Rad-/Reifenkombination

Mercedes E-Klasse S211

Hallo zusammen,

für meinen E 200 TK habe ich aktuell zwei gebrauchte Satz Sommerreifen:

1 x 225 / 55 R 16 auf Mercedes Felge
1 x 245 / 45 R 17 auf Mercedes Felge

Da von jedem Satz zwei Reifen fertig sind, frage ich mich, ob die Kombination 225 auf der VA und 245 auf der HA zulässig ist.

Für eine zielführende Antwort bedanke ich mich im Voraus.

Gruß
TBomber

15 Antworten

Dann suche mal die Rad Reifen Liste von MB, ob hier im Forum oder im Netz.

Ich sage dir aber SD schon vorher, das will keiner sehen.
Vorne 16" und hinten 17".

Zitat:

@TBomber schrieb am 18. Februar 2020 um 21:37:42 Uhr:


Hallo zusammen,

für meinen E 200 TK habe ich aktuell zwei gebrauchte Satz Sommerreifen:

1 x 225 / 55 R 16 auf Mercedes Felge
1 x 245 / 45 R 17 auf Mercedes Felge

Da von jedem Satz zwei Reifen fertig sind, frage ich mich, ob die Kombination 225 auf der VA und 245 auf der HA zulässig ist.

Für eine zielführende Antwort bedanke ich mich im Voraus.

Gruß
TBomber

Und was bitte ist ein

E200 TK ?

E200 mit Teilkasko Versicherung?

Die Liste habe ich ja, bin mir nur nicht sicher, ob ich auch so kombinieren kann.
Ich verstehe das so, dass ich vorne und hinten entweder nur 225 oder nur 245 fahren darf.
Mischbereifung ist nur zulässig, wenn 245 an der VA und 265 an der HA!?

Die Optik ist in dem Fall sekundär. Nach einer Saison ist das Thema durch, da Vielfahrer.

Mit 17 Zoll Reifen bin ich durch, da zwei Reifen nach nur 17.000 km glatt waren. Jetzt will ich die anderen zwei nur noch auf fahren.

Gruß
TBomber

Du willst 16 Zoll und 17 Zoll mixen. Da gibt es keine Freigabe von MB. Ich bezweifel auch, dass das eingetragen werden kann.

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Zitat:

@TBomber schrieb am 18. Februar 2020 um 21:48:24 Uhr:


Die Liste habe ich ja, bin mir nur nicht sicher, ob ich auch so kombinieren kann.
Ich verstehe das so, dass ich vorne und hinten entweder nur 225 oder nur 245 fahren darf.
Mischbereifung ist nur zulässig, wenn 245 an der VA und 265 an der HA!?

Gruß
TBomber

Richtig.

Alles andere geht wenn nur per Einzelabnahme beim TÜV!
Dort einfach mal nachfragen, erkläre was du vorhast.
Und Frage dann was es dich kosten würde.

Ich würde dir die 225 für den Winter empfehlen und die 245 für den Sommer.

Ich glaube nun auch, dass ich es richtig verstanden habe, danke. Die Kombination ist nicht zulässig.

Gruß
TBomber

Zitat:

@TBomber schrieb am 18. Februar 2020 um 21:57:42 Uhr:


Ich glaube nun auch, dass ich es richtig verstanden habe, danke. Die Kombination ist nicht zulässig.

Gruß
TBomber

Wie geschrieben fahr zum TÜV und frage nach.

Da stehen auch keine 20" Rader drauf, werden aber trotzdem eingetragen.

Zitat:

@TBomber schrieb am 18. Februar 2020 um 21:48:24 Uhr:


Die Liste habe ich ja, bin mir nur nicht sicher, ob ich auch so kombinieren kann.
Ich verstehe das so, dass ich vorne und hinten entweder nur 225 oder nur 245 fahren darf.
Mischbereifung ist nur zulässig, wenn 245 an der VA und 265 an der HA!?

Die Optik ist in dem Fall sekundär. Nach einer Saison ist das Thema durch, da Vielfahrer.

Mit 17 Zoll Reifen bin ich durch, da zwei Reifen nach nur 17.000 km glatt waren. Jetzt will ich die anderen zwei nur noch auf fahren.

Gruß
TBomber

Welche Marke der Reifen?

Zitat:

@juri.gagarin schrieb am 18. Februar 2020 um 21:52:22 Uhr:


Du willst 16 Zoll und 17 Zoll mixen. Da gibt es keine Freigabe von MB. Ich bezweifel auch, dass das eingetragen werden kann.

Ich glaube der TE meint 225 und 245 in 16“.

Im Eingangspost steht was anderes.

Zitat:

@Koelner67 schrieb am 18. Februar 2020 um 21:52:54 Uhr:


Alles andere geht wenn nur per Einzelabnahme beim TÜV!
Dort einfach mal nachfragen, erkläre was du vorhast.
Und Frage dann was es dich kosten würde.

Ich kann mir vorstellen, dass es eintragbar wäre.
Es gibt ja mittlerweile einige Fahrzeuge bei denen ab Werk bzw. nachträglich unterschiedliche Felgendurchmesser auf I./II. Achse möglich sind.

Dass das am Ende vermutlich teurer kommt, als einfach 2 Reifen für 160€ zu kaufen, ist natürlich eine andere Geschichte. Ich würde mich freuen wenn jemand zu viel Geld hat und probiert unterschiedliche Felgendurchmesser eingetragen zu bekommen.

Meines erachtens steht technisch gesehen der Verwendung von unterschiedlichen Felgendurchmesser an VA/HA nichts entgegen. Es gibt sogar Neuwagen bei welchen das Ersatzrad einen geringeren Durchmesser hat.

Letztlich kommt es auf den Abrollumfang an.

Sehen möchte ich aber nicht... das dürfte bei mir einen spontanen Brechreiz hervorrufen.

Bei Neuen Autos mag es das ja geben, aber bedenken das unsere doch nu etwas Älter sind.
Auch wurden die Wagen nie so entwickelt.

Aber wer weiß das schon von uns?

Nur der Mann/Frau vom TÜV

Auch bei alten Fahrzeugen musst Du kein Ersatzrad mit passendem Felgendurchmesser anschaffen wenn Du nen anderen Radsatz mit anderem Felgendurchmesser verbaust.

Der Felgendurchmesser ist halt (soweit die Felge über die Bremsscheibe und das Komplettrad ins Radhaus passt) relativ unerheblich.

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