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Rabatt bei barzahlung

Themenstarteram 12. April 2015 um 12:04

Guten Tag

wir sind auf der suche nach nem Kombi Golf 7.

haben schon gute zur auswahl,

hat jemand erfahrung mit bar kauf, was kan man da so raushandeln.

http://suchen.mobile.de/.../201159440.html?...

danke im vorraus

Beste Antwort im Thema

Die Abschreibung (AfA) hatte ich doch schon bei meinen Berechnungen berücksichtigt. Da bleibt aber eben immer noch ein Batzen, der vom versteuerten Gewinn bezahlt werden muss. Denn auch wenn auf den Stammtischen dieser Nation häufig etwas Anderes behauptet wird, Abschreiben bedeutet nicht, dass die zu bezahlende Steuer um diesen Betrag gemindert wird. Es wird lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert.

Ich will Dir ja nicht Dein Weltbild zerstören, aber auch wenn man landläufig immer hört, dass die bösen Unternehmer alles von der Steuer absetzen und nichts selbst bezahlen - dem ist nicht so.

Deshalb nochmal ganz langsam zum Mitdenken: Wenn ich 1 Million investiere und dafür 1 Million Kredit aufnehme, dann kann ich maximal 1 Million abschreiben (also ich brauche über den Abschreibungszeitraum von vielen Jahren 1 Million nicht versteuern). Das mindert meine Steuerlast im höchsten Fall um 500.000 €. Die restlichen 500.000 €, die ich für die Tilgung brauche (blöder Weise will die Bank die ganze Million zurückhaben) muss ich aus meiner Tasche, also aus dem versteuerten Gewinn bezahlen. Und das Grundstück mit den 200.000 € das gar nicht abgeschrieben werden kann, kommt on top.

Wenn Du einen legalen Weg weißt, wie man das günstiger gestalten kann, kannst Du als Steuerberater ein Vermögen verdienen.

Jetzt ist für mich aber wirklich Schluss hier!

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am 19. April 2015 um 18:19

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 19. April 2015 um 19:48:39 Uhr: Aber wenn Du der Überzeugung bist, dass das Gebrauchtwagengeschäft lohnend ist, will ich Dir diese Überzeugung nicht nehmen.

Wirklich überzeugt bin ich nicht davon, aber irgendwie passt das alles nicht zusammen.

Wir suchen ja noch was Passendes für meine Frau. Vielleicht sollte ich Taschentücher dabei haben, für den Fall das dem Verkäufer noch die Tränen kommen, wenn er aufgrund der geringen Margen oder dem hohen EK keinen Barzahler Rabatt geben kann. Irgendwie scheint das ganze System eine Schieflage zu haben!

Zitat:

@Karsten354 schrieb am 19. April 2015 um 19:46:47 Uhr:

Grob gesagt: Würden Premium Gebrauchtwagen mit Qualitätssiegel nicht als mehrstöckigen Glaspalästen sondern von Kiedplätzen aus verkauft werden, wäre sicherlich für den ein oder anderen das Einkaufserlebnis nicht so schön, der Deckungsbeitrag für den Händler jedoch höher. Wenn daraus noch mehr Luft für Rabatte drin wäre, wären doch alle zufrieden, öde? :) :)

... zu den Glaspalästen werden die Händler von den Herstellern "vergewaltigt". Das Autohaus muss das Image der Marke repräsentieren. Da werden klare Vorgaben gemacht wie etwas auzusehen hat und in welcher Größe das zu sein hat.

Hier bei uns in der Gegend haben einige BMW-Händler schon vor Jahren das Handtuch geworfen, weil sie das nicht mehr mitmachen wollten oder konnten, denn ein solcher Bau nach Werksvorgaben ist meist auch mit einer erheblichen Kreditaufnahme verbunden.

Aus den Glaspalästen zu schließen, dem KFZ-Handel ginge es gut, ist ein Trugschluß. Vielmehr sind es diese Glaspaläste, die die Bilanzen versauen.

