Punkt bzw. Bußgeld wegen Unfall gegen Leitplanke??

Nabend,

also mein Vater hatte gestern kurz vor Mitternacht einen Unfall mit seinem T4. Er wollte in Krefeld an AK Strump von der A57 auf die A44. In der Kurve ist ihm auf Matsch das Heck ausgebrochen. Mit der Drehung ist er fast quer stehend mit der linken vorderen Ecke gegen die rechte Leitplanke gestoßen, dann noch mal mit der hinteren linken Ecke wieder gegen die rechte Leitplanke(gleiche Leitplanke). Er ist dann sozusagen 180° in verkehrte Richtung stehen geblieben.
Die Polizei hat den Unfall aufgenommen und auf dem Protokoll "Bußgeldbescheid" angekreuzt. Auf die Frage hin ob er denn einen Punkt bekommt, wäre die Antwort JA gewesen. Beim Nachhaken hätte der Beamte gesagt "wegen Beteiligung an einem Unfall"!?
Jetzt Frage ich euch ob dieser Beamte einfach nur dumm oder gebildet war. Denn, mein Vater hat weder jemanden genötigt, behindert oder sonst dergleichen. Er ist aufgrund gefrorenem Schneematsch ins Schleudern gekommen und ist in die Leitplanke gekracht. Bereits gestern Nachmittag bekam man im Radio zu hören das der Matsch einfrieren wird. Der Wagen hat 6mm Winterreifen drauf und ist komplett fürs Winter gerüstet. Zu schnell war er auch nicht, sonst wäre er geradeaus in die linke Leitplanke gekracht, wenn er der Fall gewesen wäre. Meiner Meinung nach hat die Stadt mit dem Streusalz geschlampt. Gestern habe ich selbst auf diversen Autobahnenausfahrten bzw. Autobahndreiecken oder gar ganze Autobahnen(wie z.B. A524)gesehen das dort nicht gestreut wurde.
Wäre sehr dankbar wenn jemand sagen könnte ob ein Bußgeld rechtens ist.

Gruß
Ercan

30 Antworten

Sicherlich wäre es traurig wenn dein Vater die Vorraussetzungen für seinen Job verlieren würde nur weil er so ne blöde begegnung mit der Leitplanke hatte.

Allerdings sollte er vielleicht wirklich froh sein dass es nur ein Auto und sein Job ist die kapput gegangen sind, und keine Menschenleben.

Wenn es auf den Straßen glatt ist fährt man nicht so dass einem auf einem Autobahnkreuz das Heck ausbricht. Da war man dann schlicht und ergreifend zu schnell.

Siehe §§1 und 3 STVO.
Ansonsten könnte sich ja jeder, der wegen Glatteis oder Schnee von der Straße abkommt oder anderweitig 'ausrutscht' an die entsprechende Verwaltung/Gemeinde/Land/Bund wenden.

Man hat sich auf der Straße halt so zu benehmen, das kein anderer gefährdet wird und man sein fahrzeug jederzeit unter Kontrolle hat.
Ich könnte mir vorstellen, das grade bei Vielfahrern verstärkt davon ausgegangen wird, das Gefahren besser eingeschätzt werden können.

Bollo

Zitat:

"Strassenbaulastträger" ist für`s Räumen zuständig. Somit wäre das keine Klage gegen die Stadt, sondern gegen die Bundesrepublik Deutschland bei den Autobahnen.

Ich weiss nicht, wie es in anderen Bundesländern aussieht, aber zum Beispiel in SH werden diese Aufgaben (auch Autobahn) dem Land übertragen. Somit steht wohl erst das Land auf der Liste der Verantwortlichen, ob das Land wiederum auf seine Kreise die Befugnisse aufteilt weiss ich so ohne weiteres auch nicht.

Die Verantwortlichkeit dürfte aber weiter beim Bund zu suchen sein. Inwieweit dieser dann das Land in die Haftung nimmt, kommt auf den Fall an. - Bedienst Du dich eines "Erfüllungsgehilfen" bist du trotzdem haftbar. Der Anwalt wird schon wissen, wer Adressat der Klage sein wird.
Schaun werm mal, wie`s ausgeht...
Gruß
Bommel

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Nur noch eine kleine Information:

Die Freundin meines Kollegen hat ihren Twingo an einer Leitplanke total gecrasht im Dezember. Sie hat aber kein Bußgeld bekommen....

