Q4 e-tron: Wartezimmer und Liefertermine

Audi Q4 FZ

Hallo zusammen,

ich wollte heute meinen bestellten Q5 Hybrid Sportback umbestellen in den neuen Q4 50 etron quattro, es gibt keine Kontingente derzeit mehr die zugesagt werden können, was macht denn Audi da wieder ?

Mein Händler meint im Juni bekommen sie evtl wieder Kontingente zugesagt, wir war das denn bei euch ? Ein auswärtiger Händler hat mir den Dezember zugesagt aber ich will meinem Händler nicht den Rücken kehren.

Ist bezüglich den Förderungen der Bafa schon näheres raus? Geplant war ja dass die Förderungen über den 31.12.2021 hinausgehen, das wäre ja nur in Ordnung, dann kann meiner auch erst im Februar kommen.

Freue mich auf Eure Erfahrungen usw. und freue mich natürlich mit jedem der einen Liefertermin zugesagt bekommt und der Thread soll auch als Wartezimmer dienen also nur her mit euren Konfigurationen und später auch Bilder.....

Gruß,

Thomas

10232 Antworten

Zitat:

@ulli4005 schrieb am 9. April 2022 um 22:02:31 Uhr:


…ja, aber ich soll ja gar keinen mehr erhalten. Wenn mein Q4 nun nicht bis zum Donnerstag angemeldet ist, dann stehe ich komplett über Ostern ohne Wagen da. Und da lässt der Händler überhaupt nicht mit sich reden.

Dann lass du doch im Gegenzug nicht mit dir reden…

@ulli4005
Es gibt hier Leute, die schon mehrere Monate ohne Auto auskommen müssen, weil sie vom Händler keinen kostenlosen Ersatzwagen gestellt bekommen. In dem Fall muss man entweder flexibler sein oder Geld investieren, dass man weiterhin mobil ist.
Aus dem Grund wäre ich an Deiner Stelle froh gewesen, wenn ich "nur" über Ostern auf einen Leihwagen verzichten müsste.

Weiß jemand wie die Aufteilung der Fahrzeuge Typen während der Produktion im Werk Zwickau ist? Wieviel ID 3,4 ,5 und Audi Q4 werden täglich gebaut?

Zitat:

@DRNRW schrieb am 10. April 2022 um 10:18:20 Uhr:


Weiß jemand wie die Aufteilung der Fahrzeuge Typen während der Produktion im Werk Zwickau ist? Wieviel ID 3,4 ,5 und Audi Q4 werden täglich gebaut?

Weiß aus einer nicht benannten Quelle das auf den Cupra Born 20% der monatlichen Produktion entfallen….wie das dann täglich aufgeteilt wird, kann ich nicht sagen

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Zitat:

@MacMaus schrieb am 10. April 2022 um 09:36:21 Uhr:


@ulli4005
Es gibt hier Leute, die schon mehrere Monate ohne Auto auskommen müssen, weil sie vom Händler keinen kostenlosen Ersatzwagen gestellt bekommen. In dem Fall muss man entweder flexibler sein oder Geld investieren, dass man weiterhin mobil ist.
Aus dem Grund wäre ich an Deiner Stelle froh gewesen, wenn ich "nur" über Ostern auf einen Leihwagen verzichten müsste.

Natürlich bin ich froh, dass ich den Wagen hatte, doch man muss sich ja auch nicht alles gefallen lassen. Jeder, der 6 Wochen nach 1. unverbindlichem Liefertermin kein Auto hat, dem steht ein Leihwagen zu. Audi gewährt die Zahlung eines Leihwagens und wenn ich einen Wagen von über 70000,- Euro bestellt habe, dann erwarte ich schon eine gewisse Kundenfreundlichkeit. Das ist immerhin schon der 2. Wagen in dieser Preisklasse innerhalb eines Jahres.
Ich verstehe die Käufer nicht, die monatelang ohne Auto sind.