Nebenbei bemerkt, 2013 lag die Umsatzrendite im KFZ-Gewerbe bei 1,3%, davon müssen dann noch die Kredite für die Glaspaläste getilgt werden.

Ich habe ja kürzlich einen Touareg gekauft. Werksdienstwagen und schon heftig unter Listenneupreis. Barzahlung interessiert den Händler nicht. Dem ist es egal, ob er das Geld vom Kunden oder von der Bank bekommt. Im Neuwagengeschäft ist es doch teilweise schon so (selbst erlebt) dass man bei Leasing mehr Rabatt bekommt, als bei Barzahlung.

Bei meinem Touareg hätte man mir noch ein wenig entgegenkommen können, wenn ich das Fahrzeug auch über die Markenversicherung versichert hätte (da wären noch ein paar Hundert Euro drin gewesen), aber da ich einen sehr günstigen Flottenvertrag habe, war das für mich keine Option. Und die 0,9% Finanzierung hatte man mir mehrmals angeboten :D

am 19. April 2015 um 18:26

Zitat:

@Demogantis schrieb am 19. April 2015 um 20:19:15 Uhr:

Vielleicht sollte ich Taschentücher dabei haben, für den Fall das dem Verkäufer noch die Tränen kommen, wenn er aufgrund der geringen Margen oder dem hohen EK keinen Barzahler Rabatt geben kann. Irgendwie scheint das ganze System eine Schieflage zu haben!

Was erwartest Du von einem "System", bei dem derjenige, der einen Gebrauchtwagen zu verkaufen hat, möglichst viel dafür bekommen möchte und derjenige, der einen kaufen möchte, möglichst wenig bezahlen möchte?

Im übrigen ist der Barzahlungsrabatt ein Relikt aus vergangenen Zeiten, als es noch das Rabattgesetz gab und nur Barzahlungsrabatte und bestimmte andere Rabatte erlaubt waren.

Kannst Du einen guten Grund dafür nennen, weshalb der Händler einem Barzahler einen besseren Preis als bei einer Finanzierung geben sollte? Das Geld von der Bank ist dem Händler genau so viel wert wie Deines.

Gruß

Der Chaosmanager

am 19. April 2015 um 20:28

Zitat:

@XF-Coupe schrieb am 19. April 2015 um 20:22:31 Uhr:

 

Nebenbei bemerkt, 2013 lag die Umsatzrendite im KFZ-Gewerbe bei 1,3%, davon müssen dann noch die Kredite für die Glaspaläste getilgt werden.

Nein, wenn davon noch Kosten bedient werden müssten, dann wäre es keine Umsatzrendite.

Die Umsatzrendite beschreibt die Größe, die in Bezug auf den Umsatz verdient wird und da sind Kosten wie Kredite und Tilgung natürlich schon drin.

Davon abgesehen:

Bei den heutigen Zinssätzen ist es bei guter Bonität vollkommen egal, ob Bar gezahlt wird oder finanziert wird. Gute Bonität bedeutet auch gleichzeitig winziger Zinssatz (da ist auch nicht wirklich was dran verdient). Für den Verbraucher mit Geld ist das aber genauso ein Nullsummenspiel. Er zahlt kaum Zinsen beim Händler, bekommt genauso aber auf der Bank auch keine.

am 19. April 2015 um 20:36

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 19. April 2015 um 22:28:50 Uhr:

Zitat:

@XF-Coupe schrieb am 19. April 2015 um 20:22:31 Uhr:

 

Nebenbei bemerkt, 2013 lag die Umsatzrendite im KFZ-Gewerbe bei 1,3%, davon müssen dann noch die Kredite für die Glaspaläste getilgt werden.

Nein, wenn davon noch Kosten bedient werden müssten, dann wäre es keine Umsatzrendite.

Die Umsatzrendite beschreibt die Größe, die in Bezug auf den Umsatz verdient wird und da sind Kosten wie Kredite und Tilgung natürlich schon drin.

Seit wann werden Tilgungsleistungen in der Betriebswirtschaft als Kosten gesehen?

