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Rad Reifenkombination - Hinweise

Mercedes E-Klasse W212

Hallo liebe Experten,

Kann mir jemand den Hinweis 7 in den zulässigen Rad Reifen Kombinationen ins deutsche übersetzen?

Danke und Grüsse
Snow

Beste Antwort im Thema

Hallo @ all!

Aufgrund der Anfrage von Eschel habe ich grad mal meine Freigabelisten auf Aktualität geprüft und die neuen heruntergeladen.
Hier sind sie.

Greets, Stefan

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rad/Reifenkombinationen aktuelle Freigaben für W/S212 + AMG' überführt.]

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Oh, ich sehe gerade, Du beziehst Dich auf die ET35! Ich hatte meine ET48 im Kopf... Mit ET35 sind das aber keine Mercedes-Benz-Felgen, oder? Dann ist beim Hersteller sicher ein Gutachten mit dabei.

Der TE schreibt aber in einem anderen Thread das er eine AHK nachrüsten möchte.
Laut MB Konfigurator gehen aber 19" Räder und die AHK nicht zusammen😕😕

Zitat:

Original geschrieben von klickermann


In der angehaengten Freigabe steht alles drin was man braucht. Die 19" Felgen A 212 401 45 02 (vorne) bzw. A 212 401 46 02 (hinten) funktionieren auf fast allen E-Klassen incl 4-Matic - ausser auf dem E63. Einige 4-Matic Limos sind ausgenommen, Punkt 11 genau anschauen!

Viele Gruesse
Andi

und punkt 9 anschauen. nur mit werkseitigem code 770 (was ist das ?)

gruß gamby

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von gamby


nur mit werkseitigem code 770 (was ist das ?)

schau' mal in die erste Antwort 😉.

Viele Grüße

Peter

Zitat:

Original geschrieben von 212059


Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von 212059



Zitat:

Original geschrieben von gamby


nur mit werkseitigem code 770 (was ist das ?)
schau' mal in die erste Antwort 😉.

Viele Grüße

Peter

ok, gelesen ja, verstanden ?

also, die 19er sind bei serienausstattung ab werk zugelassen.
wenn ich diese nachträglich drauf ziehe benötige ich ein tüv gutachten?
dachte dieser amg schein wäre die tüv freigabe, da vom tüv süd unterschrieben?

gibt es dann beim nachträglichen kauf der amg felgen ein zusätzliches gutachten?

gruß gamby

Zitat:

Original geschrieben von klickermann


Hallo,

diese Raeder habe ich auf meinen 350 CDI 4-Matic auch drauf gemacht. Es gibt dazu ein TUEV-Gutachten, auf dem steht dass die Reifengroesse auf den Felgen an unseren Autos erlaubt ist. Damit ab zum TUEV und eintragen lassen! Ich hab direkt noch eine Spurverbreiterung mit eintragen lassen. Lief problemlos als Einzelabnahme fuer +/- 50 Euro.

Dicke der Spurplatten? Weiss ich nicht mehr, muss ich nachschauen... Ich glaube ringsum 15mm pro Rad / 30mm pro Spur.

Viele Gruesse
Andi

Hi Andi,

Es wäre sehr interessant welche Spurplatten du jetzt verbaut hast. Mit der ET35 wandern meine Räder ja bereits 13mm weiter nach aussen als Deine.

Zitat:

Original geschrieben von klickermann


Oh, ich sehe gerade, Du beziehst Dich auf die ET35! Ich hatte meine ET48 im Kopf... Mit ET35 sind das aber keine Mercedes-Benz-Felgen, oder? Dann ist beim Hersteller sicher ein Gutachten mit dabei.

Nein es din keine MB Felgen. Es sind diese

hier

.

In der Schweiz gibt es für die Felgen ein Gutachten, dass Sie auf W212 350 4Matic verbaut werden dürfen.

Das heisst leider nicht, dass Sie auch wirklich ohne Nacharbeiten passen, aber ich gehe jetzt nicht davon aus, dass sie zu breit sind. Vorsorge ist jedoch besser als Nachsorge und deshalb meine Frage nach Deinen Spurplatten und könntest Du ein Photo posten wie satt die mit Platten bei Dir im Radhaus sitzen?

Beste Dank
Snow

Zitat:

Original geschrieben von Hellmi


Der TE schreibt aber in einem anderen Thread das er eine AHK nachrüsten möchte.
Laut MB Konfigurator gehen aber 19" Räder und die AHK nicht zusammen😕😕

Das ist ein sehr guter Hinweis, in dem Dokument von MB über zulässige Rad/Reifenkombinationen wird nichts von möglichen Konflikten mit AHK´s erwähnt.

Kann da jemand Klarheit in die Sache bringen?

Grüsse
Snow

Ja, kann ich.

