Punkt bzw. Bußgeld wegen Unfall gegen Leitplanke??
Nabend,
also mein Vater hatte gestern kurz vor Mitternacht einen Unfall mit seinem T4. Er wollte in Krefeld an AK Strump von der A57 auf die A44. In der Kurve ist ihm auf Matsch das Heck ausgebrochen. Mit der Drehung ist er fast quer stehend mit der linken vorderen Ecke gegen die rechte Leitplanke gestoßen, dann noch mal mit der hinteren linken Ecke wieder gegen die rechte Leitplanke(gleiche Leitplanke). Er ist dann sozusagen 180° in verkehrte Richtung stehen geblieben.
Die Polizei hat den Unfall aufgenommen und auf dem Protokoll "Bußgeldbescheid" angekreuzt. Auf die Frage hin ob er denn einen Punkt bekommt, wäre die Antwort JA gewesen. Beim Nachhaken hätte der Beamte gesagt "wegen Beteiligung an einem Unfall"!?
Jetzt Frage ich euch ob dieser Beamte einfach nur dumm oder gebildet war. Denn, mein Vater hat weder jemanden genötigt, behindert oder sonst dergleichen. Er ist aufgrund gefrorenem Schneematsch ins Schleudern gekommen und ist in die Leitplanke gekracht. Bereits gestern Nachmittag bekam man im Radio zu hören das der Matsch einfrieren wird. Der Wagen hat 6mm Winterreifen drauf und ist komplett fürs Winter gerüstet. Zu schnell war er auch nicht, sonst wäre er geradeaus in die linke Leitplanke gekracht, wenn er der Fall gewesen wäre. Meiner Meinung nach hat die Stadt mit dem Streusalz geschlampt. Gestern habe ich selbst auf diversen Autobahnenausfahrten bzw. Autobahndreiecken oder gar ganze Autobahnen(wie z.B. A524)gesehen das dort nicht gestreut wurde.
Wäre sehr dankbar wenn jemand sagen könnte ob ein Bußgeld rechtens ist.
Gruß
Ercan
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Zitat:
Original geschrieben von C20NE-Cruiser
Er hat seinen Führerschein seit 23Jahren, hatte bis 1998 keine Punkte. Als er mit diesem Job anfing, sammelte er 13Punkte zusammen.
1998 1Punkt
1999 1Punkt
2000 insgesamt 4Punkte(3+1)
2002 7Punkte, 3Punkte weil der P-Schein abgelaufen war, was er vergessen hatte und woher die restlich 4 kommen weiss ich nicht mehr
Die Punkte von 1998 und 1999 (und evt. von 2000) dürften schon verfallen sein.
siehe
http://www.123recht.net/article.asp?...Zitat:
"Bußgeldbescheide werden generell alle zwei Jahre gelöscht. Wird aber vor Ablauf dieser Zeit erneut eine Verkehrsordnungswidrigkeit eingetragen, erfolgt die Tilgung aller eingetragenen Bußgeldbescheide erst zusammen mit der Löschung der letzten Eintragung. Länger als fünf Jahre bleibt jedoch kein Bußgeldbescheid eingetragen (ausgenommen Überschreitungder 0,5/0,8 Promillegrenze, oder Fahren unter berauschenden Mitteln ). Das gilt auch, wenn noch andere Eintragungen vorhanden sind.
Verkehrsstrafrechtliche Eintragungen hemmen hingegen die Tilgung aller anderen bereitseingetragenen oder noch dazukommenden Strafen und Geldbußen. Solange die Geld-oder Freiheitsstrafe eingetragen ist, bleiben auch alle übrigen Bußgeldbescheide im VZR bestehen."