Kann denn hier jemand den Vertragsabschnitt einstellen, auf dem der Anspruch auf Ersatzmobilität bei einem unverbindlichen Liefertermin steht? Ich denke, den wird niemand haben, weil es keinen Anspruch gibt. Das Rücktrittsrecht ist dagegen geregelt.
Das Anspruchdenken ist mittlerweile grenzenlos. Wenn eine Ersatzmobilität gestellt wird, dann ist das ein Zuvorkommen des Händlers oder von Audi.

[Polemik von MOTOR-TALK entfernt. Bitte die NUB/Beitragsregeln beachten!]

Zitat:

@ulli4005 schrieb am 10. April 2022 um 11:51:19 Uhr:


Natürlich bin ich froh, dass ich den Wagen hatte, doch man muss sich ja auch nicht alles gefallen lassen. Jeder, der 6 Wochen nach 1. unverbindlichem Liefertermin kein Auto hat, dem steht ein Leihwagen zu. Audi gewährt die Zahlung eines Leihwagens und wenn ich einen Wagen von über 70000,- Euro bestellt habe, dann erwarte ich schon eine gewisse Kundenfreundlichkeit. Das ist immerhin schon der 2. Wagen in dieser Preisklasse innerhalb eines Jahres.
Ich verstehe die Käufer nicht, die monatelang ohne Auto sind.

Ich bin seit Dezember (=unv LT) ohne Auto. Habe zig mal mit AUDI und Händler diskutiert. Habe alles versucht, nen Ersatzwagen zu bekommen. Hat aber nicht geklappt....
Ich habe darauf auch keine Lust mehr und muss mich nun selbst um ein Übergangsauto bemühen.

Also sei bitte froh, dass es bei dir bisher gut geklappt hat.
Danke

Zitat:

@ulli4005 schrieb am 10. April 2022 um 11:51:19 Uhr:


Natürlich bin ich froh, dass ich den Wagen hatte, doch man muss sich ja auch nicht alles gefallen lassen. Jeder, der 6 Wochen nach 1. unverbindlichem Liefertermin kein Auto hat, dem steht ein Leihwagen zu. Audi gewährt die Zahlung eines Leihwagens und wenn ich einen Wagen von über 70000,- Euro bestellt habe, dann erwarte ich schon eine gewisse Kundenfreundlichkeit. Das ist immerhin schon der 2. Wagen in dieser Preisklasse innerhalb eines Jahres.
Ich verstehe die Käufer nicht, die monatelang ohne Auto sind.

Hmmm, also dein Jammern ist schon auf oberstem Niveau. Wo ist eigentlich dein Problem? Du hast deinen Q4 fast schon in den Händen, hattest Ersatzmobilität. Ich warte auf meinen 80k teuren Q4 schon seit August letzten Jahres. Ist ein Fir,enwagen mit Großkunden Vertrag. Wir kaufen sicher im Jahr mehr Autos bei Audi als du und warten und warten un warten ohne irgendwelche Infos.

Zitat:

@Zeppes schrieb am 10. April 2022 um 12:07:08 Uhr:


Kann denn hier jemand den Vertragsabschnitt einstellen, auf dem der Anspruch auf Ersatzmobilität bei einem unverbindlichen Liefertermin steht? Ich denke, den wird niemand haben, weil es keinen Anspruch gibt. Das Rücktrittsrecht ist dagegen geregelt.
Das Anspruchdenken ist mittlerweile grenzenlos. Wenn eine Ersatzmobilität gestellt wird, dann ist das ein Zuvorkommen des Händlers oder von Audi.

Nochmal für dich, da du scheinbar kein Interesse hast, dich hier im Forum (oder sonst irgendwo) zu informieren:

Ja, es gibt keinen Anspruch auf „Ersatzmobilität“. Es gibt aber neben dem Rücktrittsrecht auch einen Anspruch auf Schadensersatz (Siehe Par. 280, 286 BGB) Schadensersatz können dabei auch die Kosten sein, die für die Mobilität anfallen. Wenn der Händler nichts anbietet, kann man u.U. angemessene Mietwagenkosten erstattet verlangen.

