Prüfstandsmodus mittels Schalterkombination einschalten, wie?!

VW Polo 5 (6R / 6C)

Hi,

ich brauche dringend Informationen über das aktivieren des Prüfstandmodus eines Polo V!

Hat da jemand Erfahrung mit?

Danke!

70 Antworten

Moin,

hier mal ein Beispiel für einen Prüfstand:

"Abgaslabor Heimsheim
Abgas- und Kraftstoffverbrauchsmessungen nach internationalen Richtlinien
TÜV SÜD Automotive GmbH

[...]

TÜV SÜD Automotive hat deshalb ein neues Zentrum für Abgasmessungen in Heimsheim bei Stuttgart aufgebaut. Auf mehreren Rollenprüfständen und mit moderner Abgasanalysentechnik können Sie das komplette Spektrum an Abgas- und Verbrauchsmessungen durchführen lassen. Von COP (Conformity of production) Tests im Rahmen der Serienüberwachung, über Benchmark und Komponententests bis hin zu Abgasmessungen an Sonderfahrzeugen reicht das Dienstleistungsspektrum.

Highlights des Labors:
3 Rollenprüfstände (u.a. Abgasprüfstand, 48‘‘Rolle und Analytik)
Tieftemperaturklimatisierung bis -15°C
SHED-Kammer
Akkreditierung für Zulassung Japan und EU

Laborausstattung
Konditionierhalle für ca. 30 Fahrzeuge
Werkstatt mit Hebebühne ...
[Details der Prüfstände siehe PDF oder JPGs unten.]

Mehrschichtbetrieb ermöglicht Tests rund um die Uhr Shed- und Klimakammer vorhanden Serviceleistungen
• Abgas- und Kraftstoffverbrauchsmessungen sowie Homologation und Zertifizierung nach internationalen Vorschriften (unter anderem EU, USA und Japan)
- PKW (inklusive Allradfahrzeuge)
- Zweiräder, Trikes und Quads
- Otto- und Dieselmotoren
- Rohgas- und verdünnte Abgasmessung
• Benchmarktests, Komponententests (z. B. Katalysator, Partikelfilter)
• Japan Zulassung
• Erstellen von Fahrzyklen
- kundenspezifische Anwendungen
- Messen realer Fahrzustände auf der Straße und Übertragen auf den Prüfstand
• Sondermessungen
- Einbinden von kundeneigener Messtechnik
• Prüfstandsvermietung (z. B. zur Fahrzeugapplikation)
• Serienüberwachung/COP-Prüfungen sowie Dauerlauf ..."

Entnommen aus: TÜV SÜD PDF: Flyer_Heimsheim_web.pdf, (TÜV SÜD)
Bild vom Prüfstand: TÜV SÜD: Normangaben bei Reichweiten von E-Cars nicht ausreichend
Gefunden über: 29.06.11 Technology Review - Märchenhafter Verbrauch (Leider nur ein Auszug 🙁)

Und zu der Frage, gibt es einen speziellen Prüfstandmodus?

"... Subtiler gehen da Autos vor. Manche Steuergeräte der Vergangenheit erkannten algorithmisch, ob sie gerade einen Zyklus für die Prüfnorm fuhren, was sie dazu brachte, metaphorisch unschuldig pfeifend saubereres Abgas zu produzieren. In einem Interview erklärten Ingenieure des Zulieferers Bosch, das werde heute nicht mehr gemacht, weil der Gesetzgeber da so hinterher sei. In einem anderen Interview verriet ein anderer Entwickler, dass die Hersteller dort und bei den Kraftstoffverbräuchen immer noch ziemlich schizophrenen Code schrieben, um sowohl bei den Prüfzyklen gut abzuschneiden als auch einen toll laufenden Motor anbieten zu können. Denn auch wenn eine Erkennung dieser Tage nicht mehr stattfindet, wie Bosch es sagt, kann sich ein Motor ja kategorisch in allen Testbereichen brav verhalten und in allen anderen, wie es ihm genehm ist. Das wäre nicht mal richtig geschummelt. ..."