Der Wagen ist repariert und fährt seit über 1 Monat wieder.
Heute kam ein Bußgeldscheid:

... Ihnen wird zur Last gelegt am ... in ... folgende Ordnungswidrigkeit (en) §24 StVG
begangen zu haben:
Sie fuhren in anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.

§3 ABS. 1, §1 ABS. 2, §49 STVO; §24 STVG; 8.1 BKAT; §3 ABS. 3 BKATV; §19 OWIG
Kurvenbereich einer Autobahntangente; Fahrbahn zum Teil schneebedeckt; geräumter Teil mit Nässefilm überzogen, Temperatur knapp über 0 Grad; Dunkelheit

Geldbuße: 100,00€
Verwaltungsgebühren: 20,00€
Postzustellungsgebühren 4,55€
Gesamtbetrag: 124,55€

...............

Mehr steht nichts drin. Weder Punkte oder sonst etwas.

1. Was heisst "nicht angepaßte Geschwindigkeit"? Wie wird das definiert? Wie schnell hätte er denn fahren sollen? Wie schnell war er denn?
2. Fahrbahn ist schneebedeckt mit einem Nässefilm überzogen und das bei "knapp" über 0°C. Was heisst "knapp" über 0°C? Das muss man schon genauer sagen. Ob 0 oder 2°C, das macht einen großen Unterschied. Wenn es 0°C wäre, dann wäre auf der Fahrbahn zum Teil Eis.
3. Es war Dunkel, ja. Man wollte ihn sogar fast ohne Beleuchtung um Mitternacht mit total deformierter Front 60km weiterfahren lassen.

Der Fall geht erstmal zum Anwalt, dann wird weitergeschaut.

Gruß
Ercan

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser


Mehr steht nichts drin. Weder Punkte oder sonst etwas.

Ein Bußgeld bringt automatisch Punkt(e) mit sich. Wird aber separat verfolgt.

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser


1. Was heisst "nicht angepaßte Geschwindigkeit"? a] Wie wird das definiert? b] Wie schnell hätte er denn fahren sollen? c] Wie schnell war er denn?

Ich habe den ganzen Thread nicht nocheinmal gelesen, denke aber, daß es so ähnlich schon einmal geschrieben wurde:

a] Man setzt vorraus, dass - wäre er langsamer gefahren, der Unfall nicht passiert wäre. Daher "nicht angepasste Geschwindigkeit".
b] Eben langsamer. Verunfallt jemand mit 110 km/h auf Rollsplitt, so war das zu schnell - denn langsamer wäre es nicht passiert - ob 100, 95, 90, 60,... spielt dabei keine Rolle.
Dein Vater war eben in dieser Situation zu schnell - ist wohl blöd, denn theoretisch könnte jeder Unfall mit "nicht angepasster Geschwindigkeit" geahndet werden, ist leider nunmal so. Daher lässt sich c] auch nicht mit einem konkreten Wert erklären.

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser


Fahrbahn ist schneebedeckt mit einem Nässefilm überzogen und das bei "knapp" über 0°C. Was heisst "knapp" über 0°C? Das muss man schon genauer sagen.

Wie willst Du das 'genauer' sagen, wenn dir eine Toleranz von 2°C zu groß ist? Und wo willst du messen? Lufttemperatur in Bodennähe oder in 1 Meter Höhe? Oder gar die Bodentemperatur selbst?

Ich denke, die Beschreibung "knapp über 0°C" ist aussagekräftig - keine Minustemperaturen, aber auch nicht 30°C im Schatten... aber eben im Bereich, in dem von "Frostgefahr" gesprochen wird...

Das ist so, wie ich die Sache sehe. Dennoch finde ich, daß 125 EUR Strafe - im Prinzip für nichts und wieder nichts (keine Verletzten/weitere Unfallbeteiligte, stattdessen beschädigtes Eigentum, für dessen Instandsetzung man selbst schon genug zahlt) ziemlich unverschämt ist. Aber so ist nunmal die Rechtslage lt. StVO...