Grüße

Der Chaosmanager

am 19. April 2015 um 20:42

Ja, Korinthenkacker vor, das sind natürlich Abschreibungen.

Aber auch die werden nicht nach Berechnung der Umsatzrendite von dieser abgezogen.

am 19. April 2015 um 20:59

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 19. April 2015 um 22:42:41 Uhr:

Ja, Korinthenkacker vor, das sind natürlich Abschreibungen.

Aber auch die werden nicht nach Berechnung der Umsatzrendite von dieser abgezogen.

Auf die Gefahr hin, dass ich nochmals mit diesem "Titel" bedacht werde: Abschreibungen haben eigentlich nichts mit Krediten zu tun ...

Und wie ist es mit Grundstücken? Die werden nicht abgeschrieben und müssen dennoch getilgt werden ...

Grüße

Der Chaosmanager

am 19. April 2015 um 21:16

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 19. April 2015 um 22:59:27 Uhr:

 

Auf die Gefahr hin, dass ich nochmals mit diesem "Titel" bedacht werde: Abschreibungen haben eigentlich nichts mit Krediten zu tun ...

Ja, den Titel verdienst du dir aktuell immer wieder ;).

Du weisst doch mehr als genau, was mit was etwas zu tun hat. Ich weiß nur nicht, worauf du eigentlich hinaus willst?

Der Ausgangspunkt wurde von XF-Coupe gesetzt und der sprach fälschlicher Weise von Tilgung, anstatt von Abschreibung. Was er aber damit meinte, war mir vollkommen klar und dir wohl auch.

Daher war mir das vollkommen schnuppe. Nur der Punkt, dass nach der Umsatzrendite von dieser noch Kosten wie "Tilgung" oder Abschreibung weggehen sollen, der stieß mir tatsächlich als falsch im Verständnis auf.

Können wir es dabei belassen?

am 19. April 2015 um 21:56

... nur noch eines dazu: Abschreibungen haben keinen unmittelbaren Einfluss auf den Cash Flow, Tilgungsleistungen hingegen schon ...

Zudem weißt Du sicher selbst, dass Immobilien i. d. R. auf längere Zeit abgeschrieben werden als gewerbliche Kreditlaufzeiten betragen.

Gute Nacht

Der Chaosmanager

@ jupp78: ... ich denke nicht, dass Du auch nur ansatzweise verstanden hast, was ich meinte.

Außerdem hat der Chaosmanager vollkommen Recht. Wenn ein Autohändler ein Gebäude baut, kann er steuerlich die AfA geltend machen und die Kreditzinsen, diese sind vor der Umsatzrendite schon abgezogen. Die Tilgung interessiert das Finanzamt nicht!!!

Ich will es mal an einer Beispielrechnung deutlich machen:

Die Zinsen berücksichtige ich nicht, weil diese ja voll als Kosten angesetzt werden.

Nehmen wir mal an, der Autohändler schreibt das Gebäude auf 25 Jahre linear ab und tilgt es auch in diesen 25 jahren.

Um Zahlen zu bekommen gehen wir davon aus, dass der Autohändler ein Grundstück für 200.000 € kauft und darauf ein Gebäude für 1.000.000 € baut, also 1.200.000 € Kredit aufnimmt. Gehen wir mal davon aus, der Autohändler ist Einzelunternehmer und bezahlt den Spitzensteuersatz + Soli und Kirchensteuer, sagen wir in Summe 50% des Einkommens.

Das heißt der Autohändler kann jährlich 4% der reinen Gebäudekosten von 1.000.000 € (= 40.000 €) als AfA steuerlich geltend machen. Dadurch spart er bei einem Steuersatz von 50% im Jahr 20.000 € an Steuern. Gleichzeitig muss er jedoch 48.000 € Tilgung (1.200.000 € : 25 Jahre) im Jahr bezahlen.

