x 19 ET 39
255/45 R20 101V auf Felge 8,5J x 20 ET 33
235/65 R17 104H auf Felge 7J x 17 ET 37
Der Lochkreis vom Audi Q5 betraegt 5 x 112. Der Nabendurchmesser ist 66,5.
Grundsätzlich gilt, dass nur die Rad-/Reifenkombinationen zulaessig sind, die in der Zulassungsbescheinigung Teil I oder der EWG-Uebereinstimmungsbescheinigung unter Ziffer 32 und Ziffer 50 dokumentiert sind. Dies ist in jedem Fall vorher abzugleichen. Vor diesem Hintergrund ist es uns leider nur moeglich, die Rad-/Reifenkombinationen unverbindlich mitzuteilen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@MVP-Cruiser schrieb am 9. August 2015 um 23:04:02 Uhr:
Ich gehe davor aus das der Prüfer eine Absage erteilt. Müsste hier generell im Einzelnen geprüft werden je nach Ausstattung und Motorvariante. Daher ja Einzelabnahme mit Wiegen und co. unter Berücksichtigung der oben genannten EWG.Du merkst schon das hier keine generelle Aussage für das Fahrzeug stattfinden kann oder?
Daher macht es nun auch keinen Sinn darüber weiter zu Fachsimpeln.Zumal sich die Kosten auf einen Reifensatz belaufen werden da hättest du schon wieder einmal mehr nen 105er kaufen können und Sicher über die Bahn 😁
So ein blödes Gelaber! Ohne Sinn und Verstand! Nochmal es gibt kein Q5 mit mehr als 1350 kg pro Achse und dann reicht ne 100 traglast mit 1600 kg pro Achse locker aus. Wozu dann eine 105 mit 1850 kg pro Achse...? 500kg Reserve nicht schlecht.....
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Zitat:
@bassstee schrieb am 7. August 2015 um 17:16:57 Uhr:
Nee, keine Winterreifen. Sind sommerreifen in der DimensionZitat:
@Q5toto schrieb am 7. August 2015 um 15:42:34 Uhr:
Rein rechnerisch ja. Sogar ohne tachoangleichung. Siehe Bild... Aber du möchtest doch nicht mit Winterreifen rumfahren...
Die rs6 Felgen und dem von mir geposteten Anzeige sind mit Winterreifen versehen...
In meinem Schein in DE steht 101 und das ist für mein Fahrzeug 3L dann wohl vorgeschrieben. Oder?
Stimmt da was nicht?
Es kommt nicht nur auf die Achslast an, sondern auch zusätzlich auf die max. Geschwindigkeit des Autos! Daher ist der Index höher, als eigentlich für die Achslast vorgesehen. Deshalb gibt es einen sog. Korrekturfaktor der Hersteller für den Index. So auch beim Q5.
Fakt ist doch in DE: Die Reifengröße ist nicht bindend, wie eingetragen, aber Index für Traglast und Geschwindigkeit mit dem Minimum doch. Weniger geht nicht.
Da hast du nicht ganz unrecht, doch die Nachsalzt ist ja nicht so hoch, dass du eigentlich die 101 brauchst. Denn die sind bis 825kg pro reifen und beim RS6 ist die Geschwindigkeit auch hör als beim Q5 oder SQ5.
Wie viel % man wirklich drauf rechnen muss weiss ich nicht. Siehe aber auch hier
Marc: KFZ-Schein ist entscheidend, oder in DE? Sonst muss ich eintragen, was aber nicht geht, da wohl die Genehmigung der zuständigen Behörde in DE das nun mal über die Sicherheit des Autos entscheidet und vorschreibt.
Und so ist es! Kleinkram geht immer, aber nicht bei der Sicherheit.
Dein Link ist ja sehr schön, aber nicht im Einklang mit dem vorgeschrieben Werten im KFZ-Schein ,wie ich erklärte!
Zum Nachrechnen gibt es genug im Net.
Ach ja: Das Thema gibt es, recht kurz, und sagt eigentlich nichts Anders:
http://www.motor-talk.de/.../...f-audi-q5-2-0tdi-quattro-t2959188.html
Auch an Alle interessierten.
Hallo Uwe.
Ja, ich sagte ja auch, dass ich nach der Traglast gegangen bin, danach müssen es aber nicht Zwangsläufig die 101 sein. Denn wenn ich dann danach gehe, dürfte ich nur 102 Fahren, dass steht bei mir in den Papieren drinnen. Meine Reifen die ich aber beim Kauf des Wagens drauf hatte, hatten auch nicht 102.
