Quittierungston

VW Polo 5 (6R / 6C)

Hat schon jemand den Quittierungston nachcodieren lassen? Machen die Händler das einfach so?

Wenn ja, seit ihr damit zufrieden? Stelle es mir eigentlich recht gut vor, wenn man beim Auf- und Abschliessen ein akkustisches Signal bekommt... vllt. kann ja sogar jemand ein Video uppen, wo der Quittierungston des Polos V zu hören ist ? :P

Habe gelesen, dass es normal in Deutschland nicht wirklich erlaubt sein soll - stimmt das? Kann man rechtliche Probleme bekommen, wenn man es nachcodieren lässt?

Danke schon mal 🙂

Beste Antwort im Thema

Wenn es wirklich über die Hupe läuft, dann hoffe ich, dass Du nicht bei mir in der Nachbarschaft wohnst, denn es gibt nichts schlimmeres, wenn man nachts um 3 Uhr nach hause kommt und dann hupt ein Auto direkt vor der Wohnung... Und wenn Du stressige Nachbarn hast, und die Dich anzeigen, hast Du ein Problem. Das ist dann Lärmbelästigung, und Du darfst es wieder rauskodieren lassen.

Ich finde so nen Quittungston nun wirklich nicht sinnvoll... wozu blinken denn dann die Blinker?!

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Also es ist möglich? Dann reklamier ich das! 😉

Jaja. Wie gesagt es sind halt zwei Dinge. Einmal das automatische Verriegeln und auf der anderen Seite das automatische Entriegeln.
Ich behaupte mal, dass ein gute Händler es beides zusammen codiert oder zumindestens darauf hinweist, dass es da noch das automat. Entriegeln gibt.
So war es zumindestens bei mir!😉

Mein Händler wollte €25,- pro Codierung....als ich gesagt hab, dass das Abzocke und Wucher ist, für zwei Mausklicks 50 Euro zu verlangen haben wir uns auf 25,-€ für beide Codierungen (autom. Verriegeln und Einzeltüröffnung) geeinigt. Das Entriegeln wird er dann wohl noch kostenlos nachholen - das erwarte ich.

Zitat:

Original geschrieben von ed-o-mat


Wenn es wirklich über die Hupe läuft, dann hoffe ich, dass Du nicht bei mir in der Nachbarschaft wohnst, denn es gibt nichts schlimmeres, wenn man nachts um 3 Uhr nach hause kommt und dann hupt ein Auto direkt vor der Wohnung... Und wenn Du stressige Nachbarn hast, und die Dich anzeigen, hast Du ein Problem. Das ist dann Lärmbelästigung, und Du darfst es wieder rauskodieren lassen.

So sieht's aus.

Die Liste der Verstöße, die hier geahndet werden können, ist lang. Durch die Benutzung der Chirp-Funtion liegt u..a. ein Verstoß gegen StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4 und Richtlinie 95/56/EG vor.

25€? Wo ist denn hier im Forum der vogel-zeigende Smilie?😉
Aber, dass es Wucher ist, hatten wir hier ja schonmal!😉 Unfassbar...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von ed-o-mat


Wenn es wirklich über die Hupe läuft, dann hoffe ich, dass Du nicht bei mir in der Nachbarschaft wohnst, denn es gibt nichts schlimmeres, wenn man nachts um 3 Uhr nach hause kommt und dann hupt ein Auto direkt vor der Wohnung... Und wenn Du stressige Nachbarn hast, und die Dich anzeigen, hast Du ein Problem. Das ist dann Lärmbelästigung, und Du darfst es wieder rauskodieren lassen.
So sieht's aus.

Die Liste der Verstöße, die hier geahndet werden können, ist lang. Durch die Benutzung der Chirp-Funtion liegt u..a. ein Verstoß gegen StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4 und Richtlinie 95/56/EG vor.

Also:

StVO §1 Abs. 2 -> Blödsinn, dann wär ja jeder laute Motor in Deutschland verboten! Trifft m. E. nicht zu!
StVO §16 Abs.1 -> Korrekt!
StVO §30 Abs.1 -> Der "Lärm" ist nicht unnötig, da er dir zu besseren Kontrolle dient! Er dient also als Unterstützung, deshalb ist er keinesfalls unnötig.
StVZO §35e Abs. 1 -> Dieses § sagt was über die Motorleistung -> hat damit nix zutun.
StVZO §55 Abs.4 -> Der Ton erfolgt entweder über Hupe oder DWA -> beides "legale" Bauteile laut diesem §

...und der Rest erspar ich mir mal

Zitat:

Original geschrieben von simonhst


25€? Wo ist denn hier im Forum der vogel-zeigende Smilie?😉
Aber, dass es Wucher ist, hatten wir hier ja schonmal!😉 Unfassbar...
Seid ihr Euch überhaupt darüber im Klaren, wieviel Kosten dem Freundlichen entstehen um diesen Computerkram in Gang zu halten. Da sind mal eben 10 000,- Euro für ein Update weg.

😁

MfG aus Bremen

Zitat:

Original geschrieben von lexxi1200


StVZO §35e Abs. 1 -> Dieses § sagt was über die Motorleistung -> hat damit nix zutun.

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§35e Türen

(1) Türen und Türverschlüsse müssen so beschaffen sein, daß beim Schließen störende Geräusche vermeidbar sind.

(2) Türverschlüsse müssen so beschaffen sein, daß ein unbeabsichtigtes Öffnen der Türen nicht zu erwarten ist.

(3) Die Türbänder (Scharniere) von Drehtüren - ausgenommen Falttüren - an den Längsseiten von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen auf der in Fahrtrichtung vorn liegenden Seite der Türen angebracht sein. Dies gilt bei Doppeltüren für den Türflügel, der zuerst geöffnet wird; der andere Türflügel muß für sich verriegelt werden können. Türen müssen bei Gefahr von jedem erwachsenen Fahrgast geöffnet werden können.

(4) Türen müssen während der Fahrt geschlossen sein.

Den Rest erspar ich mir mal....😁 😁

oh iwie hat der mir nen anderen Artikel gesagt....

Das ist natürlich wieder Auslegungssache...

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