Somit stehen über den gesamten Zeitraum einer gesamten Steuerersparnis von 500.000 € (25 Jahre mal 20.000 €) Tilgungszahlungen in Höhe von 1.200.000 € gegenüber. Und diese Differenz von 700.000 € (oder 28.000 € pro Jahr) muss der Händler nicht nur aus seiner Umsatzrendite, sondern von seiner versteuerten Umsatzrendite bezahlen. Also muss der Autohändler pro Jahr brutto alleine 56.000 € an Umsatzrendite erwirtschaften um nach 50% Steuern diese 28.000 € an Differenzbetrag nach Steuern zur Tilgung zur Verfügung zu haben. Das meinte ich als ich geschrieben habe, dass von den 1,3% Umsatzrendite noch die Kredite für die Glaspaläste getilgt werden müssen.

Da jedoch die meisten Autohändler die Rechtsform einer GmbH haben, sieht die Rechnung noch übler aus. Eine GmbH bezahlt Körperschaftssteuer on Höhe von 15% + Soli = in Summe 15,83 %. Somit steht bei einer GmbH der Gesamttilgung von 1.200.000 € nur eine Gesamt-Steuerersparnis von 158.300 € über die Laufzeit gegenüber, also es muss mehr als 1.000.000 € vom versteuerten Geld getilgt werden.

Und dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass unter Umständen für die Zinsleistungen (wenn sie gewisse Grenzen übersteigen) noch Gewerbesteuer fällig wird.

Ich weiss am Stammtisch sehen solche Rechnungen anders aus, da glaubt man ja auch das Märchen, dass Abschreibungen von der Steuerlast abgezogen werden und nicht vom zu versteuernden Einkommen ... ;)

XF-Coupe

Zitat:

Das klingt für mich alles sehr logisch. Auch das mit den negativen Deckungsbeitrag kann ich mir durchaus vorstellen. Nur frag ich mich welchen Teil da wirklich die geringen Margen bei Ankauf und Verkauf ausmachen, und wie viel die pompösen Bauten und das habe drum herum verschlingt.

Grob gesagt: Würden Premium Gebrauchtwagen mit Qualitätssiegel nicht als mehrstöckigen Glaspalästen sondern von Kiedplätzen aus verkauft werden, wäre sicherlich für den ein oder anderen das Einkaufserlebnis nicht so schön, der Deckungsbeitrag für den Händler jedoch höher. Wenn daraus noch mehr Luft für Rabatte drin wäre, wären doch alle zufrieden, öde? :) :)

Die "Glaspaläste" werden zum großen Teil auf Druck der Konzerne errichtet, die von ihren Händlern gewisse Standards bei der Verkaufsraumgestaltung erwarten.

Meinem ehemaligen Arbeitgeber - einem FIAT-Händler - wurde vor Jahren der Händlervertrag ekündigt weil er diese Vorgaben nicht umsetzen konnte oder wollte. Von einem Ford-Händler vor Ort weiß ich dass es ihm genauso ging. Dem BMW-Händler in der Stadt ging es nicht besser, auch wenn der sich offiziell "zur Ruhe gesetzt" hat. Tatsächlich wurde seine Gebietsvertretung von einer großen Kette übernommen, die die alten Räumlichkeiten sofort aufgegeben und neu gebaut hat.

Die Händler können sich daher oft nicht aussuchen wieviel sie in ihre Geschäftsräume investieren. So mancher würde lieber bescheidener auftreten und damit günstigere Preise machen können, aber mit dieser Einstellung bekommt (und erhält) man heute keine Vertretung für eine große Marke mehr.

Traumhaft :D

Dieser Thread hier, in dem wir uns befinden, und dann der, der wenige "Meter" http://www.motor-talk.de/.../...-noch-auf-gebrauchtwagen-t4856721.html entfernt läuft. Echt köstlich.

Hier soll es heißen: Rabatte, Rabatte, Rabatte!

Drüben: Hau ab Du AXXXX, MEIN Gebrauchter ist der Beste und jeden Cent wert, eigentlich noch viel mehr ... Sehr schön, wie mal die eine, mal die andere Sichtweise passt.

am 20. April 2015 um 16:53

Zitat:

@XF-Coupe schrieb am 20. April 2015 um 00:02:11 Uhr:

Also muss der Autohändler pro Jahr brutto alleine 56.000 € an Umsatzrendite erwirtschaften um nach 50% Steuern diese 28.000 € an Differenzbetrag nach Steuern zur Tilgung zur Verfügung zu haben. Das meinte ich als ich geschrieben habe, dass von den 1,3% Umsatzrendite noch die Kredite für die Glaspaläste getilgt werden müssen.

