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Punkt bzw. Bußgeld wegen Unfall gegen Leitplanke??

Nabend,

also mein Vater hatte gestern kurz vor Mitternacht einen Unfall mit seinem T4. Er wollte in Krefeld an AK Strump von der A57 auf die A44. In der Kurve ist ihm auf Matsch das Heck ausgebrochen. Mit der Drehung ist er fast quer stehend mit der linken vorderen Ecke gegen die rechte Leitplanke gestoßen, dann noch mal mit der hinteren linken Ecke wieder gegen die rechte Leitplanke(gleiche Leitplanke). Er ist dann sozusagen 180° in verkehrte Richtung stehen geblieben.
Die Polizei hat den Unfall aufgenommen und auf dem Protokoll "Bußgeldbescheid" angekreuzt. Auf die Frage hin ob er denn einen Punkt bekommt, wäre die Antwort JA gewesen. Beim Nachhaken hätte der Beamte gesagt "wegen Beteiligung an einem Unfall"!?
Jetzt Frage ich euch ob dieser Beamte einfach nur dumm oder gebildet war. Denn, mein Vater hat weder jemanden genötigt, behindert oder sonst dergleichen. Er ist aufgrund gefrorenem Schneematsch ins Schleudern gekommen und ist in die Leitplanke gekracht. Bereits gestern Nachmittag bekam man im Radio zu hören das der Matsch einfrieren wird. Der Wagen hat 6mm Winterreifen drauf und ist komplett fürs Winter gerüstet. Zu schnell war er auch nicht, sonst wäre er geradeaus in die linke Leitplanke gekracht, wenn er der Fall gewesen wäre. Meiner Meinung nach hat die Stadt mit dem Streusalz geschlampt. Gestern habe ich selbst auf diversen Autobahnenausfahrten bzw. Autobahndreiecken oder gar ganze Autobahnen(wie z.B. A524)gesehen das dort nicht gestreut wurde.
Wäre sehr dankbar wenn jemand sagen könnte ob ein Bußgeld rechtens ist.

Gruß
Ercan

30 Antworten

Schau mal hier , da gab es einen ähnlichen Fall. Es läuft wohl auf unangepasste Geschwindigkeit hinaus.

Zitat:

103620 Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.

§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG A -

3 Punkte

75,00 €

Danke für Deine Antwort.

Aber zwischen Matsch und Regen ist denke ich ein Unterschied. Er war ja garnicht zu schnell. Es ist der linke Kotflügel mit dem Scheinwerfer eingedrückt und die ganze Front um ca.1cm nach rechts verzogen. Wenn er wirklich zu schnell gewesen wäre, dann wäre er geradeaus gerutscht und viel heftiger eingeschlagen.

Gruß
Ercan

Das mit der Geschwindigkeit ist so eine Sache. Es ist aber richtig, dass der Unfall mit geringerer Geschwindigkeit vermieden werden hätte können. Und das zählt wohl für die Polizei. Die Größe des Schadens ist hierfür wohl nicht ausschlaggebend.

Wenn Ihr eine Rechtschutzversicherung habt, würde ich mich auf jeden Fall von einem Anwalt beraten lassen.

Re: Punkt bzw. Bußgeld wegen Unfall gegen Leitplanke??

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser


Wäre sehr dankbar wenn jemand sagen könnte ob ein Bußgeld rechtens ist.

Gruß
Ercan

Grundlage für das Bußgeld bildet der Bußgeldkatalog. Ob von den Beamten nun ein Verfahren eingeleitet wird, würde ich erstmal abwarten.

Falls es zum Verfahren kommt, würde ich ebenfalls einen Verkehrsrechtsanwalt hinzuziehen. Ob ein Widerpruch gegen den Bußgeldbescheid Erfolg haben wird, kann dir niemand sagen 🙂. Aber im Grunde entstand der Unfall ja wegen der nicht angepassten Geschwindigkeit. Wäre der Fahrer langsamer gefahren, wäre der Unfall nicht passiert.

Also ich sehe da eher eine geringe Chance 🙁.

Gruß
Christian

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Zitat:

Original geschrieben von Bleman


Das mit der Geschwindigkeit ist so eine Sache. Es ist aber richtig, dass der Unfall mit geringerer Geschwindigkeit vermieden werden hätte können. Und das zählt wohl für die Polizei

Na, das ist mal wieder so ein Gummiparagraph.

