Punktereform 2014, alte Punkte + neue Punkte
Hallo Leute,
ich habe im alten Punkte-Register leider 5 Punkte angesammelt, die Tilgungsfrist endet Mitte Mai, dummerweise habe ich Anfang Dezember auf der Autobahn 32 Km/h zuviel auf den Tacho gehabt wurde, habe leider das 80er Schild übersehen, was nach bestehenden Recht 3 Punkte ergibt, nach neuen Recht würde ich ja nur 1 Punkt bekommen.
Wenn ich die Punkte nun umrechne ergeben sich für 5 alte Punkte 2 Neue und mit den 3en vom aktuellen Fall (insg. 8 alte Punkte) bin ich dann bei 4 neuen Punkten.
Deshalb überlege ich, ob es nicht sinnvoll ist mittels Widerspruch möglicherweise den Busgeldbescheid in die neue Reform zu verschieben und so nur einen neuen Punkt zu bekommen wobei ich dann insg. nur noch insgesamt 3 auf dem Konto hätte.
Weiterhin frage ich mich ob sich der neue Punkt dann tilgungshemmend auf die alten umgewerteten Punkte auswirkt, da der Tatzeitpunkt ja noch in der Tilgungsfrist gewesen ist.
Leider habe ich durch Internet- und Forensuche keine klaren Aussagen dazu lesen können, daher würde mich eure Meinung dazu interessieren :-)
Beste Grüße
Norberto
Beste Antwort im Thema
Wenn Du die Rechtskraft der letzten Ordnungswidrigkeit hinter den 1.5.2014 schieben kannst, wird das neue Punktesystem angewendet. Sprich, erst werden Deine bestenenden Punkte gewandelt und dann kommt ein Punkt nach neuem System hinzu. Wenn Du das willst, leg Einspruch ein und nimm Dir einen Anwalt. Der kann die Sache locker bis zum 1.5. hinauszögern, denke ich. Neue Punkte dann = 3.
Wird die Rechtskraft vor dem 1.5. festgestellt, bekommst Du 3 Punkte zu Deinen aktuellen hinzu und dann wird am 1.5. ins neue System gewandelt. Neue Punkte dann = 4
Ich wüsste, was mir lieber ist :-)
Du könntest aber auch ganz schnell ein freiwilliges Abbauseminar machen und 4 von Deinen aktuellen 5 Punkten abbauen. Dann bleibt noch einer und Du bekommst in beiden og. Fällen nach dem neuen System 2 Punkte.
Zumindest habe ich das Ganze so verstanden. Die Aussage ist also keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Auffassung der Materie.
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Lefandor
Die Verfechter des Tatzeitprinzips hier waren aber der Meinung, dass für die Entscheidung ob altes oder neues Punktesystem zur Anwendung kommt, nicht die Rechtskraft sondern die Tatzeit relevant wäre.
So war (mit Vorsicht) es vor einiger Zeit noch.
"Mit Vorsicht" deshalb, weil Übernahmeverfahren noch nicht abschließend festgenudelt sind. Wenn die mit dieser Sache nun schon wieder einen Schritt weiter sind, eine Fragestellung mehr definiert haben, auch gut.
Allerdings würde ich nicht darauf wetten, dass dies bis zur Umstellung auch bleiben wird, denn "meine" Variante war auch nicht die erste Variante.
Schaun wir mal, was am 1.5. dann wirklich vorhanden ist und was die Gerichte in den darauf folgenden Jahren über lassen, entfallen lassen und ändern.
Zitat:
Original geschrieben von Norberto
Deshalb überlege ich, ob es nicht sinnvoll ist mittels Widerspruch möglicherweise den Busgeldbescheid in die neue Reform zu verschieben und so nur einen neuen Punkt zu bekommen wobei ich dann insg. nur noch insgesamt 3 auf dem Konto hätte.
Willst du den Widerspruch dann direkt nach dem Reformstichtag zurückziehen oder wie stellst du dir dann die weitere Prozedur vor (z.B. auch die Begründung des Widerspruchs)?