Ich denke, da haben wir einfach nur eine andere Auffassung von Umsatzrendite.

Umsatzrendite ist für mich die Relation an Gewinn zu Umsatz (vor oder nach Steuern ... geht beides). Und der Gewinn ist Einnahmen abzüglich der Kosten.

Du aber, berechnest deine Umsatzrendite ohne Gebäudekosten. Da frage ich mich, warum?

Warum lässt du diese Kostenart unter den Tisch fallen, um sie anschließend von der Umsatzrendite abzuziehen?

Gebäudekosten gehören doch genauso zum Geschäft, wie alles andere, was Kosten verursacht.

Glaspaläste schmälern natürlich ggf. die Umsatzrendite, aber sie werden nicht von dieser getilgt.

Der Begriff Umsatzrendite ist fix. Wenn man den Überschuß (Gewinn), den ein Unternehmen erwirtschaftet in Relation zum Umsatz setzt, so erhält man die Umsatzrendite. Beispiel: Erwirtschaftet eine Fa. mit 1.000.000 € Umsatz einen Gewinn von 100.000 €, so liegt die Umsatzrendite bei 10%.

Natürlich wird die AfA vor der Umsatzrendite abgezogen. Steuerlich und betriebsirtschaftlich werden neben den Betriebskosten des Gebäudes eben nur die Abschreibungen für Abnutzungen und die Zinsen des Darlehens als Kosten angesetzt und mindern somit das zu versteuernde Einkommen. Tilgungen haben damit nichts zu tun und sind keine Kosten!!!. Selbst wenn man die Kredit ohne Tilgungen laufen lassen würde, hätte man die AfA für das Gebäude.

Es geht darum, wenn Du heute ein Gebäude für z.B. 1.000.000 € auf einem Grundstück für 200.000 € baust, dann kannst Du dieses Gebäude zwar zu 100% abschreiben (über viele Jahre). Aber diese Abschreibung mindert ja nur den steuerlichen Gewinn, das heißt Du mußt über diesen Zeitraum 1.000.000 € weniger versteuern. Je nach persönlichem Steuersatz spart man so in Summe zwischen 158.300 € (15,83% Körperschaftssteuer bei der GmbH incl. Soli) bis zu max. 500.000 € (50% Spitzensteuersatz beim Einzelunternehmer incl. Soli u. Kirchensteuer). Wenn man aber 1.200.000 € für Gebäude und Grundstück tilgen muss, aber nur zwischen 158.300 € und 500.000 € Steuern spart, bleibt eine Differenz zwischen 700.000 € und 1.041.700 €, die man aus dem versteuertem Einkommen (Umsatzrendite=Einkommen) bezahlen muss.

Denn Tilgung ist kein steuerlicher Kostenfaktor, sondern fällt unter Gewinnverwendung. Steuerlich sind Tilgungen auf ein Betriebsgebäude genausowenig relevant, wie wenn der Unternehmer seine Finka auf Mallorca abbezahlt.

Aber damit will ich es auch gut sein lassen.

am 20. April 2015 um 17:56

Zitat:

@XF-Coupe schrieb am 20. April 2015 um 19:13:50 Uhr:

Steuerlich sind Tilgungen auf ein Betriebsgebäude genausowenig relevant, wie wenn der Unternehmer seine Finka auf Mallorca abbezahlt.

Aber damit will ich es auch gut sein lassen.

Richtig und genau deshalb wird kein Unternehmer im Normalfall so etwas von seinem Gewinn tilgen, auch keinen Glaspalast. Das wäre betriebswirtschaftlicher Nonsens. Den schreibt er sauber ab und tilgt von der Umsatzrendite nach Steuern seine Finka.

Und damit lasse ich es gut sein.

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