Entnommen aus: Daten unter der Haube. Was Ihr Auto über Sie weiß – und Sie nicht. Seite 2., veröffentlich am: 31.05.2010

VG myinfo

Tuev-sued-reichweitenermittlung
Flyer-heimsheim-web-seite-1
Flyer-heimsheim-web-seite-2
+4

Zitat:

Original geschrieben von myinfo


Denn auch wenn eine Erkennung dieser Tage nicht mehr stattfindet, wie Bosch es sagt, kann sich ein Motor ja kategorisch in allen Testbereichen brav verhalten und in allen anderen, wie es ihm genehm ist. Das wäre nicht mal richtig geschummelt. ..."
VG myinfo

Downsizing ist doch nix anderes 😉

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk



Zitat:

Original geschrieben von myinfo


Denn auch wenn eine Erkennung dieser Tage nicht mehr stattfindet, wie Bosch es sagt, kann sich ein Motor ja kategorisch in allen Testbereichen brav verhalten und in allen anderen, wie es ihm genehm ist. Das wäre nicht mal richtig geschummelt. ..."
VG myinfo
Downsizing ist doch nix anderes 😉

So isses. 😉

VG myinfo

Zitat:

Original geschrieben von C.Melchers



Zitat:

Original geschrieben von Mauke76

Moin,

na ganz so heiß wie hier gepostet wird die ESP-Suppe nicht gelöffelt ;-)

Die 01.11.2011-Grenze gilt nur für neu entwickelte KFZ (Typzulassung) und auch nur für gewisse Fahrzeugklassen. Altmodelle (-typen) haben noch eine Schonfrist. Die EU-Verordnung 661/2009 gibt hier Aufschluss. Da wird fast alles reglementiert, das aber das ESP nicht abschaltbar sein darf, das findet sich dort nicht.

Evtl. gilt es wirklich nur für neue Typgenehmigungen. Zur Abschaltung steht dort nichts, weil es sie nicht mehr gibt. Denn wenn ESP Vorgeschrieben ist, muß es auch an sein. Einen Gurt darf ich ja auch nicht einfach entfernen oder nicht anlegen.

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Zitat:

Original geschrieben von Mauke76


Einen Gurt darf ich ja auch nicht einfach entfernen oder nicht anlegen.

Doch.

hm...??

Zitat:

Original geschrieben von Mauke76


hm...??

Ja ist so.

Kannst Du deine Antwort etwas weiter ausführen oder begründen?

Zitat:

Original geschrieben von Mauke76


hm...??

yo-chi meint sicherlich das du nicht gezwungen bist den vorhandenen Gurt auch anzulegen. ;-)

Und genauso wird es sich beim ESP verhalten, das vorhandensein wird verpflichtend, nicht aber das du es nicht ausschaltest.

Die Verordnung ist zu lesen wie jedes Gesetz, was nicht explizit erwähnt (verboten) ist, ist grundsätzlich erlaubt.

Zitat:

Original geschrieben von C.Melchers



Zitat:

Original geschrieben von Mauke76


hm...??
yo-chi meint sicherlich das du nicht gezwungen bist den vorhandenen Gurt auch anzulegen. ;-)
 
Und genauso wird es sich beim ESP verhalten, das vorhandensein wird verpflichtend, nicht aber das du es nicht ausschaltest.
Die Verordnung ist zu lesen wie jedes Gesetz, was nicht explizit erwähnt (verboten) ist, ist grundsätzlich erlaubt.

Wo steht denn dass ich nicht gezwungen bin den Gurt zu benutzen? Oder meint Ihr gewisse Ausnahmeregelungen wie fahrten mit Schrittgeschwindigkeit?

Zitat:

Original geschrieben von Mauke76


Kannst Du deine Antwort etwas weiter ausführen oder begründen?

Beispiele: Gurtbefreiung, Oldtimer ohne Gurte, Hosenträgergurte wenn normale Gurte vorhanden sind, Sitz ausbauen und Sitz sowie Gurt austragen lassen, LKW-Umbau, Umparken bis zur einer gewissen Geschwindigkeit, Fahren bis zu einer gewissen Geschwindigkeit, Fahrten die nicht öffentlichen Straßenverkehr stattfinden, ausbauen des Sitzes samt dem daran befestigten Gurt.

