Punkte wegen Rückleuchten???
Folgendes Problem: hab die schwarze Klarglasrückleuchten aus dem FK Katalog, heut hat mich in ASL die Polizei angehalten und gesagt, das ich die Rückleuchten nicht fahren darf, da sie keine Katzenaugen (Rückstrahler) haben...
HÄ=??? sind die blöd... mir hat noch nie einpolizist gesagt das ich rückstrahler brauch, nicht mal der tüv hat was gesagt...
Ergebnis: 1 Punkt, 50 € Bußgeld
Schei...
31 Antworten
Mal eine Frage zum Thema Rückstrahler: Gibt es da eine Mindesthöhe? Ich würde gerne welche ziemlich tief am Stoßfänger anbringen.
Mal eine Frage zum Thema Rückstrahler: Gibt es da eine Mindesthöhe? Ich würde gerne welche ziemlich tief am Stoßfänger anbringen. So wie BMW 3er Coupe oder VW Bus.
Zitat:
Original geschrieben von golfdezent
Mal eine Frage zum Thema Rückstrahler: Gibt es da eine Mindesthöhe? Ich würde gerne welche ziemlich tief am Stoßfänger anbringen. So wie BMW 3er Coupe oder VW Bus.
ich hab auch schon welche gesehen die hatten die an der stoßstange... naja ich hab se zum glück in den rückleuchten...
@ threadersteller
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
sollte jeder wissen 😉
und die teile erfüllen schon ihren sinn...
wenn du nämlich an der straße parkst, vergisst es parklicht anzumachen und dir einer auf die karre rennt krichst du ne teilschuld von 50%
vielleicht solltest du dir lieber en paar reflektoren für 2€ kaufen
Zitat:
Original geschrieben von golfdezent
Mal eine Frage zum Thema Rückstrahler: Gibt es da eine Mindesthöhe? Ich würde gerne welche ziemlich tief am Stoßfänger anbringen.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler.
Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit 2 dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muss mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muss nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind 2 zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muss.
Schlussleuchten, Bremsleuchten und rote Rückstrahler - ausgenommen zusätzliche Bremsleuchten und zusätzliche Schlussleuchten - dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden.
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Zitat:
Original geschrieben von Vento1.8
schön das das bekannt ist, ich hab noch nichts davon gehört... das ist einfach bloß noch abzokke...
ARMES DEUTSCHLAND...
also wie ich meinen vr am anfang des jahres angemeldet habe, wusste ich auch nicht das, das 28er Lenkrad was drin saß nicht zulässig war, hat mir eben 75€ und drei beschissene punkte eingebracht.
trotz nachweis meiner unwissenheit
unwissenheit schützt halt leider nicht vor strafe
Zitat:
Original geschrieben von saschaVR6,2,8
unwissenheit schützt halt leider nicht vor strafe
joa leider aber sonst würde ja jeder einfach behaupten "ach wußt ich nicht... ;-)
aber ich hab mir solche hässlichen teile auch drangeklebt... alleine schon damit wenn ich meinen hobel mal in einer dunklen unbeleuchteten straße abstelle mir da keiner reinrauschen kann und ich dann selber noch bezahlen muss... ;-)
sei froh wenn du nur 1 punkt bekommst.
mir wollten se 3 wegen erlischen der betriebserlaubniss aufbrummen
Zitat:
Original geschrieben von Multi-Fanfare
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler.
Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit 2 dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muss mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muss nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind 2 zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muss.
Schlussleuchten, Bremsleuchten und rote Rückstrahler - ausgenommen zusätzliche Bremsleuchten und zusätzliche Schlussleuchten - dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden.
wenn ich das richtig verstanden hab dürfen die so tief wie man will angebracht sein?
Zitat:
Original geschrieben von Zw3rcH
wenn ich das richtig verstanden hab dürfen die so tief wie man will angebracht sein?
wenn du die dran hast (egal wie tief) wird schon kein bulle mekkern... bei
mirsin die ja auch ganz unten und letztens bei der nächtlichen verkehrskontrolle inkl rundgang hat der grünweiße keine "mängel"gefunden... also höher würd ich mir die wenn nich aufkleben... dazu sehen die zu scheiße aus ;-)
edit:
Zitat:
Original geschrieben von Multi-Fanfare
...der Rückstrahler nicht möglich, so sind 2 zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt..
blöde frage. muss der rückstrahler immer rot sein oder kann man auch das gleiche nur in weiß oder silber was die dinger sind anbauen?
Zitat:
Original geschrieben von Multi-Fanfare
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler.
Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein.
noch Fragen ? 😉
Hier auf Seite 6 findest du auch noch mal die Informationen, so wie auch andere Infos zur Beleuchtung am Auto.
also bei meinen klarglaslampen von inpro stand das glaub ich sogar in den lampen drin auf so nem aufgeklebten zettel das sie nur gefahren werden dürfen wenn die rückstrahler dran sind.hab zur zeit keine dran aber der tüv hats damals bei ner eintragung im vorbeigehen direkt bemerkt und mich drauf hingewiesen.
Meine haben zwar so einen weißen streifen der reflektiert aber soviel ich weiß muss es ja rot reflektieren.
so ist das halt mal.
Zitat:
Original geschrieben von LORD LIGHTNING
noch Fragen ? 😉
UPS. 🙁 tut mir leid da hab ich wohl nicht richtig gelesen. Sorry. So was blödes aber auch. dachte ich könnte jetzt silberne ankleben. Passt wohl besser zum silbernen auto. 😁 Aber das geht ja dann leider nicht.
DANKE. 😁
GTI Rückleuchten
Hallo alle zusammen,
habe auch schwarze Rückleuchten an meinem Gölfchen ... es sind die Originalen von VW die auch auf dem VR 6 / GTI / Colour Concept / GT und so verbaut waren mit Rückstrahler integriert ... brauch ich da auch noch so nen Extra - Rückstrahler für oder reichen die in den Rückleuchten aus ? dieser Thread hat mich etwas verunsichert, besser frage ich hier nochmal nach 😉
Gruss Thomas