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Probleme nach Autoverkauf, Hilfe!!!

Themenstarteram 13. November 2011 um 17:58

Hallo zusammen

hier kurz die Fakten meines Problems zusammengefasst.

Ich habe ein Auto Privat (mit ADAC Kaufvertrag) verkauft. Keine Garanieversprechungen oder ähnliches meinerseits eingeschrieben. Bei Verkauf den Käufer über alles was meines Wissens am Wagen ist und auch nicht aufgeklärt. Probefahrt wurde gemacht und ein Tag Bedenkzeit wurde eingeräumt. 2Tage nach Kauf will er das Fahrzeug zurückgeben (Stoßdämpfer hinten und Auspuffanlage von vorn bis hinten müsste angeblich erneuert werden). Habe ich abgewiesen. 2 Wochen später ein Anruf auf meine Mailbox. Er war in der Werkstatt, es wären noch einige Mängel festgestellt worden, ich solle zurückrufen. Was nun? Ich bin mir keiner Schuld bewusst und habe es guten Gewissens verkauft. Was kann auf mich zukommen und wie soll ich mich dem Käufer gegenüber verhalten? Das Fahrzeug wurde bereits über den Käufer um oder abgemeldet. Für eine schnelle Antwort wäre ich überaus dankbar.

Ach, Sachmängelhaftung ist durch den ADAC Vertrag ausgeschlossen.

Danke euch

Beste Antwort im Thema

Gekauft wie gesehen, Rückgabe ausgeschlossen.

Ruhig zurücklehnen und nicht machen. 

Er hat schließlich keinen Neuwagen gekauft.

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Hallo Michi

 

Kannst du mal den Kaufvertrag einscannen und hier reinstellen?

Natürlich nur mit geschwärzten persönlichen Angaben.

 

Viktor

Gekauft wie gesehen, Rückgabe ausgeschlossen.

Ruhig zurücklehnen und nicht machen. 

Er hat schließlich keinen Neuwagen gekauft.

Nana, so einfach ist das nicht...

Hast du die Gewährleistung handschriftlich ausgeschlossen oder lediglich ja/nein angekreuzt bzw. den Standardsatz gelassen? Letzteres ist nicht zwingend ausreichend.

Zitat:

Original geschrieben von michi1683

 Was nun?

 

Danke euch

Ohrensessel kaufen zurücklehnen und ein gutes Buch lesen.

Er hätte alles vor dem Kauf checken lassen können, hat er aber nicht! Ich kann von einer Privatperson nicht erwarten das die den technischen Zustand des Kfz vollkommen kennt (das können nicht mal einige KFZ-Mechaniker) und jeden noch so kleinen Mangel beim Kauf angibt.

Du hast privat verkauft und was du dort geäußert hast an Schäden können beim Fahren unbemerkt bleiben.

(Außer der Auspuff der von Vorn bis Hinten erneuert werden muss) was ich aber kaum glaube, dann ist der ja kurz vor dem Abfallen und man hätte es auch gehört.

Vielleicht will ihm auch seine Werkstatt was aufschwatzen.

Bleib ruhig und sag er hat ihn von Privat gekauft und du hast es guten gewissens verkauft, wenn dann könnt ihr ja vor Gericht gehen.

Themenstarteram 13. November 2011 um 19:05

Hallo an alle die mir bis jetzt und so schnell geschrieben haben.

Also das mit der Sachmängelhaftung muss bei diesem Vertrag von ADAC nicht explizit angekreutzt werden, dies wird gleich zu Anfang schon geschrieben. Mustervertrag ist angehängt.

Also ich sehe das ja genauso, dass ich mir keiner Schuld bewusst sein muss, da ich alles was ich wusste dargelegt hatte.

Es ist letztenendes immer nur eine Gewissensfrage. Manchmal wäre es schön Gewissenlos zu sein, damit man sich nicht so stresst, leider ist man da zu nett.

Ich mein, er ist ja auch probe gefahren, ich habe ihm angeboten sich unters Auto zu legen, also was soll ich da noch tun?

Wäre der Auspuff so defekt, dann hätte ich doch auch keinen Tüv ohne Mängel bekommen.

Naja, mal sehen was passiert.

Ich werde morgen mal, auch wenn ich das nicht müsste mit meinem Anwalt sprechen.

Werde dann mal ein feetback posten.

Danke euch, bis dahin.

Soweit ich weiß, sind dir bereits bekannte Mängel anzuzeigen und auch diese fallen nicht unter die Gewährleistung. Auch wenn du sie verschwiegen hast. Aber er müsste dir nachweisen, dass diese Mängel, dir Bekannt waren, was normalerweise schwierig sein dürfte. Also wenn du jetzt noch gut schlafen kannst, ignorier den Typ. Unter diese Mängel sollten übrigens nicht Verschleißteile fallen.

Themenstarteram 13. November 2011 um 19:13

Danke schön.

Übrigens sollte es natürlich feedback heißen und nicht etwa feetback :-)

Zitat:

Original geschrieben von michi1683

....Also ich sehe das ja genauso, dass ich mir keiner Schuld bewusst sein muss, da ich alles was ich wusste dargelegt hatte.

Es ist letztenendes immer nur eine Gewissensfrage. Manchmal wäre es schön Gewissenlos zu sein, damit man sich nicht so stresst, leider ist man da zu nett.

Ich mein, er ist ja auch probe gefahren, ich habe ihm angeboten sich unters Auto zu legen, also was soll ich da noch tun?

Wäre der Auspuff so defekt, dann hätte ich doch auch keinen Tüv ohne Mängel bekommen.

Hast du schonmal daran gedacht, dass der Käufer nicht so Nett ist und einfach nochmal Geld von dir haben möchte? ;)

Vielleicht hat er gar jemanden an der Hand, der ihm so eine Werkstattrechnung mal eben so aufsetzen kann.

Oder vielleicht hat der Käufer den Wagen zu einer bekannten Werkstatkette gebracht. Die wollen auch öffter mal den Auspuff oder Stoßfdämpfer austauschen, ohne das diese fällig sind.

Themenstarteram 13. November 2011 um 19:29

Auch daran habe ich gedacht.

Ich schätze ihn jetzt nicht so ein.

Ich denke er ist übervorsichtig und denkt man hätte ihn übers Ohr gehauen. Nun sucht er Fehler um den Kauf Rückgängig zu machen.

Vielleicht gefällt seiner Frau auch nur das Auto nicht und die hat Ihm gesagt, er soll es wieder los werden.

Wer weiß......

Auch wenn er einen Freund in einer Werkstatt hat. Der muss auch dafür unterschreiben, das es auch so ist bzw. ein Gutachter. Und der der es unterschreibt sollte wissen, das er sich der Falschaussage strafbar macht.

Hu war gerade neu?

Themenstarteram 14. November 2011 um 11:43

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Hu war gerade neu?

War ein Jahr alt. Das fahrzeug wurde regelmäßig für längere Strecken genutzt.

am 14. November 2011 um 17:41

Zitat:

Nana, so einfach ist das nicht...

Hast du die Gewährleistung handschriftlich ausgeschlossen oder lediglich ja/nein angekreuzt bzw. den Standardsatz gelassen? Letzteres ist nicht zwingend ausreichend.

Wie die Gewährleistung ausgeschlossen wird, ist unbedeutend. Es gibt keine Formvorgaben bei einem KFZ-Verkaufsvertrag.

Hallo

Würde mir da keinen Kopp machen.

Wenn er was will soll er dich verklagen.

Würde es darauf ankommen lassen.

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