Qualitätsprobleme E320 4-matic

Mercedes E-Klasse W211

Als Info für Alle, was man/frau mit einem E-Klasse Mercedes erleben kann. Das Auto ist ein E320 4-matic Erstzulassung Feb04
Bei der Auslieferun ist das APS 50 defekt.

Erster Werkstattaufenthalt. Es folgen 8 weitere Werkstattbesuche plus zwei noch ausstehende, jetzt die wichtigsten in chronologischer Reihenfolge:

Nr2 SBC, Innenspiegel blendet dauernd auf voll dunkel ab, Fahrersitzverstellung Teil 1

Nr3 Fahrersitz Teil 2, SBC Rückruf Nr 2, hochfrequentes Pfeiffen nach Fahrt

Nr4 Fahresitz endlich repariert, Fahrertür öffnet nicht mehr, Kühlergrillblende fleckig, Kofferraumdeckel knallt dauernd wieder runter und er pfeifft immer noch

Nr5 Fahrertür repariert, Kühlergrillblende ausgetauscht, ach ja er pfeifft noch, Regensensor neu programmiert

Nr6 Kompressor der Klimaanalage wird ausgetauscht damit er nicht mehr pfeifft, große Rückrufaktion Teil 1 (Regler lichtmschine, SBC), Wagen rollt in Modus S 30-40cm nach hinten weg - ist nach Info aus Berlin die Kupplung (wusste gar nicht das es sowas im Automatik gibt) oder das Getriebe

Es folgen Nr7 Restarbeit Rückrufaktion und

Nr8 muss in Hauptwerkstatt für 3-4 Tage, da die Kupplung getauscht wird und eventuell das Getriebe.

Ich glaube jetzt ist genug, oder?

20 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Panikbilly


...Diese ist aber nur möglich, wenn ein Mangel nach dem dritten Mal nicht abgestellt wurde...

Hallo ,

nach Aussage meines Anwalts kann man bei erheblichen Mängeln direkt vom Kaufvertrag zurücktreten - man muß eine dreimalige Nachbesserung nicht tolerieren .

Grüße

Tja

..ist wohl richtig, aber was ist nachgewiesenermaßen "erheblich" und "Mängel" heißt wohl, dass mehrere erheblich sein müssen? Da würde ich vor Gericht nicht drauf setzen...

Re: Tja

Zitat:

Original geschrieben von Mercer-Richie


..ist wohl richtig, aber was ist nachgewiesenermaßen "erheblich" und "Mängel" heißt wohl, dass mehrere erheblich sein müssen? Da würde ich vor Gericht nicht drauf setzen...

Eben.

"Vor Gericht und auf hoher See"... 😉

Zitat:

Original geschrieben von Mercer-Richie


..ist wohl richtig, aber was ist nachgewiesenermaßen "erheblich" und "Mängel" heißt wohl, dass mehrere erheblich sein müssen? Da würde ich vor Gericht nicht drauf setzen...

Hallo ,

bei mir z.B. war der erhebliche Mangel : Wassereinbrüche an mehreren Stellen (kein Mercedes) . Dies hätte nach Aussage des RA gereicht . Der Wagen hatte aber schon zu viele km , dann ist die abgezogene Nutzungspauschale zu groß . Man muß aber nicht ALLES tolerieren und schlucken . Dem nächsten Neuwagen werde ich anders auf den Zahn fühlen .

Grüße

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Zitat:

Original geschrieben von flateight


Hallo ,
bei mir z.B. war der erhebliche Mangel : Wassereinbrüche an mehreren Stellen (kein Mercedes) . Dies hätte nach Aussage des RA gereicht .

Sorry - aber wenn Dein RA das meint hat das wenig zu sagen. Der RA der Gegenseite meinte das bestimmt nicht.

Es zählt, was der Richter dazu sagt - sonst nichts...

Zitat:

Original geschrieben von boborola


Sorry - aber wenn Dein RA das meint hat das wenig zu sagen. Der RA der Gegenseite meinte das bestimmt nicht.
Es zählt, was der Richter dazu sagt - sonst nichts...

..........ganau die Meinungen der Anwälte gehen zu sehr auseinander. Was der Richter sagt ist entscheidend.

Aber seit euch sicher, man holt sich vor Gericht kein Recht mehr sondern ein Urteil !!

MfG Kosi

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