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi



Zitat:

Original geschrieben von Mauke76


Kannst Du deine Antwort etwas weiter ausführen oder begründen?
Beispiele: Gurtbefreiung, Oldtimer ohne Gurte, Hosenträgergurte wenn normale Gurte vorhanden sind, Sitz ausbauen und austragen lassen, LKW-Umbau, Umparken bis zur einer gewissen Geschwindigkeit, Fahren bis zu einer gewissen Geschwindigkeit, Fahrten die nicht öffentlichen Straßenverkehr stattfinden, ausbauen des Sitzes samt dem daran befestigten Gurt.

Gurtbefreiung meist aus gesundheitlichen Gründen, ist eine dieser Ausnahmeregelungen die auch gesetzlich verankert sind.

Oldtimer haben keine Ausnahmeregelung, sondern dürfen nur dann ohne Gurt betrieben werden, wenn dies die durch die Bauart so vorgesehen ist (Bestandsschutz) Du darfst aber nicht in jedem 30 Jahre alten Fahrzeug die Gurte einfach ausbauen.

Hosenträgergurte sind auch Gurte. Es muß ein Gurt vorhanden und angelegt werden.

Auch im LKW sind meines wissen nach Gurte vorgeschrieben und müssen angelegt werden.

Umparken mit Schrittgeschwindigkeit wird durch eine gesetzliche Ausnahmeregelung ausgenommen.

Fahrten außerhalb des öffentlichen Starßenverkehrs dürfen natürlich ohne Gurt statt finden. Hier gilt ja nicht die STVO / STVZO. Deshalb dürfen auch Fahrzeuge ohne Typgenehmigung betrieben werden (z.B. ohne ESP)

Nach Ausbau eines Sitzes (mit oder ohne Gurt) erlisch die Betriebserlaubnis. Wird der Ausbau von einem Sachverständigen abgenommen, wird die neue Sitzplatzanzahl in die Fahrzeugpapiere eingetragen und die Betriebserlaubnis wieder erteilt.

Zitat:

Original geschrieben von Mauke76



Zitat:

Original geschrieben von yo-chi


Beispiele: Gurtbefreiung, Oldtimer ohne Gurte, Hosenträgergurte wenn normale Gurte vorhanden sind, Sitz ausbauen und austragen lassen, LKW-Umbau, Umparken bis zur einer gewissen Geschwindigkeit, Fahren bis zu einer gewissen Geschwindigkeit, Fahrten die nicht öffentlichen Straßenverkehr stattfinden, ausbauen des Sitzes samt dem daran befestigten Gurt.

Gurtbefreiung meist aus gesundheitlichen Gründen, ist eine dieser Ausnahmeregelungen die auch gesetzlich verankert sind.
Oldtimer haben keine Ausnahmeregelung, sondern dürfen nur dann ohne Gurt betrieben werden, wenn dies die durch die Bauart so vorgesehen ist (Bestandsschutz) Du darfst aber nicht in jedem 30 Jahre alten Fahrzeug die Gurte einfach ausbauen.
Hosenträgergurte sind auch Gurte. Es muß ein Gurt vorhanden und angelegt werden.
Auch im LKW sind meines wissen nach Gurte vorgeschrieben und müssen angelegt werden.
Umparken mit Schrittgeschwindigkeit wird durch eine gesetzliche Ausnahmeregelung ausgenommen.
Fahrten außerhalb des öffentlichen Starßenverkehrs dürfen natürlich ohne Gurt statt finden. Hier gilt ja nicht die STVO / STVZO. Deshalb dürfen auch Fahrzeuge ohne Typgenehmigung betrieben werden (z.B. ohne ESP)
Nach Ausbau eines Sitzes (mit oder ohne Gurt) erlisch die Betriebserlaubnis. Wird der Ausbau von einem Sachverständigen abgenommen, wird die neue Sitzplatzanzahl in die Fahrzeugpapiere eingetragen und die Betriebserlaubnis wieder erteilt.

Also brauchst dir ja nur eine Gurtbefreiung eintragen lassen, dann kannst ohne Gurt fahren.

Wenn in einem Oldtimer Gurte eingebaut, aber nicht eingetragen wurden, darf man diese natürlich wieder ausbauen.

Hosenträgergurte müssen nicht angelegt werden wenn bereits ein regulärer Gurt angelegt wurde.

Im LKW-Umbau (z.b. Golf 2) müssen die hinteren Gurte und die Rücksitze ausgebaut sein, ggf. sogar die Befestigungslöcher zugeschweisst werden.