Im Radgutachten für die MOTEC Pantera tauchen bei den Auflagen T96 und 144 auf.

T96: Die Bereifung ist nur zulässig für Fahrzeuge bis zu einer Achslast von 1420 kg.
144: Die Räder sind nur zulässig für Fahrzeuge bis zu einer Achslast von 1440 kg.

Bei einem T-Modell mit Anhängevorrichtung werden diese Achslasten überstiegen.
Nicht alles, was gefällt, ist technisch möglich.

Gruß
Alpha Lyrae

PS: Hast Du Dir die "K"-Auflagen im Gutachten schon angesehen?

Danke für Deine Hinweise Alpha. Das ist relativ eindeutig AHK oder 19 Zoll. Mal schauen.
Bzgl. der K-Auflagen muss ich sagen, dass bei meiner B-Klasse als ich 18er gekauft habe auch alles mögliche an Nacharbeiten angegeben war welche erforderlich hätten sein können. Letztendlich hat die Felge wirklich problemlos gepasst. -> Kann es sein, dass diese Aussagen zu möglichen notwendigen Nacharbeiten einfach prophylaktisch von den Felgen Herstellern angegeben werden?

Grüsse
Snow

Wenn nicht explizit da steht was man unbedingt tun muss sind diese Auflagen i.A. unverbindlich bzw. nur Prüfpunkte.

Beispiel: Eine ausreichende Freigängigkeit ... von ... bis ist sicherzustellen. = kann sein, dass man was machen muss, kann sein, dass es auch so reicht.

Beispiel: Einbau Lenkeinschlagbegrenzer .... = meist verbindlich vorgeschrieben!

Zitat:

Original geschrieben von Hyperbel


Wenn nicht explizit da steht was man unbedingt tun muss sind diese Auflagen i.A. unverbindlich bzw. nur Prüfpunkte.

Beispiel: Eine ausreichende Freigängigkeit ... von ... bis ist sicherzustellen. = kann sein, dass man was machen muss, kann sein, dass es auch so reicht.

Beispiel: Einbau Lenkeinschlagbegrenzer .... = meist verbindlich vorgeschrieben!

Das habe ich vermutet, so nach dem Motto ( Zu Risiken und Nebenw...... Apotheker.)

Ich werde mich mit einem Schweizer Importeur unterhalten müssen.

Wenn es ein Schweizer TÜV Gutachten gibt, ist zu vermuten, dass die Felgen problemlos passen.

Sobald ich genaueres weiss, werde ich es hier posten - vieleicht hilft es jemandem.

Ansonsten möchte ich mich bei allen bedanken die Zeit und Nerven investiert haben, den Sachverhalt von allen Seiten zu beleuchten - Danke!

Grüsse
Snow

Es ist schon schwierig hier im Dachverband (D-A-CH).
Die bestehenden Vorschriften und Regelungen zur Verwendung von Rad-/Reifenkombinationen sind darin nicht einheitlich.

In Deutschland gibt es zur Bewertung KFZ-Prüfstellen, in Österreich Zivilingenieure und den Landeshauptmann, in der Schweiz die MFK.

Es ist daher nicht ganz leicht, Kommentare zu einem Thema wie diesem zu schreiben.
Wenn es um Österreich und die Schweiz geht, muss ich passen, auch wenn ich ein paar Dinge über die Rechtslage dort weiß.

Daher die Rückfrage: In welchem Staat ist das Fahrzeug bisher zugelassen?

Gruß
Alpha Lyrae

Achso, Schweiz !?

Sorry, aber da weiß ich nicht Bescheid - kann sein, dass der Nicht-EWG-Staat da seine eigenen Vorstellungen und Regelungen hat.

Meine Aussage war auf D gemünzt.

Gruß
Hyperbel

Zitat:

Original geschrieben von Hyperbel


Achso, Schweiz !?

Sorry, aber da weiß ich nicht Bescheid - kann sein, dass der Nicht-EWG-Staat da seine eigenen Vorstellungen und Regelungen hat.

Meine Aussage war auf D gemünzt.

Gruß
Hyperbel

Nein die Regelungen sind sehr ähnlich. Die Schweizer Gutachten vom MFK sehen auch nicht anders aus als die vom deutsche TÜV. Warum die Schweizer aber die Gurtachten ihrer Kollegen aus D und AT nicht anerkennen und ihr eigenes Süppchen kochen, weiss niemand so genau. Ich persöhnlich halte es für eine protektionistische Massnahme. Damit ist man gezwungen die Felgen in der Schweiz zu kaufen (da man sonst kein Gutachten bekommt) und den Generalimporteur reich zu machen. Da Werden Felgen über die Grenze gebracht und der Importeur vertickt die währunsbereinigt mit gut 50% Aufschlag auf den deutschen Preis.

Grüsse
Snow

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