Dass sich der Händler/Leasing/etc. auch beim unverbindlichen Liefertermin in Verzug (Par. 286 BGB) befindet (6 Wochen + Mahnung vorausgesetzt), wird durch die Neuwagenverkaufsbedingungen (NVWB) geregelt, die du bei deiner Fahrzeugbestellung bekommen hast.

Es ist einfach bedauerlich, wenn hier alle paar Seiten wieder alles in Frage gestellt wird, aber hey, das hier ist ein Forum. Hier kann jeder seinen unqualifizierten und uninformierten Senf dazugeben und es auch noch als Fakt oder Tatsache verkaufen. Und dann bekommt sein Beitrag auch noch 2 Daumen hoch…

Ihr habt beide Recht. Einen ANSPRUCH auf kostenlose (!!!) Ersatzmobilität hat man schlicht und einfach nicht. Schadensersatzanspruch hat man, ja, aber ich kann definitiv nicht auf Ersatzmobilität pochen. Erst Recht nicht auf kostenlose. Darum stimmt sowohl, was Zeppes geschrieben hat als auch Skoalgetters Ausführungen.

Zitat:

@Midlanejunkie1988 schrieb am 11. April 2022 um 05:57:53 Uhr:


Ihr habt beide Recht. Einen ANSPRUCH auf kostenlose (!!!) Ersatzmobilität hat man schlicht und einfach nicht. Schadensersatzanspruch hat man, ja, aber ich kann definitiv nicht auf Ersatzmobilität pochen. Erst Recht nicht auf kostenlose. Darum stimmt sowohl, was Zeppes geschrieben hat als auch Skoalgetters Ausführungen.

Das habe ich an mehreren Stellen genau so geschrieben. Es wird hier aber jetzt so dargestellt, als wäre Ersatzmobilität Service am Kunden und reine Gutmütigkeit des Händlers. Dabei ist Ersatzmobilität für den Vertragspartner die günstigste Möglichkeit, Schaden abzuwenden.

Und einen Automatismus gibt es auch nicht. Erstmal muss der Händler überhaupt in Lieferverzug gesetzt werden, bevor man mögliche Schadenersatzansprüche geltend machen könnte.

Ist zwar nicht ganz das richtige Forum, aber da hier Expertise vorhanden ist würde ich gerne meine Frage loswerden:
Im November fertig konfiguriertes Kontingentfahrzeug bestellt (Leasing Q4 50). Es wurde als Liefertermin unverbindlich die KW12/22 im Vertrag unter Liefertermin festgehalten. Also schon ein sehr genauer Termin aber unverbindlich!

Dieser Liefertermin wurde, oh Wunder, natürlich nicht eingehalten. Neuer Liefertermin im Juli nach Stand vor 3 Wochen und 61(!) Änderungen des Lieferstatus von Seiten Audis.

Nun zu meiner Frage, da wir ein Fahrzeug in Zahlung geben, wird sich der Kilometerstand ja durchaus entscheidend verändern. Das Ankaufsangebot bezieht sich auf eine gewisse Kilometergrenze, die nun ja überschritten wird.
Ein Gespräch mit dem Verkäufer, auch mit dem Hinweis auf den folglich höheren Kilometerstand bei Ankauf, mindestens 3 Monate später als geplant, ergab nur vage Antworten.

Hat hier jemand die Expertise, genauso unverbindlich wie Audi, einmal seine Rechtsauffassung darzulegen?

Wir haben Mobilität und brauchen auch keinen Ersatz, jedoch ist es ja nicht schlecht gedanklich und argumentativ für die Fahrzeugübergabe und Altfahrzeugbewertung gerüstet zu sein.

Habe das gleiche "Problem". Bestellung Ende November 2021. Unverbindlicher Liefertermin Juni 2022 (???). Mein aktueller Audi wird in Zahlung gegeben. Zum "Festpreis" mit Kilometerbegrenzung....... Bin auch gespannt, wenn Anfang 2023 dann 10.000 Km mehr auf dem Tacho stehen........

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