Nach Ausbau eines Sitzes erlischt sicherlich nicht die Betriebserlaubnis. Noch nie nen VW Bus gefahren und einen der hinteren Sitze gegen Ladefläche getauscht?

Gruß
yo-chi (fährt regelmäßig stundenlang außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs ohne Gurt)

Moin,

ich glaube wir drehen uns im Kreis 😉

Es gibt vieles das gesetzlich vorgeschrieben ist, Gurte, Handyverbot, das bedeutet aber nicht das ich diese gesetzlichen Verbote umgehen kann. Natürlich auf mein eigenes Risiko hin, keine Frage.

Du, @Mauke76, legst die 661/2009 halt anders aus wie, z.B., ich. Ist doch auch dein gutes Recht und spätestens mit den neuen Fahrzeugtypen in 2012 werden wir es wissen....

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi



Zitat:

Original geschrieben von Mauke76


Gurtbefreiung meist aus gesundheitlichen Gründen, ist eine dieser Ausnahmeregelungen die auch gesetzlich verankert sind.
Oldtimer haben keine Ausnahmeregelung, sondern dürfen nur dann ohne Gurt betrieben werden, wenn dies die durch die Bauart so vorgesehen ist (Bestandsschutz) Du darfst aber nicht in jedem 30 Jahre alten Fahrzeug die Gurte einfach ausbauen.
Hosenträgergurte sind auch Gurte. Es muß ein Gurt vorhanden und angelegt werden.
Auch im LKW sind meines wissen nach Gurte vorgeschrieben und müssen angelegt werden.
Umparken mit Schrittgeschwindigkeit wird durch eine gesetzliche Ausnahmeregelung ausgenommen.
Fahrten außerhalb des öffentlichen Starßenverkehrs dürfen natürlich ohne Gurt statt finden. Hier gilt ja nicht die STVO / STVZO. Deshalb dürfen auch Fahrzeuge ohne Typgenehmigung betrieben werden (z.B. ohne ESP)
Nach Ausbau eines Sitzes (mit oder ohne Gurt) erlisch die Betriebserlaubnis. Wird der Ausbau von einem Sachverständigen abgenommen, wird die neue Sitzplatzanzahl in die Fahrzeugpapiere eingetragen und die Betriebserlaubnis wieder erteilt.

Also brauchst dir ja nur eine Gurtbefreiung eintragen lassen, dann kannst ohne Gurt fahren.
Wenn in einem Oldtimer Gurte eingebaut, aber nicht eingetragen wurden, darf man diese natürlich wieder ausbauen.
Hosenträgergurte müssen nicht angelegt werden wenn bereits ein regulärer Gurt angelegt wurde.
Im LKW-Umbau (z.b. Golf 2) müssen die hinteren Gurte und die Rücksitze ausgebaut sein, ggf. sogar die Befestigungslöcher zugeschweisst werden.
Nach Ausbau eines Sitzes erlischt sicherlich nicht die Betriebserlaubnis. Noch nie nen VW Bus gefahren und einen der hinteren Sitze gegen Ladefläche getauscht?

Gruß
yo-chi (fährt regelmäßig stundenlang außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs ohne Gurt)

Die Gurtbefreiung läßt Du Dir nicht eintragen sondern si egilt personenbezogen. Natürlich wird von amtlich bestelltenGutachtern z.B. Arztz und Fahrzeugsachverständiger) geprüft, ob eine Gurtbefreiung bei Dir notwendig ist.

Sind die Gurte (Oldtimer) nicht eingetragen bzw, nicht Typgeprüft, dürfen sie auch wieder ausgebaut werden.

Zu den Hosenträgergurten habe ich bereits gesagt, Es muß ein Gurt angelegt sein. Welcher ist Schnuppe.

Beim "LKW" Umbau ist es einfach eine neue Betriebserlaubnis mit veränderter Sitzplatzanzahl. Hier ist wieder die Prüfung des Sachverständigen und die Genehmigung der Verkehrsbehörde notwendig.

Welche Arbeiten notwendig sind wird auch jeweils von der zuständigen Verkehrsbehörde bestimmt.

Fahrzeuge mit Wechselsitzanlagen sind mit diesen Sitzen Typgeprüft. Der Ausbau des Sitzes Mit oder ohne Gurt ist nicht gesondert Genehmigungspflichtig.

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