Prüfstandsmodus mittels Schalterkombination einschalten, wie?!

VW Polo 5 (6R / 6C)

Hi,

ich brauche dringend Informationen über das aktivieren des Prüfstandmodus eines Polo V!

Hat da jemand Erfahrung mit?

Danke!

70 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Mauke76


Die Gurtbefreiung läßt Du Dir nicht eintragen sondern si egilt personenbezogen. Natürlich wird von amtlich bestelltenGutachtern z.B. Arztz und Fahrzeugsachverständiger) geprüft, ob eine Gurtbefreiung bei Dir notwendig ist. Also kann man befreit werden.
Sind die Gurte (Oldtimer) nicht eingetragen bzw, nicht Typgeprüft, dürfen sie auch wieder ausgebaut werden. Aha.Zu den Hosenträgergurten habe ich bereits gesagt, Es muß ein Gurt angelegt sein. Welcher ist Schnuppe. Demnach muss der andere Gurt nicht angelegt werden.
Beim "LKW" Umbau ist es einfach eine neue Betriebserlaubnis mit veränderter Sitzplatzanzahl. Hier ist wieder die Prüfung des Sachverständigen und die Genehmigung der Verkehrsbehörde notwendig. Ja. Aber die Gurte dürfen entfernt werden.
Welche Arbeiten notwendig sind wird auch jeweils von der zuständigen Verkehrsbehörde bestimmt.
Fahrzeuge mit Wechselsitzanlagen sind mit diesen Sitzen Typgeprüft. Der Ausbau des Sitzes Mit oder ohne Gurt ist nicht gesondert Genehmigungspflichtig. Und man darf diese Sitze + Gurte aus dem Fahrzeug entfernen.

Zitat:

Original geschrieben von Mauke76


Einen Gurt darf ich ja auch nicht einfach entfernen oder nicht anlegen.

Doch.

-> Was zu beweisen war.

Original geschrieben von Mauke76

Einen Gurt darf ich ja auch nicht einfach entfernen oder nicht anlegen.

Doch.

-> Was zu beweisen war.

Aber einfach ist es nicht getan!!!!! Es gibt genug Dinge zu beachten.

Zitat:

Original geschrieben von C.Melchers


Die Verordnung ist zu lesen wie jedes Gesetz, was nicht explizit erwähnt (verboten) ist, ist grundsätzlich erlaubt.

Hallo,

mit solchen Aussagen wäre ich aber ganz vorsichtig. Ist eben nicht so, dass alles erlaubt ist, was nicht verboten ist. Wenn das so wäre, wäre die StVO ein mehrbändiges Werk, das ständig wächst.

Gruß,

diezge

Es ist zum Beispiel ab 2014 verboten, Fahrzeuge ohe Fahrdynamikregelung erstmals zuzulassen. Damit ist es auch nicht erlaubt es abzuschalten.

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Zitat:

Original geschrieben von Mauke76


Es ist zum Beispiel ab 2014 verboten, Fahrzeuge ohe Fahrdynamikregelung erstmals zuzulassen. Damit ist es auch nicht erlaubt es abzuschalten.

Da gebe ich dir Recht. Das heißt aber nicht das es keine Möglichkeit gibt es abzuschalten - halt nur das es verboten ist ;-)

Zitat:

Original geschrieben von C.Melchers



Zitat:

Original geschrieben von Mauke76


Es ist zum Beispiel ab 2014 verboten, Fahrzeuge ohe Fahrdynamikregelung erstmals zuzulassen. Damit ist es auch nicht erlaubt es abzuschalten.
Da gebe ich dir Recht. Das heißt aber nicht das es keine Möglichkeit gibt es abzuschalten - halt nur das es verboten ist ;-)

Ok, dann habe ich Dich falsch verstanden.....

Zitat:

Original geschrieben von diezge



Zitat:

Original geschrieben von C.Melchers


Die Verordnung ist zu lesen wie jedes Gesetz, was nicht explizit erwähnt (verboten) ist, ist grundsätzlich erlaubt.
Hallo,

mit solchen Aussagen wäre ich aber ganz vorsichtig. Ist eben nicht so, dass alles erlaubt ist, was nicht verboten ist. Wenn das so wäre, wäre die StVO ein mehrbändiges Werk, das ständig wächst.

Gruß,

diezge

Die StVO wächst beständig, nur merken tut man es nicht mehr so wie früher. Seid der EU können Gesetze (Verordnungen, Ausführungsverordnungen) auch übergeordnet verkündet werden.

Ansonsten gilt, auch im EU-Recht: Nulla poena sine lege scripta 😉

Lernt jeder Jurastudent im Erstsemester 😁

Zitat:

Original geschrieben von Mauke76


Es ist zum Beispiel ab 2014 verboten, Fahrzeuge ohe Fahrdynamikregelung erstmals zuzulassen. Damit ist es auch nicht erlaubt es abzuschalten.

Nein wieso soll es verboten sein, diese Fahrdynamikregelung abzuschalten? In gewissen Situationen kommt man mit ESP einfach nicht vom Fleck, da es die Motorleistung extrem runterregelt, ohne ESP allerdings sehr wohl.

btw. "einfach" ist relativ. Aber lassen wir das. 😉

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi



Zitat:

Original geschrieben von Mauke76


Es ist zum Beispiel ab 2014 verboten, Fahrzeuge ohe Fahrdynamikregelung erstmals zuzulassen. Damit ist es auch nicht erlaubt es abzuschalten.
Nein wieso soll es verboten sein, diese Fahrdynamikregelung abzuschalten? In gewissen Situationen kommt man mit ESP einfach nicht vom Fleck, da es die Motorleistung extrem runterregelt, ohne ESP allerdings sehr wohl.

btw. "einfach" ist relativ. Aber lassen wir das. 😉

Die Motorleistung wird niemals von der Fahrdynamikregelung (ESP) runtergeregelt.

Dies ist die Aufgabe der Antriebsschlupfregelung(ASR). Die Software hierfür ist meist im selben Steuergerät untergebracht, sie benutzt zum Teil die gleichen Sensoren und arbeitet im Verbund. Diese Antriebsschlupfregelung ist bei VW zumindestens weiterhin abschaltbar.

Zitat:

Original geschrieben von Mauke76



Zitat:

Original geschrieben von yo-chi


Nein wieso soll es verboten sein, diese Fahrdynamikregelung abzuschalten? In gewissen Situationen kommt man mit ESP einfach nicht vom Fleck, da es die Motorleistung extrem runterregelt, ohne ESP allerdings sehr wohl.

btw. "einfach" ist relativ. Aber lassen wir das. 😉

Die Motorleistung wird niemals von der Fahrdynamikregelung (ESP) runtergeregelt.
Dies ist die Aufgabe der Antriebsschlupfregelung(ASR). Die Software hierfür ist meist im selben Steuergerät untergebracht, sie benutzt zum Teil die gleichen Sensoren und arbeitet im Verbund. Diese Antriebsschlupfregelung ist bei VW zumindestens weiterhin abschaltbar.

Schön, aber ich bin letztes Wochenende trotz abgeschaltetem ASR erst wieder vom Fleck gekommen als es "ESP Fehler" hieß.

Wenn man 15 Minuten lang im Regelbereich ist, gehts ESP "kaputt" und gibt endlich die Fahrt frei.

Ich wünsche mir einen Knopf zum Abschalten aller elektrischen Fahrhilfen.

Da das ASR im ESP Steuergerät untergebracht ist, wird auchdort ein evtl. Fehler abgelegt.

Wünsche bitte direkt an den Gesetzgeber oder den Weihnachtsmann.

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