Gruß
etku

Es kommt auch auf die jeweilige Polizei an: Ich bin auch mal in den Graben gefahren und habe dabei ein Verkehrsschild umgenietet. Doch die ganze Sache ließ sich mit der Polizei telefonisch regeln, und ich musste lediglich ein neues Schild bezahlen, aber keine Buße, Punkte o.ä.

Grad mal den ganzen Thread gelesen:

Bei ca. 0° und Warnung im Radio hat man entsprechend langsam zu fahren und mit stellenweise vereister Fahrbahn zu rechnen.

§3 Abs.1, 8.1 BKatV und FeV Anlage 13, 5.2 sagen alle das gleiche:

...Nichtangepasste Geschwindigkeit bei ...schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen...

Geht einher mit 3 Punkten. Bei 13 Punkten, die kommen ja nicht von ungefähr, würd ich nicht auf viel Gnade beim Richter hoffen. Mit 380tkm wird er sich wohl kaum mit mangelnder Fahrpraxis rausreden können.

Gruß Meik

Ich möchte nicht das auch dieser Thread ein großer Diskussionsthread wird.
Das erste was uns erstmal interessiert ist, was der Anwalt dazu sagt. Denn es kann nicht angehen das der eine etwas zahlen muss und der andere nicht. ubc nietet ein Verkehrsschild um wegen wahrscheinlich "nicht angepaßter Geschwindigkeit", muß nur das Schild bezahlen und ein anderer muß eine Geldbuße zahlen und Punkte kassieren. Wo bleibt da die Gerechtigkeit? Entweder zahlen alle das gleiche oder garnicht.
Vielleicht ist er mit den Hinterrädern auch nur auf den Schneematsch gekommen und hat sich aus diesem Grund gedreht?
Er hat seinen Führerschein seit 23Jahren, hatte bis 1998 keine Punkte. Als er mit diesem Job anfing, sammelte er 13Punkte zusammen.
1998 1Punkt
1999 1Punkt
2000 insgesamt 4Punkte(3+1)
2002 7Punkte, 3Punkte weil der P-Schein abgelaufen war, was er vergessen hatte und woher die restlich 4 kommen weiss ich nicht mehr
In den 6 Jahren hat er als FAHRER etwas über 1mio.km zurückgelegt. "Mangelnde Erfahrung" kann man ihm wirklich nicht vorwerfen.
Am 22.2.05 wären alle Punkte getilgt worden. Wenn nun 3Punkte dazu kommen, was soll er machen? Wagen verkaufen, Insolvenz beantragen, beim Sozialamt melden? Er bekommt kein Arbeitslosengeld da Selbstständig. Womit soll er dann 3 Kinder ernähren?

Wir warten jetzt erstmal auf den Anwalt ab!

Gruß
Ercan

Das ist wirklich sehr viel Pech.

Ich finde das sehr happig von der Polizei.
Wahrscheinlich haben die Jungs vor Ort schon direkt das Konto Deines Vaters abgefragt.
In solchen Situationen kann man mit freundlicher Ansprache durchaus etwas bewegen.
Vielleicht hat Dein Vater sich bei den Jungs auch gleich durch einen oder zwei Sprüche beliebt gemacht.

Der beste Weg ist die Klage zu vermeiden und mit der Behörde zu reden (macht der RA hoffentlich).
Gibt dann doppeltes Bußgeld und keine Punkte.
Ggf. Nachschulung anbieten.

Die Nachschulung lohnt sich auch sonst zum Punkteabbau!

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Geht einher mit 3 Punkten. Bei 13 Punkten, die kommen ja nicht von ungefähr, würd ich nicht auf viel Gnade beim Richter hoffen. Mit 380tkm wird er sich wohl kaum mit mangelnder Fahrpraxis rausreden können.