Zitat:
Original geschrieben von Norberto
Vielen Dank, ich denke auch dass ich dann mit Wirksamkeit nach dem 1.5. auf 3 Punkte kommen würde. Was ich mich noch frage ist, ob der "neue" Punkt, der ja noch aus Dezember 2013 stammt, für die Tilgung der alten Punkte (Tilgungsfristende ca. Mitte Mai) hemmend ist. Falls nicht, hätte ich ab dann ja nur noch einen Punkt.Leider geht das aus der WEB-Seite des BMVIs nicht eindeutig hervor:
http://www.bmvi.de/.../fahreignungsregister-faq_17.html?nn=79532
Ich denke, das wird so nicht funktionieren. Lt. BMVI gilt für alte Sachen altes Recht und erst für die Owis ab Stichtag gilt neues Recht. Also müsste für alle Owis bis 30.04. das Tattag-Prinzip gelten, auch wenn die Rechtskraft geschoben wird.
Den Ausweg, mit dem Punkteseminar, sehe ich aber auch so. Ein günstiges lässt sich sicher auch finden. Ich hab seinerzeit 150,-€ gezahlt. Alle anderen wollten 350,-€. Das war ne einzelne Fahrschule, die keinem Ring angehörte. Damit meine ich die Fahrschulen, die sich zusammengeschlossen haben für die Seminare.
Der Anwalt muss ja auch bezahlt werden, da käme so ein Seminar fast günstiger und ist m.M.n. der sicherere Weg.
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Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Willst du den Widerspruch dann direkt nach dem Reformstichtag zurückziehen oder wie stellst du dir dann die weitere Prozedur vor (z.B. auch die Begründung des Widerspruchs)?Zitat:
Original geschrieben von Norberto
Deshalb überlege ich, ob es nicht sinnvoll ist mittels Widerspruch möglicherweise den Busgeldbescheid in die neue Reform zu verschieben und so nur einen neuen Punkt zu bekommen wobei ich dann insg. nur noch insgesamt 3 auf dem Konto hätte.
Mir kommen die 112 km/h nach Toleranzabzug relativ hoch vor. Als ich beim Blitzen auf den Tacho schaute, las ich dort einen niedrigeren Wert. Da mein Tacho ca. 3 vorgeht, sollte ich nach Toleranzabzug (4km/h) auf jeden Fall niedriger liegen. Da ja einige Messungen fehlerhaft sein sollen, finde ich dies schon mal ziemlich verdächtig, zumal rechts neben mir auch ein Auto fuhr und der Winkel sehr schräg war (Stichwort Winkelfehler). Vielleicht hat man im Anhörungsbogen auch deshalb kein Foto eingefügt?
Wie auch immer schon aus diesen Gründen ist es sicherlich sinnvoll dies mal abzuklopfen.
Hallo Leute,
mal ein Update:
Nachdem meine Rechtsanwältin Anfang Februar Akteneinsicht gefordert hatte, ist außer einem Bestätigungsschreiben noch nichts passiert, also noch keine Akteneinsicht erfolgt. Kommt mir ziemlich lang vor. Außerdem finde ich es merkwürdig, dass im Anhörungsbogen weder Foto noch Gerätetyp enthalten ist.
Zum dem eigentlichen Thema äußerte sich meine Rechtsanwältin (Aussage im Mai) übrigens, dass auch im Prinzip noch völlig offen wäre wie mit alten umgewandelten Punkten verfahren wird, wenn ein neuer Punkt mit Tattag vor dem 01.05. als neuer Punkt nach dem 1.05. eingetragen wird.
Gibt es dahingehend vielleicht schon bei Euch irgendwelche "Erfahrungen"?
Meine Altlasten (2 neue Punkte) befinden sich nun in der Überliegefrist.
Update:
da ich nach der letzen Antwort aus Anfang Febrar 2014 nach dem Hinweis, das demnächst Akteneinsicht gewährt wird nicht mehr gehört habe, geht meine Anwältin davon aus, das die Sache eingestellt ist. Sie hat jedoch abgeraten dort nachzufragen :-)
Das stützt meine These, dass mit der Messung irgensetwas faul gewesen ist!
Wie auch immer, Punktestand = 0 :-)
Beste Grüße
Norberto