Das es genug Rechner gibt, weiss ich ja, dass war auch nur ein Beispiel.
Zitat:
@Uwevp4 schrieb am 7. August 2015 um 18:36:50 Uhr:
Marc: KFZ-Schein ist entscheidend, oder in DE? Sonst muss ich eintragen, was aber nicht geht, da wohl die Genehmigung der zuständigen Behörde in DE das nun mal über die Sicherheit des Autos entscheidet und vorschreibt.
Und so ist es! Kleinkram geht immer, aber nicht bei der Sicherheit.Dein Link ist ja sehr schön, aber nicht im Einklang mit dem vorgeschrieben Werten im KFZ-Schein ,wie ich erklärte!
Zum Nachrechnen gibt es genug im Net.Ach ja: Das Thema gibt es, recht kurz, und sagt eigentlich nichts Anders:
http://www.motor-talk.de/.../...f-audi-q5-2-0tdi-quattro-t2959188.html
Auch an Alle interessierten.
Sorry falsch! Es es geht nur nach der traglast. Die Geschwindigkeit hat nicht damit zu tun! Dafür sind die Buchstaben nach der Zahl zb. V... Und da passt bei diesen reifen Größen jede zum sq5...
https://www.reifendirekt.de/reifendirekt/Reifenbezeichnung.html
Zitat:
@Q5toto schrieb am 7. August 2015 um 20:02:33 Uhr:
Sorry falsch! Es es geht nur nach der traglast. Die Geschwindigkeit hat nicht damit zu tun! Dafür sind die Buchstaben nach der Zahl zb. V...
Sorry,
auch die Geschwindigkeit hat damit zu tun.
Auszug aus der Zusammenfassung vom GTÜ - Seite 4 -
"SONDERFALL:
Tragfähigkeitsindex bei Fahrzeugen mit bbH über
210 km/h
Bei Höchstgeschwindigkeiten über 210 km/h müssen
Tragfähigkeitsabschläge berücksichtigt werden."
Alles Weitere hier:
http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-informativ_2012-02.pdf
Genau! Wie schon von dir 2013 berichtet! So die Zulassungsbestimmungen.
Schein ist entscheidend. Wer hat also richtig andere harte Fakten wg Schein mit der Unterschreitung des von Audi zugelassenen Index? Keine Berechnungen!
Mamamia keine Ahnung und so ne Welle machen. 😉 sorry konnte ich mir jetzt nicht verkneifen. Max zulässige Achslast mus unter der maximalen traglast der reifen x 2 liegen, Geschwindigkeit ist egal! Marken 21 Zoll Reifen haben immer Geschwindigkeitsindex von Y und der Q5 hat vmax im Schein nie > 250 km/h also mus da nichts raus gerechnet werden! Siehe Bild...
Steht alles auch genau so in dem abgehangenem GTü Pdf von tuaresch....
Und bei 200 kg Reserve bei der traglast ist man da eh im mehr als Grünen bereich.
Das einzige was Stimmen mus ist der abrollumfang. Tacho darf nur max 7% mehr anzeigen aber nicht 1% weniger sonst wird eine tachoangleichung nötig.
Meinst du, Alle die hier eine andere Meinung vertreten, haben dann keine Ahnung? Kann ja wohl nicht sein! Die haben nur andere Infos, die sie an die interessierten Teilnehmer weitergeben.
Finde, das war überflüssig!
Fakt ist, dass ich an den Reifen nicht sparen will und der SQ 5 wurde mit 101 ausgeliefert bei den 19" und 20" Rädern. In den Unterlagen steht bei den 21" Reifen 102 und ich selber würde dann auch kein Kompromiss eingehen und notfalls kann man auch noch seine Werkstatt oder den Reifenhändler fragen.
Zitat:
@Q5toto schrieb am 8. August 2015 um 17:59:02 Uhr:
Mamamia keine Ahnung und so ne Welle machen. 😉 sorry konnte ich mir jetzt nicht verkneifen. Max zulässige Achslast mus unter der maximalen traglast der reifen x 2 liegen, Geschwindigkeit ist egal! Marken 21 Zoll Reifen haben immer Geschwindigkeitsindex von Y und der Q5 hat vmax im Schein nie > 250 km/h also mus da nichts raus gerechnet werden! Siehe Bild...
Steht alles auch genau so in dem abgehangenem GTü Pdf von tuaresch....
Und bei 200 kg Reserve bei der traglast ist man da eh im mehr als Grünen bereich.Das einzige was Stimmen mus ist der abrollumfang. Tacho darf nur max 7% mehr anzeigen aber nicht 1% weniger sonst wird eine tachoangleichung nötig.