Das ist leider eine der großen Schwächen des Punktesystems: Es lässt die jährliche Fahrleistung völlig unberücksichtigt. Dass ein Berufskraftfahrer mit 100 tkm/Jahr ein höheres "Punkterisiko" hat als ein "Freizeitfahrer" mit 5 tkm/Jahr, liegt doch auf der Hand.

@ Ercan

Zitat:

Denn es kann nicht angehen das der eine etwas zahlen muss und der andere nicht. ubc nietet ein Verkehrsschild um wegen wahrscheinlich "nicht angepaßter Geschwindigkeit", muß nur das Schild bezahlen und ein anderer muß eine Geldbuße zahlen und Punkte kassieren. Wo bleibt da die Gerechtigkeit? Entweder zahlen alle das gleiche oder garnicht.

Das war definitiv überhöhte Geschwindigkeit, und auch mangelndes Fahrkönnen (war 1998, also schon recht lange her).

Ich hätte das damals auch gar nicht geleugnet, aber es hat die Polizei gar nicht interessiert. Allerdings scheine ich wirklich Glück gehabt zu haben, d.h. so eine "kulante" Polizei ist wohl eher die Ausnahme. (Ich hatte sogar noch "doppelt" Glück, weil die Straßenmeisterei für den Ersatz des Schildes Gebrauchtteile verwendete, was den Preis in etwa halbierte.)

So gesehen könnt ihr das auch schlecht als Argument anführen, von wegen "Gerechtigkeit" oder so --- es wird immer wieder Fälle geben, wo Behörden mal ungewohnt "bürgerfreundlich" handeln und eine Ausnahme von der Regel machen, aber das ist dann kein allgemeiner Maßstab.

Andererseits kann ja jeder mal von so etwas profitieren, deswegen sollte man sich darüber auch nicht allzu sehr aufregen.

Zitat:

Wenn nun 3Punkte dazu kommen, was soll er machen? Wagen verkaufen, Insolvenz beantragen, beim Sozialamt melden? Er bekommt kein Arbeitslosengeld da Selbstständig. Womit soll er dann 3 Kinder ernähren?

Tja, solche Fragen interssieren den deutschen Amtsschimmel meistens nicht --- leider.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Der beste Weg ist die Klage zu vermeiden und mit der Behörde zu reden (macht der RA hoffentlich).
Gibt dann doppeltes Bußgeld und keine Punkte.
Ggf. Nachschulung anbieten.

Die Nachschulung lohnt sich auch sonst zum Punkteabbau!

Bei "Punktesammlern" sind die Behörden aber meist besonders "hart" 🙁

So, wie ich das sehe, scheint aber ein Aufbauseminar ohnehin anzustehen.

Ist an sich unproblematisch (habe auch mal eines gemacht), aber es ist schwer, überhaupt eines zu kriegen.

Es gibt Möglichkeiten in Verbindung mit erhöhtem Bussgeld um ein Fahrverbot herumzukommen, wenn die Existenz davon abhängt.

Würde dann aber jetzt schon versuchen ein Aufbauseminar anzumelden/zu machen um guten Willen zu zeigen. Die Toleranz ist bei Wiederholungstätern nicht unbedingt die höchste.

Allerdings sollte man von jemandem dessen Existenz vom Führerschein abhängt aber auch ein gewisses Verantwortungsbewusstsein erwarten, gerade aufgrund seiner Erfahrung. Und so sorglos mit seiner Existenz umzugehen und seinen Führerschein ablaufen zu lassen, oder soviele Punkte anzusammeln, naja...

Wie ging es denn früher? Typische 3-Punkte-Vergehen gehen doch meist einher mit Fahrverbot.

Unter Umständen gibt es auf Antrag auch die Möglichkeit, den Führerschein auf ein best. Fahrzeug oder die rein berufliche Tätigkeit einzuschränken. Hatte mal einen Kollegen der jede Nacht auf dem Bock sass, aber mit dem Rad nach Hause musste. Also um seine Existenz braucht er sich nicht zuvie Sorgen zu machen.

Ob das ganze gerechtfertigt war oder nicht wird hier keiner Beantworten können, der bei der Situation nicht dabei war. Da sollte ein Anwalt das Unfallprotokoll überprüfen.

Gruß Meik

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