Damit könnte nahezu JEDER Unfall "bußgeldtauglich" gemacht werden, denn jeweils noch langsamer (mit den "unfallverlaufsrelevanten" Folgen geringerer Bremsweg, mehr verbleibende Reaktionszeit usw.) könnte man ja immer fahren.

Bis zum Stillstand.

Ja, ausser man macht es so, wie es bei uns ein anwalt gemacht hat:
den staat verklagt, da er auf der AB mit 100km bei regen in einer 130er von der strasse abgekommen ist und keine zusätzlichen schilder waren. er hat schlussendlich recht bekommen, seitdem haben sie sehr viele 100er bei regen aufgestellt.

in meiner heimatgemeinde war was ähnliches:
Voll beladener beton LKW ca 300m retour eine strasse hinunter gerutscht bei ca 3cm schnee, aspahlt von haus aus sehr glatt. split war nicht gestreut:
Vollschuld bei der gemeinde wegen nicht ordentlichem winterdienst. seitdem habe ich nach hause schneekettenpflicht.

Würde mal abwarten, ob was kommt, wenn ja dann wie christian r gepostet hat vorgehen

Zitat:

Original geschrieben von alexh67


Damit könnte nahezu JEDER Unfall "bußgeldtauglich" gemacht werden, ...

Ist nicht sogar jeder Unfall mit einem Bußgeld/Verwarnungsgeld verbunden, wenn die Polizeit gerufen wird oder von selbst erscheint?

Eine Bekannte ist auf einem Parkplatz beim Ausparken einem anderen Fahrzeug in den Kotflügel gefahren. Da die Gegnerin unbedingt die Polizei holen musste, wurde noch ein Verwarnungsgeld fällig.

Als wenn man in dieser Situation nicht schon genug Ärger und finanziellen Schaden hat...

Danke für eure Tips.
Der Wagen steht gerade unberührt in der Werkstatt. Es wird die Versicherung informiert(Vollkasko und Leitplankenschaden) und einen Gutachter gerufen. Danach wird auf den Bußgeldbescheid gewartet. Als nächstes wird ein Anwalt dazu gezogen und eventuell Widerspruch eingelegt. Gegen die Punkte und gegen die Stadt, weil sie nicht genug gestreut haben. Es wurden in der Umgebung schliesslich GANZE Autobahnen nicht gestreut.
Wie langsam hätte er denn durch die Kurve kriechen sollen? Man kann auch mit 20km/h zu schnell sein.

Zitat:

Als wenn man in dieser Situation nicht schon genug Ärger und finanziellen Schaden hat...

Genau darum geht es mit den Punkten. Der Wagen ist so gesehen Totalschaden. Mein Vater hat 13 Punkte. Und wenn nun 3 Punkte dazu kommen weiss denke ich jeder was passieren kann.

Nach diesem Unfall schmeisst er die Arbeit sowieso hin, weil es ihm reicht. ~12h pro Tag und 7 Tage die Woche. Wir schreien auf wenn es um die 40h Woche geht....denkt mal nach.

Edit: Bevor ich es vergesse. Da beide Scheinwerfer kaputt sind, meinte die POLIZEI trotzdem, das er weiterfahren könnte!! Mein Vater hätte aus Spass gefragt ob er wirklich darf und die Beamten hätten dann gefragt ob sie stattdessen einen Abschleppwagen rufen sollen. Mein Vater ist natürlich NICHT gefahren und auch keinen Abschleppwagen rufen lassen, sondern einen Arbeitskollegen angerufen der ihn mit einem Abschleppseil gezogen hat.
DAS kommt natürlich auch noch dazu. Wie kann die Polizei bei Mitternacht im Dunkeln das weiterfahren erlauben obwohl man mit kaputten Scheinwerfern überhaupt nichts mehr sieht!!?? Der rechte Scheinwerfer leuchtet zwar noch, es ist aber kein Glas mehr vorhanden!

Gruß
Ercan

Das mit der (nicht) angepassten Geschwindigkeit ist wirklich eine sehr dehnbare Geschichte. Aber wenn die Straßenbeschaffenheit ein Fahren nicht zulässt, dann sollte man halt wirklich nicht fahren. Wer dennoch fährt, fährt auf eigenes Risiko! Die Streupflicht ist zwar gegeben, aber was soll die Stadt zum Beispiel bei Blitzeis machen?

War in diesem Fall bereits Stunden zuvor auf Gefahren in Radio hingewiesen worden, so müsste man auf dieser Tatsache versuchen der Stadt Fahrlässigkeit nachzuweisen. Ich denke aber mal, dass das höchstens nur einen Teil der Schuld wegnehmen kann, denn zu schnell ist einfach zu schnell und wer sein Fahrzeug nicht rechtzeitig zum Stehen bekommt, der ist einfach zu schnell gefahren. - Es hätte auch einen Menschen am Straßenrand treffen können!