Laut dem Teilnehmer MVP-Cruiser scheint das so aber auch nicht richtig zu sein, denn der schreibt etwas anderes😉
Hier mal der Auszug:
Gilt nur für Pkws, die vor dem Jahr 1991 erstmals zugelassen wurden. Eine Tachoabweichung von bis zu sieben Prozent im oberen Bereich der Anzeige war zulässig. Bis zu einem Wert von 50 Stundenkilometern durfte es keine Abweichung geben.
Jetzt gilt § 57 Abs. 2 StVZO auf die Anlage. Diese nimmt Bezug auf die Richtlinie 75/443/EWG
4.4 . Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen
Der Geschwindigkeitsmesser darf mehr anzeigen. Die Abweichung darf dabei +10% und + 4km/h nicht überschreiten.
Dies gilt nicht für den Wegstreckenzähler. Hier sind 4% die Grenze, § 57 Abs. 3 StVO.
Im Umkehrschluss... kannst du dir 4% auch für den Tacho merken denn würde der Tacho 5% Vorlauf haben hätte dies auch jeder moderne Wegstreckenzäler.
also -0% und + 4%
Moin .. ich hörte meinen Namen.. Kurzer Überflug
Grundsätzlich gilt, dass nur die Rad-/Reifenkombinationen zulässig sind, die in der Zulassungsbescheinigung Teil I und 2 werksseitig eingetragen sind. Fakt .. Punkt Ende aus.Und da steht in den Neuen Dokumenten ausschließlich 1 Reifengröße. Auch Fakt ende aus. Zusatzeintragungen werden neuerdings ja mit der Reifenmarke und Modell verbunden so das sie unzulässig werden sollte man davon abweichen.
Bei Änderung der Rad Reifenkombination gilt § 57 Abs. 2 StVZO mit 75/443/EWG
(Siehe vorredner der hats schön gepostet) dies ist Aktuell gültig auch für den Q5
Der Tragfähigkeitsindes darf generell nicht unterschritten werden aber in jedem Fall höher liegen.
^^ÛFFPAASSSEN Ausstattungen und Motorvarianten bestimmen am Ende das Gesamtgewicht und damit den Tragfähigkeitsindex.
Daher gab es hier 101er und 103er . Die haben dann wohl ne Werksseitige andere Ausstattung bzw Motorvariante.
Höher darf also immer , niedriger nicht. Außer mit Ablastung aber das ist ein anderes Thema.
Am Q5 .. joar schöner Lastindex... geht gut in die Kasse rein. Respekt. Wer hat der kann würd ich sagen.
Danke für die Aufklärung und ich war mal so frei, deinen Bericht zu nehmen, deshalb habe ich ja auch deinen Namen dazu geschrieben.
Zitat:
@MVP-Cruiser schrieb am 9. August 2015 um 19:43:50 Uhr:
Moin .. ich hörte meinen Namen.. Kurzer ÜberflugGrundsätzlich gilt, dass nur die Rad-/Reifenkombinationen zulässig sind, die in der Zulassungsbescheinigung Teil I und 2 werksseitig eingetragen sind. Fakt .. Punkt Ende aus.Und da steht in den Neuen Dokumenten ausschließlich 1 Reifengröße. Auch Fakt ende aus. Zusatzeintragungen werden neuerdings ja mit der Reifenmarke und Modell verbunden so das sie unzulässig werden sollte man davon abweichen.
Bei Änderung der Rad Reifenkombination gilt § 57 Abs. 2 StVZO mit 75/443/EWG
(Siehe vorredner der hats schön gepostet) dies ist Aktuell gültig auch für den Q5Der Tragfähigkeitsindes darf generell nicht unterschritten werden aber in jedem Fall höher liegen.
^^ÛFFPAASSSEN Ausstattungen und Motorvarianten bestimmen am Ende das Gesamtgewicht und damit den Tragfähigkeitsindex.
Daher gab es hier 101er und 103er . Die haben dann wohl ne Werksseitige andere Ausstattung bzw Motorvariante.
Höher darf also immer , niedriger nicht. Außer mit Ablastung aber das ist ein anderes Thema.Am Q5 .. joar schöner Lastindex... geht gut in die Kasse rein. Respekt. Wer hat der kann würd ich sagen.
Und jetzt nochmal.!? was spricht bei einem q5 sq5 gegen ein traglast Index von 100 der reifen also 800 kg pro reifen, 1600 kg pro Achse. wenn die max Achslast beim q5 oder sq5 nur bei 1350kg liegt?