Dennoch viel Erfolg für Deinen Dad!

Zitat:

Original geschrieben von Radlager


Aber wenn die Straßenbeschaffenheit ein Fahren nicht zulässt, dann sollte man halt wirklich nicht fahren. Wer dennoch fährt, fährt auf eigenes Risiko!

....und wer sein Fahrzeug nicht rechtzeitig zum Stehen bekommt, der ist einfach zu schnell gefahren. - Es hätte auch einen Menschen am Straßenrand treffen können!

Und womit soll er sein Brot verdienen?

Es war ein Autobahnkreuz!

Gruß
Ercan

Ja, das mit dem Geld verdienen ist natürlich ein Problem. Aber es ist ja nun glücklicherweise nicht das ganze Jahr über glatt auf der Straße. Und an den paar Tagen ist halt immer mit Verspätungen zu rechnen. Das einige, um ihren Zeitplan einhalten zu können, dennoch gerne mal schneller fahren ist alltag, aber wenn was passiert, dann passiert es halt und man muss mit den Folgen rechnen. Man kann also wirklich nur hoffen, dass man von der unangepassten Geschwindigkeit absieht und es so hinbekommt, dass ein kleinerer Unfall auf jeden Fall eingetreten wäre.

Im allgemeinen entsteht dadurch auch kein Fahrverbot, sondern das Fahrverbot resultiert aus den bereits bestehenden 13 Punkten und die kommen doch sicherlich nicht alle von glatten Straßen, oder?

Nein, sicherlich nicht. Die hat er sich innerhalb 5 Jahren zusammen gekratzt. Noch 4 Monate dann wären alle Punkte gestrichen worden. Bei 380tkm in 2 Jahren auch irgendwie verständlich, das soviele Punkte zusammen kommen, besonders wenn man unter Zeitdruck ist. Aber vorgestern Abend war er nicht unter Zeitdruck. Er hatte genügend Zeit und ist auch dementsprechend gefahren.

Gruß
Ercan

Mit einem guten Anwalt und dem Hinweis, dass Dein Vater auf den Lappen aus beruflichen Gründen angewiesen ist sollte da was machbar sein, so dass am Ende die Punkte nicht zum Verhängnis werden.

380tkm in 2 Jahren ist echt eine Menge, dass man da hin und wieder mal "erwischt" wird sollte einleuchtend sein. Gibt so einige Nasen, die viel schlimmere Situationen auf den Straßen provozieren, jedoch fahren die so wenig, das die wohl auch noch nie dabei erwischt wurden. Aber wenn es bei denen Kracht, dann aber richtig! Mir war kürzlich einer mit höchstens 20 Sachen vom Beschleunigungsstreifen vor mein Auto gezogen, kein Blinker kein gar nichts. Ich bin natürlich davon ausgegangen, dass er mich gesehen hat und gerade deshalb so langsam fährt, weil er wohl nicht stark genug beschleunigen konnte ohne mich dennoch leicht auszubremsen. Aber so? Trotz noch langem verbleibenem Beschleunigungsstreifen einfach rauf auf die Straße.

In diesem Sinne hoffe ich mal für Deinen Vater, dass es nur auf eine Geldstrafe und halt die Kostendeckung über die Versicherung hinausläuft. Es ist ja nun einmal nicht mehr passiert als Blechschaden, aber man sollte halt dennoch bedenken, dass es hätte schlimmer kommen können.

"Strassenbaulastträger" ist für`s Räumen zuständig. Somit wäre das keine Klage gegen die Stadt, sondern gegen die Bundesrepublik Deutschland bei den Autobahnen. Bei dem Punktekonto - viel Spass ...
Sorry, würde mich wundern, wenn ein Anwalt bei der Punkte - Vorgeschichte die Karttoffeln aus dem Feuer holen könnte.
Aber vielleicht lässt ja der Richter "Gnade vor Recht" ergehen, wenn der Schein für die Erwerbstätigkeit notwendig ist. (Hierbei wird auch berücksichtigt, ob die alten Punkte überwiegend durch Geschwindigkeitsübertretungen hervorgerufen wurden) Aber dein Papi sollte sich darüber im Klaren sein, dass er sich dann zukünftig nix, aber auch gar nix, mehr erlauben darf.
Gruß
Bommel

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